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Wer ein Urteil erst Tage nach der Zustellung an den Anwalt in der Unterkunft ausgehändigt bekommt, kann eine wichtige Frist trotzdem schon fast verloren haben. Genau diese Annahme wurde einem Asylbewerber zum Problem: Er meinte, die Monatsfrist laufe erst ab dem Tag, an dem er die Abschrift persönlich erhielt. Das Oberverwaltungsgericht NRW stellte klar: Entscheidend war hier die Zustellung an die erstinstanzliche Prozessbevollmächtigte. Für Asylbewerber ist das praktisch wichtig, weil ein falsch berechneter Fristbeginn dazu führen kann, dass ein Rechtsmittel gar nicht mehr geprüft wird. Das Wichtigste in Kürze Der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde als unzulässig verworfen. Die Monatsfrist begann mit der Zustellung des Urteils an die Prozessbevollmächtigte , nicht erst mit der späteren...
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Wer in einer Gemeinschaftsunterkunft lebt und dort gesundheitliche oder persönliche Belastungen erlebt, kann nicht automatisch eine andere Unterkunft verlangen. Besonders riskant ist die Annahme, allgemeine ärztliche Empfehlungen reichten für einen schnellen Wechsel im Eilverfahren aus. Für ausländische Flüchtlinge und Kommunen ist die Entscheidung wichtig, weil sie die Grenze zwischen notwendiger Unterbringung und Wunsch nach besseren Wohnbedingungen beschreibt. Das Verwaltungsgericht Köln hat den Eilantrag von Antragstellern abgelehnt, die eine Einweisung in eine andere Unterkunft oder zumindest eine entsprechend ausgestattete Unterkunft erreichen wollten. Das Wichtigste in Kürze Der Eilantrag blieb erfolglos: Die Antragsteller erhalten vorläufig keine gerichtliche Verpflichtung der Stadt zur Einweisung in...
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Der Beschwerdeführer wandte sich gegen die Anwendung der Fünf-Prozent-Sperrklausel bei der Bundestagswahl 2025. Seine Wahlprüfungsbeschwerde hatte keinen Erfolg. Zugleich weist das Bundesverfassungsgericht auf die Pflicht des Bundestages zur zeitnahen und sachgerechten Wahlprüfung hin. Das Wichtigste in Kürze Das Bundesverfassungsgericht hat eine Wahlprüfungsbeschwerde verworfen. Der Beschwerdeführer wandte sich ausschließlich gegen die Anwendung der Fünf-Prozent-Sperrklausel bei der Bundestagswahl 2025. Der Bundestag hatte über seinen eigenen Wahleinspruch noch nicht entschieden, aber in anderen Verfahren bereits keine Bedenken gegen die Sperrklausel gesehen. Der Senat weist darauf hin: Der Bundestag muss Wahleinsprüche zeitnah und sachgerecht bearbeiten. Warum ein offener...
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