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Zum Themenbereich Verwaltungsrecht unterstützt Sie Rechtsanwältin Gundula Schafmeister (Fachanwältin für Verwaltungsrecht) mit Sitz in Eckernförde.
Rechtstipps zum Thema Anwalt Verwaltungsrecht Eckernförde
Verwaltungsrecht
Keine Flinte für Schäfer
Lüneburg (jur). Zur Abwehr von Wölfen dürfen sich Schäfer nicht bewaffnen. Mit einem am Freitag, 1. September 2023, bekanntgegebenen Beschluss lehnte das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Lüneburg den Kauf einer Flinte durch einen Schäfer ab (Az.: 11 LA 302/22). Wölfe seien streng geschützt, eine Bewaffnung des Schäfers weder sinnvoll noch erforderlich.
Der klagende Schäfer aus Winsen (Luhe) südlich von Hamburg hatte eine Erlaubnis zum Kauf und zum Führen einer Flinte beantragt. Zur Begründung verwies er auf mehrere Übergriffe von Wölfen. Seine Herde könne er nur mit einer Schusswaffe schützen. Zwar zahle das Land Niedersachsen Entschädigungen bei Rissen und gebe Zuschüsse für Schutzmaßnahmen, diese Ausgleichsmaßnahmen reichten aber nicht aus.
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Verwaltungsrecht
Kein Waffenschein für KSK-Soldat
Münster (jur). Ein mehrfach in Afghanistan eingesetzter Bundeswehrsoldat und Mitglied des Spezialkommandos der Bundeswehr (KSK) muss in Deutschland nicht häufiger islamistische Anschläge auf seine Person fürchten als die Allgemeinbevölkerung. Er hat daher auch keinen Anspruch auf Erteilung eines Waffenscheins, urteilte am Mittwoch, 30. August 2023, das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in Münster (Az.: 20 A 2355/20).
Der in Bielefeld lebende KSK-Soldat hatte wegen seiner früheren Einsätze in Afghanistan Vergeltungsanschläge islamistischer Terrorgruppen gegen sich befürchtet. Er beantragte daher beim Polizeipräsidium die Erteilung eines Waffenscheins, der zum Führen einer Schusswaffe berechtigt.
Doch darauf hat er keinen Anspruch, urteilte das OVG. Nur wenn Personen, die Angriffe ... weiter lesen
Verwaltungsrecht
Rundfunkbeitragspflicht trotz Vorwurfs mangelnder Meinungsvielfalt
München (jur). Der Vorwurf einer mangelnden Programm- und Meinungsvielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk ist kein Grund, die Rundfunkbeiträge nicht zu bezahlen. Die Rundfunkangstalten könnten sich auf die im Grundgesetz garantierte Programmfreiheit berufen, so dass sie vor einer Einflussnahme Außenstehender geschützt würden, stellte der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in München in einem am Dienstag, 22. August 2023, veröffentlichten Urteil klar (Az.: 7 BV 22.2642).
Die in Rosenheim wohnende Klägerin wollte ihre Rundfunkbeiträge nicht bezahlen. Sie meinte, dass die Beitragspflicht entfallen sei, da der öffentlich-rechtliche Rundfunk nicht seinem verfassungsgemäßen Auftrag nach Programm- und Meinungsvielfalt nachkomme. Die Verwaltungsgerichte seien daher gehalten, im Rahmen ihrer ... weiter lesen