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Jetzt Profil anlegenDas Verwaltungsgericht Berlin (Az. VG 3 L 66/25 ) hat im Eilverfahren entschieden, dass eine Schülerin nach Nichtbestehen des Probeunterrichts keinen Anspruch auf vorläufige Aufnahme am Gymnasium hat. Die Regelungen zur Eignungsfeststellung seien rechtmäßig. Schülerin scheitert an Probeunterricht und Notenvorgabe Eine Berliner Schülerin wollte sich trotz verfehlter Notenvorgaben und nicht bestandenem Probeunterricht an einem Gymnasium anmelden. Nach der Förderprognose ihrer Grundschule lag ihr Notendurchschnitt bei 2,6, womit sie die Grenze von 2,2 für eine direkte Gymnasialempfehlung verpasste. Sie erhielt stattdessen eine Empfehlung für die Integrierte Sekundarschule oder eine Gemeinschaftsschule. Um dennoch auf ein Gymnasium zu wechseln, nahm sie am verpflichtenden Probeunterricht teil, erreichte dort jedoch...
weiter lesenDas Verwaltungsgericht Hannover (Az. 3 B 581/35 ) hat entschieden, dass ein Kind mit frühkindlichem Autismus einen sofortigen Anspruch auf einen geeigneten Integrationskindergartenplatz hat. Der Jugendhilfeträger muss diesen zur Verfügung stellen – ein bloßes Kostenanerkenntnis reicht nicht aus. Vierjähriger mit Autismus fordert Kita-Platz per Eilantrag Ein vierjähriges Kind, bei dem laut fachärztlicher Einschätzung frühkindlicher Autismus vorliegt, begehrte im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes die Zuweisung eines bedarfsgerechten Kindergartenplatzes. Die Eltern des Kindes beantragten bei der zuständigen Jugendhilfeeinrichtung einen entsprechenden Integrationsplatz. Die Behörde verwies auf eine mögliche Eigenbeschaffung durch die Familie und bot lediglich die Übernahme entstehender Kosten...
weiter lesenDas Bundesverwaltungsgericht (Az. BVerwG 2 C 8.24 ) hat entschieden, dass eine Verletzung bei einer privaten Uhrreparatur im Dienstzimmer mit einem Klappmesser nicht als Dienstunfall anerkannt wird. Das Urteil vom 13. März 2025 stellt klar: Der Einsatz eines gefährlichen Gegenstandes zu einem nicht dienstlichen Zweck widerspricht den Interessen des Dienstherrn. Verletzung bei inoffizieller Reparaturarbeit Der Kläger, ein inzwischen im Ruhestand befindlicher Polizeivollzugsbeamter des Saarlands, meldete im April 2019 einen vermeintlichen Dienstunfall. Er hatte beim Betreten seines Büros bemerkt, dass die normalerweise über der Tür hängende Wanduhr auf der Fensterbank lag. Dabei fiel ihm eine verbogene Batteriefeder und eine unsachgemäß eingesetzte Batterie auf. In Eigeninitiative beschloss er, den...
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