Auricher Str. 139 , 26721 Emden
Fachanwalt Berndt Hermann Potthast mit Kanzlei in Emden bietet anwaltliche Vertretung und vertritt Sie vor Gericht im Themenbereich Verwaltungsrecht.

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Sofortantwort 24/7
Nachfragemöglichkeit
Kostenlos!Einen Monat kostenlos testen: Maximieren Sie Ihre Online-Präsenz durch fachanwalt.de
Jetzt Profil anlegen
Wer schon vor längerer Zeit Asyl beantragt hat, kann im laufenden Rechtsmittelverfahren nicht automatisch neue Verfahrensrechte aus der EU-Asylverfahrens-Verordnung nutzen. Genau das kann für Asylkläger wichtig sein, die während eines Antrags auf Zulassung der Berufung im Bundesgebiet bleiben möchten. Eine Asylklägerin berief sich auf die neue Möglichkeit eines Antrags auf vorläufigen Verbleib . Das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen stellte jedoch klar: Für vor dem 12. Juni 2026 eingereichte Asylanträge gibt es diesen Antrag beim Rechtsmittelgericht nicht. Das Wichtigste in Kürze Das OVG Niedersachsen hat einen Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes als unzulässig verworfen. Die neue Regelung in Art. 68 Abs. 7 der EU-Verordnung 2024/1348 gilt nur für Anträge auf internationalen...
weiter lesen
Der Reisepass war wiedergefunden und die Behörde informiert. Trotzdem scheiterte die Reise, weil der Pass noch zur Fahndung ausgeschrieben war. Der Bundesgerichtshof hat dem Reisenden Schadensersatz zugesprochen – nicht pauschal bei jedem Passproblem, sondern wegen eines konkreten Behördenfehlers und der daraus folgenden Reisevereitelung. Was geschehen war Die Gemeinde hatte die Meldung über das Wiederauffinden nicht an die zuständige Polizeibehörde weitergeleitet. Der Pass blieb in der Fahndung. Die geplante Reise scheiterte. Der Bundesgerichtshof (Aktenzeichen III ZR 179/25 ) sprach dem Reisenden 12.714 Euro für die gescheiterte Reise und 1.600 Euro für die Umbuchung zu, insgesamt 14.314 Euro . Ausschlaggebend waren die unterlassene Weiterleitung der Wiederauffindensmeldung und die daraus folgende...
weiter lesen
Bei einer Tierfortnahme muss die Behörde nicht nur den Schutz der Tiere beachten. Sie muss auch prüfen, ob eine Anordnung vor Ort den Zweck ebenso wirksam erreichen kann wie ein Vorgehen ohne vorherigen Bescheid. Das Wichtigste in Kürze Das OVG NRW änderte mit Beschluss vom 1. Oktober 2026, Az. 20 B 965/26, die VG-Entscheidung: Die Klage der Halterin hatte aufschiebende Wirkung . Fortnahme von sechs Katzen und einer Hündin im Sofortvollzug ohne vorherigen Bescheid. Auch bei Gefahr muss geprüft werden, ob eine vorherige Anordnung (ggf. mündlich vor Ort) ebenso wirksam ist. Die Halterin war anwesend, kooperativ und half beim Einfangen – das sprach gegen die Notwendigkeit des Sofortvollzugs. Keine abschließende Bewertung der Tierhaltung; Gefahr und Verfahrensweg sind getrennt zu...
weiter lesen