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Wer im Asylverfahren angehört wird, muss seine Geschichte später nicht Wort für Wort wiederholen. Riskant wird es aber, wenn zwischen Anhörung beim Bundesamt und mündlicher Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht nicht aufgelöste Widersprüche und Unstimmigkeiten stehen bleiben. Genau daran scheiterte ein Kläger, der die Zulassung der Berufung gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Minden erreichen wollte. Für Asylbewerber ist die Entscheidung wichtig, weil sie zeigt: Eine Berufung im Asylverfahren wird nicht schon zugelassen, weil die Beweiswürdigung des Verwaltungsgerichts angegriffen wird. Das Wichtigste in Kürze Das OVG NRW lehnte den Antrag auf Zulassung der Berufung ab. Ein Asylbewerber muss Aussagen nicht 1:1 wiederholen. Entscheidend können aber ungeklärte Widersprüche sein. Bloße...
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Wer staatliche Zahlungen an einen Konkurrenten angreifen will, darf nicht erst warten, bis die Höhe der Förderung sichtbar wird. Genau daran ist eine Trägerin gemeinnütziger Kliniken vor dem Verwaltungsgericht Berlin gescheitert. Sie wollte künftige Ausgleichsleistungen des Landes Berlin an die kommunale Krankenhausgesellschaft Vivantes verhindern. Das Gericht stellte jedoch darauf ab, dass der zugrunde liegende Verwaltungsakt schon seit 2020 hätte angefochten werden müssen. Die Entscheidung ist vor allem für Krankenhausträger und andere Einrichtungen wichtig, die öffentliche Finanzierungen von Mitbewerbern rechtlich überprüfen lassen wollen. Sie zeigt: Entscheidend kann nicht erst die einzelne spätere Zahlung sein, sondern bereits der Verwaltungsakt, der solche Zahlungen ermöglicht. Das Wichtigste in Kürze...
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Wer sich im öffentlichen Dienst auf einen höherwertigen Dienstposten bewirbt, erwartet ein faires und vollständiges Auswahlverfahren. Viele Betroffene gehen davon aus, dass schon ein Fehler im Verfahren die Auswahlentscheidung kippt. Genau das gilt aber nicht automatisch. Für Beamte und andere Bewerber um Beförderungsstellen ist die Entscheidung wichtig, weil ein formaler Fehler nur dann hilft, wenn er sich auch rechtlich auf die eigene Position auswirkt. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat die Beschwerde einer Regierungsamtfrau in einem Konkurrentenstreitverfahren zurückgewiesen. Zwar war ihre Nichtberücksichtigung im Auswahlverfahren rechtswidrig. Nach Auffassung der Gerichte kam sie wegen eines festgestellten Leistungsvorsprungs des ausgewählten Bewerbers aber nicht ernsthaft für die Auswahl in...
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