Franz-Parr-Platz 6 , 18273 Güstrow
Fachanwältin Ulrike Grigull-Kemper mit Anwaltskanzlei in Güstrow berät Mandanten und vertritt Sie bei Gerichtsverfahren im Fachgebiet Verwaltungsrecht.

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Sofortantwort 24/7
Nachfragemöglichkeit
Kostenlos!Einen Monat kostenlos testen: Maximieren Sie Ihre Online-Präsenz durch fachanwalt.de
Jetzt Profil anlegen
Das Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße entschied am 17.12.2025, dass die Rückforderung von Anwärterbezügen einer ehemaligen Steuerinspektorin durch das Land Rheinland-Pfalz rechtmäßig ist (Az. 1 K 599/25.NW ). Rückforderung nach vorzeitigem Ausscheiden Die Klägerin absolvierte vom 2. Juli 2018 bis 30. Juni 2021 die Ausbildung zur diplomierten Finanzwirtin und war währenddessen im Beamtenverhältnis auf Widerruf. Nach Abschluss ihres Vorbereitungsdienstes wurde sie zur Steuerinspektorin im Beamtenverhältnis auf Probe ernannt. Mit Schreiben vom 29. März 2023 beantragte die Klägerin ihre Entlassung aus dem Beamtenverhältnis, die zum 30. Juni 2023 wirksam wurde. Daraufhin erließ das Landesamt für Steuern am 18. August 2023 einen Bescheid, wonach die Klägerin den rückforderbaren Teil der...
weiter lesen
Berufungsverfahren an staatlichen Hochschulen unterliegen rechtlichen Anforderungen, die über die rein wissenschaftliche Bewertung hinausgehen. Für unterlegene Bewerberinnen und Bewerber ist dabei insbesondere die Frage zentral, ob und in welchem Umfang sie Einsicht in die Verfahrensunterlagen verlangen können, um die Rechtmäßigkeit der Auswahlentscheidung zu überprüfen. Grundsätzlich besteht ein Anspruch auf Akteneinsicht in die das eigene Bewerbungsverfahren betreffenden Unterlagen . Dazu gehören insbesondere Protokolle der Berufungskommission, Bewertungsvermerke, Gutachten sowie die Dokumentation der einzelnen Verfahrensschritte. Die Akteneinsicht dient nicht der inhaltlichen Neubewertung wissenschaftlicher Leistungen, sondern der Kontrolle, ob das Verfahren...
weiter lesen
Die Ablehnung einer Bewerbung auf eine Professur wird von Hochschulen häufig nur knapp begründet. Für unterlegene Bewerberinnen und Bewerber ist dabei oft unklar, ob die Entscheidung rechtlich hinzunehmen ist oder ob Ansatzpunkte für eine Überprüfung bestehen. Tatsächlich bestehen im Berufungsverfahren bestimmte Rechte, die unabhängig vom Ergebnis zu beachten sind. Zu den zentralen Rechten gehört zunächst der Anspruch auf ein ordnungsgemäßes Auswahlverfahren . Hochschulen sind verpflichtet, das Verfahren nach den geltenden gesetzlichen und hochschulrechtlichen Vorgaben durchzuführen. Dazu zählen insbesondere die Einhaltung der vorgesehenen Verfahrensschritte, die sachgerechte Bewertung der Bewerbungen sowie die Gleichbehandlung aller Kandidatinnen und...
weiter lesen