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Jetzt Profil anlegenDas Bundesverwaltungsgericht (Az. BVerwG 2 C 8.24 ) hat entschieden, dass eine Verletzung bei einer privaten Uhrreparatur im Dienstzimmer mit einem Klappmesser nicht als Dienstunfall anerkannt wird. Das Urteil vom 13. März 2025 stellt klar: Der Einsatz eines gefährlichen Gegenstandes zu einem nicht dienstlichen Zweck widerspricht den Interessen des Dienstherrn. Verletzung bei inoffizieller Reparaturarbeit Der Kläger, ein inzwischen im Ruhestand befindlicher Polizeivollzugsbeamter des Saarlands, meldete im April 2019 einen vermeintlichen Dienstunfall. Er hatte beim Betreten seines Büros bemerkt, dass die normalerweise über der Tür hängende Wanduhr auf der Fensterbank lag. Dabei fiel ihm eine verbogene Batteriefeder und eine unsachgemäß eingesetzte Batterie auf. In Eigeninitiative beschloss er, den...
weiter lesenDas Landgericht Frankenthal (Az.: 3 O 88/24 ) wies die Klage einer Frau ab, die bei einem Straßenumzug stürzte und Schmerzensgeld forderte. Sturz bei Straßenumzug: Klägerin fordert Entschädigung Eine 66-jährige Frau nahm mit ihrem Enkelkind an einem Straßenumzug teil und stürzte über einen Gullydeckel, der bis zu drei Zentimeter über das Straßenniveau hinausragte. Dabei brach sie sich das linke Handgelenk und das rechte Schultergelenk. Die Klägerin machte geltend, dass die zuständige Gemeinde verpflichtet gewesen wäre, die Umzugsstrecke auf Stolperfallen zu überprüfen und gefährliche Unebenheiten, wie den erhöhten Gullydeckel, abzusichern. Sie forderte 1.700 Euro Schadensersatz und 13.000 Euro Schmerzensgeld. Gericht verneint Pflicht zur besonderen Absicherung Das...
weiter lesenDas Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat in seinem Urteil vom 13. Februar 2025 klargestellt, dass die gesundheitliche Eignung eines Bewerbers für den Polizeidienst nur dann verneint werden kann, wenn tatsächliche Anhaltspunkte die Annahme rechtfertigen, dass mit überwiegender Wahrscheinlichkeit eine Dienstunfähigkeit vor Erreichen der gesetzlichen Altersgrenze eintreten wird. Gesundheitliche Eignung im Polizeidienst und Vorerkrankungen: Hintergrund des Urteils Der Fall betraf einen Bewerber für den Polizeidienst, der während seiner Ausbildung einen Schlaganfall erlitt, seine Ausbildung jedoch erfolgreich abschloss und alle sportlichen Anforderungen erfüllte. Das Land Rheinland-Pfalz verweigerte ihm dennoch die Übernahme in das Beamtenverhältnis auf Probe und berief sich auf das erhöhte Risiko eines...
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