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Wer zu einer Klausur nicht selbst erscheint und stattdessen eine andere Person mit den eigenen Ausweisdokumenten schreiben lässt, riskiert weit mehr als nur eine schlechte Note. Besonders unter Corona-Bedingungen mit Mund-Nasen-Schutz und Schirmmütze kann eine Identitätskontrolle erschwert sein, rechtlich schützt das aber nicht vor Sanktionen. Für Studenten ist die Entscheidung wichtig, weil sie zeigt: Ein solcher Prüfungsbetrug kann als schwerwiegender Täuschungsversuch gelten. Zugleich müssen Hochschulen bei besonders harten Sanktionen sauber begründen, dass sie ihr Ermessen erkannt und ausgeübt haben. Das Wichtigste in Kürze Eine Klausur durch eine andere Person schreiben zu lassen, ist ein Täuschungsversuch . Die Bewertung der Klausur mit 5,0 und nicht bestanden blieb rechtmäßig. Der Fall...
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Wer auf eine Reaktion der Behörde wartet, denkt schnell an eine Untätigkeitsklage . Riskant wird es aber, wenn vorher kein Antrag gestellt wurde, über den die Behörde überhaupt durch Verwaltungsakt entscheiden sollte. Dann kann schon der Zugang zum Verfahren an der fehlenden Erfolgsaussicht scheitern. Für Bürger, die einen Erlass oder eine behördliche Entscheidung erreichen wollen und dafür Prozesskostenhilfe beantragen, ist diese Entscheidung besonders wichtig. Das Wichtigste in Kürze Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat die Beschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe zurückgewiesen. Eine Untätigkeitsklage nach § 75 Satz 1 VwGO setzt grundsätzlich voraus, dass zuvor ein Antrag auf Vornahme eines Verwaltungsakts gestellt wurde. Nach Auffassung des Gerichts fehlte ein...
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Wenn ein Kind wegen seines Förderbedarfs eine besondere Schule besucht, wird der Schulweg schnell zum täglichen Problem. Viele Eltern gehen davon aus, dass der Landkreis die Beförderung ablehnen darf, sobald irgendeine Förderschule oder irgendeine Waldorfschule näher liegt. Genau das gilt aber nicht ohne Weiteres, wenn die besuchte Schule beide Eigenschaften kombiniert . Für Familien in Niedersachsen ist die Entscheidung wichtig, weil sie klärt, wann die Schülerbeförderung an der tatsächlich gewählten Schulform anknüpfen muss. Das Niedersächsische Oberverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 7. Mai 2026 entschieden, dass bei einer Schule, die zugleich Förderschule und schülerbeförderungsrechtlich Waldorfschule ist, auf diese kumulative Schulform abzustellen ist. Der zuständige Träger musste den Schüler...
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