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Zum Themenbereich Verwaltungsrecht erhalten Sie Rechtsauskunft von Rechtsanwalt Thomas Heinrichs (Fachanwalt für Verwaltungsrecht) aus Herne.
Rechtstipps zum Thema Anwalt Verwaltungsrecht Herne
Verwaltungsrecht
Spielhalle und Sportwetten nicht in einem Gebäude
Stuttgart (jur). Das sogenannte Trennungsgebot von Spielhallen und Sportwetten-Anbietern ist verfassungsgemäß. Das hat am Mittwoch, 2. August 2023, der Verfassungsgerichtshof Baden-Württemberg in Stuttgart entschieden (Az.: 1 VB 88/19 und 1 VB 95/19). Er wies damit die Beschwerden von zwei Wettvermittlern ab.
Das Trennungsgebot ist im Glücksspielstaatsvertrag der Länder geregelt. Danach dürfen in einem Gebäude oder Gebäudekomplex, in dem sich eine Spielhalle oder eine Spielbank befindet, nicht auch Sportwetten vermittelt werden. Gestützt darauf hatten die Behörden den Betrieb der Wettvermittlungsstellen untersagt.
Die Verwaltungsgerichte hatten dies bestätigt. Der Verfassungsgerichtshof in Stuttgart wies nun auch die Verfassungsbeschwerden ab.
Zwar bedeute die Regelung einen Eingriff ... weiter lesen
Verwaltungsrecht
Kein Zwangsgeld wegen nicht zurückgeschnittener Hecke nach Vergleich
Frankfurt/Main (jur). Wenn eine Nachbarin zum Rückschnitt einer Hecke verpflichtet ist und dem nicht nachkommt, kann kein Zwangsgeld verhängt werden. Stattdessen müssen Betroffene „eine Ermächtigung zur Selbstausführung“ beantragen, wie das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main in einem am Montag, 3. April 2023, bekanntgegebenen Beschluss entschied (Az.: 6 W 1/23).
Im konkreten Fall streiten Nachbarn über die Höhe einer Hecke. Die Besitzerin der Hecke hatte sich in einem Vergleich verpflichtet, diese „auf eine Höhe von 2,50 Meter zu kürzen und auf dieser Höhe zu halten“. Dem kam sie allerdings nicht nach. Die durch die Hecke beeinträchtigten Nachbarn beantragten daher die Festsetzung eines Zwangsgelds.
Das Landgericht Hanau kam dem noch nach und setzte ein Zwangsgeld von 500 Euro fest. ... weiter lesen
Verwaltungsrecht
Schule darf Gendern
Berlin (jur). Lehrerinnen und Lehrer dürfen eine genderneutrale Sprache verwenden. Dies verstößt nicht gegen den staatlichen Erziehungsauftrag, wie das Verwaltungsgericht Berlin in einem am Montag, 27. März 2023, bekanntgegebenen Eilbeschluss entschied (Az.: 3 L 24/23). Insbesondere verstoße eine genderneutrale Kommunikation nicht gegen die Vorgaben der deutschen Amtssprache.
Damit wies das Verwaltungsgericht den Eilantrag eines Vaters ab, dessen beide Kinder an zwei Berliner Gymnasien gehen. Dort hatten die Schulleitungen den Lehrkräften die Verwendung genderneutraler Sprache im Unterricht ausdrücklich freigestellt und nach den gerichtlichen Feststellungen gleichzeitig „klar darauf hingewiesen, dass die Regeln der deutschen Rechtschreibung im Lehr- und Lernprozess einzuhalten“ seien.
Der den ... weiter lesen