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Aktuelle Ratgeber zum Thema Verwaltungsrecht
Verwaltungsrecht
Teilzeitlehrer muss auch wirklich in Teilzeit arbeiten
Leipzig (jur). Teilzeitbeschäftigte verbeamtete Lehrer müssen ihnen übertragene Verwaltungsaufgaben außerhalb des Unterrichts grundsätzlich auch nur entsprechend ihrer Teilzeitquote leisten. Die Übertragung von Verwaltungsaufgaben über die Teilzeitquote hinaus ist nur zulässig, wenn durch die geringere Heranziehung zu anderen Aufgaben ein zeitlicher Ausgleich erfolgt, urteilte das Bundesverwaltungsgericht am Donnerstag, 16. Juli 2015, in Leipzig (Az.: 2 C 16.14).
Damit bekam dem Grunde nach eine an einem Gymnasium teilzeitbeschäftigte Oberstudienrätin aus Niedersachsen recht. Die niedersächsischen Vorschriften legen fest, dass mit dem Amt des Oberstudienrates auch die Verpflichtung einhergeht, „Funktionstätigkeiten“ zu übernehmen. Dies sind...weiter lesen
Verwaltungsrecht
Faire Verteilung kommunaler Mittel für kleinere Stadtratsfraktionen
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute entschieden, dass die Finanzierung der Geschäftsführung von Ratsfraktionen, deren Höhe sich nur nach der jeweiligen Anzahl der Fraktionsmitglieder richtet, kleinere Fraktionen diskriminiert. Die Sächsische Gemeindeordnung sieht vor, dass die Ratsfraktionen zu ihren sächlichen und personellen Aufwendungen finanzielle Zuwendungen aus dem Haushalt der Gemeinde erhalten können. Die Stadt Chemnitz stellt ihren Ratsfraktionen die benötigten Sachmittel (Räume, PC, Telefon, Internet) im Wesentlichen unmittelbar zur Verfügung und gewährt zu den personellen Aufwendungen der Fraktionsgeschäftsführung einen finanziellen Zuschuss. Der klagenden ehemaligen Fraktion PRO CHEMNITZ.DSU wurden während der Wahlperiode 2004 bis 2009...weiter lesen
Verwaltungsrecht
Keine Militaria-Artikel mit NS-Bezug auf Internationaler Waffenbörse
Ansbach (jur). Die Internationale Waffenbörse in Nürnberg muss auf den Verkauf von Militaria-Artikeln mit NS-Bezug verzichten. Das Verwaltungsgericht Ansbach hat in einem am Donnerstag, 11. April 2013, bekanntgegebenen Beschluss eine entsprechende Auflage der Stadt Nürnberg bestätigt und den Antrag der Veranstalterin auf eine einstweilige Anordnung abgelehnt (Az.: AN 4 S 13.00697).
Bei einem Handel mit solchen Gegenständen direkt am früheren „Reichsparteitags“-Gelände der NSDAP würde „der Eindruck einer Verharmlosung oder Tolerierung der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft entstehen“, so die Richter in ihrem Beschluss vom 9. April 2013. Die „Internationale Waffenbörse Nürnberg“ soll vom 12. April bis 14. April 2013 stattfinden.
Die...weiter lesen
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