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Wer sich mit einer Verfassungsbeschwerde an den Verfassungsgerichtshof NRW wendet und zugleich eine schnelle vorläufige Entscheidung verlangt, darf sich nicht auf allgemeine Kritik beschränken. Entscheidend ist, ob nachvollziehbar dargelegt wird, dass eine Verletzung von Rechten aus der Landesverfassung möglich ist. Daran fehlte es nach der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs NRW. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung wurde deshalb abgelehnt. Praktisch wichtig ist die Entscheidung für alle, die in Nordrhein-Westfalen verfassungsgerichtlichen Rechtsschutz suchen. Sie zeigt: Ein Eilantrag kann bereits daran scheitern, dass die Verfassungsbeschwerde in der Hauptsache unzulässig ist. Das Wichtigste in Kürze Der Verfassungsgerichtshof NRW hat den Antrag auf Erlass einer einstweiligen...
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Wer im Asylverfahren eine Berufung erreichen will, muss genau darlegen, warum der eigene Fall rechtlich grundsätzlich klärungsbedürftig ist. Der bloße Hinweis auf die Erkrankung eines minderjährigen Kindes in einem Parallelverfahren reicht dafür nicht automatisch aus. Das ist besonders wichtig für Familien, die sich gegen eine Abschiebung wenden und dabei Schutzgründe einzelner Familienmitglieder anführen. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat den Antrag auf Zulassung der Berufung in einem solchen Verfahren abgelehnt. Das Wichtigste in Kürze Keine Berufungszulassung: Der Antrag auf Zulassung der Berufung wurde abgelehnt. Krankheit im Parallelverfahren genügt nicht automatisch: Die geltend gemachte Schutzbedürftigkeit eines minderjährigen Kindes in einem anderen Verfahren war nach Ansicht des Gerichts...
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Im Hochschulberufungsverfahren kommt der Ernennung eine zentrale rechtliche Bedeutung zu. Sie markiert den Zeitpunkt, ab dem eine Auswahlentscheidung regelmäßig nicht mehr rückgängig gemacht werden kann. Hintergrund ist der Grundsatz der Ämterstabilität. Ist eine Bewerberin oder ein Bewerber ernannt, soll die getroffene Entscheidung im Interesse der Funktionsfähigkeit der Verwaltung Bestand haben. Eine nachträgliche Korrektur der Auswahlentscheidung ist daher nur in eng begrenzten Ausnahmefällen möglich. Für unterlegene Bewerberinnen und Bewerber bedeutet dies: Rechtsschutz gegen eine Auswahlentscheidung muss in der Regel vor der Ernennung erfolgen. Maßgeblich ist hierbei insbesondere der einstweilige Rechtsschutz, mit dem die Ernennung vorläufig gestoppt und...
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