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Rechtstipps zum Thema Anwalt Verwaltungsrecht Iserlohn
Verwaltungsrecht
Hundehaltung – welche Gesetze muss man beachten?
Der Hund gilt als der beste Freund des Menschen. Nicht umsonst leben alleine in Deutschland über fünf Millionen registrierte Hunde in Familien, was bedeutet, dass in mehr als einem Achtel der Haushalte mindestens einer dieser Vierbeiner zu finden ist.
Sich einen Hund anzuschaffen, ist eine weitreichende Entscheidung. Nicht nur die tägliche sowie tierärztliche Versorgung muss gewährleistet sein; auch sind eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen für das Zusammenleben von Hund und Halter relevant. Welche Gesetze muss man bei der Hundehaltung beachten? Ein einzelnes Gesetz, welches sämtliche Regelungen bezüglich Hunden und deren Haltung in sich vereint, gibt es nicht; vielmehr sind relevante rechtliche Regelungen in vielen verschiedenen Rechtsgrundlagen zu finden.
Da wäre ... weiter lesen
Verwaltungsrecht
Subventionsrecht: Corona Soforthilfe NRW
Corona-Soforthilfe: Runderlass des Ministeriums für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energie - V B 5 - 2020 –
1. Einleitung
Das Land NRW hat mit Datum vom 31.05.2020 Richtlinien zur Gewährung von Soforthilfen für gewerbliche Kleinunternehmen, Selbstständige und Angehörige Freier Berufe, die infolge der Sars-CoV-2-Pandemie in ihrer Existenz gefährdet sind („NRW-Soforthilfe 2020“) rückwirkend erlassen.
Der Runderlass sieht u. a. in Ziffer 5.3 Nachweis, Rückzahlung nunmehr neu – entgegen dem Antragsformular und den Bewilligungsbescheiden - folgende Regelung vor:
Jeder Leistungsempfänger und jede Leistungsempfängerin ist verpflichtet , am Ende des dreimonatigen Bewilligungszeitraums mit dem vorgeschriebenen Vordruck eine ... weiter lesen
Verwaltungsrecht
Teilnahmegebühr macht aus Poker-Turnier kein verbotenes Glücksspiel
Leipzig (jur). Eine bloße Teilnahmegebühr macht aus einem Poker-Turnier noch kein entgeltliches Glücksspiel. Dient die Gebühr nur dazu, die Veranstaltungskosten zu decken, ist das Turnier reine Unterhaltung, urteilte am Mittwoch, 22. Januar 2014, das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig (Az.: 8 C 26.12).
Es gab damit einer Veranstalterin recht, die 2010 in Lutherstadt Wittenberg ein Qualifikationsturnier in der Poker-Variante „Texas Hold’em“ durchführen wollte. Gegen eine Teilnahmegebühr von 15 Euro sollte das Turnier jedermann offen stehen. Zu gewinnen gab es neben wertlosen Pokalen das Recht auf Teilnahme an anderen Turnieren mit teilweise höheren Preisgeldern, darunter ein mit 50.000 Euro dotiertes Turnier in Tschechien.
Die Stadt untersagte das Turnier. Es handele ... weiter lesen