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Zum Fachbereich Verwaltungsrecht erhalten Sie Rechtsberatung von Rechtsanwalt Gerhard Lauer (Fachanwalt für Verwaltungsrecht) mit Fachanwaltskanzlei in Kaiserslautern.
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Rechtsprobleme zum Themengebiet Verwaltungsrecht bearbeitet Rechtsanwalt Dr. Martin Montag (Fachanwalt für Verwaltungsrecht) im Ort Kaiserslautern.
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Die Ablehnung einer Bewerbung auf eine Professur wird von Hochschulen häufig nur knapp begründet. Für unterlegene Bewerberinnen und Bewerber ist dabei oft unklar, ob die Entscheidung rechtlich hinzunehmen ist oder ob Ansatzpunkte für eine Überprüfung bestehen. Tatsächlich bestehen im Berufungsverfahren bestimmte Rechte, die unabhängig vom Ergebnis zu beachten sind. Zu den zentralen Rechten gehört zunächst der Anspruch auf ein ordnungsgemäßes Auswahlverfahren . Hochschulen sind verpflichtet, das Verfahren nach den geltenden gesetzlichen und hochschulrechtlichen Vorgaben durchzuführen. Dazu zählen insbesondere die Einhaltung der vorgesehenen Verfahrensschritte, die sachgerechte Bewertung der Bewerbungen sowie die Gleichbehandlung aller Kandidatinnen und...
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Berufungsverfahren an staatlichen Hochschulen unterliegen keinen freien Auswahlentscheidungen, sondern sind rechtlich gebundene Verfahren. Auch wenn Hochschulen bei der Bewertung wissenschaftlicher Leistungen über einen Beurteilungsspielraum verfügen, sind sie an verfahrensrechtliche Vorgaben und den Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden. Werden diese Grenzen überschritten, kann eine Konkurrentenklage in Betracht kommen. Typische Fehlerquellen finden sich bereits im Ablauf des Berufungsverfahrens. Dazu zählen etwa eine fehlerhafte Zusammensetzung der Berufungskommission, unklare oder wechselnde Bewertungsmaßstäbe, unzureichende Dokumentation der Auswahlentscheidung oder eine nicht nachvollziehbare Gewichtung von Leistungsmerkmalen. Auch die Gleichbehandlung der Bewerberinnen und Bewerber ist rechtlich...
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Mit Eilbeschluss vom 8. Januar 2026 hat das Verwaltungsgericht Gießen (Az. 8 L 6549/25.GI ) entschieden, dass die Untersagung eines mobilen sozialen Hilfsdienstes vorläufig keinen Bestand hat und dem Antragsteller Rechtsschutz gewährt. Gewerbeuntersagung wegen angeblicher Personenbeförderung Der Antragsteller aus dem Vogelsbergkreis ist seit geraumer Zeit gewerblich mit einem mobilen sozialen Hilfsangebot tätig. Sein Dienstleistungsangebot richtet sich an hilfsbedürftige Personen und umfasst insbesondere die Begleitung bei Einkäufen, Arztterminen sowie weitere alltagsnahe Unterstützungsleistungen. Im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten kommt es gelegentlich auch dazu, dass die betreuten Personen im Fahrzeug des Antragstellers mitgenommen und befördert werden. Ein gesondertes Entgelt allein für diese...
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