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Juristische Probleme aus dem Themenbereich Verwaltungsrecht beantwortet Rechtsanwalt Christian Franz (Fachanwalt für Verwaltungsrecht) im Ort Kassel.
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Ein Inhaber eines Fischereischeins wandte sich in Nordrhein-Westfalen gegen eine Fischereiabgabe . Er hielt die Abgabe unter anderem deshalb für angreifbar, weil mit den Mitteln aus seiner Sicht allgemein Natur- und Artenschutz gefördert werde. Im konkreten Verfahren hatte er damit keinen Erfolg. Das Gericht stellte darauf ab, dass ökologische Verbesserungen nach der Würdigung des Verwaltungsgerichts auch der Förderung der Fischerei dienen können. Das Wichtigste in Kürze Das Oberverwaltungsgericht NRW hat den Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Der Kläger erreichte damit keine Berufungszulassung gegen die Abweisung seiner Klage zur Fischereiabgabe von 24 Euro . Nach der Entscheidung können Mittel aus der Abgabe auch dann der Fischerei dienen, wenn geförderte Maßnahmen zugleich ökologische...
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Wer vor dem Verwaltungsgericht verliert und für den nächsten Schritt Prozesskostenhilfe beantragen will, muss mehr tun als nur rechtzeitig einen Antrag ankündigen. Fehlen der amtliche Vordruck, Belege zu den wirtschaftlichen Verhältnissen oder zumindest grobe Gründe gegen das Urteil, kann der Antrag scheitern. Das ist besonders wichtig für Betroffene in Verwaltungsverfahren, die sich eine weitere Instanz ohne finanzielle Hilfe nicht leisten können. Der Beschluss zeigt: Auch bei Prozesskostenhilfe laufen die Rechtsmittelfristen weiter und formale Versäumnisse können nicht ohne Weiteres geheilt werden. Das Wichtigste in Kürze Der Antrag auf Prozesskostenhilfe für einen beabsichtigten Antrag auf Zulassung der Berufung wurde zurückgewiesen. Ein späterer Zulassungsantrag hätte nach Auffassung des Senats...
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In dem entschiedenen Verfahren ging es um einen Asylbescheid, der an die Einstufung Georgiens als sicherer Herkunftsstaat anknüpfte. Der Bescheid enthielt auch ein Einreise- und Aufenthaltsverbot . Genau an der Einstufung Georgiens in der einschlägigen Verordnung zweifelt nun das Verwaltungsgericht Lüneburg: Die Einzelrichterin hält sie für rechtswidrig. Deshalb wird das Klageverfahren nicht weitergeführt, sondern die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts eingeholt. Der Beschluss betrifft ein Klageverfahren zu einem Asylantrag aus Georgien, in dem der Antrag nach § 29b Abs. 3 AsylG als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde. Das daran anknüpfende Einreise- und Aufenthaltsverbot beruhte im konkreten Bescheid auf der Einstufung Georgiens als sicherer Herkunftsstaat. Das Wichtigste in Kürze...
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