Faulstraße 12 - 18 , 24103 Kiel
Rechtsanwalt David Blumberg mit Kanzlei in Kiel bearbeitet Rechtsfälle engagiert bei Rechtsfragen zum Rechtsgebiet Verwaltungsrecht.
Schwedenkai 1 , 24103 Kiel
Zum Fachbereich Verwaltungsrecht erhalten Sie Rechtsberatung von Rechtsanwalt Prof. Dr. Mathias Nebendahl (Fachanwalt für Verwaltungsrecht) in Kiel.
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Schwedenkai 1 , 24103 Kiel
Rechtsanwalt Dr. Ulrich Mann mit Kanzleisitz in Kiel betreut Fälle gern bei aktuellen Rechtsfragen aus dem Fachgebiet Verwaltungsrecht.
Bollhörnkai 1 , 24103 Kiel
Zum Schwerpunkt Verwaltungsrecht unterstützt Sie Rechtsanwalt Prof. Dr. Hans-Peter Donoth (Fachanwalt für Verwaltungsrecht) in dem Ort Kiel.
Walkerdamm 4 - 6 , 24103 Kiel
Aktuelle Rechtsfragen aus dem Themenbereich Verwaltungsrecht betreut Rechtsanwältin Prof. Dr. Angelika Leppin (Fachanwältin für Verwaltungsrecht) aus der Gegend von Kiel.
Sophienblatt 11 , 24103 Kiel
Zum Fachgebiet Verwaltungsrecht unterstützt Sie Rechtsanwalt Dr. Jens-Uwe Petersen (Fachanwalt für Verwaltungsrecht) mit Sitz in Kiel.
Faulstraße 12 - 18 , 24103 Kiel
Nicht einfache Rechtsangelegenheiten aus dem Themengebiet Verwaltungsrecht bearbeitet Rechtsanwalt Dr. Volker Arndt (Fachanwalt für Verwaltungsrecht) aus der Stadt Kiel.
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Zum Rechtsgebiet Verwaltungsrecht erhalten Sie Rechtsrat von Rechtsanwalt Prof. Dr. Marcus Arndt (Fachanwalt für Verwaltungsrecht) aus dem Ort Kiel.
Sophienblatt 100 , 24114 Kiel
Zum juristischen Thema Verwaltungsrecht erhalten Sie Rechtsauskunft von Rechtsanwalt Arno Witt (Fachanwalt für Verwaltungsrecht) aus der Stadt Kiel.
Sophienblatt 100 , 24114 Kiel
Zum Themenbereich Verwaltungsrecht erhalten Sie Rat von Rechtsanwalt Dr. Mischa Färber (Fachanwalt für Verwaltungsrecht) aus der Stadt Kiel.

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Die Ablehnung einer Bewerbung auf eine Professur wird von Hochschulen häufig nur knapp begründet. Für unterlegene Bewerberinnen und Bewerber ist dabei oft unklar, ob die Entscheidung rechtlich hinzunehmen ist oder ob Ansatzpunkte für eine Überprüfung bestehen. Tatsächlich bestehen im Berufungsverfahren bestimmte Rechte, die unabhängig vom Ergebnis zu beachten sind. Zu den zentralen Rechten gehört zunächst der Anspruch auf ein ordnungsgemäßes Auswahlverfahren . Hochschulen sind verpflichtet, das Verfahren nach den geltenden gesetzlichen und hochschulrechtlichen Vorgaben durchzuführen. Dazu zählen insbesondere die Einhaltung der vorgesehenen Verfahrensschritte, die sachgerechte Bewertung der Bewerbungen sowie die Gleichbehandlung aller Kandidatinnen und...
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Berufungsverfahren an staatlichen Hochschulen unterliegen keinen freien Auswahlentscheidungen, sondern sind rechtlich gebundene Verfahren. Auch wenn Hochschulen bei der Bewertung wissenschaftlicher Leistungen über einen Beurteilungsspielraum verfügen, sind sie an verfahrensrechtliche Vorgaben und den Gleichbehandlungsgrundsatz gebunden. Werden diese Grenzen überschritten, kann eine Konkurrentenklage in Betracht kommen. Typische Fehlerquellen finden sich bereits im Ablauf des Berufungsverfahrens. Dazu zählen etwa eine fehlerhafte Zusammensetzung der Berufungskommission, unklare oder wechselnde Bewertungsmaßstäbe, unzureichende Dokumentation der Auswahlentscheidung oder eine nicht nachvollziehbare Gewichtung von Leistungsmerkmalen. Auch die Gleichbehandlung der Bewerberinnen und Bewerber ist rechtlich...
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Mit Eilbeschluss vom 8. Januar 2026 hat das Verwaltungsgericht Gießen (Az. 8 L 6549/25.GI ) entschieden, dass die Untersagung eines mobilen sozialen Hilfsdienstes vorläufig keinen Bestand hat und dem Antragsteller Rechtsschutz gewährt. Gewerbeuntersagung wegen angeblicher Personenbeförderung Der Antragsteller aus dem Vogelsbergkreis ist seit geraumer Zeit gewerblich mit einem mobilen sozialen Hilfsangebot tätig. Sein Dienstleistungsangebot richtet sich an hilfsbedürftige Personen und umfasst insbesondere die Begleitung bei Einkäufen, Arztterminen sowie weitere alltagsnahe Unterstützungsleistungen. Im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten kommt es gelegentlich auch dazu, dass die betreuten Personen im Fahrzeug des Antragstellers mitgenommen und befördert werden. Ein gesondertes Entgelt allein für diese...
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