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Rechtstipps zum Thema Anwalt Verwaltungsrecht Köln


Verwaltungsrecht BVerwG-Urteil bestätigt aktuelle Zuschussregelung für kirchliche Kitas in NR
Die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig unter dem Aktenzeichen 5 C 7.22 bestätigt, dass die Regelung zur Finanzierung von kirchlichen Kindertagesstätten in Nordrhein-Westfalen für das Kindergartenjahr 2016/2017, welche kirchlichen Trägern geringere staatliche Zuschüsse gewährt als anderen freien Trägern, keine Glaubensdiskriminierung darstellt und verfassungsrechtlich zulässig ist. Gericht weist Klage kirchlicher Kita gegen Zuschussdifferenzierung ab Die nordrhein-westfälische Förderpraxis für Kindertageseinrichtungen basiert auf dem Kinderbildungsgesetz (KiBiz) vom 8. Juli 2016. Nach diesem Gesetz erhalten Einrichtungsträger vom Jugendamt Fördermittel, wobei kirchliche Träger im betreffenden Jahr einen staatlichen Zuschuss von 88 Prozent, andere anerkannte Träger jedoch 91 ... weiter lesen
Verwaltungsrecht Handwerksrecht: Zulassungspflichtige handwerkliche Tätigkeiten im Reisegewerbe und im stehenden Gewerbe
15.02.2024
1. Einleitung Sowohl im Reisegewerbe als auch im stehenden Gewerbe können zulassungspflichtige handwerkliche Tätigkeiten ausgeübt werden. „Zulassungspflichtig“ bedeutet, dass es sich um ein Handwerk der Anlage A zur Handwerksordnung wie z.B. Maler und Lackierer, Dachdecker, Tischler, Fliesenleger, usw. handelt, bei dem im stehenden Gewerbe eine Eintragung in die Handwerksrolle vorausgesetzt wird. Sowohl bei einer Tätigkeit im Reisegewerbe als auch bei der Ausübung zulassungspflichtiger handwerklicher Tätigkeiten ohne Eintragung in die Handwerksrolle ergeben sich aus dem Wettbewerbsrecht Konsequenzen in Bezug auf die Werbemöglichkeiten für diese Tätigkeiten. 2. Unlauterer Wettbewerb Nach den §§ 3 Abs. 1, 3a UWG sind unlautere geschäftliche ... weiter lesen
Verwaltungsrecht BayVGH bestätigt Leinenzwang für zwei Hunde aus Günzburg
In einer Entscheidung vom 22. Januar 2024 hat der Bayerische Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) den Leinenzwang für zwei Hund aus dem Landkreis Günzburg bekräftigt (Az.:  10 ZB 23.1558 ) . Diese Anordnung wurde ursprünglich von der zuständigen Sicherheitsbehörde erlassen und durch Urteile des Verwaltungsgerichts Augsburg am 18. Juli 2023 bestätigt. Der Eigentümer der Hunde hatte gegen diese Entscheidung Berufung eingelegt, die nun vom BayVGH abgewiesen wurde. Leinenzwang nach Bürgerbeschwerden bestätigt Der Besitzer der beiden großen Hunde wurde mit Bescheiden vom Februar 2023 von der Verwaltungsgemeinschaft des Landkreises Günzburg, der zuständigen Sicherheitsbehörde, mit einem Leinenzwang belegt. Die Maßnahme wurde mit dem freien Umherlaufen der Hunde und den dadurch entstandenen ... weiter lesen
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