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Juristische Angelegenheiten aus dem Themenbereich Verwaltungsrecht betreut Rechtsanwalt Cord Bökemeier (Fachanwalt für Verwaltungsrecht) aus Korbach.
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Fachanwalt Stefan Teipel mit Kanzlei in Korbach bietet anwaltliche Hilfe und bietet juristischen Beistand im Anwaltsschwerpunkt Verwaltungsrecht.
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Wer Wohnraum abreißt und als Ausgleich neuen Wohnraum schaffen soll, kann später mit einer hohen Zahlungsaufforderung der Kommune konfrontiert werden. Viele Betroffene könnten annehmen, dass eine solche Aufforderung sofort bezahlt werden muss, wenn zuvor eine Genehmigung mit Auflagen erteilt wurde. Das ist rechtlich nicht immer so einfach. Für Eigentümer, Projektentwickler und Kommunen ist die Entscheidung wichtig, weil sie zeigt, wann eine Klage gegen eine Zahlungsaufforderung aufschiebende Wirkung haben kann. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat in einem Beschluss vom 11. Mai 2026 entschieden, dass die Klage gegen eine kommunale Zahlungsaufforderung über eine zweckentfremdungsrechtliche Ausgleichszahlung hier aufschiebende Wirkung hat. Die Stadt durfte die Forderung deshalb nicht so behandeln, als könne...
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Wer über Jahre keine Rechnung für bestimmte Dachflächen bekommen hat, kann sich darauf nicht ohne Weiteres verlassen. Gerade bei Niederschlagswassergebühren kann es teuer werden, wenn Regenwasser tatsächlich oder mit hinreichender Wahrscheinlichkeit in die städtische Abwasseranlage gelangt. Das kann besonders für Eigentümer größerer Grundstücke mit großen Dachflächen relevant sein; im entschiedenen Fall ging es um Dachflächen eines Sportparks. Das Oberverwaltungsgericht NRW hat nun klargestellt: Eine behauptete alte Absprache und jahrelanges Nichtveranlagen reichen allein nicht aus, um spätere Gebührenforderungen zu Fall zu bringen. Das Wichtigste in Kürze Das OVG NRW hat den Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt. Der Streit betraf nacherhobene Niederschlagswassergebühren für die Jahre...
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Wer einer Partei im Wahlkampf nicht Geld, sondern eine große Werbekampagne finanziert, kann trotzdem eine Parteispende leisten. Genau das wurde für die AfD nach der Bundestagswahl 2025 zum Problem. Viele würden annehmen, dass eine Partei eine solche Unterstützung behalten darf, wenn sie selbst keine verdeckte Finanzierung erkennt. Das Verwaltungsgericht Berlin stellt nun klar: Entscheidend kann schon sein, ob der wahre Spender objektiv feststellbar ist. Betroffen sind nicht nur Parteien, sondern auch Personen, die Wahlwerbung finanzieren oder Spenden über Dritte abwickeln. Im Fall ging es um 6.395 Großflächenplakate und einen Wert von rund 2,35 Millionen Euro. Das Wichtigste in Kürze Die AfD durfte eine vor der Bundestagswahl 2025 geleistete Plakatspende im Wert von rund 2,35 Millionen Euro nicht...
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