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In dem entschiedenen Verfahren ging es um einen Asylbescheid, der an die Einstufung Georgiens als sicherer Herkunftsstaat anknüpfte. Der Bescheid enthielt auch ein Einreise- und Aufenthaltsverbot . Genau an der Einstufung Georgiens in der einschlägigen Verordnung zweifelt nun das Verwaltungsgericht Lüneburg: Die Einzelrichterin hält sie für rechtswidrig. Deshalb wird das Klageverfahren nicht weitergeführt, sondern die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts eingeholt. Der Beschluss betrifft ein Klageverfahren zu einem Asylantrag aus Georgien, in dem der Antrag nach § 29b Abs. 3 AsylG als offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde. Das daran anknüpfende Einreise- und Aufenthaltsverbot beruhte im konkreten Bescheid auf der Einstufung Georgiens als sicherer Herkunftsstaat. Das Wichtigste in Kürze...
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Wer auf eine Beförderung wartet, hält eine noch freie Planstelle oft für eine Chance, die sich gerichtlich sichern lässt. Das kann aber scheitern, wenn der Dienstherr Beförderungen vorerst insgesamt stoppt. Für Soldaten, die eine Beförderung zum Stabsfeldwebel anstreben, ist die Entscheidung deshalb praktisch wichtig. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat klargestellt: Gibt es aktuell keine beabsichtigte Besetzung mehr, fehlt im Eilverfahren regelmäßig die Grundlage für eine vorläufige Sicherung. Das Wichtigste in Kürze Ein Soldat wollte im Eilverfahren erreichen, dass eine Beförderungsplanstelle freigehalten wird. Das OVG NRW wies die Beschwerde zurück, weil weder ein Anordnungsgrund noch ein Anordnungsanspruch glaubhaft gemacht wurde. Entscheidend war ein...
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Wenn eine neue Stromtrasse durch das Gemeindegebiet verläuft, stellt sich die Frage, welche Einwände eine Stadt vor Gericht geltend machen kann. Genau hier liegt der entscheidende Punkt: Eine Gemeinde darf nicht einfach stellvertretend für Bürger, Umweltbelange oder das allgemeine Gemeinwohl klagen. Die Entscheidung zeigt, welche Einwände bei einer Gemeindeklage vor Gericht zählen und welche nicht. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Klage der Stadt Marktredwitz gegen den Planfeststellungsbeschluss für den Abschnitt C2 des SuedOstLink abgewiesen. Betroffen ist der Abschnitt Marktredwitz bis Pfreimd , in dem Höchstspannungsleitungen als Erdkabel geplant sind. Im Kern ging es darum, ob die Stadt eigene kommunale Rechte ausreichend geltend machen konnte. Das Wichtigste in Kürze Die Klage der...
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