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Jetzt Profil anlegenDas Verwaltungsgericht Düsseldorf (Az. 18 L 2925/24 ) hat entschieden, dass eine Schülerin keinen Niqab im Unterricht tragen darf. Verweigerung der Teilnahme am Unterricht Eine 17-jährige Schülerin hatte beim Berufskolleg Bachstraße in Düsseldorf beantragt, während des Unterrichts einen Niqab tragen zu dürfen. Nachdem die Schule dies verweigerte, wandten sich die Schülerin und ihre Eltern an das Verwaltungsgericht Düsseldorf. Sie forderten im Eilverfahren eine einstweilige Anordnung, die die Teilnahme am Unterricht mit Niqab erlauben sollte. Das Gericht musste prüfen, ob das Tragen des Niqabs mit den Pflichten von Schülern im Schulbetrieb vereinbar ist und ob der Eingriff in die Religionsfreiheit der Schülerin gerechtfertigt ist. Bildungsauftrag erfordert offene Kommunikation Die 18....
weiter lesenDas vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV) steht kurz vor seiner Verabschiedung und zielt darauf ab, die Bürokratie in Deutschland weiter abzubauen. Mit diesem Gesetz sollen insbesondere Unternehmen durch verschiedene Maßnahmen entlastet werden, was zu erheblichen Kosteneinsparungen führen soll. Das Gesetz ist Teil einer fortlaufenden Initiative, die darauf abzielt, den administrativen Aufwand für Unternehmen in Deutschland zu reduzieren. Die vierte Fassung bringt eine Reihe neuer Regelungen zur spürbaren Entlastung. Bürokratieentlastungsgesetz: Ein Überblick Das Bürokratieentlastungsgesetz IV (BEG IV) wurde im August 2023 als Teil eines umfassenden Entlastungspakets beschlossen. Ziel ist es, administrative Prozesse in Unternehmen zu vereinfachen und die damit verbundenen Kosten zu senken. Die...
weiter lesenDas Bundesverwaltungsgericht hat im Berufungsverfahren die disziplinarrechtliche Höchstmaßnahme gegen einen ehemaligen Oberleutnant der Reserve der Bundeswehr bestätigt. Der Soldat hatte sich in den Jahren 2015/2016 aktiv für die Identitäre Bewegung Deutschland e.V. engagiert und damit gegen die verfassungsrechtliche Treuepflicht gemäß § 8 SG verstoßen. Die Entscheidung beinhaltet den Verlust offener Übergangsleistungen in Höhe von über 23.000 Euro und das Verbot, einen militärischen Dienstgrad zu führen ( BVerwG 2 WD 9.23 ). Verstoß gegen die Treuepflicht der Bundeswehrsoldaten Der betroffene Oberleutnant der Reserve hatte sich intensiv am Aufbau einer Regionalgruppe der Identitären Bewegung in Bayern beteiligt, nahm an mehreren Demonstrationen teil und wirkte in einem Werbefilm der Organisation mit. Laut...
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