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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Arbeitsrecht
Gewerkschaft kann Betriebsversammlung nicht verhindern
Bremen/Berlin (DAV). Stehen Betriebsratswahlen an, kann eine Gewerkschaft die Betriebsversammlung zur Wahl eines Wahlvorstandes nicht verhindern. Wenn Mitarbeiter sie beim Arbeitgeber organisieren, hat die Gewerkschaft keine Möglichkeit, diese Versammlung in ihren Räumen durchführen zu lassen. Die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Bremen-Bremerhaven vom 15. März 2013 (AZ: 8 BVGa 802/13).
Die Gewerkschaft übersandte einem Arbeitgeber mit rund 120 Mitarbeitern die Einladung zu einer Wahlversammlung im DGB-Haus Bremen. Dort sollte der Wahlvorstand für die Betriebsratswahl bestimmt werden. Die Wahlankündigung sollte im Betrieb ausgehängt werden. Dies geschah nicht. Lediglich einige ... weiter lesen
Arbeitsrecht
LAG Stuttgart stärkt arbeitsrechtlichen Streitwertkatalog
Nürnberg (jur). Bei der Festsetzung des Streitwerts sollen sich Arbeitsgerichte an den Streitwertkatalog halten, den eine bundesweite Kommission erarbeitet hat. Dieser zwei zwar formal für die Gerichte nicht bindend, „sollte aber im Interesse einer möglichst einheitlichen Streitwertgestaltung regelmäßig angewendet werden“, so der Leitsatz des am Donnerstag, 8. August 2013, veröffentlichten Beschlusses des Landesarbeitsgerichts (LAG) Nürnberg (Az.: 7 Ta 41/13).
Im konkreten Fall stritten Arbeitnehmerin und Arbeitgeber um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis, die Herausgabe einer Kopie des Arbeitsvertrags und der Gehaltsabrechnungen für 37 Monate sowie die Nachzahlung einbehaltener Vergütung in Höhe von 2.820 Euro.
Der Streit endete mit einem Vergleich, die ... weiter lesen
Medizinrecht
Krankenversicherung muss Behandlung von Alterssichtigkeit nicht zahlen
München/Berlin (DAV). In der Regel zahlen Krankenversicherungen nur für medizinisch notwendige Heilbehandlungen. Altersbedingte Veränderungen zählen nicht dazu, berichtet die Arbeitsgemeinschaft Medizinrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) und verweist auf eine Entscheidung des Amtsgerichts München vom 27. Dezember 2013 (AZ: 121 C 27553/12).
Weil der Patient an Grauem Star, an Kurzsichtigkeit mit einer Hornhautverkrümmung und der bekannten Alterssichtigkeit litt, implantierte ihm sein Augenarzt so genannte torische Multifokallinsen zum Preis von je 963 Euro. Diese Linsen behoben alle Augenprobleme des Mannes.
Die Krankenversicherung erstattete jedoch nur die Kosten für Einstärkenlinsen in Höhe von jeweils 200 Euro. Die darüber hinausgehende Behandlung sei medizinisch ... weiter lesen