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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps

Kürzere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege
22.01.2025Redaktion fachanwalt.deSteuerrecht
Kürzere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege

Kürzere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV), verabschiedet am 18. Oktober 2024, zielt darauf ab, Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung deutlich von Bürokratie zu entlasten. Zu den zentralen Veränderungen gehört die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist von Buchungsbelegen, die insbesondere Selbstständigen und Unternehmern die Arbeit erleichtern soll. Das Gesetz wird ab dem 1. Januar 2025 wirksam und soll die Wirtschaft um fast eine Milliarde Euro entlasten. Wesentliche Änderungen: Verkürzung der Aufbewahrungsfristen Eine der bedeutsamsten Maßnahmen des BEG IV ist die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege. Ab Januar 2025 beträgt die Frist nur noch acht statt zehn Jahre . Diese Erleichterung gilt für alle Belege, deren Frist nach...

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Wachstumschancengesetz reformiert Abfindungsregelung
21.01.2025Redaktion fachanwalt.deSteuerrecht
Wachstumschancengesetz reformiert Abfindungsregelung

Mit dem neuen Wachstumschancengesetz, das am 27. März 2024 verkündet wurde, bricht eine neue Ära in der Steuerbehandlung von Abfindungen an. Im Mittelpunkt steht die Reform der sogenannten Fünftelregelung, eine bislang favorisierte Methode zur Minderung der Steuerprogression bei Abfindungen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen blicken gespannt auf die Auswirkungen dieser Änderungen, die spätestens ab 2025 die steuerliche Landschaft erheblich beeinflussen werden. Hintergrund und bisherige Regelung der Fünftelregelung  Bisher war die Fünftelregelung ein effektives Mittel, steuerliche Belastungen bei Abfindungen abzumildern. Abfindungen, die in der Regel bei der Auflösung von Arbeitsverhältnissen ausgezahlt werden, gelten als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und unterlagen stets der...

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Steuerentlastung für Hobbybrauer: Ab 2025 mehr Freiheit und weniger Bürokratie
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(1 Bewertung)20.01.2025Redaktion fachanwalt.deSteuerrecht
Steuerentlastung für Hobbybrauer: Ab 2025 mehr Freiheit und weniger Bürokratie

Ab dem 1. Januar 2025 profitieren Hobbybrauer von einer umfassenden Reform des Biersteuerrechts. Zu den Neuerungen gehören eine Anhebung der steuerfreien Biermenge auf 500 Liter pro Jahr und der Wegfall der meldepflichtigen Brauanzeige beim Hauptzollamt. Diese Änderungen versprechen weniger Bürokratie und eine finanzielle Entlastung für die Hobbybrauszene. Wichtige rechtliche Grundlagen für Hobbybrauer Biersteuergesetz (BierStG) : § 29 Absatz 2 regelt die grundsätzlichen Bestimmungen für Haus- und Hobbybrauer. Biersteuerverordnung (BierStV) : § 41 definiert die Details zur "Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer". Das sollten Hobbybrauer wissen Steuerfreie Menge : Ab dem 1. Januar 2025 dürfen Hobbybrauer 500 Liter Bier pro Kalenderjahr steuerfrei herstellen. Dies ist eine Erhöhung...

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