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Durch die Grundsatzentscheidung des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 20. Mai 2025 ( Az. 1 AZR 120/24 ) wird die Schutzwürdigkeit individuell erworbener Ansprüche aus betrieblicher Übung bekräftigt . Demzufolge können derartige vertragliche Ansprüche, die aus der Gewährung einer bezahlten Frühstückspause resultieren, nicht mittels einer Betriebsvereinbarung einseitig eliminiert werden. Die Jurisprudenz hebt den Primat der Individualvereinbarung hervor, insbesondere bei der gleichzeitigen Geltung der tariflichen Regelungssperre gemäß § 77 Abs. 3 BetrVG. Bezahlte Pausen vs. Konkretisierung der betrieblichen Regelungsgrenzen Obwohl die Betriebsvereinbarung die Absicht hatte, die über viele Jahre gewährte bezahlte Frühstückspause zu streichen, hat die richterliche Feststellung des Bundesarbeitsgerichts...
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Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg (Urteil vom 09.10.2025, Az. L 21 U 47/23 ) entschied, dass ein Softwareentwickler, der sich bei einem Sprung aus dem Fenster nach der Explosion von E-Roller-Akkus verletzte, keinen Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung hat. Der Vorfall stelle keinen Arbeitsunfall dar, da kein innerer Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit im Homeoffice bestand. Explosion von E-Roller-Akkus im Homeoffice Der Kläger arbeitete als Softwareentwickler und nutzte das Wohnzimmer seiner Berliner Wohnung als Homeoffice. Im Januar 2021 befand er sich während einer laufenden Telefonkonferenz, als Rauch in den Raum eindrang. Er öffnete die Tür zum Flur, um die Ursache zu ermitteln. In diesem Moment explodierten zwei Akkus seines E-Rollers, die er neben der Wohnungstür...
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Das Bundesarbeitsgericht (Urteil vom 30.10.2025, Az. 2 AZR 160/24 ) hat entschieden, dass es keinen festen Richtwert für die Dauer einer Probezeit in befristeten Arbeitsverhältnissen nach § 15 Abs. 3 TzBfG gibt. Maßgeblich ist stets eine Einzelfallabwägung, die die Art der Tätigkeit und die Länge der Befristung berücksichtigt. Streit über die Dauer einer Probezeit im befristeten Vertrag Eine Arbeitnehmerin war seit dem 22. August 2022 als Advisor I Customer Service bei der beklagten Firma beschäftigt. Das Arbeitsverhältnis war auf ein Jahr befristet und konnte mit den gesetzlichen Kündigungsfristen beendet werden. Die Parteien hatten eine viermonatige Probezeit mit einer zweiwöchigen Kündigungsfrist vereinbart. Am 10. Dezember 2022 erhielt die Klägerin eine Kündigung, die das Arbeitsverhältnis zum...
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