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Jetzt Profil anlegenDie Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 19. Dezember 2024 (AZ 5 StR 588/24) zur Neubewertung eines Tötungsdelikts wirft zentrale Fragen zur Unterscheidung zwischen einer Affekttat und einer geplanten Tat auf. Das LG Zwickau hatte Tötung eines ehemaligen Jugendtrainers als Affekttat eingestuft, da dieser zuvor einen sexuellen Missbrauch zugegeben hatte. Der BGH bemängelte jedoch, dass das Gericht Hinweise auf eine mögliche Planung der Tat nicht ausreichend berücksichtigt hatte. Selbstjustiz vs. Tat im Affekt: Hintergrund des Falls Im Jahr 1999 wurde der Angeklagte als 15-Jähriger von seinem Fußballtrainer sexuell missbraucht . Jahre später, nach einer intensiven Suche nach Informationen über seinen Peiniger, konfrontierte er diesen mit den Vorwürfen. Der ehemalige Trainer gestand den Missbrauch und...
weiter lesenDass Volljährige, die adoptiert werden, ihren bisherigen Nachnamen grundsätzlich nicht unverändert fortführen können, ist verfassungskonform. Das hat das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) mit Beschluss vom 24. Oktober 2024 ( AZ: 1 BvL 10/20 ) entschieden und damit eine anderslautende Einschätzung des Bundesgerichtshofs (BGH) korrigiert. Die Entscheidung zur Namensänderung bei Erwachsenenadoption – die nicht einstimmig ausgefallen ist - beruht auf der Abwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und den Regelungen des Namensrechts. Reform des Namensrechts ab Mai 2025 Die bevorstehende Reform des Namensrechts bringt bedeutende Änderungen mit sich. Ab dem 1. Mai 2025 entfällt der bisherige Zwang zur Namensänderung bei Erwachsenenadoptionen. Adoptierte Volljährige haben dann die...
weiter lesenIn einem aktuellen Urteil des OLG Bremen von 28. Januar 2025 wurde die Anwendung biometrischer Methoden in der Strafverfolgung thematisiert. Dabei gelangte das Gericht zu dem Ergebnis, dass die zwangsweise Entsperrung von Mobiltelefonen zulässig ist, wobei § 81b Abs. 1 StPO als maßgebliche Grundlage herangezogen wird. Biometrische Entsperrung im Strafverfahren: Hintergrund und rechtlicher Rahmen Die fortschreitende Digitalisierung hat auch vor den juristischen Diskursen nicht Halt gemacht. Insbesondere biometrische Verfahren , wie der Einsatz von Fingerabdrucksensoren an Mobiltelefonen, gewinnen in der praktischen Ermittlungsarbeit zunehmend an Bedeutung. Der Gesetzgeber hat mit § 81b Abs. 1 StPO bewusst eine technikoffene Formulierung gewählt, um erkennungsdienstliche Maßnahmen flexibel an aktuelle...
weiter lesenSchildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
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