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Arbeitsrecht
Arbeitsgericht Solingen erklärt Ligaklausel im Trainervertrag für unwirksam
Das Arbeitsgericht Solingen (Az. 3 Ca 728/24 ) hat entschieden, dass die Befristung des Vertrages eines Handballtrainers aufgrund einer Ligaklausel unwirksam ist.
Abstieg und Vertragsbeendigung
Der Kläger, Handballtrainer der ersten Herrenmannschaft des Bergischen Handball Clubs 06 e. V. (BHC 06), wurde im Juni 2024 von seinem Arbeitgeber, der BHC Marketing GmbH, darüber informiert, dass sein Arbeitsvertrag zum 30. Juni 2024 enden würde. Diese Entscheidung begründete der Verein mit dem Abstieg des BHC 06 von der 1. in die 2. Handball-Bundesliga. Die Ligaklausel im Vertrag sah vor, dass der Arbeitsvertrag nur für den Einsatz in der 1. Liga gelte.
Der Kläger, seit Juli 2022 beschäftigt, war seit April 2024 freigestellt und forderte die Fortführung des Arbeitsverhältnisses sowie weitere Gehaltszahlungen. ... weiter lesen
Sozialrecht
Sozialgericht Aachen: Reha-Karre für soziale Teilhabe
Das Sozialgericht Aachen entschied unter dem Aktenzeichen S 19 SO 112/23 , dass eine schwerbehinderte Frau Anspruch auf eine "Reha-Karre" hat. Das Urteil betont die Bedeutung der gleichberechtigten Teilhabe am gesellschaftlichen Leben.
Teilhabe an Freizeitaktivitäten gefordert
Die 36-jährige Klägerin, die an spastischer Tetraparese und Tetraplegie leidet, klagte vor dem Sozialgericht Aachen auf die Bewilligung einer "Reha-Karre", einem speziellen Fahrradanhänger für behinderte Erwachsene. Ihre Familie und Freunde unternehmen regelmäßig Fahrradausflüge, an denen die Klägerin ohne diese spezielle Vorrichtung nicht teilnehmen kann.
Die Mutter der Klägerin argumentierte, dass die Tochter ohne die Reha-Karre vollständig von diesen Aktivitäten ausgeschlossen sei, und auch die Assistenzkräfte, die teils ... weiter lesen
Gewerblicher Rechtsschutz
EuGH bestätigt Milliarden-Bußgeld gegen Google im Google-Shopping-Fall
Am 10. September 2024 bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) das Rekordbußgeld von 2,4 Milliarden Euro gegen Google und dessen Mutterkonzern Alphabet. Die Geldstrafe wurde bereits 2017 von der EU-Kommission verhängt, nachdem festgestellt wurde, dass Google seine marktbeherrschende Stellung durch die Bevorzugung des eigenen Preisvergleichsdienstes „Google Shopping“ missbraucht hatte. Der Versuch von Google, das Bußgeld durch ein Rechtsmittel vor dem EuGH zu kippen, blieb erfolglos.
Hintergrund und Vorwürfe
Der Fall dreht sich um das wettbewerbswidrige Verhalten von Google im Zusammenhang mit seinem Preisvergleichsdienst . Ab 2008 begann Google die Ergebnisse von „Google Shopping“ auf seinen allgemeinen Suchergebnisseiten an prominenter Stelle zu platzieren, oft ergänzt durch visuelle ... weiter lesen