Rechtsanwalt Edmund Herrmann gründete die Rechtsanwaltskanzlei 1992. Seit dem 01.01.2017 ist Rechtsanwalt Edmund Herrmann Mitgesellschafter der neugegründeten Herrmann und Menn GbR. Er wurde am 26.09.1952 in Augsburg geboren und ist seit dem Jahr …
Rechtsanwalt Florian Menn war zunächst vom 01.09.2004 - 31.12.2016 in der Kanzlei als freier Mitarbeiter tätig. Seit dem 01.01.2017 ist Rechtsanwalt Florian Menn Mitgesellschafter der neu gegründeten Herrmann und Menn GbR. Er wurde …
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Jetzt Profil anlegenDer Bundesfinanzhof (BFH) hat mit Urteil vom 16.09.2024 (Az. III R 36/22 ) klargestellt, dass auch Dienstleistungsunternehmen gewerbesteuerliche Hinzurechnungen für gemietete Werbeträger hinnehmen müssen, sofern diese bei fiktivem Eigentum zum Anlagevermögen zählen würden. Streit um gewerbesteuerliche Hinzurechnung Die Klägerin, ein Dienstleistungsunternehmen, nutzte im Rahmen von Sponsoringmaßnahmen, Plakat- und Mobilwerbung diverse Werbeträger. Die beauftragten Werbevermittlungsagenturen waren zumeist nicht die Eigentümer der genutzten Werbeflächen wie Wände, Säulen oder Verkehrsmittel. Das zuständige Finanzgericht (FG) entschied zunächst zugunsten der Klägerin. Es argumentierte, dass die Werbeaufwendungen keiner Hinzurechnung nach § 8 Nr. 1 Buchst. d GewStG unterlägen, da die Werbeträger nicht...
weiter lesenDas Niedersächsische Finanzgericht hat mit Urteil vom 15. August 2024 (Az. 5 K 40/22 ) einen Direktanspruch auf Erstattung von Umsatzsteuer bejaht. Vermögensloser Leistender und Verjährung Ein Unternehmer klagte auf Erstattung von zu Unrecht in Rechnung gestellter und abgeführter Umsatzsteuer. Die Forderung richtete sich direkt gegen das Finanzamt, da die leistende GmbH aufgrund von Vermögenslosigkeit gelöscht und aufgelöst worden war. Zudem war der Erstattungsanspruch gegenüber der GmbH verjährt, was das Finanzamt in der Verteidigung seiner Position anführte. Grundlage für den Anspruch ist die sogenannte „Reemtsma-Rechtsprechung“, die der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Jahr 2007 geschaffen hatte (C-35/05). Diese ermöglicht es Leistungsempfängern, eine Erstattung direkt vom Fiskus zu verlangen,...
weiter lesenDas Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (LSG) hat entschieden, dass Asylbewerberleistungen bei fehlender Mitwirkung an der Passbeschaffung gekürzt werden können (Beschluss vom 08.11.2024, L 20 AY 16/24 B ER ). Mitwirkungspflicht und Leistungskürzung Die Antragstellerin, eine aus Guinea stammende Frau, lebt seit 2009 in Deutschland. Nachdem ihr Asylantrag rechtskräftig abgelehnt wurde, ist sie zur Ausreise verpflichtet, doch ihre Abschiebung konnte wegen fehlender Reisedokumente nicht vollzogen werden. Die Antragstellerin erhält trotz ihrer Ausreisepflicht Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) und wohnt in einer Gemeinschaftsunterkunft. Im Jahr 2024 kürzte die zuständige Behörde ihre Leistungen aufgrund unzureichender Mitwirkung bei der Passbeschaffung auf den Grundbedarf wie...
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