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Unsere Fachanwalt.de-Rechtstipps
Arbeitsrecht
Probezeitkündigung trotz schweren Arbeitsunfalls
Der Kläger war bei der Beklagten seit dem 19.09.2011 als Industriemechaniker in der sog. Scherenendmontage tätig. Bei einem Arbeitsunfall am 16.11.2011 wurden ihm vier Finger der rechten Hand abgetrennt. Drei Finger wurden erfolgreich reimplantiert. Die Beklagte meldete den Unfall unverzüglich der Berufsgenossenschaft. Sie kündigte das Arbeitsverhältnis mit Schreiben vom 25.01.2012 unter Wahrung der für die Probezeit vereinbarten Kündigungsfrist zum 09.02.2012.
Der Kläger hält die Kündigung für unwirksam, weil die Beklagte sich treuwidrig verhalte. Solange nicht geklärt sei, wen das Verschulden an dem Arbeitsunfall treffe, käme eine Probezeitkündigung nicht in Betracht. Er behauptet, er habe kurz vor dem Aktivieren der Schneidemaschine noch den Auftrag ... weiter lesen
Allgemein
Nichtigkeit von Rechtsgeschäften und Verträgen erklärt
Dieser Ratgeber erläutert die Voraussetzungen, unter denen ein Vertrag nichtig ist. Dabei wird auf alle wesentlichen Nichtigkeitsgründe eingegangen, wie etwa Nichtigkeit wegen Geschäftsunfähigkeit, Vorbehalts, Scheingeschäft, Sittenwidrigkeit, Wucher, Formverstößen (insbesondere fehlende Schriftform!), Nichtigkeit nach Anfechtung (wegen Irrtums, Drohung, Täuschung) oder Nichtigkeit im AGB-Recht.
„Pacta sunt servanda“ – Verträge sind zu erfüllen. Diese Regel kennt jeder Jurist, und auch juristischen Laien ist dies grundsätzlich klar.
Oft genug kommt es jedoch vor, dass es nichts zu erfüllen gibt, weil ein Vertrag garnicht wirksam geschlossen wurde. Der Vertrag war also von Anfang an nichtig und damit unwirksam. Nachfolgend werden die ... weiter lesen
Arbeitsrecht
Arbeitgeber trägt nicht die Bewirtungskosten für Betriebsversammlungen
Nürnberg/Berlin (DAV). Der Arbeitgeber muss die Kosten der Bewirtung von Teilnehmern einer Betriebsversammlung nicht übernehmen. Das entschied das Landesarbeitsgericht Nürnberg am 25. April 2012 (AZ: 4 TaBV 58/11), wie die Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein (DAV) mitteilt.
In einer der Verkaufsfilialen eines Textilunternehmens sind 55 Mitarbeiter beschäftigt. Der Betriebsrat teilte dem Arbeitgeber mit, dass er eine Betriebsversammlung in den Räumen des Gewerkschaftshauses plane und den Arbeitgeber bitte, für diese etwa sechs Stunden dauernde Versammlung die Verpflegungskosten in Höhe von rund 30 Euro zu übernehmen. Der Arbeitgeber lehnte dies jedoch ab.
Eine Verpflichtung zur Kostenübernahme bestehe nicht, entschied das Gericht. Der Arbeitgeber müsse ... weiter lesen