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Rechtsanwalt Jürgen Sauerborn bietet eine lösungsorientierte Arbeitsweise und bringt Ruhe in schwierige Verhandlungen, an diesem Standort.
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Beratungsintensive Themen aus dem rechtlichen Bereich begutachtet Rechtsanwalt Lars Faulenbach aus der Sozietät in Wesseling.
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Flach-Fengler-Str. 74 , 50389 Wesseling
Vielseitige juristische Fragestellungen begutachtet Rechtsanwältin Silke Rottmann aus der Sozietät in Wesseling.
Bahnhofstr.22 , 50389 Wesseling
Rechtsanwalt Dr. Matthias Franzke bietet eine lösungsorientierte Arbeitsweise und behält dabei stets Ihre Ziele im Fokus, in diesem Standort.
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Zuverlässige Hilfe in unübersichtlichen Fällen garantiert Ihnen Rechtsanwalt Harald Rieger unter Einsatz modernster Kanzleimethoden vor Ort in Wesseling.
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Vielseitige juristische Fragestellungen übernimmt Rechtsanwältin Astrid Bresch in der Niederlassung in Wesseling.
Bahnhofstraße 22 , 50389 Wesseling
Verlässliche Unterstützung bei komplexen Anliegen erhalten Sie von Rechtsanwalt Berthold Morell auf Basis langjähriger Praxiserfahrung in der Sozietät von Wesseling.
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Mit seiner Entscheidung vom 17. Oktober 2024 ( Az. 29 U 100/24 ) hat das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main die zivilrechtliche Haftung bei betrügerisch veranlassten Zahlungen präzisiert. Das Gericht stellte fest, dass Opfern von Telefonbetrug ein Direktzahlungsanspruch gegen den Geldwäscher zusteht. Kurz gesagt: Auch wenn das Opfer grob fahrlässig gehandelt hat, wird dessen Mitverschulden bei einem direkten Zahlungsanspruch gegen den Geldwäscher nicht angerechnet. Die Begründung der zivilrechtlichen Haftung Geldwäsche: Der deliktische Anspruch des Opfers Die dem Verfahren zugrunde liegende Sachlage betraf eine Klägerin, welche infolge eines organisierten Telefonbetrugs ( Phishing ) unter psychologischem Druck eine Überweisung an ein fremdes Konto autorisierte. Unmittelbar nach Gutschrift leitete der...
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Mit seinem Urteil vom 23. Oktober 2025 ( Az. 8 AZR 300/24 ) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die Durchsetzung der Entgeltgleichheit signifikant gestärkt. Die Entscheidung etabliert, dass eine Entgeltdifferenz zu einem einzelnen männlichen Vergleichskollegen die Vermutung geschlechtsbezogener Diskriminierung begründet. Diese Präzisierung erhöht die Anforderungen an die Transparenz und Objektivität unternehmensinterner Vergütungsstrukturen erheblich. Etablierung des individuellen Paarvergleichs als Diskriminierungsindiz Der Anspruch auf gleiches Entgelt für gleiche oder gleichwertige Arbeit ist ein Grundsatz des europäischen Arbeitsrechts. Das Urteil bestätigt die prozessuale Tragweite des Paarvergleichs: Der Nachweis einer geringeren Entlohnung einer Arbeitnehmerin gegenüber einem männlichen...
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Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) vom 18. Juni 2025 (Az. 2 AZR 96/24 (B)) etabliert den Rechtsgrundsatz, dass Arbeitnehmer vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses keinen wirksamen Verzicht auf das qualifizierte Arbeitszeugnis erklären können. Diese juristische Präzisierung limitiert die Gestaltungsmöglichkeiten in Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen, konsolidiert den Arbeitnehmerschutz und unterstreicht die fundamentale Bedeutung der Rechtsprechung zum Arbeitszeugnis Verzicht im nationalen Arbeitsrecht. Gesetzlicher Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis Der Anspruch auf ein qualifiziertes Arbeitszeugnis ist in § 109 der Gewerbeordnung (GewO) normiert. Diese Bestimmung hat die Aufgabe, neben der Beschreibung der Art und Dauer der Tätigkeit, eine umfassende Beurteilung der Leistung und...
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