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Allgemein
Keine Haftverkürzung wegen Abschiebung in die Türkei
Hamm (jur). Ausländische Straftäter können nicht verlangen, dass ihre Strafhaft zugunsten einer Abschiebung verkürzt wird. Eine entsprechende Weigerung hat nichts mit Ausländerdiskriminierung zu tun, wie das Oberlandesgericht (OLG) Hamm in einem am Dienstag, 4. Juni 2013, bekanntgegebenen Beschluss vom 19. März 2013 betont (Az.: 1 VAs 5/13).
Damit wies das OLG einen Türken ab. Das Landgericht Wuppertal hatte ihn 2002 wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Einschließlich Untersuchungshaft ist er nunmehr seit über 12 Jahren im Gefängnis. Er hat beantragt, von der weiteren Vollstreckung seiner Strafe abzusehen und ihn in die Türkei abzuschieben.
Eine solche Möglichkeit eröffnet die Strafprozessordnung. Danach kann die Staatsanwaltschaft von der...weiter lesen
Sozialrecht
Einseitige Kniegelenksarthose kann Berufskrankheit sein
Arbeitet ein Handwerker jahrelang einseitig kniend in der sog. Fechterstellung, kann eine einseitige Kniegelenksarthose als Berufskrankheit (BK) nach Nr. 2112 der Anlage 1 zur Berufskrankheitenverordnung (BKV) anerkannt und entschädigt werden.
Dies hat das Sozialgericht Dortmund im Falle eines Gas- und Wasserinstallateurs aus Werne entschieden, der mehr als 13000 Stunden kniebelastende Tätigkeiten mit einer Mindesteinwirkungsdauer von einer Stunde pro Schicht geleistet hat.
Wegen der Einseitigkeit der bei dem Kläger bestehenden Gonarthrose bezweifelte die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG) deren berufliche Verursachung und lehnte die Anerkennung einer BK ab.
Das Sozialgericht Dortmund verurteilte die BG dazu, die Kniegelenksarthrose rechts als Folge der BK nach Nr. 2112 der Anlage 1 zur BKV...weiter lesen
Allgemein
Abstandsunterschreitung auf der Autobahn
Bamberg/Berlin (DAV). Wenn man auf einer Autobahn zu dicht auffährt, kann es teuer werden. Da muss nicht unbedingt ein Unfall passieren – die Abstandsmessung bringt es auch an den Tag. Und bei 16 Metern Abstand zum Vordermann helfen auch keine Ausreden mit Verweis auf andere, die zu dicht aufgefahren seien. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Bamberg vom 25. Februar 2015 (AZ: 3 Ss OWi 160/15), wie die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) mitteilt.
Der Fahrer fuhr mit einer Geschwindigkeit von 116 km/h auf der Autobahn. Sein Abstand zum Vordermann betrug laut Messung etwas mehr als 16 Meter, in jedem Fall weniger als drei Zehntel des halben Tachowertes. Er verteidigte sich damit, dass er in einer Kolonne gefahren sei und wegen eines Hintermannes den Abstand...weiter lesen