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Jetzt Profil anlegenEin Urteil des Bundesgerichtshofs vom 17. Juni 2025 sorgt für klare Verhältnisse: Die Bundesnetzagentur durfte eine Pressemitteilung veröffentlichen, in der sie ein Energieunternehmen namentlich nennt und auf gesetzliche Verstöße hinweist. Rechtliche Grundlagen und Maßstäbe, die anzuwenden sind, haben eine große Bedeutung für Unternehmen und deren Kommunikationsstrategie. Pressemitteilung der Bundesnetzagentur: Informationsinteresse versus Reputationsschutz Die Bundesnetzagentur überwacht unter anderem die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben im Energiesektor. Nach § 54 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist sie verpflichtet , für eine sichere, verbraucherfreundliche Versorgung zu sorgen und Missstände zu ahnden. Wann ist öffentliche Kritik durch Behörden erlaubt? Behördliche Pressearbeit...
weiter lesenDas Landgericht Frankfurt am Main (Az. 2-06 O 299/24 ) entschied am 16.05.2025, dass auch einfache Handyvideos urheberrechtlich geschützt sind und exklusive Nutzungsrechte daran übertragbar bleiben – selbst wenn das Material bereits in sozialen Netzwerken geteilt wurde. Überschwemmungs-Video wird Auslöser für Rechtsstreit Im Juni 2024 kam es in einer Ortschaft in Baden-Württemberg zu schweren Überschwemmungen. Eine Privatperson filmte die Ereignisse mit dem Smartphone. Dabei wurde festgehalten, wie eine Lärmschutzwand unter dem Druck der Wassermassen zusammenbrach. Am folgenden Morgen nutzte ein Medienunternehmen, das später verklagt wurde, einzelne Bilder aus dem Video. Diese Standbilder wurden auf der Website sowie im kostenpflichtigen Newsletter des Unternehmens veröffentlicht. Der Kläger,...
weiter lesenDas Bundesarbeitsgericht (BAG) hat mit seiner Entscheidung vom 3. Juni 2025 klargestellt: Der gesetzliche Mindesturlaub oder dessen finanzielle Abgeltung darf nicht durch gerichtliche Vergleiche ausgeschlossen werden. Auch dann nicht, wenn feststeht, dass der Urlaub krankheitsbedingt nicht mehr genommen werden kann. Das Urteil ist ein wichtiger Meilenstein für das Arbeitsrecht und unterstreicht den nicht dispositiven Charakter des gesetzlichen Erholungsurlaubs. Grundlagen des gesetzlichen Urlaubsanspruchs Nach dem Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) steht Arbeitnehmern bei einer Sechstagewoche ein Mindesturlaub von 24 Werktagen pro Jahr zu. Bei einer Fünftagewoche entspricht dies 20 Arbeitstagen. Der Erholungsurlaub ist Teil des Arbeitsschutzes und dient der gesundheitlichen Regeneration . Wird das Arbeitsverhältnis...
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