Bahnhofstr. 17-19 , 97353 Wiesentheid
Vielseitige juristische Fragestellungen begutachtet Rechtsanwalt Hans Müller in der Niederlassung in Wiesentheid.
Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen
Das Verwaltungsgericht Hannover hat mit Urteil vom 23.01.2026 (Az. 3 A 9433/25 ) entschieden, dass eine ADHS-Erkrankung als seelische Störung im Sinne des § 35a SGB VIII einzustufen ist und im Einzelfall Eingliederungshilfe auslösen kann. Streit um Schulassistenz für Grundschüler Gegenstand des Verfahrens vor dem Verwaltungsgericht Hannover war die Klage eines neunjährigen Grundschülers gegen das Jugendamt des Landkreises Hildesheim. Der Kläger begehrte die Weiterbewilligung einer Schulassistenz als Leistung der Eingliederungshilfe nach § 35a SGB VIII. Bei dem Kind war fachärztlich eine einfache Aktivitäts- und Aufmerksamkeitsstörung diagnostiziert worden (ICD-10: F90.0). Die Diagnose ging nach den vorliegenden Unterlagen mit einer deutlich ausgeprägten sozialen Beeinträchtigung einher....
weiter lesen
Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen wies die Berufung eines Amtsgerichtsdirektors gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts Aachen ab. Die Bewertung seines Dienstpostens in der Besoldungsgruppe R 2 LBesO mit Amtszulage sei verfassungsgemäß (OVG NRW, Beschluss 2. Februar 2026, Az. 1 A 709/21 ; VG Aachen 1 K 425/20). Amtsgerichtsdirektor scheitert mit Besoldungsklage Der Kläger ist Direktor eines Amtsgerichts, das im Jahr 2018 insgesamt 54 Richterplanstellen und 292 Stellen für Angestellte und Beamte umfasste. Er beanstandete die Besoldung seines Dienstpostens und argumentierte, dass die Größe seines Gerichts, die damit verbundene hohe Arbeitsbelastung sowie die fachliche und organisatorische Verantwortung eine Einstufung mindestens in die Besoldungsgruppe R 3 LBesO rechtfertigen würden...
weiter lesen
Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 7. November 2025 (Az. 12 SLa 876/25 ) die fristlose Kündigung eines Rabbiners wegen sexueller Belästigung eines Gemeindemitglieds bestätigt. Die Berufungsinstanz stützte sich auf die Beweisaufnahme des Arbeitsgerichts Berlin und sah die Pflichtverletzung als so gravierend an, dass eine vorherige Abmahnung nicht erforderlich war. Auch die Berufung der beklagten Gemeinde auf Zahlung blieb erfolglos, Revision wurde nicht zugelassen. Belästigung eines Gemeindemitglieds durch Rabbiner Der Kläger war als Rabbiner in der betreffenden Gemeinde tätig. Während seines Dienstes kam es nach Darstellung eines weiblichen Gemeindemitglieds zu sexuellen Annäherungen und Belästigungen, die in Ausnutzung der besonderen Stellung des Rabbiners innerhalb der Gemeinde...
weiter lesen

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Sofortantwort 24/7
Nachfragemöglichkeit
Kostenlos!