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Rechtsanwalt Thomas Oehlenschläger bietet eine lösungsorientierte Arbeitsweise und verhilft Ihnen zu Ihrem guten Recht, an diesem Standort.
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Individuelle Mandatsbetreuung stehen Ihnen zur Verfügung bei Rechtsanwältin Gabriele Ritter mit ausgereiften Strategien hier direkt vor Ort.
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Trierer Straße 37 , 54516 Wittlich
Verlässliche Unterstützung bei komplexen Anliegen garantiert Ihnen Rechtsanwalt Jörg Hosp mit persönlicher Beratung vor Ort in Wittlich.
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Vielseitige juristische Fragestellungen übernimmt Rechtsanwältin Astrid Dahmen mit dem Kanzleisitz in Wittlich.
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Rechtsanwalt Oliver Peter Gipp begleitet Sie professionell und sorgt für Klarheit in komplexen Situationen, hier in unseren Räumlichkeiten.
Beethovenstraße 32 , 54516 Wittlich
Sorgfältige Begleitung bei schwierigen Entscheidungen stellt Ihnen Rechtsanwältin Irene Dischke mit einem lösungsorientierten Ansatz in der Sozietät von Wittlich.
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Beratungsintensive Themen aus dem rechtlichen Bereich klärt Rechtsanwalt Christoph Kutscheid in der Niederlassung in Wittlich.
Schloßplatz 4 , 54516 Wittlich
Rechtsanwalt Dr. Karl Josef Ulmen bietet eine lösungsorientierte Arbeitsweise und behält dabei stets Ihre Ziele im Fokus, innerhalb dieser Räumlichkeiten.
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Hochwertige Rechtsdienstleistungen erhalten Sie bei Rechtsanwalt Winfried Schabio auf Basis umfassender Erfahrung hier direkt vor Ort.
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Frau Rechtsanwältin Ulrike Ambrosius bietet eine kompetente und verlässliche Betreuung und verschafft Ihnen rechtliches Gehör, hier vor Ort.
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Mit Beschluss vom 9. September 2025 ( Az. 5 AZN 142/25 ) hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) die seit Langem umstrittene Frage der richterlichen Nachberatung präzisiert und dabei die Telefonkonferenz als zulässige Form der Beratung bestätigt. Das Gericht stellte klar, dass die Einführung der Videokonferenztechnik durch das Gesetz vom 19. Juli 2024 (BGBl. I Nr. 222) die bisherige Praxis nicht verdrängt. Betont wird die unbedingte Notwendigkeit der vollständigen Besetzung des Spruchkörpers. Kernaussage der Entscheidung Auch nach der Neufassung von § 193 Abs. 1 GVG und dem neuen § 9 Abs. 2 S. 2 Nr. 2 ArbGG (seit 19. Juli 2024) dürfen Gericht und Richter – sofern alle zustimmen – nachträgliche Beratungen und Abstimmungen über die Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung auch telefonisch...
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Mit Urteil vom 10. Juli 2025 (Az. IX ZR 108/24) hat der Bundesgerichtshof (BGH) eine praxisrelevante Klärung für Fälle gemeinsamer Immobilienfinanzierung durch Ehegatten getroffen, bei denen nur ein Partner die Kreditraten zahlt. Das Urteil betrifft nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmer und Selbstständige, die ihr Familienvermögen vor insolvenzrechtlichen Rückforderungen schützen möchten. Die Unterscheidung zwischen Zins- und Tilgungsleistungen Zentrales Element der Entscheidung ist die Aufspaltung der monatlichen Kreditrate in Zinsanteil und Tilgungsanteil . Diese Differenzierung entscheidet darüber, ob der Insolvenzverwalter Zahlungen vom nicht zahlenden Ehepartner, das ist jener der die Zahlungen nicht geleistet hat, aber den Vermögensvorteil (Befreiung von Schulden und lastenfreies...
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Das Landesarbeitsgericht (LAG) Berlin-Brandenburg hat mit Urteil vom 25. Juli 2025 (Az. 12 SLa 640/25 ) eine bedeutende Entscheidung zum Kündigungsschutz bei Personalabbau getroffen. Die Richter stellten klar: Wenn ein Unternehmen im Rahmen einer einheitlichen Restrukturierungsentscheidung Stellen abbaut, zählt der Zeitpunkt dieser unternehmerischen Planung – nicht der spätere, kleinere Personalstand im Moment der Kündigung. Damit stärkt das Gericht den Schutz von Arbeitnehmern bei betriebsbedingten Kündigungen und schafft Rechtssicherheit für Personalverantwortliche. Kündigungsschutzgesetz: Warum der Zeitpunkt der Planung entscheidend ist Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) schützt Arbeitnehmer vor sozial ungerechtfertigten Kündigungen, findet jedoch gemäß § 23 Abs. 1 KSchG nur Anwendung...
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