1302 wurde die Wolfsburg, eine adlige Wohnanlage an der Aller, erstmalig erwähnt. Im 18. Jahrhundert gehörte der Ort zum Herzogtum Magdeburg. 1932 wurde Wolfsburg aus dem Landkreis Gardelegen ausgegliedert und dem Landkreis Lüneburg zugefügt. Die Postroute von Braunschweig nach Calvörde lief im 18. und 19. Jahrhundert durch Wolfsburg.
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Jetzt Profil anlegenDie Frage, ob Betriebsratsmitglieder dienstliche E-Mails auf private E-Mail-Konten weiterleiten dürfen, ist nicht nur eine technische, sondern vor allem eine rechtliche Herausforderung. Das Hessische Landesarbeitsgericht (LAG) hat am 10. März 2025 ( Az. 16 TaBV 109/24 ) hierzu eine wichtige Entscheidung getroffen. Danach kann die unberechtigte Weiterleitung solcher E-Mails einen wichtigen Grund für den Ausschluss aus dem Betriebsrat darstellen. Sensibler Umgang mit Betriebsdaten: Rechtliche Grundlagen Die Arbeit des Betriebsrats berührt regelmäßig sensible betriebliche und personenbezogene Daten. Deshalb verpflichtet § 79 BetrVG Betriebsratsmitglieder zur Verschwiegenheit über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Auch § 26 BDSG sowie Art. 5 ff. DSGVO schreiben einen sorgsamen Umgang mit personenbezogenen...
weiter lesenDie "Kündigungsschaltfläche im Webshop" wird für Unternehmen im E-Commerce zunehmend relevanter. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat mit Urteil vom 22. Mai 2025 ( Az. I ZR 161/24 ) klargestellt: Auch bei Verträgen mit einmaliger Zahlung und automatischem Vertragsende ist eine solche Schaltfläche erforderlich. Die Entscheidung verschärft die Anforderungen an eine transparente Vertragsgestaltung im Online-Handel. Hintergrund der Entscheidung Die Grundlage für diese Pflicht bildet § 312k BGB . Danach müssen Unternehmen Verbrauchern bei online abgeschlossenen Verträgen eine einfache und gut erkennbare Möglichkeit zur Kündigung anbieten. Damit sollen intransparente oder versteckte Kündigungswege vermieden werden. Unklar war bislang, ob dies auch für Verträge mit nur einmaliger Zahlung gilt, die eine...
weiter lesenDas Verwaltungsgericht Koblenz (Az. 4 L 535/25.KO ) entschied, dass der zeitweise Schulausschluss eines 16-Jährigen wegen illegalem Waffenverkauf rechtmäßig ist. Schüler verkaufte verbotene Waffen auf dem Schulgelände Ein 16-jähriger Schüler war auf seinem Schulhof nicht nur durch sein Verhalten aufgefallen, sondern verkaufte dort über Wochen hinweg verbotene Gegenstände wie Schlagringe und Springmesser an Mitschüler – teils durch einen eingesetzten Mittelsmann. Nachdem die Schulleitung von diesen Vorgängen erfuhr, entschied die Gesamtkonferenz, den Schüler bis zum Schuljahresende vom Unterricht auszuschließen. Die Schulleiterin erklärte die Maßnahme für sofort vollziehbar. Dagegen legte der Schüler Widerspruch ein und beantragte vor dem Verwaltungsgericht die Wiederherstellung der aufschiebenden...
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