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Sozialrecht Sozialgericht Düsseldorf: Kein Arbeitsunfall bei Hilfe für Schwiegersohn
Das Sozialgericht Düsseldorf (Az.: S 6 U 284/20 ) hat entschieden, dass die Renovierung im Haus des Schwiegervaters nicht als Arbeitsunfall gilt. Verletzung bei Schwiegersohn ist kein Arbeitsunfall Der 51-jährige Kläger unterstützte bei Renovierungsarbeiten im Haus seines Schwiegersohnes, wo dieser mit der Tochter des Klägers und deren Sohn lebte. Während der Arbeiten verletzte sich der Kläger schwer und forderte von der Berufsgenossenschaft die Anerkennung als Arbeitsunfall, um Leistungen der Unfallversicherung zu erhalten. Die Berufsgenossenschaft wies dies zurück, da eine "Wie-Beschäftigung" aufgrund der familiären Bindung nicht vorliege. Familiäre Renovierungsarbeit ist kein Arbeitsunfall Die 6. Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf urteilte, dass bei Renovierungsarbeiten für den ... weiter lesen
Steuerrecht Bundesfinanzhof begrenzt Absetzbarkeit der Zweitwohnungsteuer
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat unter dem Aktenzeichen VI R 30/21 entschieden, dass die Zweitwohnungsteuer, die im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung anfällt, innerhalb des Höchstbetrags von 1.000 Euro pro Monat für Unterkunftskosten liegt und somit nicht über diesen Betrag hinaus als Werbungskosten abgezogen werden kann. Münchnerin mit Zweitwohnung scheitert vor BFH wegen Höchstbetragsgrenze Die Fallkonstellation betraf eine Klägerin, die in München aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit eine Zweitwohnung innehatte. Sie zahlte für diese Wohnung Zweitwohnungsteuern in Höhe von 896 Euro bzw. 1.157 Euro in den strittigen Jahren. Zusätzlich entstanden ihr für die Wohnung Kosten von über 12.000 Euro jährlich, welche sie als notwendige Mehrkosten für die doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend ... weiter lesen
Sozialrecht LSG-Urteil: Kein Unfallschutz für Jäger nach Hirschunfall
Das Landessozialgericht Berlin-Brandenburg entschied, dass ein Jäger, der sich beim Zerlegen eines Hirsches verletzt, keine Ansprüche auf Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung hat (Az.: L 3 U 62/23 ). Die Richter sahen in der Tätigkeit des Klägers keine arbeitnehmerähnliche Beschäftigung. Jagdunfall mit schweren Folgen: Kein Versicherungsschutz für Verletzten Ein 43-jähriger Jagdscheininhaber verletzte sich schwer, als er zusammen mit einem Pächter sechs Tage nach dem Erlegen eines Hirsches dessen Fell in einer Kühlkammer abziehen wollte. Der Hirsch stürzte von der Decke und verursachte beim Kläger eine schwere Handverletzung. Die Unfallversicherung verweigerte die Anerkennung des Vorfalls als Arbeitsunfall, da der Kläger als Jagdgast nicht unter deren Schutz falle und seine Tätigkeit ... weiter lesen
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