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Sozialrecht
Ab 2012 Kindergeld auch für verheiratete Kinder in Erstausbildung
Der 4. Senat des Finanzgerichts Münster hat in einem heute veröffentlichten Urteil vom 20. September 2013 (4 K 4146/12 Kg) erneut bekräftigt, dass die Gewährung von Kindergeld ab dem Jahr 2012 auch für verheiratete Kinder in einer Erstausbildung nicht mehr von deren Einkünften abhängig ist (so schon: Urteil vom 30. November 2012, 4 K 1569/12 Kg). Daher könne - so der Senat - auch ein etwaiger Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ehepartner des Kindes einem Kindergeldanspruch grundsätzlich nicht entgegen stehen.
Im Streitfall hatte die Familienkasse zunächst für die 1988 geborene, verheiratete Tochter des Klägers, die ein Studium absolviert, Kindergeld festgesetzt. Später hob sie jedoch die Kindergeldfestsetzung auf, und zwar ab Januar 2012 unter Hinweis darauf,...weiter lesen
Medizinrecht
Die neuen Regeln für Organspenden
Jeder Erwachsene in Deutschland erhält künftig regelmäßig Informationen zur Organspende. Damit soll eine Entscheidung für oder gegen eine Spende nahegelegt werden. Das Gesetz tritt heute in Kraft.
Die Regeln für die Organspende in Deutschland werden mit dem "Gesetz zur Regelung der Entscheidungslösung im Transplantationsgesetz" und dem "Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes" reformiert.
Zu wenige haben Organspendeausweis
Auf das Geschenk des Lebens warten allein in Deutschland über 12.000 Menschen. Jeden Tag sterben drei Menschen, die eine Organspende hätte retten können. Drei Viertel der Deutschen sind zwar grundsätzlich bereit, ein Organ zu spenden. Aber nur ein Viertel besitzt einen Organspendeausweis, mit dem dies im Ernstfall dokumentiert wird....weiter lesen
Verkehrsrecht
Reguliert Versicherung Unfallschaden muss Versicherter dies hinnehmen
München/Berlin (DAV). Eine Kfz-Versicherung kann immer selbst entscheiden, ob sie den Schaden bezahlt oder nicht. Zahlt sie, dann muss der Versicherte dies hinnehmen. Die Kosten für ein vom Versicherten beauftragtes Gutachten zum Beweis seiner Unschuld muss sie nicht erstatten. Die Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht des Deutschen Anwaltvereins (DAV) informiert über eine Entscheidung des Amtsgerichts München vom 5. Juli 2013 (AZ: 331 C 13.903/12).
Eine Autofahrerin touchierte beim Ausparken den hinter ihr geparkten Pkw leicht. Sie schaute nach, ob ein Schaden entstanden war und meinte, dass dies nicht der Fall war. Die Halterin des anderen Pkw war anderer Meinung und verlangte Schadensersatz. Die Kfz-Haftpflichtversicherung regulierte den Schaden in Höhe von 986 Euro.
Die Versicherungsnehmerin wollte...weiter lesen