Yvonne Herr LL.M.





Unsere Philosophie
Unser Anspruch ist es, Ihnen die bestmögliche Rechtsberatung zu bieten. Um dies zu gewährleisten, wird jeder Fall einem spezialisierten Experten des jeweiligen Rechtsgebiets zugeordnet. So stellen wir sicher, dass Ihr Anliegen von einem Rechtsanwalt betreut wird, der über die notwendige Fachkompetenz verfügt, um Ihre Interessen optimal zu vertreten.
Wir greifen dabei nicht nur auf lokale Fachliteratur zurück, sondern nutzen auch modernste Online-Fachdatenbanken, um die sich ständig verändernde Rechtsprechung zu analysieren und fundierte Recherchen durchzuführen. Dies ermöglicht es uns, jederzeit auf aktuelle juristische Erkenntnisse zurückzugreifen und auch komplexe Fragestellungen effizient zu bearbeiten. Der regelmäßige Austausch innerhalb unseres Teams fördert zudem die Bearbeitung von Spezialfällen, während eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen unseren Rechtsanwälten eine umfassende Betreuung über verschiedene Rechtsgebiete hinweg sicherstellt.
Unsere Anwälte legen großen Wert auf kontinuierliche Weiterbildung. Selbst ohne die Verpflichtung zur regelmäßigen Fortbildung als Fachanwalt bilden sie sich jedes Jahr intensiv weiter, um Ihnen jederzeit eine Beratung auf höchstem Niveau bieten zu können.
Darüber hinaus berücksichtigen wir bei jeder rechtlichen Prüfung auch wirtschaftliche Aspekte. Denn nicht immer ist es sinnvoll, ein langwieriges Verfahren anzustreben, selbst wenn Sie im Recht sind. Oftmals ist eine schnelle und kostengünstige Vergleichslösung die bessere Wahl. Wir beraten Sie daher umfassend über die Erfolgsaussichten, potenzielle Kosten und die für Sie sinnvollsten Handlungsoptionen, um Ihre Interessen bestmöglich und effizient zu vertreten.
Spezialisierungen
Arbeitsrecht
Im Arbeitsrecht stehen wir Arbeitnehmern und Arbeitgebern gleichermaßen zur Seite. Wir beraten bei Kündigungen, Abfindungen, Arbeitsverträgen und Fragen zu Mobbing oder Diskriminierung. Gemeinsam finden wir Lösungen, die Ihren Interessen gerecht werden.
Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Wir unterstützen Mieter, Vermieter und Wohnungseigentümer bei allen rechtlichen Fragen. Ob es um Mietverträge, Kündigungen, Nebenkostenabrechnungen oder Streitigkeiten innerhalb der Eigentümergemeinschaft geht – wir stehen Ihnen zur Seite.
IT-Recht
In einer digitalisierten Welt wird das IT-Recht immer wichtiger. Unsere Kanzlei berät Sie zu Datenschutz, Softwareverträgen, Online-Handel und rechtlichen Fragen im Bereich Social Media. Mit unserer Unterstützung bleiben Sie rechtlich abgesichert.
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- Abfindung
- Abmahnung ArbR
- Altersteilzeit
- Arbeitgeber
- Arbeitnehmererfinderrecht
- Arbeitnehmerüberlassungsrecht
- Arbeitsförderungsrecht
- Arbeitsgericht
- Arbeitsgerichtsverfahren
- Arbeitskampfrecht
- Arbeitsrecht
- Arbeitsunfähigkeit
- Arbeitsverhältnis Kündigung
- Arbeitsvertrag
- Arbeitsvertragänderung
- Arbeitszeugnis
- ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte TVöD)
- ArbR (Arbeitgeber u. Angestellte, BAT)
- Aufhebungsvertrag
- Beendigung Arbeitsvertrag
- befristeter Arbeitsvertrag
- Berufsausbildungsvertrag
- Betriebliche Altersversorgung
- Betriebliche Altersvorsorge
- Betriebsbedingte Kündigung
- Betriebsrat
- Betriebsvereinbarung
- Betriebsverfassungsrecht
- Fristlose Kündigung
- Individualarbeitsrecht
- Kollektives ArbR
- Kündigung
- Kündigung Arbeitsvertrag
- Kündigungsfrist
- Kündigungsfristen Arbeitnehmer
- Kündigungsschutz
- Kündigungsschutzklage
- Kündigungsschutzrecht
- Kurzarbeit
- Mitbestimmungsrecht (im ArbR)
- Mobbing
- Mutterschutz
- Personalvertretungsrecht
- Probezeit
- Schwarzarbeit
- Sonderurlaub
- Sozialplan
- Sozialversicherungsrecht (im ArbR)
- Tarifrecht
- Tarifvertrag
- Tarifvertragsrecht
- Urlaubsanspruch
- Vorstellungsgespräch
- Zeugniskorrektur
- Abrechnungsspitze
- Beschlussfassung
- Betriebskosten
- Eigenbedarf
- Eigentümerversammlung
- Eigentumswohnung
- Gemeinschaftsordnung
- Gewerberaummietrecht
- Gewerberaummietvertrag
- Grundbuch
- Hausgeld
- Hausordnung
- Immobilienrecht
- Immobilienwirtschaft
- Jahresabrechnung
- Kautionsdarlehen
- Maklerrecht
- Mieterhöhung
- Mietkaution
- Mietkosten
- Mietkündigung
- Mietminderung
- Mietrecht
- Mietrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht
- Mietspiegel
- Mietvertrag
- Mietwucher
- Modernisierung
- Nachbarrecht
- Nebenkosten
- Nebenkostenabrechnung
- Pachtrecht
- Renovierungspflicht
- Rückzahlung
- Schönheitsreparaturen
- Stimmrecht
- Umlaufbeschluss
- Verfahrensrecht
- Verwalter
- Verwaltungsbeirat
- Vollstreckungsrecht
- WEG
- WEG-Recht
- Wirtschaftsplan
- Wohnraummietrecht
- Wohnungseigentumsgesetz
- Wohnungseigentumsrecht
- Wohnungseigentumsrechtliche Bezüge zum öffentlichen Recht
- Zahlungsverzug
Meine Fachanwaltschaften
- Arbeitsrecht
- Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Korrespondenzsprachen
- Deutsch
- Englisch
Mitgliedschaften
- Augsburger Anwaltsverein e. V.
- Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im Deutschen Anwaltverein e. V. (DAV)
- Arbeitsgemeinschaft Miet- und Wohnungseigentumsrecht im Deutschen Anwaltverein e. V. (DAV)
- davit - Arbeitsgemeinschaft IT-Recht im DAV
Kanzlei Impressum
Impressum
Angaben gemäß § 5 TMG
Yvonne Herr
Kanzlei HERR
Roßmarkt 194
86899 Landsberg
Kontakt
Telefon: 0 81 91 – 30 20
Telefax: 0 81 91 – 5 96 51
E-Mail: info@kanzleiherr.de
USt.-ID-Nr.: DE312299391
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Berufsbezeichnung und berufsrechtliche Regelungen
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt
Zuständige Kammer:
Rechtsanwaltskammer München
Tal 33
80331 München
Verliehen in: Deutschland
Für die in Deutschland zugelassenen Rechtsanwälte sind die maßgeblichen berufsrechtlichen Regelungen insbesondere die Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), die Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA), das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), die Fachanwaltsordnung sowie die Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft, das Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte (EuRAG). Diese sind abrufbar unter www.gesetze-im-internet.de bzw. auf der Website der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de
Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung
Name und Sitz des Versicherers:
HDI Verischerung AG
30650 Hannover
Geltungsraum der Versicherung:
Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst Tätigkeiten in den Mitgliedsländern der Europäischen Union und genügt mindestens den Anforderungen des § 51 BRAO.
Redaktionell verantwortlich
Yvonne Herr, LL.M.
Verbraucherstreitbeilegung/Universalschlichtungsstelle
Wir sind nicht bereit oder verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
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