Anwaltskosten berechnen auf Fachanwalt.de

Unser Anwaltskostenrechner – gratis

Sie haben einen Rechtsstreit im Zivilrecht und möchten dazu einen Rechtsanwalt einschalten; wissen aber nicht welche Rechtsanwaltskosten auf Sie zukommen werden? Dann wird Ihnen unser Anwaltskostenrechner weiterhelfen. Damit können Sie schnell und einfach die außergerichtlichen Anwaltskosten berechnen.

1) Anpassungen

Wenn Sie den Rechner in Ihre Webseite einbauen möchten, können Sie hier die Farben anpassen:

Hintergrund Farbverlauf Farbe1
Hintergrund Farbverlauf Farbe2
Schriftfarbe
Farbe für Titel und Buttons
Farbliche Sättigung des Widgets: 100%

2) Der Code zum herauskopieren:

Welche Anwaltskosten fallen an, wenn ich einen Rechtsanwalt für eine zivilrechtliche Angelegenheit beauftrage?

Zunächst einmal ist zu berücksichtigen, dass die Gebühren für Rechtsanwälte gesetzlich festgelegt sind und sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungs-Gesetz (RVG) richten. Die Grundlage für die Berechnung der Rechtsanwaltskosten ist der Streitwert, der auch Gegenstandswert genannt wird.

Beispiel: X schubst Z, der zu Boden fällt und sich dabei verletzt. Z möchte nun von X 1.000 Euro Schmerzensgeld haben und wendet sich an Rechtsanwalt R. Der Streitwert beträgt vorliegend 1.000 Euro. R wird den X außergerichtlich im Namen von Z anschreiben und 1.000 Euro Schmerzensgeld sowie die bei R entstandenen Rechtsanwaltskosten verlangen. Dennoch muss Z die Rechtsanwaltskosten bei R zunächst selber an R zahlen.

Wenn die Parteien um Gegenstände streiten, wird der aktuelle Wert des jeweiligen Gegenstandes als Streitwert zu Grunde gelegt.

Für die außergerichtliche Vertretung fällt grundsätzlich eine sogenannte Geschäftsgebühr an, die sich zwischen 0,5 und 2,5 Gebühren bewegt, wobei der Anwalt innerhalb dieses Rahmens nach billigem Ermessen seine Gebühr bestimmen kann, je nachdem wie schwierig und umfangreich der Fall ist. In der Regel nimmt man die 1,3 Gebühr, so auch in dem Beispielfall mit dem Schmerzensgeld.

Zusätzlich erhält der Rechtsanwalt bei der außergerichtlichen Vertretung immer eine Post- und Telekommunikationspauschale in Höhe von 20,00 Euro sowie die Umsatzsteuer in Höhe von 19 %. Außerdem kann eine sog. Einigungsgebühr anfallen, wenn der Anwalt an einer vergleichsweisen Regelung der Angelegenheit des Mandanten mitwirkt; sprich, wenn also der Anwalt mit der Gegenseite eine Einigung erzielt. Diese beträgt 1,5 Gebühren. Wenn sich also im Beispielfall R mit der Gegenseite auf ein Schmerzensgeld von 700,00 Euro einigt, fällt noch eine Einigungsgebühr von 1,5 Gebühren an.

Hat man schon vor Eintritt des Rechtsfalles eine Rechtsschutzversicherung für Privatrecht, wird in der Regel diese die Rechtsanwaltskosten übernehmen abzüglich der sogenannten Selbstbeteiligung, die man selbst zu zahlen hat.


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