Prozesskosten berechnen auf Fachanwalt.de

Unser kostenloser Prozesskostenrechner

Hier erhalten Sie Hilfe zur Berechnung der Rechtsanwaltskosten und Gerichtskosten im Falle eines Zivilprozesses.

1) Anpassungen

Wenn Sie den Rechner in Ihre Webseite einbauen möchten, können Sie hier die Farben anpassen:

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2) Der Code zum herauskopieren:

Welche Kosten fallen an, wenn ich einen Rechtsanwalt einschalte?

Der Gang zum Rechtsanwalt ist in der Regel mit Kosten verbunden. Wie hoch die Rechtsanwaltskosten sind, ist für Laien nur schwer zu verstehen. Daher möchten wir Ihnen hier verdeutlichen, mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, wenn Sie einen Rechtsanwalt beauftragen.

Die Rechtsanwaltsgebühren richten sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Berechnungsgrundlage ist dabei der sogenannte Streitwert, der auch Gegenstandswert genannt wird. Streiten A und B um einen Geldbetrag von 10.000 Euro, dann beträgt der Streitwert in diesem Fall 10.000 Euro. Wenn die Parteien um Gegenstände streiten, wird der aktuelle Wert der Sache als Streitwert zu Grunde gelegt.

Außergerichtliche Rechtsanwaltsgebühren

Wenn man einen Rechtsanwalt einschaltet, fallen zunächst Rechtsanwaltsgebühren für das außergerichtliche Verfahren bzw. „vorgerichtliche Verfahren“ an. Für den Gegner entstehen in der Regel die gleichen Kosten bei seinem Rechtsanwalt. Jeder muss seinen Rechtsanwalt selbst zahlen. Wie hoch die Kosten der Rechtsanwälte bei der außergerichtlichen Vertretung sind, können Sie dem Rechner entnehmen, indem Sie die fehlenden Parameter (Streitwert etc.) eingeben. Hat man sich mit der Gegenseite außergerichtlich geeinigt, kommt in der Regel noch eine Einigungsgebühr dazu, die der Rechtsanwalt vom Mandanten erhält.

Kosten im Falle eines Gerichtsprozesses

Hat man sich mit der Gegenseite nicht einigen können, kommt es in der Regel zu einem Gerichtsprozess. Nun hat man seinem Rechtsanwalt weitere Rechtsanwaltsgebühren für das Gerichtsverfahren zu zahlen. Für jede neue Gerichts-Instanz kommen weitere Rechtsanwaltsgebühren hinzu. Ein Teil der vorgerichtlichen Rechtsanwaltsgebühren wird dabei angerechnet. Hinzu kommen aber noch Gerichtskosten, die sich nach dem Gerichtskostengesetz (GKG) richten. Die Gerichtskosten werden von der jeweiligen Landeskasse eingenommen. Die Gerichtskosten sind meist weitaus niedriger als die Rechtsanwaltskosten. Diese Gerichtskosten muss der Kläger im Voraus bei der Klageerhebung an die Landeskasse zahlen. Hierzu erhält er eine Rechnung vom Gericht, die umgehend zu begleichen ist. Danach erst wird das Klagverfahren fortgesetzt.

Die Rechtsanwaltskosten und auch die Gerichtskosten hat am Ende derjenige zu tragen, der den Prozess verliert. Dies wird dann im sogenannten Kostenfestsetzungsverfahren erledigt. Darin entscheidet das Gericht auf Grundlage des Urteils, welche Partei der anderen welchen Betrag (Anwalts- und Gerichtskosten) zu erstatten hat.

Mit unserem kostenlosen Rechner können Sie einfach und schnell die Rechtsanwalts- als auch die Gerichtskosten errechnen, die Ihnen für Ihren Rechtsstreit entstehen. Tragen Sie die fehlenden Parameter wie Streitwert, Anzahl Gegner und Instanzen ein und schon erfahren Sie, welche Kosten entstehen.

Wenn man eine Rechtsschutzversicherung hat, sollte man vorab mit der Rechtsschutzversicherung abklären, ob sie die Kosten übernimmt. In der Regel übernimmt die Versicherung die gesetzlich vorgeschriebenen Rechtsanwalts- und Gerichtskosten. Hat man den Prozess verloren, wird die Rechtsschutzversicherung auch die gegnerischen Rechtsanwaltskosten übernehmen. Hat man eine Selbstbeteiligung, muss man bis zu diesem Betrag selbst die Kosten übernehmen.

Eine Ausnahme gibt es bei Verfahren vor dem Arbeitsgericht und zwar in der ersten Instanz. Hier hat jede Partei selbst ihre Rechtsanwaltskosten zu tragen, egal ob man gewinnt oder verliert.


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