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AG München: Blumenkästen müssen nach innen
13.06.2025Redaktion fachanwalt.deMietrecht und Wohnungseigentumsrecht
AG München: Blumenkästen müssen nach innen

Das Amtsgericht München (Az. 1293 C 12154/24 WEG ) hat entschieden, dass eine WEG anordnen darf, Blumenkästen nur innen am Balkongeländer zu befestigen – sofern dies ordnungsgemäßer Verwaltung dient. Streit um Blumenschmuck am Balkon Eine Wohnungseigentümerin, die seit Jahrzehnten Blumenkästen außen am Balkongeländer angebracht hatte, sah sich plötzlich mit einer neuen Regelung ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) konfrontiert. Die Eigentümerversammlung beschloss 2024, dass alle Blumenkästen künftig nur noch an der Innenseite der Balkone hängen dürfen. Hintergrund war ein Umbau des darunterliegenden Balkons durch eine andere Eigentümerin, bei dem dieser verglast und mit einer Wärmedämmung versehen wurde. Seitdem führte überlaufendes Wasser aus den Blumenkästen der Klägerin bei...

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Sex in der Öffentlichkeit – Wann macht man sich strafbar? Was sollte man in der Planung beachten.
12.06.2025Daniel BrunkhorstStrafrecht
Herr  Daniel Brunkhorst

Was als prickelndes Abenteuer beginnt, kann schnell ein juristisches Nachspiel haben. Wer sich in der Öffentlichkeit sexuell betätigt und dabei von unbeteiligten Dritten gesehen wird – oder auch nur gesehen werden könnte – riskiert eine Anzeige wegen „Erregung öffentlichen Ärgernisses“ gemäß § 183a Strafgesetzbuch (StGB). Und das auch dann, wenn man sich selbst gar nicht als „öffentlich“ wahrgenommen hat.   Wann liegt eine strafbare Handlung vor? Eine strafbare Handlung setzt voraus, dass es sich um eine sexuelle Handlung handelt, die an einem Ort erfolgt, an dem sie prinzipiell für Außenstehende einsehbar ist. Es reicht nicht aus, dass es theoretisch möglich ist – aber wenn beispielsweise Spaziergänger,...

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Aussage gegen Aussage im Strafprozess: Zwischen Wahrheitssuche und rechtsstaatlicher Verantwortung
12.06.2025Benjamin GrunstStrafrecht
Herr  Benjamin Grunst

Wenn im Strafprozess keine objektiven Beweise vorliegen und lediglich zwei gegensätzliche Aussagen einander gegenüberstehen – die des mutmaßlichen Opfers und die des Angeklagten – steht das Gericht vor einer enormen Herausforderung: Wie lässt sich Gerechtigkeit schaffen, wenn Wort gegen Wort steht? Solche sogenannten „Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen“ sind vor allem im Sexualstrafrecht keine Seltenheit. Oft existieren keine Spuren, keine Zeugen – nur zwei völlig konträre Darstellungen des Geschehens. Der Umgang mit diesen Fällen erfordert ein Höchstmaß an Sensibilität, juristischer Präzision und die strikte Beachtung rechtsstaatlicher Prinzipien. Was ist eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation? Der Begriff beschreibt...

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Urteil des EuGH: „Bequemer Kauf auf Rechnung“ ist Verkaufsförderung
12.06.2025Redaktion fachanwalt.deIT Recht
Urteil des EuGH: „Bequemer Kauf auf Rechnung“ ist Verkaufsförderung

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 15. Mai 2025 entschieden, dass der Hinweis „Bequemer Kauf auf Rechnung“ als Verkaufsförderungsmaßnahme im Sinne der E-Commerce-Richtlinie gilt. Für Onlinehändler ergibt sich daraus eine erhöhte Informationspflicht über die Bedingungen solcher Angebote. Verkaufsförderungsmaßnahme: Bedeutung des Urteils für den Onlinehandel Die Entscheidung des EuGH ( C-100/24 ) hat unmittelbare Auswirkungen auf die Gestaltung von Online-Shops in der gesamten EU. Hinweise auf Zahlungsarten wie der Rechnungskauf müssen künftig transparent und vollständig erläutert werden. Der Gerichtshof stellt klar: Selbst ein vermeintlich neutraler Hinweis kann eine verkaufsfördernde Wirkung entfalten und damit rechtlich relevant sein. Der konkrete Fall: „Bequemer...

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Kein Erstattungsanspruch bei Quarantäne-Arbeitslosigkeit: BVerwG grenzt das Infektionsschutzgesetz ein
11.06.2025Redaktion fachanwalt.deSozialrecht
Kein Erstattungsanspruch bei Quarantäne-Arbeitslosigkeit: BVerwG grenzt das Infektionsschutzgesetz ein

Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am 22. Mai 2025 entschieden, dass die Bundesagentur für Arbeit keinen Anspruch auf Erstattung von Arbeitslosengeld gegenüber der zuständigen Entschädigungsbehörde hat, wenn Leistungsempfänger aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Der Erstattungsanspruch nach Infektionsschutzgesetz greift in solchen Fällen nicht. Ausgangslage: Quarantäne während der Pandemie und ihre Folgen für die Arbeitslosenversicherung Während der Corona-Pandemie kam es wiederholt zu Situationen, in denen Empfänger von Arbeitslosengeld I durch behördlich angeordnete Quarantäne vorübergehend nicht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung standen. Die Bundesagentur für Arbeit zahlte in diesen Fällen weiterhin Leistungen, da die...

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Kein Anspruch auf Herausgabe von Videoaufnahmen einer Fahrt in der S-Bahn
10.06.2025Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
Kein Anspruch auf Herausgabe von Videoaufnahmen einer Fahrt in der S-Bahn

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat mit Beschluss vom 13. Mai 2025 eine richtungsweisende Entscheidung getroffen: Fahrgäste haben keinen Anspruch auf Herausgabe von Videoaufnahmen ihrer Fahrt in der S-Bahn. Die Betreiberin des öffentlichen S-Bahn-Netzes sei nach der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) nicht verpflichtet, diese Aufnahmen bereitzustellen. Videoaufnahmen und das Auskunftsrecht nach Artikel 15 DSGVO Gemäß Artikel 15 DSGVO haben betroffene Personen grundsätzlich ein Auskunftsrecht , das den Zweck der Datenverarbeitung, die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Empfänger, die Speicherdauer und das Recht auf Erhalt einer Kopie der Daten umfasst. Dieses Recht kann jedoch eingeschränkt werden, wenn dadurch die Rechte und Freiheiten anderer Personen...

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Tatsachenvergleiche zum Urlaub: nicht mehr so einfach
08.06.2025Dr. Artur KühnelArbeitsrecht
Herr Dr. Artur Kühnel

In einer aktuellen Entscheidung hat sich das BAG mit einer sehr typischen Konstellation befasst, nämlich der in einem zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses geschlossenen Vergleich auch vereinbarten Regelung, dass Urlaubsansprüche bereits gewährt worden sind. Das BAG setzt dieser Gestaltung Grenzen. Der Fall Der Arbeitnehmer war zum 30.4.2023 ausgeschieden und machte Urlaubsabgeltung für 7 Tage aus 2023 geltend.  Aber : Ziffer 7. des im Streitfall vorher zwischen den Parteien abgeschlossenen gerichtlichen Vergleichs vom 31.3.2023 lautete:  „Urlaubsansprüche sind in natura gewährt.“  Der Arbeitnehmer war jedoch von Beginn des Jahres 2023 durchgehend bis zum 30.4.2023 arbeitsunfähig erkrankt und nicht in der Lage, Urlaub zu nehmen. Das BAG gab dem...

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Der Bumerangeffekt bei überzogenen Vertragsbedingungen im Arbeitsvertrag
07.06.2025Dr. Timo DidierArbeitsrecht
Herr Dr.  Timo Didier

Besser aufpassen bei der Arbeitsvertragsgestaltung und nicht blind auf Muster "aus dem Internet" vertrauen! Wer es „zu gut“ mit den eigenen Interessen bei der Verwendung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen meint, der geht Risiken ein. Denn nach allgemeinen Regeln ist es dem Verwender Allgemeiner Geschäftsbedingungen im Grundsatz verwehrt, sich auf die Unwirksamkeit einzelner Klauseln der von ihm selbst verwendeten AGB zu berufen. Im Juristendeutsch ist das der „Grundsatz der personalen Teilunwirksamkeit“.  Ist etwa eine vorformulierte arbeitsvertragliche Ausschlussfrist zu kurz bemessen und stellt sie damit eine unangemessene Benachteiligung dar, so kann sich der Arbeitgeber nicht auf diese Ausschlussfrist berufen, wenn ein Arbeitnehmer Ansprüche später geltend macht....

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Wissenswertes zum Thema Fachanwalt

Was ist ein Fachanwalt?Ein Rechtsanwalt besitzt die Möglichkeit, sich nach § 43c Abs. 1 S. 3 BRAO in maximal drei Rechtsgebieten zu spezialisieren und dadurch einen Fachanwaltstitel zu bekommen. An einen Fachanwaltstitel sind jedoch einige Voraussetzungen geknüpft, die zum einen in der Fachanwaltsordnung und zum anderen in der Bundesrechtsanwaltsordnung zu finden sind. So kann ein Rechtsanwalt nach § 3 FAO nur Fachanwalt werden, wenn er unmittelbar vor der Antragsstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen war. Neben der zeitlichen Voraussetzung müssen für einen Fachanwaltstitel sowohl praktische-, als auch theoretische Kenntnisse erbracht werden, die vom ausgewählten Fachausschuss überprüft werden. In der Regel ist ferner ein zusätzliches Fachgespräch notwendig.

Der theoretische Nachweis für den FachanwaltstitelWie bereits angedeutet, sind die Voraussetzungen für die Verleihung des Fachanwaltstitels zweistufig. Der Anwalt muss theoretische und praktische Nachweise erbringen. Die notwendigen theoretischen Kenntnisse, können durch die erfolgreiche Teilnahme an einen Fachanwaltslehrgang erbracht werden. Der Inhalt bzw. der Lernstoff dieses Kurses richtet sich nach dem ausgewählten Rechtsgebiet, indem der Rechtsanwalt sich spezialisieren möchte. Mittlerweile muss nach § 2 Abs. 3 FAO der Lernstoff auch verfassungs- und europarechtlichen Bezüge beinhalten. Während eines Fachanwaltslehrgang werden alle betreffende Bereiche nach §§ 6 Abs. 2b, 8ff. FAO unterrichtet. Die Rechtsanwälte sind verpflichtet insgesamt drei schriftliche Aufsichtsarbeiten von jeweils fünf Zeitstunden erfolgreich abzulegen.

Der praktische Teil der FachanwaltsausbildungDer Rechtsanwalt hat als zweiten Schritt, besondere praktische Nachweise gem. §§ 5,6 Abs.3 FAO zu erbringen. Es müssen je nach Rechtsgebiet eine bestimmte Anzahl an Fällen vorgelegt werden, die persönlich und weisungsfrei bearbeitet worden sind. Die Besonderheit ist, dass die geforderten Fälle innerhalb der letzen drei Jahre vor der Antragsstellung des Anwaltes bearbeitet worden sein müssen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie zum Beispiel der Mutterschutz und die Elternzeit, kann diese Frist verlängert werden. Die Anzahl an notwendigen Fällen, ist mit sogenannten Falllisten nachzuweisen. Dabei ist zu beachten, dass die Listen vom Anwalt einer Plausibilitätsprüfung standhalten müssen. Dementsprechend ist es ratsam, dass die Listen möglichst genau sind und ein gewisses System aufweisen. So kann verhindert werden, dass der Antrag auf die Verleihung eines Fachanwaltstitels abgelehnt wird.

Das geforderte FachgesprächSeit dem Jahr 2002 ist zusätzlich zu dem theoretischen- und dem praktischen Nachweis nach § 7 Abs. 1 S.1 FAO erforderlich, dass der Prüfungsausschuss ein Fachgespräch mit dem Rechtsanwalt führt. Das Gespräch dauert in der Regel zwischen 45- 60 Minuten und soll sicherstellen, dass der Rechtsanwalt das notwendige Fachwissen in dem ausgewählten Rechtsgebiet besitzt. Das Gespräch stellt somit eine zusätzliche Kontrolle für den Prüfungsausschuss dar. In einigen Fällen kann allerdings der Ausschuss von einem Fachgespräch absehen. Insbesondere ist dies möglich, wenn der Prüfungsausschuss auch ohne das Fachgespräch, anhand der gesamten vorgelegten Nachweise, eine Entscheidung treffen kann.

Die Fortbildungspflicht nach § 15 FAOIst ein Rechtsanwalt Fachanwalt, so trifft ihm gem. § 15 FAO eine Fortbildungspflicht. Das bedeutet, dass er jährlich in seinem Spezialrechtsgebiet wissenschaftlich publizieren muss oder mindestens an einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnimmt. Wird dieser Fortbildungspflicht nicht nachgekommen, dann kann der Fachanwaltstitel nach § 43c Abs.4 S.2 BRAO widerrufen werden. Die Dauer des Fortbildungskurses, darf insgesamt 15 Zeitstunden nicht unterschreiten und die erfolgreiche Teilnahme muss unaufgefordert der zuständigen Rechtsanwaltskammer mitgeteilt werden. Die Fortbildungspflicht soll in erster Linie sicherstellen, dass der Fachanwalt die neuste Rechtsprechung, die das ausgewählte Rechtsgebiet betrifft, kennt. So ist der Fachanwalt stets auf den neusten Stand und sollte in der Lage sein, alle auftretenden Rechtsprobleme der Mandanten juristisch lösen zu können.