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Aktuelle Rechtstipps

Verwaltungsgericht: Gendefekt kein Ausschlussgrund bei Polizeibewerbung
27.03.2025Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
Verwaltungsgericht: Gendefekt kein Ausschlussgrund bei Polizeibewerbung

Das Verwaltungsgericht Aachen (Az. 1 K 1304/23 ) entschied, dass ein Bewerber mit einer genetisch bedingten Blutgerinnungsstörung nicht allein deshalb vom Auswahlverfahren der Bundespolizei ausgeschlossen werden darf. Die Ablehnung sei rechtswidrig erfolgt. Bewerbung wegen genetischer Veranlagung abgelehnt Ein Mann aus Aachen hatte sich im Jahr 2023 für eine Laufbahn im mittleren Polizeivollzugsdienst bei der Bundespolizei beworben. Im Rahmen der medizinischen Überprüfung wurde bei ihm die sogenannte Faktor-V-Leiden-Mutation festgestellt – eine genetische Veränderung, die mit einer leicht erhöhten Gefahr von Thrombosen einhergeht.  Aufgrund dieses Befundes bewertete die Bundespolizeiakademie den Gesundheitszustand des Bewerbers als nicht ausreichend und ließ ihn nicht am weiteren Auswahlprozess...

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Was tun bei Mobbing durch Kollegen?
26.03.2025Dr. Timo DidierArbeitsrecht
Herr Dr.  Timo Didier

Ich habe Kollegen, die mich anfeinden, über mich lästern und durch unterschwellige Anspielungen schikanieren. Wohin wende ich mich? Wo Menschen zusammenkommen, kommt es mitunter auch zu Konflikten. Wenn allerdings Persönlichkeitsrechte verletzt werden, dadurch, dass Kollegen oder Vorgesetze am Arbeitsplatz Mitarbeiter systematisch persönlich anfeinden, lästern und/oder durch unterschwellige Anspielungen oder Handlungen schikanieren, dann handelt es sich um Mobbing. In solchen Fällen trifft den Arbeitgeber eine Fürsorgepflicht. Er muss sich, so das Bundesarbeitsgericht, schützend vor das Opfer stellen und das Mobbing unterbinden  (BAG, Urteil vom 16.5.2007 – 8 AZR 709/06) . Tut er dies nicht, verletzt er vertragliche Nebenpflichten und macht sich schadenersatzpflichtig. Der...

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Wertpapierübertrag an Trade Republik gescheitert?
26.03.2025Dr. Martin HeinzelmannBankrecht und Kapitalmarktrecht
Herr Dr. Martin Heinzelmann

Probleme beim Depotübertrag: Schwierigkeiten beim Übertrag von Wertpapieren? Wir vertreten Kunden von Trade Republic. Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Services, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M.

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BGH-Urteil zu Birkenstock: Kein Urheberrecht für Designklassiker
26.03.2025Redaktion fachanwalt.deGewerblicher Rechtsschutz
BGH-Urteil zu Birkenstock: Kein Urheberrecht für Designklassiker

Das jüngste Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Schutzfähigkeit von Birkenstock-Sandalen ( BGH vom 20. Februar 2025 – AZ: I ZR 16/24 ) wirft ein Schlaglicht auf die Anforderungen an die Gestaltungshöhe und die Abgrenzung zwischen Kunst und Handwerk. Damit rückt erneut ein Aspekt ins Zentrum, der für zahlreiche Branchen von grundlegender Bedeutung ist: Wann ist ein Design schutzwürdig im Sinne des Urheberrechts? Das Verfahren Birkenstock gegen Nachahmer Die Klägerin, ein Unternehmen der Birkenstock-Gruppe, vertreibt seit Jahrzehnten charakteristische Sandalenmodelle , die sich durch ihre klare Formensprache und hohe Wiedererkennbarkeit auszeichnen. In den vorliegenden Verfahren klagte sie gegen drei Unternehmen, die nach ihrer Auffassung optisch ähnliche Sandalen herstellten oder vertrieben....

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Sind Sie Fachanwalt?Sind Sie Fachanwalt?
Schadensersatz bei verspäteter Zielvorgabe: BAG stärkt Arbeitnehmerrechte
25.03.2025Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
Schadensersatz bei verspäteter Zielvorgabe: BAG stärkt Arbeitnehmerrechte

Das Bundesarbeitsgericht stellt mit Urteil vom 19.Februar 2025 klar: Eine verspätete oder unterlassene Zielvorgabe stellt eine schuldhafte Pflichtverletzung dar, die einen Anspruch auf Schadensersatz nach § 280 Abs. 1, Abs. 3 BGB i. V. m. § 283 Satz 1 BGB begründen kann. Dabei wird auch klargestellt, dass eine nachträgliche Zielvorgabe ihre Anreiz- und Motivationsfunktion nicht mehr erfüllen kann. Argumentation des Gerichts zu Schadenshöhe bei verspäteter Zielvorgabe Bemerkenswert ist auch die Argumentation des Gerichts zur Schadenshöhe : Diese darf geschätzt werden. Im konkreten Fall nahm das BAG an, dass der Arbeitnehmer bei rechtzeitiger Zielvorgabe die Unternehmensziele zu 100 Prozent und die individuellen Ziele entsprechend dem Durchschnittswert von 142 Prozent erreicht hätte. Diese Annahme betont die...

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Verhaltenstipps für Beschuldigte
25.03.2025Alexandra BraunStrafrecht
Frau  Alexandra Braun

Wer das erste Mal damit konfrontiert wird, Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren zu sein, der neigt dazu, unüberlegt zu handeln. Es ist vernünftig, sich darüber zu informieren, wie man sich am besten verhält. Dieser Artikel informiert über zwei Grundregeln, die jeder Beschuldigte beachten sollte.   1. Schweigen Sie! Das Recht zu schweigen ist eines der wichtigsten Beschuldigtenrechte überhaupt. Niemand muss sich selbst belasten. Aus dem Umstand, dass Sie schweigen, können keine für Sie nachteiligen Schlüsse gezogen werden. Sollten Sie also zu einer Vernehmung vorgeladen werden, so sollten Sie nicht hingehen. Sie sind nicht verpflichtet, einer solchen Vorladung zu folgen. Der Drang, sich zu rechtfertigen und alles erklären zu wollen, ist oft sehr hoch....

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Kontrollpflichten des Rechtsanwalts: Weniger Kontrolle, mehr Vertrauen? Neue BAG-Rechtsprechung zu Fristsachen
24.03.2025Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
Kontrollpflichten des Rechtsanwalts: Weniger Kontrolle, mehr Vertrauen? Neue BAG-Rechtsprechung zu Fristsachen

Mit Urteil vom 20. Februar 2025 hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) die Anforderungen an die Kontrollpflichten eines Rechtsanwalts bei Fristsachen neu definiert. Die Entscheidung bringt eine bedeutende Entlastung für die Anwaltschaft und schafft zugleich Rechtssicherheit durch die Angleichung an die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). Kontrollpflichten des Rechtsanwalts: Hintergrund und bisherige Praxis Bislang galt bei der Bearbeitung fristgebundener Verfahrenshandlungen eine doppelte Kontrollpflicht : Rechtsanwälte mussten sowohl die Vermerke in der Handakte als auch die Eintragungen im Fristenkalender auf Richtigkeit überprüfen. Ziel war es, Fristversäumnisse zu vermeiden und den hohen Sorgfaltsanforderungen an den Anwaltsberuf gerecht zu werden. Diese Praxis war...

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Das Ermittlungsverfahren - Erste Hilfe für Beschuldigte
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(1 Bewertung)22.03.2025Nils PaßmannStrafrecht
Herr  Nils Paßmann

Was ist ein Ermittlungsverfahren und wie läuft es ab?   Das Ermittlungsverfahren bezeichnet die erste Phase eines Strafverfahrens. Es beginnt, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft Hinweise darauf erhalten, dass möglicherweise eine Straftat vorliegt. Ziel ist es, diesen Verdacht zu überprüfen und ausreichende Beweise zu sammeln. Dabei werden beispielsweise Zeugen befragt, Dokumente gesichtet oder Durchsuchungen durchgeführt.   Sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind, entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob Anklage erhoben wird, ein Strafbefehl ergeht oder das Verfahren eingestellt wird. In der Regel erfahren Sie erst dann vom Verfahren, wenn Sie selbst betroffen sind – etwa durch eine polizeiliche Vorladung, eine schriftliche Anhörung oder eine Hausdurchsuchung....

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Wissenswertes zum Thema Fachanwalt

Was ist ein Fachanwalt?Ein Rechtsanwalt besitzt die Möglichkeit, sich nach § 43c Abs. 1 S. 3 BRAO in maximal drei Rechtsgebieten zu spezialisieren und dadurch einen Fachanwaltstitel zu bekommen. An einen Fachanwaltstitel sind jedoch einige Voraussetzungen geknüpft, die zum einen in der Fachanwaltsordnung und zum anderen in der Bundesrechtsanwaltsordnung zu finden sind. So kann ein Rechtsanwalt nach § 3 FAO nur Fachanwalt werden, wenn er unmittelbar vor der Antragsstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen war. Neben der zeitlichen Voraussetzung müssen für einen Fachanwaltstitel sowohl praktische-, als auch theoretische Kenntnisse erbracht werden, die vom ausgewählten Fachausschuss überprüft werden. In der Regel ist ferner ein zusätzliches Fachgespräch notwendig.

Der theoretische Nachweis für den FachanwaltstitelWie bereits angedeutet, sind die Voraussetzungen für die Verleihung des Fachanwaltstitels zweistufig. Der Anwalt muss theoretische und praktische Nachweise erbringen. Die notwendigen theoretischen Kenntnisse, können durch die erfolgreiche Teilnahme an einen Fachanwaltslehrgang erbracht werden. Der Inhalt bzw. der Lernstoff dieses Kurses richtet sich nach dem ausgewählten Rechtsgebiet, indem der Rechtsanwalt sich spezialisieren möchte. Mittlerweile muss nach § 2 Abs. 3 FAO der Lernstoff auch verfassungs- und europarechtlichen Bezüge beinhalten. Während eines Fachanwaltslehrgang werden alle betreffende Bereiche nach §§ 6 Abs. 2b, 8ff. FAO unterrichtet. Die Rechtsanwälte sind verpflichtet insgesamt drei schriftliche Aufsichtsarbeiten von jeweils fünf Zeitstunden erfolgreich abzulegen.

Der praktische Teil der FachanwaltsausbildungDer Rechtsanwalt hat als zweiten Schritt, besondere praktische Nachweise gem. §§ 5,6 Abs.3 FAO zu erbringen. Es müssen je nach Rechtsgebiet eine bestimmte Anzahl an Fällen vorgelegt werden, die persönlich und weisungsfrei bearbeitet worden sind. Die Besonderheit ist, dass die geforderten Fälle innerhalb der letzen drei Jahre vor der Antragsstellung des Anwaltes bearbeitet worden sein müssen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie zum Beispiel der Mutterschutz und die Elternzeit, kann diese Frist verlängert werden. Die Anzahl an notwendigen Fällen, ist mit sogenannten Falllisten nachzuweisen. Dabei ist zu beachten, dass die Listen vom Anwalt einer Plausibilitätsprüfung standhalten müssen. Dementsprechend ist es ratsam, dass die Listen möglichst genau sind und ein gewisses System aufweisen. So kann verhindert werden, dass der Antrag auf die Verleihung eines Fachanwaltstitels abgelehnt wird.

Das geforderte FachgesprächSeit dem Jahr 2002 ist zusätzlich zu dem theoretischen- und dem praktischen Nachweis nach § 7 Abs. 1 S.1 FAO erforderlich, dass der Prüfungsausschuss ein Fachgespräch mit dem Rechtsanwalt führt. Das Gespräch dauert in der Regel zwischen 45- 60 Minuten und soll sicherstellen, dass der Rechtsanwalt das notwendige Fachwissen in dem ausgewählten Rechtsgebiet besitzt. Das Gespräch stellt somit eine zusätzliche Kontrolle für den Prüfungsausschuss dar. In einigen Fällen kann allerdings der Ausschuss von einem Fachgespräch absehen. Insbesondere ist dies möglich, wenn der Prüfungsausschuss auch ohne das Fachgespräch, anhand der gesamten vorgelegten Nachweise, eine Entscheidung treffen kann.

Die Fortbildungspflicht nach § 15 FAOIst ein Rechtsanwalt Fachanwalt, so trifft ihm gem. § 15 FAO eine Fortbildungspflicht. Das bedeutet, dass er jährlich in seinem Spezialrechtsgebiet wissenschaftlich publizieren muss oder mindestens an einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnimmt. Wird dieser Fortbildungspflicht nicht nachgekommen, dann kann der Fachanwaltstitel nach § 43c Abs.4 S.2 BRAO widerrufen werden. Die Dauer des Fortbildungskurses, darf insgesamt 15 Zeitstunden nicht unterschreiten und die erfolgreiche Teilnahme muss unaufgefordert der zuständigen Rechtsanwaltskammer mitgeteilt werden. Die Fortbildungspflicht soll in erster Linie sicherstellen, dass der Fachanwalt die neuste Rechtsprechung, die das ausgewählte Rechtsgebiet betrifft, kennt. So ist der Fachanwalt stets auf den neusten Stand und sollte in der Lage sein, alle auftretenden Rechtsprobleme der Mandanten juristisch lösen zu können.