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Bundessozialgericht: Schulgeld für Privatschulen erhöht Bürgergeld nicht
13.03.2026Redaktion fachanwalt.deSozialrecht
Bundessozialgericht: Schulgeld für Privatschulen erhöht Bürgergeld nicht

Das Bundessozialgericht hat entschieden, dass Auszubildende an privaten Berufsfachschulen gezahltes Schulgeld nicht vom Einkommen abziehen dürfen, wenn sie zusätzlich Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts erhalten. Damit erhöht sich ihr Anspruch auf ergänzende Leistungen nicht. Maßgeblich ist das Urteil des 4. Senats vom 13.03.2026 zum Aktenzeichen B 4 AS 8/25 R . Streit um Berücksichtigung von Schulgeld Im zugrunde liegenden Verfahren besuchte eine Klägerin eine private Berufsfachschule, für deren Teilnahme regelmäßig Schulgeld entrichtet werden musste. Parallel dazu erhielt sie Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz. Da diese Förderung nach ihrer Ansicht nicht ausreichte, beantragte sie ergänzend Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch...

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Google-Bewertung löschen 2026: Warum Bewertungen ohne echte Erfahrung unzulässig sind
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)13.03.2026Dr. Danjel-Philippe NewerlaUrheberrecht und Medienrecht
Herr Dr. Danjel-Philippe Newerla

Negative Bewertungen auf Google können für Unternehmen erhebliche Auswirkungen haben. Sie beeinflussen nicht nur den Ruf eines Unternehmens, sondern auch dessen Sichtbarkeit in der Google-Suche. Viele Unternehmer wissen jedoch nicht: Nicht jede Person darf ein Unternehmen auf Google bewerten. Fehlt eine tatsächliche Erfahrung mit dem Unternehmen, kann eine Bewertung rechtlich angreifbar sein. Dieser Beitrag erklärt, wann Google-Bewertungen gelöscht werden können und wie betroffene Unternehmen gegen unberechtigte Bewertungen vorgehen können.   1. Bedeutung von Google-Bewertungen für Unternehmen   Die Plattform von Google gehört auch im März 2026 weiterhin zu den wichtigsten Informationsquellen für Verbraucher. Über das...

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Betriebsratswahl 2026 - was Arbeitgeber beachten müssen
12.03.2026Benjamin StumppArbeitsrecht
Herr  Benjamin Stumpp

Zwischen dem 1. März und dem 31. Mai 2026 finden bundesweit die regulären Betriebsratswahlen statt (§ 13 Abs. 1 BetrVG). Dieser Zeitraum bezeichnet dabei den Wahltag selbst und nicht den Beginn interner Vorbereitungen. Die rechtliche Basis bilden das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) sowie die Erste Verordnung zur Durchführung des BetrVG (Wahlordnung – WO BetrVG), die Wahlberechtigung, Verfahren und Fristen verbindlich regeln.   Rolle des Arbeitgebers: Unterstützer, nicht Wahlleiter Ein grundlegendes Missverständnis in der Praxis: Der Arbeitgeber ist kein Beteiligter am Wahlverfahren im eigentlichen Sinne, aber er ist auch kein neutraler Zuschauer. Er ist Pflichtadressat für Unterstützung nach § 20 Abs. 3 BetrVG....

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Vorgetäuschter Eigenbedarf? Wenn der Nutzungswille zweifelhaft ist
12.03.2026Alexander LieseMietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Herr  Alexander Liese

Eine Eigenbedarfskündigung ist für viele Mieter ein Schock. Doch nicht jeder behauptete Wunsch des Vermieters, die Wohnung selbst zu nutzen, hält einer rechtlichen Prüfung stand. Das Amtsgericht Lübeck hat in einem aktuellen Fall entschieden, dass eine Kündigung unwirksam ist, wenn der Nutzungswille nicht hinreichend konkret und glaubhaft nachgewiesen werden kann. Familienrat plant den Einzug im Erdgeschoss In dem vorliegenden Rechtsstreit ging es um eine Erdgeschosswohnung, die von einer Mutter und ihrem Sohn bewohnt wurde. Die neuen Eigentümer, ein Geschwisterpaar, sprachen eine  Eigenbedarfskündigung  aus. Als Grund gaben sie an, dass die Klägerin, die unter körperlichen Beeinträchtigungen leidet, die Wohnung zur Verselbstständigung nutzen wolle....

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Sind Sie Fachanwalt?Sind Sie Fachanwalt?
AG München: WEG muss Eigentümern Zugang zum Online-Portal gewähren
12.03.2026Redaktion fachanwalt.deMietrecht und Wohnungseigentumsrecht
AG München: WEG muss Eigentümern Zugang zum Online-Portal gewähren

Das Amtsgericht München hat mit Urteil vom 26. Juni 2025 (Az. 1291 C 23031/24 WEG ) entschieden, dass ein Wohnungseigentümer Anspruch auf Zugang zum Internetportal der WEG hat. Ein Anspruch auf Aushang eigener Anzeigen in den Glaskästen des Hauses besteht dagegen nicht. WEG-Streit: Eigentümer kämpft um Portal-Zugang und Aushang Ein Wohnungseigentümer aus München stritt mit seiner Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) über das Aushängen eigener Anzeigen im Eingangsbereich des Gebäudes sowie den Zugang zum Mitgliederbereich eines Internetportals. Im Haus befinden sich zwei Infotafeln in Glaskästen, auf denen üblicherweise Mitteilungen der Hausverwaltung ausgehängt werden. Ein von einem Hausmeister einmal eigenmächtig angebrachter Aushang eines Beiratsmitglieds für einen TG-Stellplatz begründete keine...

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OVG Lüneburg zu CEF Maßnahmen Artenschutz ist doch kein Zoo
12.03.2026Franziska HansmannAllgemein
Frau  Franziska Hansmann

Das OVG Lüneburg hat mit begrüßenswerter Klarheit und Knappheit zu artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen entschieden (Bestandskräftiger Beschluss vom 12.12.2025, 1 MN 112/25). Die Konzeption vorgezogener Ausgleichsmaßnahmen (CEF) muss sich an der vorgefundenen Situation im Ausgangshabitat orientieren (Leitsatz 1). Sie kann an der zeitlichen Limitierung der Habitateignung im Ausgangshabitat ausgerichtet werden. Die Ausgleichsfläche muss ihre Eignung als Ersatzhabitat also nicht länger gewährleisten, als es auf der Eingriffsfläche bei natürlichem Verlauf gegeben wäre. Die Praxis sieht oft anders aus, die zuständigen Umweltbehörden fordern auch für artenschutzrechtliche Ausgleichshabitate regelmäßig die Instandhaltung über einen...

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Arbeitsgericht Berlin: Ordentliche Kündigung des VZB-Direktors wirksam
11.03.2026Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
Arbeitsgericht Berlin: Ordentliche Kündigung des VZB-Direktors wirksam

Das Arbeitsgericht Berlin hat mit Urteil vom 30. Januar 2026 (Az. 21 Ca 13264/25 ) entschieden, dass die fristlose Kündigung des Direktors des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin (VZB) unwirksam ist, während die hilfsweise ausgesprochene ordentliche Kündigung Bestand hat. Nach Auffassung des Gerichts scheiterte die außerordentliche Kündigung an formellen Voraussetzungen, insbesondere an der Nichteinhaltung der gesetzlichen Zweiwochenfrist. Inhaltlich sah das Gericht jedoch schwerwiegende Pflichtverletzungen, die eine Beendigung des Arbeitsverhältnisses im Rahmen der ordentlichen Kündigung rechtfertigten. Doppelfunktion und Verdacht auf Interessenkonflikte Zwischen den Parteien bestand seit dem 1. Januar 2000 ein Arbeitsverhältnis. Der Arbeitnehmer war zuletzt als Direktor für das Versorgungswerk...

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Krieg im Nahen Osten – haben gestrandete Urlauber Anspruch auf Lohn?
10.03.2026Benjamin StumppArbeitsrecht
Herr  Benjamin Stumpp

Die Eskalation im Nahen Osten hat massive Auswirkungen auf den internationalen Flugverkehr. Nach den Angriffen auf und aus dem Iran wurden in Teilen der Golfregion Lufträume gesperrt, Flüge gestrichen und zahlreiche Reisende sitzen fest. Auch viele Arbeitnehmer können daher nicht rechtzeitig aus dem Urlaub nach Deutschland zurückkehren. Doch wie ist die arbeitsrechtliche Lage in solchen Fällen? Grundsatz im Arbeitsrecht Im deutschen Arbeitsrecht gilt der Grundsatz: „Ohne Arbeit kein Lohn“. Ein Anspruch auf Lohn besteht grundsätzlich nicht, wenn ein Arbeitnehmer nach dem Urlaub aufgrund eines Krieges im Nahen Osten nicht rechtzeitig zur Arbeit zurückkehren kann und deshalb seine Arbeitsleistung nicht erbringt. Maßgeblich ist § 611a BGB, wonach der...

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Wissenswertes zum Thema Fachanwalt

Was ist ein Fachanwalt?Ein Rechtsanwalt besitzt die Möglichkeit, sich nach § 43c Abs. 1 S. 3 BRAO in maximal drei Rechtsgebieten zu spezialisieren und dadurch einen Fachanwaltstitel zu bekommen. An einen Fachanwaltstitel sind jedoch einige Voraussetzungen geknüpft, die zum einen in der Fachanwaltsordnung und zum anderen in der Bundesrechtsanwaltsordnung zu finden sind. So kann ein Rechtsanwalt nach § 3 FAO nur Fachanwalt werden, wenn er unmittelbar vor der Antragsstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen war. Neben der zeitlichen Voraussetzung müssen für einen Fachanwaltstitel sowohl praktische-, als auch theoretische Kenntnisse erbracht werden, die vom ausgewählten Fachausschuss überprüft werden. In der Regel ist ferner ein zusätzliches Fachgespräch notwendig.

Der theoretische Nachweis für den FachanwaltstitelWie bereits angedeutet, sind die Voraussetzungen für die Verleihung des Fachanwaltstitels zweistufig. Der Anwalt muss theoretische und praktische Nachweise erbringen. Die notwendigen theoretischen Kenntnisse, können durch die erfolgreiche Teilnahme an einen Fachanwaltslehrgang erbracht werden. Der Inhalt bzw. der Lernstoff dieses Kurses richtet sich nach dem ausgewählten Rechtsgebiet, indem der Rechtsanwalt sich spezialisieren möchte. Mittlerweile muss nach § 2 Abs. 3 FAO der Lernstoff auch verfassungs- und europarechtlichen Bezüge beinhalten. Während eines Fachanwaltslehrgang werden alle betreffende Bereiche nach §§ 6 Abs. 2b, 8ff. FAO unterrichtet. Die Rechtsanwälte sind verpflichtet insgesamt drei schriftliche Aufsichtsarbeiten von jeweils fünf Zeitstunden erfolgreich abzulegen.

Der praktische Teil der FachanwaltsausbildungDer Rechtsanwalt hat als zweiten Schritt, besondere praktische Nachweise gem. §§ 5,6 Abs.3 FAO zu erbringen. Es müssen je nach Rechtsgebiet eine bestimmte Anzahl an Fällen vorgelegt werden, die persönlich und weisungsfrei bearbeitet worden sind. Die Besonderheit ist, dass die geforderten Fälle innerhalb der letzen drei Jahre vor der Antragsstellung des Anwaltes bearbeitet worden sein müssen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie zum Beispiel der Mutterschutz und die Elternzeit, kann diese Frist verlängert werden. Die Anzahl an notwendigen Fällen, ist mit sogenannten Falllisten nachzuweisen. Dabei ist zu beachten, dass die Listen vom Anwalt einer Plausibilitätsprüfung standhalten müssen. Dementsprechend ist es ratsam, dass die Listen möglichst genau sind und ein gewisses System aufweisen. So kann verhindert werden, dass der Antrag auf die Verleihung eines Fachanwaltstitels abgelehnt wird.

Das geforderte FachgesprächSeit dem Jahr 2002 ist zusätzlich zu dem theoretischen- und dem praktischen Nachweis nach § 7 Abs. 1 S.1 FAO erforderlich, dass der Prüfungsausschuss ein Fachgespräch mit dem Rechtsanwalt führt. Das Gespräch dauert in der Regel zwischen 45- 60 Minuten und soll sicherstellen, dass der Rechtsanwalt das notwendige Fachwissen in dem ausgewählten Rechtsgebiet besitzt. Das Gespräch stellt somit eine zusätzliche Kontrolle für den Prüfungsausschuss dar. In einigen Fällen kann allerdings der Ausschuss von einem Fachgespräch absehen. Insbesondere ist dies möglich, wenn der Prüfungsausschuss auch ohne das Fachgespräch, anhand der gesamten vorgelegten Nachweise, eine Entscheidung treffen kann.

Die Fortbildungspflicht nach § 15 FAOIst ein Rechtsanwalt Fachanwalt, so trifft ihm gem. § 15 FAO eine Fortbildungspflicht. Das bedeutet, dass er jährlich in seinem Spezialrechtsgebiet wissenschaftlich publizieren muss oder mindestens an einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnimmt. Wird dieser Fortbildungspflicht nicht nachgekommen, dann kann der Fachanwaltstitel nach § 43c Abs.4 S.2 BRAO widerrufen werden. Die Dauer des Fortbildungskurses, darf insgesamt 15 Zeitstunden nicht unterschreiten und die erfolgreiche Teilnahme muss unaufgefordert der zuständigen Rechtsanwaltskammer mitgeteilt werden. Die Fortbildungspflicht soll in erster Linie sicherstellen, dass der Fachanwalt die neuste Rechtsprechung, die das ausgewählte Rechtsgebiet betrifft, kennt. So ist der Fachanwalt stets auf den neusten Stand und sollte in der Lage sein, alle auftretenden Rechtsprobleme der Mandanten juristisch lösen zu können.