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Aktuelle Rechtstipps

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht mehr sakrosankt.
21.04.2025Dr. Rolf StagatArbeitsrecht
Herr Dr. Rolf Stagat

Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist nicht mehr sakrosankt! 1. Die Krux mit der AU-Bescheinigung Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ist das maßgebliche Dokument, mit dem Arbeitnehmer Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EntGfortZG) erreichen. Der „gelbe Schein“ den Weg zur Fortzahlung des Gehalts, obwohl man als Arbeitnehmer nicht mehr arbeitet. Gedacht als Absicherung gegen das Krankheitsrisiko von Arbeitnehmern, wird die AU-Bescheinigung in der Wirklichkeit des Arbeitslebens häufig missbraucht. Arbeitnehmer holen sich den „gelben Schein“, obwohl sie tatsächlich gar nicht arbeitsunfähig sind. Beim Arztbesuch vorgebrachte gesundheitliche Beschwerden sind oft nicht objektiv feststellbar, durch vortäuschen einer Erkrankung lässt...

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Strafbarkeit und Verteidigung bei Kinderpornografie – § 184b StGB erklärt vom Fachanwalt für Strafrecht
21.04.2025Daniel BrunkhorstStrafrecht
Herr  Daniel Brunkhorst

trafbarkeit und Verteidigung bei Kinderpornografie – § 184b StGB erklärt vom Fachanwalt für Strafrecht   Einleitung: Wenn der Verdacht alles verändert Ein Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornografie nach § 184b StGB ist für Betroffene ein existenzieller Schock. Oft beginnt es mit einer Hausdurchsuchung – ohne Vorwarnung. Die Behörden arbeiten standardisiert, aber für Betroffene beginnt eine Phase tiefer Verunsicherung. ➡️  Wenn gegen Sie ermittelt wird, sollten Sie keine Zeit verlieren. Nutzen Sie unsere  kostenlose Ersteinschätzung  und lassen Sie sich beraten.   1. Was regelt § 184b StGB? § 184b StGB stellt den Besitz, die Verbreitung und Herstellung kinderpornografischer Inhalte unter...

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ING-DiBa erstattet Kundin Kreditkartenschaden!
19.04.2025Dr. Martin HeinzelmannBankrecht und Kapitalmarktrecht
Herr Dr. Martin Heinzelmann

Kunden der ING-DiBa aufgepasst! Sie sind Inhaber einer VISA-Card und Ihnen wurden Beträge durch Sie nicht autorisiert abgebucht? Dann stehen Ihre Chancen gut, das abverfügte Geld von der ING erstattet zu bekommen. Dies gelang uns jüngst im Rahmen nicht autorisierter Kreditkartenverfügungen. Alle abverfügten Beträge wurden letztenlich erstattet. Unsere Mandantin ist hoch erfreut. Rechtsanwaltskanzlei MPH Legal Serivces, Rechtsanwalt Dr. Martin Heinzelmann, LL.M.

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Wissenswertes über Pflichtverteidigung
17.04.2025Alexandra BraunStrafrecht
Frau  Alexandra Braun

Kürzlich erhielt ich einen Anruf eines potenziellen Mandanten, der mit den Worten begann: "Ich kann mir keinen richtigen Anwalt leisten, daher brauche ich einen Pflichtverteidiger." In diesem Satz finden sich gleich zwei Irrtümer, die bei Rechtsunkundigen weit verbreitet sind. Zum einen handelt es sich bei Pflichtverteidigern nicht um Rechtsanwälte, die bei Gericht oder gar bei der Staatsanwaltschaft beschäftigt sind oder diesen zuarbeiten. Pflichtverteidiger ist kein spezieller Beruf, es handelt sich um "ganz normale" Rechtsanwälte, die im Fall einer sogenannten notwendigen Verteidigung vom Gericht beigeordnet werden. Diese notwendige Verteidigung hat mit dem Einkommen des Beschuldigten überhaupt nichts zu tun. Vielmehr sind die Fälle der notwendigen Verteidigung in...

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Sind Sie Fachanwalt?Sind Sie Fachanwalt?
„Fünf-Farben-Welle“ als Herkunftshinweis: Farbkonzepte unter markenrechtlichem Schutz
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)17.04.2025Redaktion fachanwalt.deGewerblicher Rechtsschutz
„Fünf-Farben-Welle“ als Herkunftshinweis: Farbkonzepte unter markenrechtlichem Schutz

Mit seinem Urteil vom 25. März 2025 hat das Landgericht München eine Grundsatzentscheidung getroffen: Die farbliche Gestaltung eines Cola-Mix-Getränks kann ein geschütztes Kennzeichen im Sinne des Markenrechts darstellen. Konkret erkannte das Gericht die sogenannte „Fünf-Farben-Welle“ der Paulaner Brauerei als Herkunftshinweis an. Dieses Urteil hat Bedeutung über den konkreten Rechtsstreit hinaus und sendet ein klares Signal an Unternehmen, die visuelle Gestaltungselemente zur Markenbildung nutzen. Farbgestaltung und Markenrecht: Mehr als nur Design Im Verfahren „Spezi gegen Brauerlimo“ (Az. 33 O 14937/23 ) untersagte das Landgericht einer konkurrierenden Brauerei die Verwendung einer Farbgestaltung , die der markenrechtlich geschützten Gestaltung der Klägerin ähnelte . Entscheidend dabei war, dass es...

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Widerruf des auch privat genutzten Dienstwagens - Aktuelles vom BAG
16.04.2025Dr. Artur KühnelArbeitsrecht
Herr Dr. Artur Kühnel

In einer aktuellen Entscheidung hat sich das BAG nach längerer Zeit erneut zum Widerruf des auch privat genutzten Dienstwagens äußern können. Es hat dabei die Inhaltskontrolle eines vereinbarten Widerrufsvorbehalts und auch die Ausübungskontrolle des Widerrufs behandelt. Das BAG bestätigt seine Rechtsprechung und konkretisiert sie in einzelnen Punkten auch.  Anm.: Dieser Blogbeitrag ist in leicht abgewandelter Form auch als Beitrag im  Expertenforum Arbeitsrecht (#EFAR)  erschie nen:  BAG-Update zum Widerruf des auch privat genutzten Dienstwagens ​ Dienstwagen als ggf. widerrufbarer Vergütungsbestandteil Die Überlassung eines Dienstwagens an den Arbeitnehmer auch zur Privatnutzung stellt einen geldwerten Vorteil und Sachbezug i.S.d. § 107...

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Kein Automatismus bei Kündigungen wegen Facebook-Posts
16.04.2025Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
Kein Automatismus bei Kündigungen wegen Facebook-Posts

Am 8. Oktober 2024 entschied das Landesarbeitsgericht (LAG) Düsseldorf , dass strafbare oder extremistische Äußerungen eines Arbeitnehmers in sozialen Medien nicht ohne Weiteres eine fristlose Kündigung rechtfertigen. Entscheidend sei vielmehr, ob das Verhalten die arbeitsvertraglichen Pflichten verletzt und das Vertrauen des Arbeitgebers in die Integrität des Arbeitnehmers nachhaltig stört. In dem verhandelten Fall kam das Gericht zu dem Schluss, dass eine Abmahnung als milderes Mittel vorzuziehen sei. Sachverhalt: Facebook-Posts mit problematischem Inhalt Ein langjährig beschäftigter Schlosser hatte auf seinem öffentlich zugänglichen Facebook-Profil zwei Beiträge veröffentlicht, die antisemitische Inhalte sowie Aufrufe zu Gewalt enthielten. Diese Posts fielen in den zeitlichen Kontext der Eskalation des...

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neues Cannabisrecht - wie wird die strafbare Menge berechnet?
15.04.2025Claudia WüllrichStrafrecht
Frau  Claudia Wüllrich

Ausgangslage Das neue Cannabisrecht ist als Konsumcannabisgesetz =  KCanG am 1.4.24 in Kraft getreten. Es hat zum Ziel, den Umgang mit Cannabis(produkten) teilweise zu legalisieren. So ist erlaubt der Besitz von 25 g Cannabis zum Eigenkonsum, bis zu 50 g am eigenen Wohnsitz oder dort auch 3 Cannabispflanzen. Problemstellung Umstritten war, ob bei der Berechnung einer festgestellten Menge, die über den legalen Teil hinausgeht, dieser  "legale" Teil zunächst in Abzug zu bringen ist.  Oder gilt bei Überschreiten der Menge diese insgesamt als strafwürdig? Entscheidung Bundesgerichtshof Der Bundesgerichtshof ( = BGH) hat in einem Beschluß vom 24.4.24 entschieden, dass die "legale" Menge von einer festgestellten Menge zunächst ...

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Wissenswertes zum Thema Fachanwalt

Was ist ein Fachanwalt?Ein Rechtsanwalt besitzt die Möglichkeit, sich nach § 43c Abs. 1 S. 3 BRAO in maximal drei Rechtsgebieten zu spezialisieren und dadurch einen Fachanwaltstitel zu bekommen. An einen Fachanwaltstitel sind jedoch einige Voraussetzungen geknüpft, die zum einen in der Fachanwaltsordnung und zum anderen in der Bundesrechtsanwaltsordnung zu finden sind. So kann ein Rechtsanwalt nach § 3 FAO nur Fachanwalt werden, wenn er unmittelbar vor der Antragsstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen war. Neben der zeitlichen Voraussetzung müssen für einen Fachanwaltstitel sowohl praktische-, als auch theoretische Kenntnisse erbracht werden, die vom ausgewählten Fachausschuss überprüft werden. In der Regel ist ferner ein zusätzliches Fachgespräch notwendig.

Der theoretische Nachweis für den FachanwaltstitelWie bereits angedeutet, sind die Voraussetzungen für die Verleihung des Fachanwaltstitels zweistufig. Der Anwalt muss theoretische und praktische Nachweise erbringen. Die notwendigen theoretischen Kenntnisse, können durch die erfolgreiche Teilnahme an einen Fachanwaltslehrgang erbracht werden. Der Inhalt bzw. der Lernstoff dieses Kurses richtet sich nach dem ausgewählten Rechtsgebiet, indem der Rechtsanwalt sich spezialisieren möchte. Mittlerweile muss nach § 2 Abs. 3 FAO der Lernstoff auch verfassungs- und europarechtlichen Bezüge beinhalten. Während eines Fachanwaltslehrgang werden alle betreffende Bereiche nach §§ 6 Abs. 2b, 8ff. FAO unterrichtet. Die Rechtsanwälte sind verpflichtet insgesamt drei schriftliche Aufsichtsarbeiten von jeweils fünf Zeitstunden erfolgreich abzulegen.

Der praktische Teil der FachanwaltsausbildungDer Rechtsanwalt hat als zweiten Schritt, besondere praktische Nachweise gem. §§ 5,6 Abs.3 FAO zu erbringen. Es müssen je nach Rechtsgebiet eine bestimmte Anzahl an Fällen vorgelegt werden, die persönlich und weisungsfrei bearbeitet worden sind. Die Besonderheit ist, dass die geforderten Fälle innerhalb der letzen drei Jahre vor der Antragsstellung des Anwaltes bearbeitet worden sein müssen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie zum Beispiel der Mutterschutz und die Elternzeit, kann diese Frist verlängert werden. Die Anzahl an notwendigen Fällen, ist mit sogenannten Falllisten nachzuweisen. Dabei ist zu beachten, dass die Listen vom Anwalt einer Plausibilitätsprüfung standhalten müssen. Dementsprechend ist es ratsam, dass die Listen möglichst genau sind und ein gewisses System aufweisen. So kann verhindert werden, dass der Antrag auf die Verleihung eines Fachanwaltstitels abgelehnt wird.

Das geforderte FachgesprächSeit dem Jahr 2002 ist zusätzlich zu dem theoretischen- und dem praktischen Nachweis nach § 7 Abs. 1 S.1 FAO erforderlich, dass der Prüfungsausschuss ein Fachgespräch mit dem Rechtsanwalt führt. Das Gespräch dauert in der Regel zwischen 45- 60 Minuten und soll sicherstellen, dass der Rechtsanwalt das notwendige Fachwissen in dem ausgewählten Rechtsgebiet besitzt. Das Gespräch stellt somit eine zusätzliche Kontrolle für den Prüfungsausschuss dar. In einigen Fällen kann allerdings der Ausschuss von einem Fachgespräch absehen. Insbesondere ist dies möglich, wenn der Prüfungsausschuss auch ohne das Fachgespräch, anhand der gesamten vorgelegten Nachweise, eine Entscheidung treffen kann.

Die Fortbildungspflicht nach § 15 FAOIst ein Rechtsanwalt Fachanwalt, so trifft ihm gem. § 15 FAO eine Fortbildungspflicht. Das bedeutet, dass er jährlich in seinem Spezialrechtsgebiet wissenschaftlich publizieren muss oder mindestens an einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnimmt. Wird dieser Fortbildungspflicht nicht nachgekommen, dann kann der Fachanwaltstitel nach § 43c Abs.4 S.2 BRAO widerrufen werden. Die Dauer des Fortbildungskurses, darf insgesamt 15 Zeitstunden nicht unterschreiten und die erfolgreiche Teilnahme muss unaufgefordert der zuständigen Rechtsanwaltskammer mitgeteilt werden. Die Fortbildungspflicht soll in erster Linie sicherstellen, dass der Fachanwalt die neuste Rechtsprechung, die das ausgewählte Rechtsgebiet betrifft, kennt. So ist der Fachanwalt stets auf den neusten Stand und sollte in der Lage sein, alle auftretenden Rechtsprobleme der Mandanten juristisch lösen zu können.