Aktuelle Rechtstipps
Sozialrecht Wenn die Krankenkasse ihr Geld zurückhaben möchte: Regressansprüche im Schadensfall
15.10.2024
Redaktion fachanwalt.de

Regressansprüche gesetzlicher Krankenkassen bedeutet, dass diese im Schadensfall eine Rückforderung gegen Unfallverursacher anstrengen können. Diese Ansprüche unterliegen strengen rechtlichen Voraussetzungen, wobei die Beweislast oft umstritten ist. Sie sind entscheidend für die finanzielle Verantwortung von Arbeitnehmern, Arbeitgebern und Sozialversicherten im Schadensfall. Regressansprüche gesetzlicher Krankenkassen: Rechtliche Grundlagen Die rechtliche Grundlage für Regressansprüche der gesetzlichen Krankenkassen ist § 116 SGB X, der den Forderungsübergang auf die Krankenkasse regelt, sobald diese Heilbehandlungskosten übernimmt. Bei Arbeitsunfällen gelten die speziellen Vorschriften der §§ 104 ff. SGB VII, die besondere Haftungsprivilegien vorsehen. Ein Regress ist hier nur bei grober...weiter lesen

Arbeitsrecht Klare Grenzen: Sexuelle Belästigung auf Betriebsfeier kann ein Grund für fristlose Kündigung sein
14.10.2024
Redaktion fachanwalt.de

Das Arbeitsgericht Siegburg hat in seinem Urteil vom  24. Juli 2024 (Az.: 3 Ca 387/24) die fristlose Kündigung eines Außendienstmitarbeiters – der auf Wiedereinstellung geklagt hatte– bestätigt. Er soll während einer Betriebsfeier eine Kollegin sexuell belästigt haben. Der Fall zeigt, dass auch in vermeintlich lockeren Situationen am Arbeitsplatz Grenzen des Anstands nicht überschritten werden dürfen.  Der Vorfall – Übergriff auf Betriebsfeier und die Folgen  Bei der Betriebsfeier im März 2024 schlug der Mitarbeiter (im Urteil der Kläger) – vermutlich durch Konsum von Alkohol beeinträchtigt – einer Kollegin auf den Po und hielt sie fest, obwohl sie sich von ihm lösen wollte. Zudem äußerte er anstößige Bemerkungen und zog die Frau erneut zu sich heran, obwohl sie deutlich...weiter lesen

Allgemein Presserechtliche Informationsschreiben: Wann sind sie zulässig?

Presserechtliche Informationsschreiben haben sich als Mittel etabliert, um unliebsame Berichterstattungen durch Presseunternehmen bereits im Vorfeld zu unterbinden. Doch die Frage der Zulässigkeit solcher Schreiben bleibt umstritten. Ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom Januar 2019 bringt Licht in die rechtliche Lage und setzt neue Maßstäbe für den Einsatz dieser Schreiben: Wann sind sie rechtlich erlaubt, und wann überschreiten sie die Grenze zur Rechtswidrigkeit? Der Zweck presserechtlicher Informationsschreiben Presserechtliche Informationsschreiben dienen dem Schutz des Persönlichkeitsrechts, indem sie vorab Informationen an Presseunternehmen ... weiter lesen

Verkehrsrecht Führerschein weg - Welche Fahrzeuge trotzdem benutzt werden dürfen
08.10.2024

Ist der Führerschein weg, fragen sich Betroffene häufig, ob und welche Fahrzeuge sie im Straßenverkehr noch nutzen dürfen. Hierbei ist zum einen zwischen verschiedenen Fahrzeugarten zu unterscheiden. Zum anderen kommt es darauf an, warum der Führerschein weg ist. 1. Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde oder das Gericht Sowohl in einem Strafverfahren als auch in einem Verwaltungsverfahren vor der Fahrerlaubnisbehörde kann eine Entziehung der Fahrerlaubnis stattfinden. Entziehung der Fahrerlaubnis bedeutet, dass der Verwaltungsakt Fahrerlaubnis erlischt . Der Betroffene hat dann keine Fahrerlaubnis mehr. Er muss ... weiter lesen

Bankrecht und Kapitalmarktrecht Verantwortungsvolle Investitionen oder trügerische Versprechen? Ein Blick auf Thomas Lloyd

Das Spiel mit dem guten Gewissen Glänzende Bilder von Solarfeldern in Indien und auf den Philippinen zieren die Website des Thomas Lloyd Investmenthauses. Diese Eindrücke sollen unterstreichen, was das Unternehmen verspricht: nachhaltige Investments und saubere Energie in Asien. Und das alles auch noch bei einer versprochenen Rendite von 11 % im Jahr. Allein über seine Fonds erzielte Thomas Lloyd so fast 750 Millionen Euro. Ein ökologisches Investment zu, das auch noch hohe Renditen verspricht - für Anlagenberater ist das ein Leichtes, so ein Angebot zu vermitteln. 442 Millionen Euro wurden in die Fünfte ... weiter lesen

Arbeitsrecht Stellenabbau bei Schenker?

Schenker, eine Tochtergesellschaft der Deutschen Bahn AG, ist eines der größten Transport- und Logistikunternehmen des Landes . Mit mehr als 76.000 Mitarbeitern weltweit und einem Jahresumsatz von über ca. 20 Milliarden Euro ist das Unternehmen ein wichtiger Player in der Branche. Doch die zunehmende Konkurrenz und der Druck auf die Margen haben dazu geführt, dass Schenker sich neu positionieren muss. Der Verkauf von DB Schenker an den dänischen Logistiker DSV hat für große Unsicherheit und Unruhe unter den Mitarbeitern gesorgt. Die Traditionsmarke mit über 130 Jahren Geschichte wird nun endgültig verschwinden, da die neuen ... weiter lesen

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Was ist ein Fachanwalt?

Ein Rechtsanwalt besitzt die Möglichkeit, sich nach § 43c Abs. 1 S. 3 BRAO in maximal drei Rechtsgebieten zu spezialisieren und dadurch einen Fachanwaltstitel zu bekommen. An einen Fachanwaltstitel sind jedoch einige Voraussetzungen geknüpft, die zum einen in der Fachanwaltsordnung und zum anderen in der Bundesrechtsanwaltsordnung zu finden sind. So kann ein Rechtsanwalt nach § 3 FAO nur Fachanwalt werden, wenn er unmittelbar vor der Antragsstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen war. Neben der zeitlichen Voraussetzung müssen für einen Fachanwaltstitel sowohl praktische-, als auch theoretische Kenntnisse erbracht werden, die vom ausgewählten Fachausschuss überprüft werden. In der Regel ist ferner ein zusätzliches Fachgespräch notwendig.

Der theoretische Nachweis für den Fachanwaltstitel

Wie bereits angedeutet, sind die Voraussetzungen für die Verleihung des Fachanwaltstitels zweistufig. Der Anwalt muss theoretische und praktische Nachweise erbringen. Die notwendigen theoretischen Kenntnisse, können durch die erfolgreiche Teilnahme an einen Fachanwaltslehrgang erbracht werden. Der Inhalt bzw. der Lernstoff dieses Kurses richtet sich nach dem ausgewählten Rechtsgebiet, indem der Rechtsanwalt sich spezialisieren möchte. Mittlerweile muss nach § 2 Abs. 3 FAO der Lernstoff auch verfassungs- und europarechtlichen Bezüge beinhalten. Während eines Fachanwaltslehrgang werden alle betreffende Bereiche nach §§ 6 Abs. 2b, 8ff. FAO unterrichtet. Die Rechtsanwälte sind verpflichtet insgesamt drei schriftliche Aufsichtsarbeiten von jeweils fünf Zeitstunden erfolgreich abzulegen.

Der praktische Teil der Fachanwaltsausbildung

Der Rechtsanwalt hat als zweiten Schritt, besondere praktische Nachweise gem. §§ 5,6 Abs.3 FAO zu erbringen. Es müssen je nach Rechtsgebiet eine bestimmte Anzahl an Fällen vorgelegt werden, die persönlich und weisungsfrei bearbeitet worden sind. Die Besonderheit ist, dass die geforderten Fälle innerhalb der letzen drei Jahre vor der Antragsstellung des Anwaltes bearbeitet worden sein müssen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie zum Beispiel der Mutterschutz und die Elternzeit, kann diese Frist verlängert werden. Die Anzahl an notwendigen Fällen, ist mit sogenannten Falllisten nachzuweisen. Dabei ist zu beachten, dass die Listen vom Anwalt einer Plausibilitätsprüfung standhalten müssen. Dementsprechend ist es ratsam, dass die Listen möglichst genau sind und ein gewisses System aufweisen. So kann verhindert werden, dass der Antrag auf die Verleihung eines Fachanwaltstitels abgelehnt wird.

Das geforderte Fachgespräch

Seit dem Jahr 2002 ist zusätzlich zu dem theoretischen- und dem praktischen Nachweis nach § 7 Abs. 1 S.1 FAO erforderlich, dass der Prüfungsausschuss ein Fachgespräch mit dem Rechtsanwalt führt. Das Gespräch dauert in der Regel zwischen 45- 60 Minuten und soll sicherstellen, dass der Rechtsanwalt das notwendige Fachwissen in dem ausgewählten Rechtsgebiet besitzt. Das Gespräch stellt somit eine zusätzliche Kontrolle für den Prüfungsausschuss dar. In einigen Fällen kann allerdings der Ausschuss von einem Fachgespräch absehen. Insbesondere ist dies möglich, wenn der Prüfungsausschuss auch ohne das Fachgespräch, anhand der gesamten vorgelegten Nachweise, eine Entscheidung treffen kann.

Die Fortbildungspflicht nach § 15 FAO

Ist ein Rechtsanwalt Fachanwalt, so trifft ihm gem. § 15 FAO eine Fortbildungspflicht. Das bedeutet, dass er jährlich in seinem Spezialrechtsgebiet wissenschaftlich publizieren muss oder mindestens an einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnimmt. Wird dieser Fortbildungspflicht nicht nachgekommen, dann kann der Fachanwaltstitel nach § 43c Abs.4 S.2 BRAO widerrufen werden. Die Dauer des Fortbildungskurses, darf insgesamt 15 Zeitstunden nicht unterschreiten und die erfolgreiche Teilnahme muss unaufgefordert der zuständigen Rechtsanwaltskammer mitgeteilt werden. Die Fortbildungspflicht soll in erster Linie sicherstellen, dass der Fachanwalt die neuste Rechtsprechung, die das ausgewählte Rechtsgebiet betrifft, kennt. So ist der Fachanwalt stets auf den neusten Stand und sollte in der Lage sein, alle auftretenden Rechtsprobleme der Mandanten juristisch lösen zu können.