Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Über 23.000+ Fachanwälte

Fachanwalt suchen:
Neu auf Fachanwalt.de Neu auf fachanwalt.de

Rechtsanwältin Renate Maltry
Neu
Renate Maltry
Fachanwältin in München
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwältin Samirah Schumacher
Neu
Samirah Schumacher
Fachanwältin in Leipzig
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwalt Frank Witte
Neu
Frank Witte
Fachanwalt in Osnabrück
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwalt Arno Becker
Neu
Arno Becker
Fachanwalt in Düsseldorf
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwalt Ralph Bisle
Neu
Ralph Bisle
Fachanwalt in Stuttgart
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwältin Samirah Schumacher
Neu
Samirah Schumacher
Fachanwältin in Bremen
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwältin Stephanie Bröring
Neu
Dipl.-Jur. Stephanie Bröring
Fachanwältin in Gütersloh
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwalt Franz Tradler
Neu
Franz Tradler
Fachanwalt in Freilassing
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwältin Susanne Schmidt-Morsbach
Neu
Dr. Susanne Schmidt-Morsbach
Fachanwältin in Berlin
Zum Profil Pfeil
Zurück
Vorwärts
Aktuelle Rechtstipps

Beförderung trotz Verfahrensfehler: Wann Bewerber leer ausgehen
12.06.2026Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
Beförderung trotz Verfahrensfehler: Wann Bewerber leer ausgehen

Wer sich im öffentlichen Dienst auf einen höherwertigen Dienstposten bewirbt, erwartet ein faires und vollständiges Auswahlverfahren. Viele Betroffene gehen davon aus, dass schon ein Fehler im Verfahren die Auswahlentscheidung kippt. Genau das gilt aber nicht automatisch. Für Beamte und andere Bewerber um Beförderungsstellen ist die Entscheidung wichtig, weil ein formaler Fehler nur dann hilft, wenn er sich auch rechtlich auf die eigene Position auswirkt. Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen hat die Beschwerde einer Regierungsamtfrau in einem Konkurrentenstreitverfahren zurückgewiesen. Zwar war ihre Nichtberücksichtigung im Auswahlverfahren rechtswidrig. Nach Auffassung der Gerichte kam sie wegen eines festgestellten Leistungsvorsprungs des ausgewählten Bewerbers aber nicht ernsthaft für die Auswahl in...

weiter lesen weiter lesen

Besoldungsbrief ohne Belehrung: Warum Beamte trotzdem reagieren müssen
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)11.06.2026Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
Besoldungsbrief ohne Belehrung: Warum Beamte trotzdem reagieren müssen

Wer als Beamter wegen begrenzter Dienstfähigkeit weniger arbeitet, erhält seine Bezüge nicht wie ein gewöhnlicher Teilzeitbeschäftigter. Gerade der Zuschlag zur Besoldung kann deshalb erhebliche Bedeutung haben. Viele Betroffene könnten annehmen: Wenn ein Schreiben der Behörde nicht als Bescheid überschrieben ist und keine Rechtsbehelfsbelehrung enthält, ist es auch nicht verbindlich. Der zuständige Senat stellt nun klar: Das kann ein riskanter Irrtum sein. Betroffen sind vor allem Landesbeamte mit begrenzter Dienstfähigkeit , die ihre Besoldung oder einen Zuschlag überprüfen lassen. Als Bildmotiv passt hier kein Gerichtssaal, sondern ein Behördenschreiben zur Besoldung auf einem Schreibtisch , daneben Gehaltsabrechnung und Kalender. Das Wichtigste in Kürze Der Antrag auf Zulassung der Berufung...

weiter lesen weiter lesen

Scheinrechnungen – Risiken, Konsequenzen und effektive Verteidigung
10.06.2026Dipl. Jur. Mathias Martin Strafrecht
Herr Dipl. Jur. Mathias Martin

Scheinrechnungen im Fokus von Finanzamt und Strafjustiz Immer häufiger geraten Unternehmen und deren Verantwortliche durch den Vorwurf der Verwendung oder Ausstellung sogenannter Scheinrechnungen in den Fokus steuerlicher und strafrechtlicher Ermittlungen. Besonders für Geschäftsführer, Vorstände und leitende Mitarbeiter kann eine solche Verdachtslage weitreichende finanzielle und insbesondere auch persönliche Folgen haben. Scheinrechnungen sind kein Randphänomen: Täglich werden bundesweit zahlreiche Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Steuerhinterziehung eingeleitet, meist mit Bezug auf vermeintlich nicht existierende oder nur fingierte Geschäftsvorfälle. In der Praxis taucht dieses Thema insbesondere im Rahmen von Betriebsprüfungen oder bei Ermittlungen gegen...

weiter lesen weiter lesen

Fußball-WM 2026: Was Arbeitnehmer und Arbeitgeber jetzt wissen müssen
SternSternSternSternStern
(5 Bewertungen)10.06.2026Benjamin StumppArbeitsrecht
Herr  Benjamin Stumpp

Am 11. Juni 2026 beginnt die Fußball-Weltmeisterschaft in den USA, Kanada und Mexiko mit erstmals 48 teilnehmenden Nationen und insgesamt 104 Spielen. Das Fußballfieber steigt und damit auch die Zahl arbeitsrechtlicher Fragen. Ich erkläre Ihnen, was Beschäftigte und Unternehmen jetzt beachten müssen. Grundsatz: Arbeitspflicht bleibt bestehen Auch ein Fußball-Großereignis ändert nichts an den bestehenden arbeitsvertraglichen Pflichten. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf Freistellung, Urlaub oder Verspätung, nur weil ein WM-Spiel auf dem Programm steht. Wer eigenmächtig der Arbeit fernbleibt oder sie früher verlässt, um ein Spiel zu sehen, riskiert eine Abmahnung und im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung. WM-Spiele am Arbeitsplatz: Was ist...

weiter lesen weiter lesen
Sind Sie Fachanwalt?Sind Sie Fachanwalt?
Geheime Infos und VIP-Tickets: Haftstrafe für Ex-Geschäftsführer rechtskräftig
10.06.2026Redaktion fachanwalt.deStrafrecht
Geheime Infos und VIP-Tickets: Haftstrafe für Ex-Geschäftsführer rechtskräftig

Wer in einem Unternehmen mit öffentlicher Beteiligung Aufträge steuert und dafür heimlich Vorteile annimmt, riskiert nicht nur den Job, sondern eine lange Freiheitsstrafe. Besonders brisant wird es, wenn vertrauliche Betriebsinformationen genutzt werden, um einem Anbieter bei Ausschreibungen Vorteile zu verschaffen. Betroffen sind vor allem Führungskräfte, Unternehmen mit öffentlichen Anteilseignern und Anbieter, die an Ausschreibungen teilnehmen. Der Bundesgerichtshof hat nun bestätigt: Die Verurteilung eines früheren Geschäftsführers eines Entsorgungsbetriebs bleibt bestehen. Das Wichtigste in Kürze Ein ehemaliger Geschäftsführer wurde wegen Bestechlichkeit in 69 Fällen und Steuerhinterziehung in sieben Fällen verurteilt. Die Gesamtstrafe beträgt sechs Jahre und sechs Monate Freiheitsstrafe ....

weiter lesen weiter lesen

Ukraine-Schutz nach Kanada-Aufenthalt: Rückkehr nach Deutschland reicht nicht
09.06.2026Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
Ukraine-Schutz nach Kanada-Aufenthalt: Rückkehr nach Deutschland reicht nicht

Viele ukrainische Schutzsuchende gehen davon aus, dass eine spätere Einreise nach Deutschland automatisch wieder zum vorübergehenden Schutz nach § 24 AufenthG führt. Riskant kann es aber werden, wenn Betroffene nach ihrer Flucht aus der Ukraine zunächst in der EU waren, dann längere Zeit in einem Drittstaat gelebt haben und erst danach erneut nach Deutschland einreisen. Genau diese Konstellation betrifft eine Entscheidung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts. Für Ukrainer, die nach Aufenthalten außerhalb der EU zurück in die Europäische Union wollen, ist der Beschluss praktisch wichtig. Als Bildmotiv passt dazu kein Richterhammer, sondern ein Reisepass mit Einreisestempeln, Visum und Behördenbescheid : Denn entscheidend war hier nicht nur die ukrainische Staatsangehörigkeit, sondern die konkrete...

weiter lesen weiter lesen

Gefährlicher Hund trotz Umzug: Emotionale Bindung schützt nicht vor Haltungsverbot
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)08.06.2026Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
Gefährlicher Hund trotz Umzug: Emotionale Bindung schützt nicht vor Haltungsverbot

Wer einen Hund hält, der rechtlich als gefährlicher Hund gilt, braucht in Nordrhein-Westfalen mehr als eine enge Bindung zum Tier. In dem entschiedenen Fall berief sich die Halterin unter anderem auf Zeitablauf, einen Umzug und darauf, ihr Hund sei „nachweisbar lieb“. Die Entscheidung zeigt: Solche Umstände müssen eine Haltungsuntersagung nicht verhindern. Betroffen war eine Hündin, bei der nach einem amtstierärztlichen Gutachten eine Kreuzung mit einem American Staffordshire Terrier angenommen wurde. Das Wichtigste in Kürze Das Oberverwaltungsgericht NRW hat die Beschwerde einer Hundehalterin im Eilverfahren zurückgewiesen. Die Haltungsuntersagung blieb bestehen, weil die Hündin nach amtstierärztlicher Begutachtung als American Staffordshire Terrier-Mischling und damit als gefährlicher Hund...

weiter lesen weiter lesen

Stade: Dow will 110 Stellen streichen – was betroffene Arbeitnehmer jetzt wissen müssen
07.06.2026Dr. Jens Usebach LL.M.Arbeitsrecht
Herr Dr. Jens Usebach LL.M.

Beim Chemieunternehmen Dow in Stade sollen rund 110 Arbeitsplätze wegfallen. Bei etwa 1.100 eigenen Beschäftigten am Standort entspricht das ungefähr zehn Prozent der Belegschaft. Nach den aktuellen Berichten wurden die Beschäftigten Anfang Juni 2026 über die Pläne informiert; Dow will die organisatorischen Veränderungen nun mit den Arbeitnehmervertretungen beraten, während Werkleiter Carl Parnham einen „sozialverträglichen Umsetzungsplan“ angekündigt hat. Noch offen ist nach der Berichterstattung, ob der Abbau ausschließlich über freiwillige Programme erreicht werden kann oder ob weitere Maßnahmen folgen. Für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer am Standort Stade ist diese Nachricht besonders einschneidend, weil es sich nicht um irgendeinen...

weiter lesen weiter lesen

Wissenswertes zum Thema Fachanwalt

Was ist ein Fachanwalt?Ein Rechtsanwalt besitzt die Möglichkeit, sich nach § 43c Abs. 1 S. 3 BRAO in maximal drei Rechtsgebieten zu spezialisieren und dadurch einen Fachanwaltstitel zu bekommen. An einen Fachanwaltstitel sind jedoch einige Voraussetzungen geknüpft, die zum einen in der Fachanwaltsordnung und zum anderen in der Bundesrechtsanwaltsordnung zu finden sind. So kann ein Rechtsanwalt nach § 3 FAO nur Fachanwalt werden, wenn er unmittelbar vor der Antragsstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen war. Neben der zeitlichen Voraussetzung müssen für einen Fachanwaltstitel sowohl praktische-, als auch theoretische Kenntnisse erbracht werden, die vom ausgewählten Fachausschuss überprüft werden. In der Regel ist ferner ein zusätzliches Fachgespräch notwendig.

Der theoretische Nachweis für den FachanwaltstitelWie bereits angedeutet, sind die Voraussetzungen für die Verleihung des Fachanwaltstitels zweistufig. Der Anwalt muss theoretische und praktische Nachweise erbringen. Die notwendigen theoretischen Kenntnisse, können durch die erfolgreiche Teilnahme an einen Fachanwaltslehrgang erbracht werden. Der Inhalt bzw. der Lernstoff dieses Kurses richtet sich nach dem ausgewählten Rechtsgebiet, indem der Rechtsanwalt sich spezialisieren möchte. Mittlerweile muss nach § 2 Abs. 3 FAO der Lernstoff auch verfassungs- und europarechtlichen Bezüge beinhalten. Während eines Fachanwaltslehrgang werden alle betreffende Bereiche nach §§ 6 Abs. 2b, 8ff. FAO unterrichtet. Die Rechtsanwälte sind verpflichtet insgesamt drei schriftliche Aufsichtsarbeiten von jeweils fünf Zeitstunden erfolgreich abzulegen.

Der praktische Teil der FachanwaltsausbildungDer Rechtsanwalt hat als zweiten Schritt, besondere praktische Nachweise gem. §§ 5,6 Abs.3 FAO zu erbringen. Es müssen je nach Rechtsgebiet eine bestimmte Anzahl an Fällen vorgelegt werden, die persönlich und weisungsfrei bearbeitet worden sind. Die Besonderheit ist, dass die geforderten Fälle innerhalb der letzen drei Jahre vor der Antragsstellung des Anwaltes bearbeitet worden sein müssen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie zum Beispiel der Mutterschutz und die Elternzeit, kann diese Frist verlängert werden. Die Anzahl an notwendigen Fällen, ist mit sogenannten Falllisten nachzuweisen. Dabei ist zu beachten, dass die Listen vom Anwalt einer Plausibilitätsprüfung standhalten müssen. Dementsprechend ist es ratsam, dass die Listen möglichst genau sind und ein gewisses System aufweisen. So kann verhindert werden, dass der Antrag auf die Verleihung eines Fachanwaltstitels abgelehnt wird.

Das geforderte FachgesprächSeit dem Jahr 2002 ist zusätzlich zu dem theoretischen- und dem praktischen Nachweis nach § 7 Abs. 1 S.1 FAO erforderlich, dass der Prüfungsausschuss ein Fachgespräch mit dem Rechtsanwalt führt. Das Gespräch dauert in der Regel zwischen 45- 60 Minuten und soll sicherstellen, dass der Rechtsanwalt das notwendige Fachwissen in dem ausgewählten Rechtsgebiet besitzt. Das Gespräch stellt somit eine zusätzliche Kontrolle für den Prüfungsausschuss dar. In einigen Fällen kann allerdings der Ausschuss von einem Fachgespräch absehen. Insbesondere ist dies möglich, wenn der Prüfungsausschuss auch ohne das Fachgespräch, anhand der gesamten vorgelegten Nachweise, eine Entscheidung treffen kann.

Die Fortbildungspflicht nach § 15 FAOIst ein Rechtsanwalt Fachanwalt, so trifft ihm gem. § 15 FAO eine Fortbildungspflicht. Das bedeutet, dass er jährlich in seinem Spezialrechtsgebiet wissenschaftlich publizieren muss oder mindestens an einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnimmt. Wird dieser Fortbildungspflicht nicht nachgekommen, dann kann der Fachanwaltstitel nach § 43c Abs.4 S.2 BRAO widerrufen werden. Die Dauer des Fortbildungskurses, darf insgesamt 15 Zeitstunden nicht unterschreiten und die erfolgreiche Teilnahme muss unaufgefordert der zuständigen Rechtsanwaltskammer mitgeteilt werden. Die Fortbildungspflicht soll in erster Linie sicherstellen, dass der Fachanwalt die neuste Rechtsprechung, die das ausgewählte Rechtsgebiet betrifft, kennt. So ist der Fachanwalt stets auf den neusten Stand und sollte in der Lage sein, alle auftretenden Rechtsprobleme der Mandanten juristisch lösen zu können.