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Aktuelle Rechtstipps

LG Köln stoppt Fake-Profil per einstweiliger Verfügung
17.04.2026Redaktion fachanwalt.deIT Recht
LG Köln stoppt Fake-Profil per einstweiliger Verfügung

Das Landgericht Köln hat in seiner Entscheidung vom 28. Januar 2026 ( Az. 28 O 30/26 ) erkannt, dass Social-Media-Plattformen nach konkreter Meldung verpflichtet sind, ein Fake-Profil auf Social Media zu entfernen. Das Interesse Betroffener am Schutz ihrer sozialen Anerkennung überwiegt das Betreiberinteresse am Fortbestand eines Profils mit falscher Urheberschaft. Die Entscheidung schafft Klarheit für alle, deren Name im Netz missbraucht wird. Sachverhalt: Ein Profil — aber keine Kontrolle über den eigenen Namen Ein öffentlich bekannter Antragsteller stellte fest, dass auf einer Social-Media-Plattform ein fremdes Profil unter seinem Namen und seiner Sendungsbezeichnung betrieben wurde. Die Beiträge waren durchgehend in der Ich-Perspektive formuliert und erweckten den Anschein echter Aussagen . Er wandte...

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April 2026: MAIRDUMONT Abmahnung durch MBBS wegen Kartenmaterial (Canva, Pexels, Falk, ADAC) – was Betroffene jetzt wissen müssen
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(3 Bewertungen)16.04.2026Dr. Danjel-Philippe NewerlaUrheberrecht und Medienrecht
Herr Dr. Danjel-Philippe Newerla

Auch im April 2026 erreichen uns weiterhin Anfragen von Betroffenen, die eine Abmahnung der MBBS Rechtsanwälte im Auftrag der MAIRDUMONT GmbH & Co. KG erhalten haben. Gegenstand dieser Schreiben ist regelmäßig die angeblich unberechtigte Nutzung von Kartenmaterial – insbesondere Stadtplänen oder Kartenausschnitten, die unter den Marken Falk oder „ ADAC oder auch  Marco Polo , Shell , Kunth , GeoGraphic Publishers  vertrieben werden. Auffällig ist, dass viele Betroffene angeben, das verwendete Material über Plattformen wie Canva oder Pexels bezogen zu haben. Gerade hier besteht häufig ein Missverständnis: Nicht jede dort verfügbare Grafik darf ohne Weiteres rechtssicher im Internet verwendet werden – insbesondere dann nicht, wenn es sich um...

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April 2026: Google 1-, 2- und 3-Sterne Bewertungen löschen lassen | So gehen Unternehmen jetzt gegen negative Rezensionen vor
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(3 Bewertungen)16.04.2026Dr. Danjel-Philippe NewerlaIT Recht
Herr Dr. Danjel-Philippe Newerla

Auch im April 2026 (Stand: 16.04.2026) sehen sich zahlreiche Unternehmen weiterhin mit negativen Google Bewertungen konfrontiert – und zwar nicht nur mit klassischen 1-Sterne-Bewertungen, sondern zunehmend auch mit scheinbar „harmlosen“ 2-Sterne- und 3-Sterne-Rezensionen ohne Kommentar . Was viele Betroffene unterschätzen: Auch solche Bewertungen können die Außenwirkung massiv verschlechtern und sind in vielen Fällen rechtlich angreifbar und löschbar . Dieser Beitrag zeigt, wann eine Google Bewertung gelöscht werden kann , wie das Verfahren funktioniert und welche Fehler Sie unbedingt vermeiden sollten.   1. Warum auch 2- und 3-Sterne Google Bewertungen geschäftsschädigend sein können Google Bewertungen sind im Jahr 2026 einer der...

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Verwaltungsgericht Berlin entscheidet über Feiertagsbeschäftigung
16.04.2026Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
Verwaltungsgericht Berlin entscheidet über Feiertagsbeschäftigung

Das Verwaltungsgericht Berlin (Az. VG 4 L 508/25 ) entschied, dass Angestellte in Wellnessstudios auch an Sonn- und Feiertagen Beschäftigungen ausführen dürfen. VG Berlin kippt Verbot von Sonn- und Feiertagsarbeit in Studios Die Antragstellerin betreibt in Berlin mehrere Studios, in denen Wellnessmassagen angeboten werden. Ihre Angestellten führen diese Dienstleistungen für die Kunden durch, die sich passiv behandeln lassen. Im November 2025 untersagte das Landesamt für Arbeitsschutz, Gesundheitsschutz und technische Sicherheit die Beschäftigung der Mitarbeiter an Sonn- und Feiertagen, da nach Ansicht der Behörde der Ausnahmetatbestand des Arbeitszeitgesetzes (§ 10 Abs. 1 Nr. 7 ArbZG) nicht greife. Die Behörde argumentierte, dass der Ausnahmetatbestand nur für Fälle gelte, in denen sich die Kunden...

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Sind Sie Fachanwalt?Sind Sie Fachanwalt?
KSP Abmahnung dpa Picture-Alliance erhalten? Forderung wegen Bildnutzung (Facebook, Website, Social Media) richtig einordnen (Stand April 2026)
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(3 Bewertungen)16.04.2026Dr. Danjel-Philippe NewerlaUrheberrecht und Medienrecht
Herr Dr. Danjel-Philippe Newerla

Im April 2026 (Stand: 01.04.2026) erhalten weiterhin zahlreiche Unternehmen, Vereine, Selbstständige und Privatpersonen Schreiben der KSP Kanzlei (Dr. Seegers, Dr. Frankenheim Rechtsanwaltsgesellschaft mbH) im Auftrag der dpa Picture-Alliance GmbH . Der Vorwurf lautet fast immer gleich:   angeblich unlizenzierte Nutzung von Fotos im Internet – insbesondere auf Websites, Blogs oder Social-Media-Plattformen wie Facebook oder Instagram. Viele Betroffene sprechen von einer „KSP Abmahnung dpa Picture-Alliance“. Juristisch handelt es sich jedoch um urheberrechtliche Anspruchsschreiben mit Zahlungs- und Unterlassungsforderungen , die ernst zu nehmen sind.   1. KSP Abmahnung für dpa Picture-Alliance: Warum diese Schreiben ernst sind   Schreiben der KSP...

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Abmahnung SoundGuardian GmbH April 2026: Schreiben wegen TikTok- und Instagram-Musik erhalten? Das sollten Sie jetzt wissen
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(1 Bewertung)16.04.2026Dr. Danjel-Philippe NewerlaUrheberrecht und Medienrecht
Herr Dr. Danjel-Philippe Newerla

Auch im April 2026 (Stand: 13.04.2026) wenden sich weiterhin viele Betroffene an Kanzleien, weil sie unerwartete Schreiben der SoundGuardian GmbH oder des Rechtsanwalts Prof. Pascal Amann (Darmstadt) erhalten haben. In diesen Schreiben geht es regelmäßig um die angeblich unberechtigte Nutzung von Musik in Social-Media-Videos auf TikTok oder Instagram . Betroffen sind unter anderem bekannte Titel aus dem Dance- und Popbereich. Viele Empfänger sprechen dabei von einer „SoundGuardian Abmahnung“. Juristisch handelt es sich jedoch häufig um eine Mischform aus Berechtigungsanfrage, Lizenznachforderung und Zahlungsaufforderung , die nicht immer einer klassischen urheberrechtlichen Abmahnung entspricht. Dieser Beitrag erklärt, wie diese Schreiben rechtlich einzuordnen sind und wie Sie...

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Bundesarbeitsgericht entscheidet zur Unwirksamkeit von Massenentlassungen
15.04.2026Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
Bundesarbeitsgericht entscheidet zur Unwirksamkeit von Massenentlassungen

Das Bundesarbeitsgericht hat in seinen Urteilen vom 1. April 2026, Az. 6 AZR 157/22 und 6 AZR 152/22 , entschieden, dass Kündigungen im Rahmen von Massenentlassungen bei Fehlern im Anzeigeverfahren unwirksam sind. BAG und EuGH klären Fehler bei Massenentlassungen In zwei getrennt geführten Verfahren stritten die Parteien über die Wirksamkeit von Kündigungen im Zusammenhang mit umfangreichen Personalabbauten. Im Verfahren 6 AZR 157/22 wurde keine Massenentlassungsanzeige bei der zuständigen Behörde eingereicht. Im Parallelverfahren 6 AZR 152/22 erfolgte zwar eine Anzeige, diese wurde jedoch vor dem Abschluss des gesetzlich vorgeschriebenen Konsultationsprozesses mit dem Betriebsrat vorgenommen. Während das Landesarbeitsgericht im ersten Verfahren die Kündigung für unwirksam erklärte, wies es im zweiten...

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Betrug bei Festgeldanlagen
14.04.2026Guido BuskoAllgemein
Herr  Guido Busko

Typische Betrugsmaschen bei Festgeldanlagen Leider sind Festgeldanlagen nicht frei von Betrugsversuchen. Immer wieder treten dubiose Anbieter auf, die mit hohen Zinsen und vermeintlich sicheren Anlagen locken. Zu den häufigsten Betrugsmaschen gehören:   Ponzi-Systeme:  Hierbei handelt es sich um eine Betrugsart, bei der die Bezahlung der Gewinne älterer Anleger aus den Einzahlungen neuer Anleger erfolgt. Diese Masche ist oft schwer zu erkennen, da sie anfangs häufig funktioniert und Anleger dazu verleitet, weiteres Kapital zu investieren.   Fake-Banken:  Häufig verwenden Betrüger Namen und Designs von bekannten Banken, um Vertrauen zu schaffen. Derzeit warnt die Bafin z. B. vor angeblichen Festgeldanlagen auf den Internetseiten bahnemanninvest.net oder...

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Wissenswertes zum Thema Fachanwalt

Was ist ein Fachanwalt?Ein Rechtsanwalt besitzt die Möglichkeit, sich nach § 43c Abs. 1 S. 3 BRAO in maximal drei Rechtsgebieten zu spezialisieren und dadurch einen Fachanwaltstitel zu bekommen. An einen Fachanwaltstitel sind jedoch einige Voraussetzungen geknüpft, die zum einen in der Fachanwaltsordnung und zum anderen in der Bundesrechtsanwaltsordnung zu finden sind. So kann ein Rechtsanwalt nach § 3 FAO nur Fachanwalt werden, wenn er unmittelbar vor der Antragsstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen war. Neben der zeitlichen Voraussetzung müssen für einen Fachanwaltstitel sowohl praktische-, als auch theoretische Kenntnisse erbracht werden, die vom ausgewählten Fachausschuss überprüft werden. In der Regel ist ferner ein zusätzliches Fachgespräch notwendig.

Der theoretische Nachweis für den FachanwaltstitelWie bereits angedeutet, sind die Voraussetzungen für die Verleihung des Fachanwaltstitels zweistufig. Der Anwalt muss theoretische und praktische Nachweise erbringen. Die notwendigen theoretischen Kenntnisse, können durch die erfolgreiche Teilnahme an einen Fachanwaltslehrgang erbracht werden. Der Inhalt bzw. der Lernstoff dieses Kurses richtet sich nach dem ausgewählten Rechtsgebiet, indem der Rechtsanwalt sich spezialisieren möchte. Mittlerweile muss nach § 2 Abs. 3 FAO der Lernstoff auch verfassungs- und europarechtlichen Bezüge beinhalten. Während eines Fachanwaltslehrgang werden alle betreffende Bereiche nach §§ 6 Abs. 2b, 8ff. FAO unterrichtet. Die Rechtsanwälte sind verpflichtet insgesamt drei schriftliche Aufsichtsarbeiten von jeweils fünf Zeitstunden erfolgreich abzulegen.

Der praktische Teil der FachanwaltsausbildungDer Rechtsanwalt hat als zweiten Schritt, besondere praktische Nachweise gem. §§ 5,6 Abs.3 FAO zu erbringen. Es müssen je nach Rechtsgebiet eine bestimmte Anzahl an Fällen vorgelegt werden, die persönlich und weisungsfrei bearbeitet worden sind. Die Besonderheit ist, dass die geforderten Fälle innerhalb der letzen drei Jahre vor der Antragsstellung des Anwaltes bearbeitet worden sein müssen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie zum Beispiel der Mutterschutz und die Elternzeit, kann diese Frist verlängert werden. Die Anzahl an notwendigen Fällen, ist mit sogenannten Falllisten nachzuweisen. Dabei ist zu beachten, dass die Listen vom Anwalt einer Plausibilitätsprüfung standhalten müssen. Dementsprechend ist es ratsam, dass die Listen möglichst genau sind und ein gewisses System aufweisen. So kann verhindert werden, dass der Antrag auf die Verleihung eines Fachanwaltstitels abgelehnt wird.

Das geforderte FachgesprächSeit dem Jahr 2002 ist zusätzlich zu dem theoretischen- und dem praktischen Nachweis nach § 7 Abs. 1 S.1 FAO erforderlich, dass der Prüfungsausschuss ein Fachgespräch mit dem Rechtsanwalt führt. Das Gespräch dauert in der Regel zwischen 45- 60 Minuten und soll sicherstellen, dass der Rechtsanwalt das notwendige Fachwissen in dem ausgewählten Rechtsgebiet besitzt. Das Gespräch stellt somit eine zusätzliche Kontrolle für den Prüfungsausschuss dar. In einigen Fällen kann allerdings der Ausschuss von einem Fachgespräch absehen. Insbesondere ist dies möglich, wenn der Prüfungsausschuss auch ohne das Fachgespräch, anhand der gesamten vorgelegten Nachweise, eine Entscheidung treffen kann.

Die Fortbildungspflicht nach § 15 FAOIst ein Rechtsanwalt Fachanwalt, so trifft ihm gem. § 15 FAO eine Fortbildungspflicht. Das bedeutet, dass er jährlich in seinem Spezialrechtsgebiet wissenschaftlich publizieren muss oder mindestens an einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnimmt. Wird dieser Fortbildungspflicht nicht nachgekommen, dann kann der Fachanwaltstitel nach § 43c Abs.4 S.2 BRAO widerrufen werden. Die Dauer des Fortbildungskurses, darf insgesamt 15 Zeitstunden nicht unterschreiten und die erfolgreiche Teilnahme muss unaufgefordert der zuständigen Rechtsanwaltskammer mitgeteilt werden. Die Fortbildungspflicht soll in erster Linie sicherstellen, dass der Fachanwalt die neuste Rechtsprechung, die das ausgewählte Rechtsgebiet betrifft, kennt. So ist der Fachanwalt stets auf den neusten Stand und sollte in der Lage sein, alle auftretenden Rechtsprobleme der Mandanten juristisch lösen zu können.