Jetzt mit einem Premiumeintrag mehr Mandate generieren & 1 Monat kostenlos testenPfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Über 23.000+ Fachanwälte

Fachanwalt suchen:
Neu auf Fachanwalt.de Neu auf fachanwalt.de

Rechtsanwalt Jan Drößler
Neu
Jan Drößler
Fachanwalt in Arnstadt
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwalt Gerd Weber
Neu
Gerd Weber
Fachanwalt in Mannheim
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwalt Hans-Bernd Ahrens
Neu
Dr. Hans-Bernd Ahrens
Fachanwalt in Hamburg
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwalt Ole-Steffen Lucke
Neu
Dr. Ole-Steffen Lucke
Fachanwalt in Hamburg
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwalt Volker  Grebe
Neu
Volker Grebe
Fachanwalt in Kierspe
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwältin Anja Bleck-Kentgens
Neu
Anja Bleck-Kentgens
Fachanwältin in Bochum
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwalt Norman Buse
Neu
Norman Buse LL.M.
Fachanwalt in München
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwältin Simone Uhlig
Neu
Dr. Simone Uhlig
Fachanwältin in Karlsruhe
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwalt Holger Hoffmann
Neu
Dr. Holger Hoffmann
Fachanwalt in Memmingen
Zum Profil Pfeil
Zurück
Vorwärts
Aktuelle Rechtstipps

KCanG vs. PAG: Ist die Durchsuchung wegen eines Joints im Park rechtmäßig?
SternSternSternSternStern
(3 Bewertungen)06.02.2026Sandra DäschleinStrafrecht
Frau  Sandra Däschlein

Seit dem Inkrafttreten des Konsumcannabisgesetzes (KCanG) hat sich die Rechtslage grundlegend geändert. Doch in der polizeilichen Praxis – insbesondere in Bayern unter Anwendung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) – scheint diese Zäsur noch nicht überall angekommen zu sein. Häufig stellt sich die Frage: Darf die Polizei eine Person im Park allein deshalb durchsuchen, weil sie einen Joint raucht?   A. Systematik: Repression (StPO) vs. Prävention (PAG) Um die Rechtswidrigkeit solcher Maßnahmen zu verstehen, muss zwischen zwei völlig unterschiedlichen Handlungsfeldern der Polizei unterschieden werden:   1.  Die Repression: Strafverfolgung nach der StPO Die Strafprozessordnung (StPO) dient der Aufklärung begangener Straftaten. Eine...

weiter lesen weiter lesen

KI-generierte Kinderpornografie: Die Abgrenzung zwischen tatsächlichem, wirklichkeitsnahem und fiktivem Geschehen gemäß § 184b StGB
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)06.02.2026Sandra DäschleinStrafrecht
Frau  Sandra Däschlein

Die rasante Entwicklung bild- und videogenerierender Künstlicher Intelligenz (KI) stellt die Strafverfolgung vor neue Herausforderungen. Da das StGB strikt danach unterscheidet, ob Inhalte ein tatsächliches , ein wirklichkeitsnahes oder ein fiktives Geschehen wiedergeben, ist eine präzise rechtliche Einordnung entscheidend für die Strafbarkeit und das Strafmaß.   A. Die Kategorien: Tatsächlich, Wirklichkeitsnah, Fiktiv Für die Verteidigung in Verfahren nach § 184b StGB ist die Abgrenzung der Inhaltsqualität das zentrale Element: Fiktive Darstellungen: Diese sind erkennbar künstlich (z. B. Text-to-Image-Generierungen, die als solche identifizierbar sind). Wirklichkeitsnahe Darstellungen: Hierbei handelt es sich um fiktive Inhalte,...

weiter lesen weiter lesen

Untervermietung mit Gewinn: Kein Anspruch auf Erlaubnis
05.02.2026Alexander LieseMietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Herr  Alexander Liese

Ein Mieter soll seine Wohnung nicht mit Gewinn untervermieten. Das hat der Bundesgerichtshof klargestellt und damit einer verbreiteten Praxis klare Grenzen gesetzt. Worum ging es in dem Fall? Ein Mieter bewohnte seit 2009 eine Zweizimmerwohnung in Berlin. Die Wohnung lag in einem Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt, die monatliche Nettokaltmiete betrug knapp unter fünfhundert Euro. Wegen eines berufsbedingten Auslandsaufenthalts erhielt der Mieter von seiner Vermieterin zunächst eine befristete Erlaubnis zur Untervermietung . Als sich sein Aufenthalt im Ausland verlängerte, vermietete er die Wohnung an zwei Untermieter weiter. Die vereinbarte Nettokaltmiete im Untermietvertrag lag mit deutlich über neunhundert Euro bei mehr als dem Doppelten seiner eigenen Miete. Der Mieter behielt einen...

weiter lesen weiter lesen

LAG Hamm: Chefarzt gewinnt Teilrecht – Abtreibungsverbot als Nebentätigkeit unwirksam
05.02.2026Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.Arbeitsrecht
Herr Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M.

Überblick über den Fall und das Urteil Ein aktuelles Urteil des Landesarbeitsgerichts (LAG) Hamm vom 05.02.2026 (Az. 8 SLa 685/25) sorgt für Aufsehen: Ein katholischer Klinikkonzern darf seinem Chefarzt nicht pauschal verbieten, außerhalb des Klinikbetriebs medizinisch indizierte Schwangerschaftsabbrüche im Rahmen einer Nebentätigkeit durchzuführen. In der Klinik selbst hingegen bleibt das vom katholischen Träger ausgesprochene Verbot solcher Eingriffe bestehen – diese interne Dienstanweisung ist rechtmäßig. Der Chefarzt, Dr. Joachim V., erzielte damit einen Teilerfolg : Er darf in seiner Privatpraxis und ambulanten Nebentätigkeit wieder Schwangerschaftsabbrüche vornehmen, sofern eine medizinische Indikation vorliegt. Innerhalb des christlichen...

weiter lesen weiter lesen
Sind Sie Fachanwalt?Sind Sie Fachanwalt?
Gehaltslücke auf C-Level: Warum das Bochumer Urteil die Chefetagen aufrüttelt
05.02.2026Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
Gehaltslücke auf C-Level: Warum das Bochumer Urteil die Chefetagen aufrüttelt

Das Landgericht Bochum hat in einer Grundsatzentscheidung vom 2. Dezember 2025 ( Az. 17 O 56/24 ) erkannt, dass eine ungleiche Vergütung von weiblichen und männlichen Leitungskräften bei vergleichbaren Aufgaben rechtswidrig ist. In diesem Fall wurde einer Fremdgeschäftsführungsperson eine Nachzahlung von über 140.000 Euro zugesprochen, da das Unternehmen die Entgeltgleichheit in der Geschäftsführung missachtet hatte. Das Urteil unterstreicht, dass unterschiedliche Umsatzverantwortungen kein pauschaler Rechtfertigungsgrund für Gehaltsunterschiede sind. Gehaltslücke: Fremdgeschäftsführende im Fokus des Entgelttransparenzgesetzes Ein zentraler Punkt des Verfahrens war die Klärung, ob das Entgelttransparenzgesetz (EntgTranspG) überhaupt auf die Ebene der Geschäftsführung anwendbar ist. Das Gericht...

weiter lesen weiter lesen

Wirtschaftsrecht im Wandel: So meistern Sie Fortbildungspflicht und Haftungsprävention durch interdisziplinäre Expertise
05.02.2026Redaktion fachanwalt.deAllgemein
Wirtschaftsrecht im Wandel: So meistern Sie Fortbildungspflicht und Haftungsprävention durch interdisziplinäre Expertise

Die Welt des Wirtschaftsrechts ist einem unaufhaltsamen Wandel unterworfen. Globalisierung, Digitalisierung und ein stetig wachsendes Geflecht aus regulatorischen Anforderungen stellen Fachanwälte vor Herausforderungen, die weit über die klassische juristische Fallbearbeitung hinausgehen. Mandanten erwarten heute nicht mehr nur einen reinen Rechtsberater, sondern einen strategischen Partner, der unternehmerische Zusammenhänge versteht, Risiken antizipiert und praxisnahe Lösungen für komplexe Probleme liefert.  Schlüsselkompetenzen jenseits des Jurastudiums: Welche Expertise ist heute gefragt? In diesem anspruchsvollen Umfeld rückt ein Thema in den Fokus, das für den Erfolg und die Sicherheit jeder Kanzlei entscheidend ist: die Fortbildungspflicht und Haftungsprävention , der Stellenwert...

weiter lesen weiter lesen

Externer Compliance- und Geldwäschebeauftragter: Ein Leitfaden zur rechtssicheren Auslagerung
05.02.2026Redaktion fachanwalt.deStrafrecht
Externer Compliance- und Geldwäschebeauftragter: Ein Leitfaden zur rechtssicheren Auslagerung

In einem Geschäftsumfeld, das von einer stetig wachsenden Flut an Gesetzen, Verordnungen und Richtlinien geprägt ist, sehen sich Unternehmen jeder Größe mit einer enormen Herausforderung konfrontiert: der Einhaltung regulatorischer Vorgaben. Compliance, einst eine Nischenfunktion in Großbanken, ist heute ein zentraler Pfeiler der Unternehmensführung. Die Risiken bei Nichteinhaltung sind gravierend und reichen von empfindlichen Bußgeldern über den Entzug von Lizenzen bis hin zu irreparablen Reputationsschäden und persönlicher Haftung der Geschäftsleitung. Die wachsende Last der Regulatorik: Warum Compliance kein Nebenschauplatz mehr ist Besonders die Rollen des Compliance-Officers und des Geldwäschebeauftragten stehen dabei im Fokus der Aufsichtsbehörden. Doch wie können vor allem mittelständische...

weiter lesen weiter lesen

Hauskredit und Immobilie nach der Trennung: Ratenzahlung, Wohnvorteil, Nutzungsentschädigung, Gesamtschuldnerausgleich
04.02.2026Katrin WintzerFamilienrecht
Frau  Katrin Wintzer

Die gemeinsame Immobilie ist nach einer Trennung häufig der wirtschaftliche Brennpunkt. Probleme entstehen nicht erst bei Zugewinn oder Verkauf, sondern sofort bei laufenden Darlehensraten, Nebenkosten, Nutzung der Immobilie und der Haftung gegenüber der Bank. Wer hier früh falsch handelt oder „einfach weiterzahlt“, schafft oft jahrelange Ausgleichsstreitigkeiten. Maßgeblich sind Besitz und Nutzung, Miteigentum, Darlehensschuld und die interne Verteilung zwischen den Ehegatten. 1. Außenhaftung bleibt: Die Bank interessiert die Trennung nicht Sind beide Ehegatten Darlehensnehmer, haften sie der Bank gesamtschuldnerisch. Trennung oder Auszug ändern daran nichts. Zahlt nur einer, schützt das zwar vor Kündigung und Negativfolgen, löst aber die Frage der internen...

weiter lesen weiter lesen

Wissenswertes zum Thema Fachanwalt

Was ist ein Fachanwalt?Ein Rechtsanwalt besitzt die Möglichkeit, sich nach § 43c Abs. 1 S. 3 BRAO in maximal drei Rechtsgebieten zu spezialisieren und dadurch einen Fachanwaltstitel zu bekommen. An einen Fachanwaltstitel sind jedoch einige Voraussetzungen geknüpft, die zum einen in der Fachanwaltsordnung und zum anderen in der Bundesrechtsanwaltsordnung zu finden sind. So kann ein Rechtsanwalt nach § 3 FAO nur Fachanwalt werden, wenn er unmittelbar vor der Antragsstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen war. Neben der zeitlichen Voraussetzung müssen für einen Fachanwaltstitel sowohl praktische-, als auch theoretische Kenntnisse erbracht werden, die vom ausgewählten Fachausschuss überprüft werden. In der Regel ist ferner ein zusätzliches Fachgespräch notwendig.

Der theoretische Nachweis für den FachanwaltstitelWie bereits angedeutet, sind die Voraussetzungen für die Verleihung des Fachanwaltstitels zweistufig. Der Anwalt muss theoretische und praktische Nachweise erbringen. Die notwendigen theoretischen Kenntnisse, können durch die erfolgreiche Teilnahme an einen Fachanwaltslehrgang erbracht werden. Der Inhalt bzw. der Lernstoff dieses Kurses richtet sich nach dem ausgewählten Rechtsgebiet, indem der Rechtsanwalt sich spezialisieren möchte. Mittlerweile muss nach § 2 Abs. 3 FAO der Lernstoff auch verfassungs- und europarechtlichen Bezüge beinhalten. Während eines Fachanwaltslehrgang werden alle betreffende Bereiche nach §§ 6 Abs. 2b, 8ff. FAO unterrichtet. Die Rechtsanwälte sind verpflichtet insgesamt drei schriftliche Aufsichtsarbeiten von jeweils fünf Zeitstunden erfolgreich abzulegen.

Der praktische Teil der FachanwaltsausbildungDer Rechtsanwalt hat als zweiten Schritt, besondere praktische Nachweise gem. §§ 5,6 Abs.3 FAO zu erbringen. Es müssen je nach Rechtsgebiet eine bestimmte Anzahl an Fällen vorgelegt werden, die persönlich und weisungsfrei bearbeitet worden sind. Die Besonderheit ist, dass die geforderten Fälle innerhalb der letzen drei Jahre vor der Antragsstellung des Anwaltes bearbeitet worden sein müssen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie zum Beispiel der Mutterschutz und die Elternzeit, kann diese Frist verlängert werden. Die Anzahl an notwendigen Fällen, ist mit sogenannten Falllisten nachzuweisen. Dabei ist zu beachten, dass die Listen vom Anwalt einer Plausibilitätsprüfung standhalten müssen. Dementsprechend ist es ratsam, dass die Listen möglichst genau sind und ein gewisses System aufweisen. So kann verhindert werden, dass der Antrag auf die Verleihung eines Fachanwaltstitels abgelehnt wird.

Das geforderte FachgesprächSeit dem Jahr 2002 ist zusätzlich zu dem theoretischen- und dem praktischen Nachweis nach § 7 Abs. 1 S.1 FAO erforderlich, dass der Prüfungsausschuss ein Fachgespräch mit dem Rechtsanwalt führt. Das Gespräch dauert in der Regel zwischen 45- 60 Minuten und soll sicherstellen, dass der Rechtsanwalt das notwendige Fachwissen in dem ausgewählten Rechtsgebiet besitzt. Das Gespräch stellt somit eine zusätzliche Kontrolle für den Prüfungsausschuss dar. In einigen Fällen kann allerdings der Ausschuss von einem Fachgespräch absehen. Insbesondere ist dies möglich, wenn der Prüfungsausschuss auch ohne das Fachgespräch, anhand der gesamten vorgelegten Nachweise, eine Entscheidung treffen kann.

Die Fortbildungspflicht nach § 15 FAOIst ein Rechtsanwalt Fachanwalt, so trifft ihm gem. § 15 FAO eine Fortbildungspflicht. Das bedeutet, dass er jährlich in seinem Spezialrechtsgebiet wissenschaftlich publizieren muss oder mindestens an einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnimmt. Wird dieser Fortbildungspflicht nicht nachgekommen, dann kann der Fachanwaltstitel nach § 43c Abs.4 S.2 BRAO widerrufen werden. Die Dauer des Fortbildungskurses, darf insgesamt 15 Zeitstunden nicht unterschreiten und die erfolgreiche Teilnahme muss unaufgefordert der zuständigen Rechtsanwaltskammer mitgeteilt werden. Die Fortbildungspflicht soll in erster Linie sicherstellen, dass der Fachanwalt die neuste Rechtsprechung, die das ausgewählte Rechtsgebiet betrifft, kennt. So ist der Fachanwalt stets auf den neusten Stand und sollte in der Lage sein, alle auftretenden Rechtsprobleme der Mandanten juristisch lösen zu können.