Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit und gewinnen Sie mehr Mandate. Jetzt 1 Monat kostenlos testen!Pfeil rechtsPremiumeintrag jetzt kostenlos testenPfeil rechts

Über 23.000+ Fachanwälte

Fachanwalt suchen:
Neu auf Fachanwalt.de Neu auf fachanwalt.de

Rechtsanwältin Sandra Flämig
Neu
Dr. Sandra Flämig
Fachanwältin in Stuttgart
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwalt Frank Johannes Colin
Neu
Dr. phil. Frank Johannes Colin M.A. (SUNY)
Fachanwalt in Erfurt
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwalt Ingmar Gerd  Seume
Neu
Ingmar Gerd Seume
Fachanwalt in Hamburg
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwalt Gerrit  Wolf
Neu
Gerrit Wolf
Fachanwalt in Kierspe
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwalt Daniel Leupold
Neu
Daniel Leupold
Fachanwalt in Mönchengladbach
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwältin Melanie Freiin von Neubeck
Neu
Melanie Freiin von Neubeck
Fachanwältin in Stuttgart
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwalt Mustafa Kocabiyik
Neu
Mustafa Kocabiyik
Fachanwalt in Wuppertal
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwalt Peter Dickstein
Neu
Dr. Peter Dickstein
Fachanwalt in Hamburg
Zum Profil Pfeil

Rechtsanwältin Trixi  Hoferichter
Neu
Trixi Hoferichter
Fachanwältin in Würzburg
Zum Profil Pfeil
Zurück
Vorwärts
Aktuelle Rechtstipps

Schadensersatz bei verspäteter Zielvorgabe: BAG stärkt Arbeitnehmerrechte
25.03.2025Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
Schadensersatz bei verspäteter Zielvorgabe: BAG stärkt Arbeitnehmerrechte

Das Bundesarbeitsgericht stellt mit Urteil vom 19.Februar 2025 klar: Eine verspätete oder unterlassene Zielvorgabe stellt eine schuldhafte Pflichtverletzung dar, die einen Anspruch auf Schadensersatz nach § 280 Abs. 1, Abs. 3 BGB i. V. m. § 283 Satz 1 BGB begründen kann. Dabei wird auch klargestellt, dass eine nachträgliche Zielvorgabe ihre Anreiz- und Motivationsfunktion nicht mehr erfüllen kann. Argumentation des Gerichts zu Schadenshöhe bei verspäteter Zielvorgabe Bemerkenswert ist auch die Argumentation des Gerichts zur Schadenshöhe : Diese darf geschätzt werden. Im konkreten Fall nahm das BAG an, dass der Arbeitnehmer bei rechtzeitiger Zielvorgabe die Unternehmensziele zu 100 Prozent und die individuellen Ziele entsprechend dem Durchschnittswert von 142 Prozent erreicht hätte. Diese Annahme betont die...

weiter lesen weiter lesen

Verhaltenstipps für Beschuldugte
25.03.2025Alexandra BraunStrafrecht
Frau  Alexandra Braun

Wer das erste Mal damit konfrontiert wird, Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren zu sein, der neigt dazu, unüberlegt zu handeln. Es ist vernünftig, sich darüber zu informieren, wie man sich am besten verhält. Dieser Artikel informiert über zwei Grundregeln, die jeder Beschuldigte beachten sollte.   1. Schweigen Sie! Das Recht zu schweigen ist eines der wichtigsten Beschuldigtenrechte überhaupt. Niemand muss sich selbst belasten. Aus dem Umstand, dass Sie schweigen, können keine für Sie nachteiligen Schlüsse gezogen werden. Sollten Sie also zu einer Vernehmung vorgeladen werden, so sollten Sie nicht hingehen. Sie sind nicht verpflichtet, einer solchen Vorladung zu folgen. Der Drang, sich zu rechtfertigen und alles erklären zu wollen, ist oft sehr hoch....

weiter lesen weiter lesen

Kontrollpflichten des Rechtsanwalts: Weniger Kontrolle, mehr Vertrauen? Neue BAG-Rechtsprechung zu Fristsachen
24.03.2025Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht
Kontrollpflichten des Rechtsanwalts: Weniger Kontrolle, mehr Vertrauen? Neue BAG-Rechtsprechung zu Fristsachen

Mit Urteil vom 20. Februar 2025 hat der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) die Anforderungen an die Kontrollpflichten eines Rechtsanwalts bei Fristsachen neu definiert. Die Entscheidung bringt eine bedeutende Entlastung für die Anwaltschaft und schafft zugleich Rechtssicherheit durch die Angleichung an die ständige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH). Kontrollpflichten des Rechtsanwalts: Hintergrund und bisherige Praxis Bislang galt bei der Bearbeitung fristgebundener Verfahrenshandlungen eine doppelte Kontrollpflicht : Rechtsanwälte mussten sowohl die Vermerke in der Handakte als auch die Eintragungen im Fristenkalender auf Richtigkeit überprüfen. Ziel war es, Fristversäumnisse zu vermeiden und den hohen Sorgfaltsanforderungen an den Anwaltsberuf gerecht zu werden. Diese Praxis war...

weiter lesen weiter lesen

Das Ermittlungsverfahren - Erste Hilfe für Beschuldigte
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)22.03.2025Nils PaßmannStrafrecht
Herr  Nils Paßmann

Was ist ein Ermittlungsverfahren und wie läuft es ab?   Das Ermittlungsverfahren bezeichnet die erste Phase eines Strafverfahrens. Es beginnt, sobald Polizei oder Staatsanwaltschaft Hinweise darauf erhalten, dass möglicherweise eine Straftat vorliegt. Ziel ist es, diesen Verdacht zu überprüfen und ausreichende Beweise zu sammeln. Dabei werden beispielsweise Zeugen befragt, Dokumente gesichtet oder Durchsuchungen durchgeführt.   Sobald die Ermittlungen abgeschlossen sind, entscheidet die Staatsanwaltschaft, ob Anklage erhoben wird, ein Strafbefehl ergeht oder das Verfahren eingestellt wird. In der Regel erfahren Sie erst dann vom Verfahren, wenn Sie selbst betroffen sind – etwa durch eine polizeiliche Vorladung, eine schriftliche Anhörung oder eine Hausdurchsuchung....

weiter lesen weiter lesen
Sind Sie Fachanwalt?Sind Sie Fachanwalt?
Wasserschaden: Wird bei einem Teilschaden der ganze Fußboden bezahlt?
22.03.2025Norbert MonschauMietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Herr  Norbert  Monschau

In aller Regel zahlt eine Gebäudeversicherung nur Leitungswasserschäden. Diese entstehen zum Beispiel bei einem Rohrbruch im Wasserleitungs- oder Heizungssystem. Nicht versichert sind zum Beispiel Wasserschäden durch Überschwemmungen oder einen Rückstau von Kanalisations- oder Regenwasser. Die Versicherer tragen die Kosten für eine Leckageortung (die oft durch eine Spezialfirma durchgeführt werden muss), für die Trocknung und Sanierung des Gebäudes und die Reparatur der festen Installationen im Haus. Der Fall: Das LG Lübeck (v. 05.06.2024 - 4 O 345/22) hatte sich mit dem Fall einer Frau befasst, in deren Haus es zu einem Leitungswasserschaden gekommen war. Dabei war das Parkett teilweise beschädigt worden. Die Wohngebäudeversicherung wollte nur die beschädigten...

weiter lesen weiter lesen

Abfindungsrechner – So einfach berechnen Sie Ihre Abfindung!
SternSternSternSternStern
(2 Bewertungen)21.03.2025Beatrice von WallenbergArbeitsrecht
Frau  Beatrice  von Wallenberg

Mit einem Abfindungsrechner einfach Ihre Abfindung berechnen Sie haben eine Kündigung erhalten oder stehen vor einem Aufhebungsvertrag ? Sie möchten wissen, mit welcher Abfindung Sie rechnen können ? Unser kostenfreier Abfindungsrechner hilft Ihnen, eine erste Einschätzung zur Höhe zu erhalten – schnell, anonym und unkompliziert. Wie hilft Ihnen der Abfindungsrechner? Mit dem Online-Rechner können Sie einfach herausfinden, mit welcher Höhe Sie ungefähr rechnen können . Geben Sie lediglich zwei Angaben ein: Ihr Bruttomonatsgehalt , die Dauer Ihrer Betriebszugehörigkeit (in Jahren). Anhand dieser Werte errechnet unser Tool einen ungefähren Abfindungsbetrag auf Basis der sogenannten Faustformel: Abfindung =...

weiter lesen weiter lesen

Schufa-Eintrag raus!
21.03.2025Dr. Martin HeinzelmannBankrecht und Kapitalmarktrecht
Herr Dr. Martin Heinzelmann

Voraussetzungen eines Schufa-Negativeintrags und dessen Löschung:  Rechtliche Grundlagen und Fristen Für Verbraucher hat die Schufa-Bonitätsauskunft heutzutage eine große Bedeutung. [1]  Bei der Schufa handelt es sich um eine private Firma, die im Auftrag von Firmen, sog. Kooperationspartnern, agiert, welche eine Vertragsbeziehung mit den Verbrauchern hatten, haben oder für die Zukunft aufnehmen wollen. [2]  Die Schufa unternimmt eine  Datenverarbeitung der Bürger vor und die bewertet ihre Bonität, die anhand einer Notenskala, auch „Scoring“ genannt, mittels eines computergenerierten Algorithmus ermittelt werden. [3]  Die wesentliche Funktion einer Bonitätsauskunft besteht darin, festzustellen, ob man nach aktuellem Stand zu vorhandenen...

weiter lesen weiter lesen

BVerwG: Keine Anerkennung eines Dienstunfalls bei privater Reparatur mit Klappmesser
21.03.2025Redaktion fachanwalt.deVerwaltungsrecht
BVerwG: Keine Anerkennung eines Dienstunfalls bei privater Reparatur mit Klappmesser

Das Bundesverwaltungsgericht (Az. BVerwG 2 C 8.24 ) hat entschieden, dass eine Verletzung bei einer privaten Uhrreparatur im Dienstzimmer mit einem Klappmesser nicht als Dienstunfall anerkannt wird. Das Urteil vom 13. März 2025 stellt klar: Der Einsatz eines gefährlichen Gegenstandes zu einem nicht dienstlichen Zweck widerspricht den Interessen des Dienstherrn. Verletzung bei inoffizieller Reparaturarbeit Der Kläger, ein inzwischen im Ruhestand befindlicher Polizeivollzugsbeamter des Saarlands, meldete im April 2019 einen vermeintlichen Dienstunfall.  Er hatte beim Betreten seines Büros bemerkt, dass die normalerweise über der Tür hängende Wanduhr auf der Fensterbank lag. Dabei fiel ihm eine verbogene Batteriefeder und eine unsachgemäß eingesetzte Batterie auf. In Eigeninitiative beschloss er, den...

weiter lesen weiter lesen

Wissenswertes zum Thema Fachanwalt

Was ist ein Fachanwalt?Ein Rechtsanwalt besitzt die Möglichkeit, sich nach § 43c Abs. 1 S. 3 BRAO in maximal drei Rechtsgebieten zu spezialisieren und dadurch einen Fachanwaltstitel zu bekommen. An einen Fachanwaltstitel sind jedoch einige Voraussetzungen geknüpft, die zum einen in der Fachanwaltsordnung und zum anderen in der Bundesrechtsanwaltsordnung zu finden sind. So kann ein Rechtsanwalt nach § 3 FAO nur Fachanwalt werden, wenn er unmittelbar vor der Antragsstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen war. Neben der zeitlichen Voraussetzung müssen für einen Fachanwaltstitel sowohl praktische-, als auch theoretische Kenntnisse erbracht werden, die vom ausgewählten Fachausschuss überprüft werden. In der Regel ist ferner ein zusätzliches Fachgespräch notwendig.

Der theoretische Nachweis für den FachanwaltstitelWie bereits angedeutet, sind die Voraussetzungen für die Verleihung des Fachanwaltstitels zweistufig. Der Anwalt muss theoretische und praktische Nachweise erbringen. Die notwendigen theoretischen Kenntnisse, können durch die erfolgreiche Teilnahme an einen Fachanwaltslehrgang erbracht werden. Der Inhalt bzw. der Lernstoff dieses Kurses richtet sich nach dem ausgewählten Rechtsgebiet, indem der Rechtsanwalt sich spezialisieren möchte. Mittlerweile muss nach § 2 Abs. 3 FAO der Lernstoff auch verfassungs- und europarechtlichen Bezüge beinhalten. Während eines Fachanwaltslehrgang werden alle betreffende Bereiche nach §§ 6 Abs. 2b, 8ff. FAO unterrichtet. Die Rechtsanwälte sind verpflichtet insgesamt drei schriftliche Aufsichtsarbeiten von jeweils fünf Zeitstunden erfolgreich abzulegen.

Der praktische Teil der FachanwaltsausbildungDer Rechtsanwalt hat als zweiten Schritt, besondere praktische Nachweise gem. §§ 5,6 Abs.3 FAO zu erbringen. Es müssen je nach Rechtsgebiet eine bestimmte Anzahl an Fällen vorgelegt werden, die persönlich und weisungsfrei bearbeitet worden sind. Die Besonderheit ist, dass die geforderten Fälle innerhalb der letzen drei Jahre vor der Antragsstellung des Anwaltes bearbeitet worden sein müssen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie zum Beispiel der Mutterschutz und die Elternzeit, kann diese Frist verlängert werden. Die Anzahl an notwendigen Fällen, ist mit sogenannten Falllisten nachzuweisen. Dabei ist zu beachten, dass die Listen vom Anwalt einer Plausibilitätsprüfung standhalten müssen. Dementsprechend ist es ratsam, dass die Listen möglichst genau sind und ein gewisses System aufweisen. So kann verhindert werden, dass der Antrag auf die Verleihung eines Fachanwaltstitels abgelehnt wird.

Das geforderte FachgesprächSeit dem Jahr 2002 ist zusätzlich zu dem theoretischen- und dem praktischen Nachweis nach § 7 Abs. 1 S.1 FAO erforderlich, dass der Prüfungsausschuss ein Fachgespräch mit dem Rechtsanwalt führt. Das Gespräch dauert in der Regel zwischen 45- 60 Minuten und soll sicherstellen, dass der Rechtsanwalt das notwendige Fachwissen in dem ausgewählten Rechtsgebiet besitzt. Das Gespräch stellt somit eine zusätzliche Kontrolle für den Prüfungsausschuss dar. In einigen Fällen kann allerdings der Ausschuss von einem Fachgespräch absehen. Insbesondere ist dies möglich, wenn der Prüfungsausschuss auch ohne das Fachgespräch, anhand der gesamten vorgelegten Nachweise, eine Entscheidung treffen kann.

Die Fortbildungspflicht nach § 15 FAOIst ein Rechtsanwalt Fachanwalt, so trifft ihm gem. § 15 FAO eine Fortbildungspflicht. Das bedeutet, dass er jährlich in seinem Spezialrechtsgebiet wissenschaftlich publizieren muss oder mindestens an einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnimmt. Wird dieser Fortbildungspflicht nicht nachgekommen, dann kann der Fachanwaltstitel nach § 43c Abs.4 S.2 BRAO widerrufen werden. Die Dauer des Fortbildungskurses, darf insgesamt 15 Zeitstunden nicht unterschreiten und die erfolgreiche Teilnahme muss unaufgefordert der zuständigen Rechtsanwaltskammer mitgeteilt werden. Die Fortbildungspflicht soll in erster Linie sicherstellen, dass der Fachanwalt die neuste Rechtsprechung, die das ausgewählte Rechtsgebiet betrifft, kennt. So ist der Fachanwalt stets auf den neusten Stand und sollte in der Lage sein, alle auftretenden Rechtsprobleme der Mandanten juristisch lösen zu können.