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Aktuelle Rechtstipps

Kürzere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege
22.01.2025Redaktion fachanwalt.deSteuerrecht

Kürzere Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege Das Vierte Bürokratieentlastungsgesetz (BEG IV), verabschiedet am 18. Oktober 2024, zielt darauf ab, Bürger, die Wirtschaft und die Verwaltung deutlich von Bürokratie zu entlasten. Zu den zentralen Veränderungen gehört die Verkürzung der Aufbewahrungsfrist von Buchungsbelegen, die insbesondere Selbstständigen und Unternehmern die Arbeit erleichtern soll. Das Gesetz wird ab dem 1. Januar 2025 wirksam und soll die Wirtschaft um fast eine Milliarde Euro entlasten. Wesentliche Änderungen: Verkürzung der Aufbewahrungsfristen Eine der bedeutsamsten Maßnahmen des BEG IV ist die Verkürzung der Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege. Ab Januar 2025 beträgt die Frist nur noch acht statt zehn Jahre . Diese Erleichterung gilt für alle Belege, deren Frist nach...

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Wachstumschancengesetz reformiert Abfindungsregelung
21.01.2025Redaktion fachanwalt.deSteuerrecht

Mit dem neuen Wachstumschancengesetz, das am 27. März 2024 verkündet wurde, bricht eine neue Ära in der Steuerbehandlung von Abfindungen an. Im Mittelpunkt steht die Reform der sogenannten Fünftelregelung, eine bislang favorisierte Methode zur Minderung der Steuerprogression bei Abfindungen. Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen blicken gespannt auf die Auswirkungen dieser Änderungen, die spätestens ab 2025 die steuerliche Landschaft erheblich beeinflussen werden. Hintergrund und bisherige Regelung der Fünftelregelung  Bisher war die Fünftelregelung ein effektives Mittel, steuerliche Belastungen bei Abfindungen abzumildern. Abfindungen, die in der Regel bei der Auflösung von Arbeitsverhältnissen ausgezahlt werden, gelten als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und unterlagen stets der...

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Steuerentlastung für Hobbybrauer: Ab 2025 mehr Freiheit und weniger Bürokratie
20.01.2025Redaktion fachanwalt.deSteuerrecht

Ab dem 1. Januar 2025 profitieren Hobbybrauer von einer umfassenden Reform des Biersteuerrechts. Zu den Neuerungen gehören eine Anhebung der steuerfreien Biermenge auf 500 Liter pro Jahr und der Wegfall der meldepflichtigen Brauanzeige beim Hauptzollamt. Diese Änderungen versprechen weniger Bürokratie und eine finanzielle Entlastung für die Hobbybrauszene. Wichtige rechtliche Grundlagen für Hobbybrauer Biersteuergesetz (BierStG) : § 29 Absatz 2 regelt die grundsätzlichen Bestimmungen für Haus- und Hobbybrauer. Biersteuerverordnung (BierStV) : § 41 definiert die Details zur "Herstellung durch Haus- und Hobbybrauer". Das sollten Hobbybrauer wissen Steuerfreie Menge : Ab dem 1. Januar 2025 dürfen Hobbybrauer 500 Liter Bier pro Kalenderjahr steuerfrei herstellen. Dies ist eine Erhöhung...

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Haben Geschäftsführerinnen Arbeitnehmerrechte?
17.01.2025Dr. Rolf StagatArbeitsrecht

Haben Geschäftsführerinnen Arbeitnehmerrechte? Können sich auch GmbH-Geschäftsführer auf arbeitnehmerschützende Vorschriften berufen? Diese Frage gerät in der Rechtsprechung der deutschen Arbeitsgerichte und des europäischen Gerichtshofs, aber auch rechtspolitisch immer stärker in den Blickpunkt. GmbH-Geschäftsführer werden von den Sozialgerichten als abhängig Beschäftigte eingestuft, weil sie – jedenfalls nach Auffassung der Sozialversicherungsträger – den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung benötigen. Gesetzlichen Kündigungsschutz oder generell Arbeitsrechtsschutz lässt man GmbH-Geschäftsführern in Deutschland aber traditionell nicht angedeihen: Sozialversicherungsschutz für Geschäftsführer ja,...

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Sind Sie Fachanwalt?Sind Sie Fachanwalt?
Facebook darf Fehlinformationen zur Corona-Impfung löschen
17.01.2025Redaktion fachanwalt.deIT Recht

Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt am Main hat mit Urteil vom 14. November 2024 (Az.: 16 U 52/23) entschieden, dass Facebook Beiträge, die Fehlinformationen zur Wirksamkeit und Gefährlichkeit von Corona-Impfstoffen enthalten, gemäß seinen Nutzungsbedingungen löschen darf. Voraussetzung ist, dass diese Informationen nach Einschätzung von Gesundheitsbehörden oder führenden Organisationen falsch sind und wahrscheinlich zu einer Impfverweigerung führen könnten. Rechtliche Grundlagen zur Löschung von Fehlinformationen Nutzungsbedingungen von Facebook : Gemäß § 307 BGB dürfen Nutzungsbedingungen wirksam festlegen, dass Fehlinformationen zu Impfstoffen gelöscht werden können, sofern sie nicht gegen § 241 Abs. 2 BGB verstoßen. Einschätzung durch Experten : Nach § 823 Abs. 1 BGB sind...

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Räumungsklagen für Vermieter
16.01.2025Sönke FrischmuthMietrecht und Wohnungseigentumsrecht

Für Räumungsklagen ist im Wohnraummietrecht das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk sich die Wohnung befindet. In Mietverhältnissen über Gewerberäume wie z.B. Ladengeschäfte, Büros, Lager kann die Zuständigkeit in 1. Instanz je nach dem Wert der Räumungssache auch beim Landgericht liegen. Der Faktor Zeit ist bei Räumungsklagen extrem wichtig. Deshalb hat der Gesetzgeber in der letzten Mietrechtsreform klargestellt, dass Räumungsklagen von den Gerichten stets bevorzugt zu bearbeiten sind. Ein Vermieter wird im Regelfall großes Interesse daran haben, die Klage so schnell wie möglich auf den Weg zu bringen und möglichst schon zu klagen, während die Kündigungsfrist noch läuft, um keine Zeit und nicht noch mehr zu verlieren. Ist...

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Immobilien: Offenbarungspflicht bei Mängeln
SternSternSternSternStern
(1 Bewertung)16.01.2025Redaktion fachanwalt.deBaurecht und Architektenrecht

Wird eine Immobilie verkauft, so hat der Verkäufer die Pflicht, den Käufer über alle ihm bekannten Sach- und Rechtsmängel vollumfassend zu informieren. Dadurch wird der Käufer geschützt, und es wird verhindert, dass später unvorhergesehene Kosten entstehen oder die Immobilie nicht wie vom Käufer vorgesehen genutzt werden kann. Erfahren Sie jetzt, welche Aspekte unter die Offenbarungspflicht fallen und welche Sanktionen bei einer Verletzung dieser Pflicht drohen. Wofür genau gilt die Offenbarungspflicht? Die Offenbarungspflicht beim Verkauf von Immobilien bezieht sich auf zwei wesentliche Themenfelder: Sachmängel:  Bei einem Sachmangel handelt es sich um einen physischen Defekt, der die Funktion oder den Wert der Immobilie beeinträchtigt. Derartige Mängel können sowohl bei Neubauten als auch bei...

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Einführung von Headset-Systemen: Mitbestimmungsrecht des Gesamtbetriebsrats bestätigt
16.01.2025Redaktion fachanwalt.deArbeitsrecht

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat am 16. Juli 2024 ( Az.: 1 ABR 16/23 ) entschieden, dass die Einführung und Nutzung eines Headset-Systems, das Vorgesetzten das Mithören der Kommunikation unter Arbeitnehmern ermöglicht, der Mitbestimmung des Gesamtbetriebsrats unterliegt. Solche technischen Einrichtungen sind ein typisches Beispiel für Systeme, bei denen Mitbestimmung erforderlich ist, insbesondere wenn sie potenziell zur Überwachung der Arbeitnehmer geeignet sind. Dies gilt auch dann, wenn die Gespräche nicht aufgezeichnet oder gespeichert werden. Rechtliche Grundlagen § 87 Abs. 1 Nr. 6 Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Regelt das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei der Einführung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu...

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Wissenswertes zum Thema Fachanwalt

Was ist ein Fachanwalt?Ein Rechtsanwalt besitzt die Möglichkeit, sich nach § 43c Abs. 1 S. 3 BRAO in maximal drei Rechtsgebieten zu spezialisieren und dadurch einen Fachanwaltstitel zu bekommen. An einen Fachanwaltstitel sind jedoch einige Voraussetzungen geknüpft, die zum einen in der Fachanwaltsordnung und zum anderen in der Bundesrechtsanwaltsordnung zu finden sind. So kann ein Rechtsanwalt nach § 3 FAO nur Fachanwalt werden, wenn er unmittelbar vor der Antragsstellung mindestens drei Jahre als Rechtsanwalt zugelassen war. Neben der zeitlichen Voraussetzung müssen für einen Fachanwaltstitel sowohl praktische-, als auch theoretische Kenntnisse erbracht werden, die vom ausgewählten Fachausschuss überprüft werden. In der Regel ist ferner ein zusätzliches Fachgespräch notwendig.

Der theoretische Nachweis für den FachanwaltstitelWie bereits angedeutet, sind die Voraussetzungen für die Verleihung des Fachanwaltstitels zweistufig. Der Anwalt muss theoretische und praktische Nachweise erbringen. Die notwendigen theoretischen Kenntnisse, können durch die erfolgreiche Teilnahme an einen Fachanwaltslehrgang erbracht werden. Der Inhalt bzw. der Lernstoff dieses Kurses richtet sich nach dem ausgewählten Rechtsgebiet, indem der Rechtsanwalt sich spezialisieren möchte. Mittlerweile muss nach § 2 Abs. 3 FAO der Lernstoff auch verfassungs- und europarechtlichen Bezüge beinhalten. Während eines Fachanwaltslehrgang werden alle betreffende Bereiche nach §§ 6 Abs. 2b, 8ff. FAO unterrichtet. Die Rechtsanwälte sind verpflichtet insgesamt drei schriftliche Aufsichtsarbeiten von jeweils fünf Zeitstunden erfolgreich abzulegen.

Der praktische Teil der FachanwaltsausbildungDer Rechtsanwalt hat als zweiten Schritt, besondere praktische Nachweise gem. §§ 5,6 Abs.3 FAO zu erbringen. Es müssen je nach Rechtsgebiet eine bestimmte Anzahl an Fällen vorgelegt werden, die persönlich und weisungsfrei bearbeitet worden sind. Die Besonderheit ist, dass die geforderten Fälle innerhalb der letzen drei Jahre vor der Antragsstellung des Anwaltes bearbeitet worden sein müssen. Nur unter bestimmten Voraussetzungen, wie zum Beispiel der Mutterschutz und die Elternzeit, kann diese Frist verlängert werden. Die Anzahl an notwendigen Fällen, ist mit sogenannten Falllisten nachzuweisen. Dabei ist zu beachten, dass die Listen vom Anwalt einer Plausibilitätsprüfung standhalten müssen. Dementsprechend ist es ratsam, dass die Listen möglichst genau sind und ein gewisses System aufweisen. So kann verhindert werden, dass der Antrag auf die Verleihung eines Fachanwaltstitels abgelehnt wird.

Das geforderte FachgesprächSeit dem Jahr 2002 ist zusätzlich zu dem theoretischen- und dem praktischen Nachweis nach § 7 Abs. 1 S.1 FAO erforderlich, dass der Prüfungsausschuss ein Fachgespräch mit dem Rechtsanwalt führt. Das Gespräch dauert in der Regel zwischen 45- 60 Minuten und soll sicherstellen, dass der Rechtsanwalt das notwendige Fachwissen in dem ausgewählten Rechtsgebiet besitzt. Das Gespräch stellt somit eine zusätzliche Kontrolle für den Prüfungsausschuss dar. In einigen Fällen kann allerdings der Ausschuss von einem Fachgespräch absehen. Insbesondere ist dies möglich, wenn der Prüfungsausschuss auch ohne das Fachgespräch, anhand der gesamten vorgelegten Nachweise, eine Entscheidung treffen kann.

Die Fortbildungspflicht nach § 15 FAOIst ein Rechtsanwalt Fachanwalt, so trifft ihm gem. § 15 FAO eine Fortbildungspflicht. Das bedeutet, dass er jährlich in seinem Spezialrechtsgebiet wissenschaftlich publizieren muss oder mindestens an einer Fortbildungsveranstaltung dozierend oder hörend teilnimmt. Wird dieser Fortbildungspflicht nicht nachgekommen, dann kann der Fachanwaltstitel nach § 43c Abs.4 S.2 BRAO widerrufen werden. Die Dauer des Fortbildungskurses, darf insgesamt 15 Zeitstunden nicht unterschreiten und die erfolgreiche Teilnahme muss unaufgefordert der zuständigen Rechtsanwaltskammer mitgeteilt werden. Die Fortbildungspflicht soll in erster Linie sicherstellen, dass der Fachanwalt die neuste Rechtsprechung, die das ausgewählte Rechtsgebiet betrifft, kennt. So ist der Fachanwalt stets auf den neusten Stand und sollte in der Lage sein, alle auftretenden Rechtsprobleme der Mandanten juristisch lösen zu können.