Ist der Führerschein weg, fragen sich Betroffene häufig, ob und welche Fahrzeuge sie im Straßenverkehr noch nutzen dürfen. Hierbei ist zum einen zwischen verschiedenen Fahrzeugarten zu unterscheiden. Zum anderen kommt es darauf an, warum der Führerschein weg ist. 1. Entziehung der Fahrerlaubnis durch die Fahrerlaubnisbehörde oder das Gericht Sowohl in einem Strafverfahren als auch in einem Verwaltungsverfahren vor der Fahrerlaubnisbehörde kann eine Entziehung der Fahrerlaubnis stattfinden. Entziehung der Fahrerlaubnis bedeutet, dass der Verwaltungsakt Fahrerlaubnis erlischt . Der Betroffene hat dann keine Fahrerlaubnis mehr. Er muss diese – zu gegebener Zeit – neu beantragen. Insbesondere wenn das Gericht eine Sperrfrist verhängt hat, innerhalb derer der oder die ...
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Dominik Weiser





- seit 2008 Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Verkehrsrecht
- 2007/2008 Fachanwaltslehrgang Verkehrsrecht bei der Deutschen Anwaltakademie
- 2009 Fachanwaltslehrgang Strafrecht bei der Deutschen Anwaltakademie
- seit 2009 regelmäßige jährliche Fortbildungen im Verkehrsrecht
- 2012 Verleihung des Titels Fachanwalt für Verkehrsrecht durch die Rechtsanwaltskammer des Sarlandes
- Mitglied der Arbeitsgemeinschaft Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltverein
Spezialisierungen
- Verkehrstrafrecht
- Ordnungswidrigkeiten
- Fahrerlaubnisrecht
- Unfallregulierung
Einzelne Schwerpunkte meiner Fachgebiete
- EU-Führerschein
- Fahrerflucht
- Fahrerlaubnis
- Fahrerlaubnisrecht
- Fahruntüchtigkeit
- Fahrverbot
- Führerschein
- Führerscheinentzug
- Geschwindigkeitsüberschreitung
- Kaskoversicherungsrecht
- Kfz-Versicherung
- Kraftfahrtversicherung
- Ladungssicherung
- Lenkzeit
- Mietwagen
- MPU
- Ordnungswidrigkeitenrecht
- Parkverbot
- Personenversicherungsrecht (im VerkehrsR)
- Schleudertrauma
- Sicherheitsabstand
- Strafzettel
- TÜV
- Umweltplakette
- Unfallflucht
- Verkehrshaftungsrecht
- Verkehrsrecht
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- Verkehrsstrafrecht (im VerkehrsR)
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(8 Bewertungen) • 08.10.2024 • Dominik Weiser
Das OLG Oldenburg hat einen Betroffenen wegen eines Verstoßes gegen § 24 a StVG freigesprochen. Hintergrund war, dass der Betroffene vom Amtsgericht Papenburg zu einer Geldbuße von 1.000 € und einem dreimonatigen Fahrverbot verurteilt worden war. Er hatte ein Fahrzeug mit einem THC-Wert von 1,3 ng/ml THC im Blut geführt und damit nach der alten Rechtslage gegen § 24 a StVG verstoßen. Nach dem Urteil wurde der neue Grenzwert von 3,5 ng/ml THC ins Gesetz aufgenommen. Das OLG Oldenburg führt aus: „Zwar war zum Zeitpunkt der Hauptverhandlung vor dem Amtsgericht Papenburg noch davon auszugehen, dass der Betroffene mit einem THC-Wert von 1,3 ng/ml im Blut gegen § 24a StVG verstoßen hat. Durch das am 22. August 2024 in Kraft getretene 6. Gesetz zur Änderung ...
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(1 Bewertung) • 04.07.2024 • Dominik Weiser
Der Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften hat den Bundestag passiert. Das Gesetz ist nicht zustimmungspflichtig. Es ist damit zu rechnen, dass es noch diesen Sommer verkündet werden und damit in Kraft treten wird. Folgende Änderungen des Verkehrsordnungswidrigkeitenrechts in Bezug auf Cannabis werden im Wesentlichen kommen: In § 24a StVG wird folgender Absatz eingeführt werden: „(1a) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, obwohl er 3,5 ng/ml oder mehr Tetrahydrocannabinol im Blutserum hat.“ Dieses dürfte die wichtigste Änderung sein. Der Gesetzgeber hat sich entschieden, der ...
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