Anwalt Arbeitsrecht München – Fachanwälte finden!

Anwälte in München
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Im deutschen Recht zählt das Arbeitsrecht mit zu den umfangreichsten Rechtsgebieten. Doch leider ist kein Arbeitnehmer geschützt vor etwaigen Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber. Rechtsprobleme mit dem Arbeitgeber können schneller entstehen als so manchem lieb ist. Doch gerade bei arbeitsrechtlichen Problemen handelt es sich oft um ganz spezielle Einzelfälle, bei denen der Gesetzgeber detailliert auf die gegebene Einzelfallsituation eingehen muss.

Es spielt dabei grundsätzlich keine Rolle, ob es sich um ein vermeintlich unangebrachtes Arbeitszeugnis, eine Kündigung oder auch eine Abfindung handelt. Ist man kein Jurist, kann man die Rechtslage nicht fundiert beurteilen. Hält man die Vorgehensweise des Arbeitgebers als unangebracht, sollte man sich rechtlichen Rat holen. Dieser wird nicht nur die Rechtssituation juristisch bewerten, sondern auch eine weitere Vorgehensweise vorschlagen. Nachdem gerade das Arbeitsrecht ein außerordentlich umfassendes und diffiziles ...

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Fachanwältin Barbara Heinrich mit Fachanwaltskanzlei in München bietet anwaltliche Vertretung und erörtert Fragen im Fachbereich Arbeitsrecht.
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Rechtsangelegenheiten aus dem Fachgebiet Arbeitsrecht betreut Rechtsanwalt Dr. Martin Kupka (Fachanwalt für Arbeitsrecht) vor Ort in München.
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Fachanwalt Wilhelm Lachmair mit Kanzlei in München bietet Rechtsberatung bei juristischen Problemen im Rechtsgebiet Arbeitsrecht.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht München


Arbeitsrecht Bundesarbeitsgericht entscheidet zu Schulungskosten von Betriebsräten: Präsenz vor Webinar
Ein aktueller Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 7 ABR 8/23 ) bestätigt, dass Betriebsräte einen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für notwendige Schulungen haben, inklusive Übernachtungs- und Verpflegungskosten, selbst wenn ein inhaltsgleiches Webinar verfügbar ist. Gericht stärkt Betriebsrat: Fluggesellschaft muss für Schulung zahlen Eine Fluggesellschaft lehnte es ab, die Übernachtungs- und Verpflegungskosten für zwei Personalvertretungsmitglieder zu übernehmen, die an einer betriebsverfassungsrechtlichen Schulung in Potsdam teilnahmen, obwohl ein vergleichbares Webinar angeboten wurde. Die Personalvertretung, deren Rechte sich nach dem Betriebsverfassungsgesetz richten, forderte dennoch die Übernahme dieser Kosten. Die unteren Instanzen gaben der Personalvertretung recht, woraufhin ... weiter lesen
Arbeitsrecht Darf der Betriebsrat eine Mail mit einer Umfrage an die ganze Belegschaft senden?
Um die Antwort vorwegzunehmen, der Betriebsrat ist berechtigt, eine Befragung der Mitarbeiter des Betriebes durch Fragebögen durchzuführen. Dem Arbeitgeber steht in einem solchen Fall kein Verfügungsanspruch im Sinne von § 940 ZPO auf Unterlassung der Fragebogenaktion zu. Für die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat geht § 2 Abs. 1 BetrVG i.V.m. § 74 Abs. 1 S. 2 BetrVG vom Partnerschaftsgedanken als einem grundlegenden Prinzip des Betriebsverfassungsrechts aus; dem Betriebsrat wird eine Mitverantwortung für den Betrieb und eine Selbstverantwortung für die Arbeitnehmerbelange auferlegt. Das Betriebsverfassungsgesetz kennt zwar keine ausdrückliche gesetzliche Vorschrift über die Zulässigkeit derartiger Maßnahmen. Das besagt aber noch nicht, ... weiter lesen
Arbeitsrecht Arbeitsverhältnis eines Lehrers bei der International School of Bremen nach Ablauf der Befristung beendet
Das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven hat mit Urteil vom 14. Dezember 2023 zum Aktenzeichen  8 Ca 8266/23 die Klage eines Arbeitnehmers auf Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses nach Ablauf der Befristung abgewiesen. Aus der Pressemitteilung des ArbG Bremen-Bremerhaven vom 14.12.2023 ergibt sich: Der Kläger war als Lehrerkraft bei der beklagten Schule beschäftigt. Außerdem war er Mitglied des Betriebsrats. Sein Arbeitsverhältnis war für die Dauer von 23 Monaten bis zum 31. Juli 2023 befristet. Im Februar 2023 wandte er sich an die beklagte Arbeitgeberin mit der Bitte um eine Bescheinigung über den Bestand seines Arbeitsverhältnisses , die er bei einer Behörde vorlegen wollte. Zunächst stellte die Beklagte eine „Arbeitsbescheinigung“ aus, ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Arbeitsrecht in München

Fachanwalt Arbeitsrecht München
Fachanwalt Arbeitsrecht München (© R.Babakin / Fotolia.com)
... Rechtsgebiet ist, sollte man einen Fachanwalt konsultieren. Lebt man in einer Stadt, dann hat man Glück, denn einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu finden, gestaltet sich Dank des Internets einfach.

Hat man also ein Rechtsproblem mit dem Arbeitgeber, ist es dringend empfohlen, einen Rechtsexperten am oder in der Nähe des Wohnortes zu konsultieren wie Fachanwalt im Arbeitsrecht in München. Denn durch die örtliche Nähe, ist es problemlos möglich, einen persönlichen Kontakt herzustellen. Lange Anfahrten entfallen. Auch kurzfristige Termine sind kein Problem. Gerade bei arbeitsrechtlichen Fällen ist es oft unumgänglich und sinnvoll, einen Ansprechpartner vor Ort zu haben. Konsultiert man einen Fachanwalt für Arbeitsrecht in München, wird sich dieser zunächst einen Überblick über das rechtliche Problem verschaffen. Er wird seinen Mandanten umfassend juristisch beraten und Möglichkeiten aufzeigen, wie am besten weiter vorgegangen werden sollte. Ein Gerichtsverfahren ist dabei nicht immer zwingend nötig. Ein Verfahren vor Gericht ist dabei nicht in jedem Fall nötig. Oft kann der Fachanwalt für Arbeitsrecht auch eine außergerichtliche Lösung herbeiführen. Falls ein Gerichtsverfahren nicht vermieden werden kann, wird der Fachanwalt seinen Mandanten vor Gericht vertreten. Nachdem das Arbeitsrecht ein sehr umfangreiches Rechtsgebiet ist, ist es jedem Arbeitnehmer, der Schwierigkeiten mit seinem Arbeitgeber hat, anzuraten, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren. Denn so ist sichergestellt, dass die persönlichen Belange optimal vertreten werden. Ein Fachanwalt hat diese Fachkenntnisse im Rahmen einer umfangreichen Zusatzqualifikation erworben. Um den Titel Fachanwalt im Arbeitsrecht aus München tragen zu dürfen, muss man auf jeden Fall einen sogenannten Fachanwaltskurs absolviert haben. Überdies ist es unerlässlich, dass man eine bestimmte Anzahl an Arbeitsrechtsfällen bearbeitet hat. Vorgeschrieben ist vom Gesetzgeber die Bearbeitung von mindestens hundert Fällen aus dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht. Von den hundert bearbeiteten arbeitsrechtlichen Fällen müssen außerdem mindestens 50 gerichtlich bzw. rechtsförmlich stattgefunden haben.

Es liegt auf der Hand, dass ein Fachanwalt damit ein außerordentliches Fachwissen hat. Es besteht kein Zweifel, will man in arbeitsrechtlichen Belangen sehr gut vertreten sein, sollte man sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.

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Das sollten Sie zum Arbeitsrecht als Kurzinformation wissen

Arbeitsrecht in München
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Das Arbeitsrecht ist für so gut wie jedermann bedeutend - ob Arbeitnehmer, Arbeitgeber, selbst für Arbeitslose. Das Arbeitsrecht bezeichnet die Summe der Rechtsnormen, die sich auf die in abhängiger Tätigkeit geleistete Arbeit beziehen. Es kann in zwei Teilgebiete aufgeteilt werden: erstens das individuelle Arbeitsrecht und zweitens das kollektive Arbeitsrecht. Ein einheitliches Gesetzbuch zum Arbeitsrecht existiert nicht. Rechtsgrundlage ist vielmehr das BGB sowie Spezialgesetze, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge. Rechtliche Streitigkeiten werden vor dem Arbeitsgericht verhandelt. Nächste Instanz im Falle einer Berufung / Beschwerde ist das Landesarbeitsgericht. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) ist das letztinstanzliche Gericht der Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland.

Was sollte man beachten, wenn man das Beschäftigungsverhältnis wechseln beziehungsweise ein neues Beschäftigungsverhältnis beginnen will?

Hat man den Plan, eine neue Anstellung anzutreten, dann wird man meist über eine Stellenanzeige fündig. Selbstverständlich kann man auch eine Blindbewerbung tätigen. Dies ist eine Bewerbung ohne Aufforderung. Für alle Stellenanzeigen gilt: sie müssen mit dem Allgemeinen Gleichberechtigungsgesetz konform sein. Das AGG legt fest, dass eine Stellenanzeige weder gegen die Gleichberechtigung verstoßen darf noch eine Diskriminierung erkennbar sein darf, wie zum Beispiel Ausschluss wegen einer körperlichen Einschränkung. Es ist jegliche Art der Diskriminierung untersagt.

In heutiger Zeit sind die Arten, in denen Arbeit ausgeführt werden kann, sehr vielseitig. So kann man z.B. eine Ausbildungsstelle suchen. Vielleicht sucht man aber auch eine Teilzeitstelle, eine Vollzeitarbeit, einen Mini-Job, Nebenjob oder gar Telearbeit oder Heimarbeit. Übrigens gilt in Deutschland seit 2015 flächendeckend ein Mindestlohn. Die Bewerbung ist dann der erste Schritt, um eine Anstellung, die man für sich gefunden hat, zu bekommen. Hat man das Interesse des Arbeitgebers geweckt, wird man zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Kann man im persönlichen Vorstellungsgespräch überzeugen und erhält die Stelle, dann wird im Normalfall ein Arbeitsvertrag abgeschlossen.

Welchen Inhalt hat ein Arbeitsvertrag?


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Der Arbeitsvertrag bildet den Grundstein eines Arbeitsverhältnisses. Im Arbeitsvertrag geregelt findet sich die Beziehung - sowohl die rechtliche als auch die soziale - zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Möglich ist ein befristeter Arbeitsvertrag, z.B. um einen vorübergehenden Bedarf zu decken oder bei Projektarbeit. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag gilt es ferner zu unterscheiden zwischen einem Arbeitsvertrag mit oder ohne sachlichen Grund. Ebenfalls möglich ist ein Vertrag ganz ohne Befristung, sprich ein unbefristeter Vertrag. Im Unterschied zum befristeten Arbeitsvertrag wird hier kein Ende des Beschäftigungsverhältnisses zeitlich genannt. Der Arbeitsvertrag ist ein rechtsgültiges Dokument, das die Pflichten und Rechte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber festlegt. Aus dem Arbeitsvertrag ergeben sich sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer Rechte und Pflichten für das Arbeitsverhältnis.

Hauptpflicht des Arbeitgebers ist es, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Ferner sind im Arbeitsvertrag unter anderem folgende Punkte geregelt: Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses, Stellenbeschreibung, Angaben über die Arbeitszeiten sowie Regelungen in Bezug auf Sonntagsarbeit, Nachtarbeit, etwaige Pflicht zur Rufbereitschaft, Kündigungsfristen, Urlaubsanspruch, Hinweis auf Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge, die auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sind, Umgang mit Überstunden oder auch Regelungen zur Probezeit. Ebenfalls zumeist vermerkt und ausgeführt sind zusätzliche Zuwendungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld. Anmerkung: Man kann auch Anspruch auf eine finanzielle Zusatzleistung wie Weihnachtgeld haben, wenn der Anspruch aus einer sogenannten betrieblichen Übung entspringt. Als betriebliche Übung versteht man, dass, wenn ein Arbeitgeber Verhaltensweisen regelmäßig wiederholt, der Arbeitnehmer mit Recht ableiten darf, dass dieses Verhalten auch in Zukunft zur Anwendung kommt.

Wird ein Dienstwagen oder Firmenwagen gestellt, findet sich das gleichermaßen meist im Arbeitsvertrag geregelt. Zahlt der Arbeitgeber eine Gratifikation oder gewährt eine Bonuszahlung, dann finden sich meist auch darauf bezogene Regelungen im Arbeitsvertrag. Einen Sonderfall stellt eine Arbeitnehmerüberlassung dar. Liegt eine Arbeitnehmerüberlassung vor, dann wird der Arbeitsvertrag nicht mit dem Unternehmen geschlossen, bei dem einer Arbeit faktisch nachgegangen wird, sondern mit dem Verleiher. Der Verleiher, im Regelfall eine Zeitarbeitsfirma, überlässt die Arbeitskraft einem Dritten für eine begrenzte Zeit. Gesetzliche Regelungen bei einer Arbeitnehmerüberlassung finden sich im AÜG.

Welche Arbeitnehmer-Ansprüche in der BRD gibt es?


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Arbeitnehmer genießen in der BRD einen außerordentlichen Schutz des Staates. So hat man zum Beispiel ein Recht auf Fortzahlung des Lohns bei Krankheit. Geregelt findet sich dies im EFZG. Ist man schwanger, profitiert man überdies von besonderen Rechten. Zur Anwendung kommt hier das MuSchG (Mutterschutzgesetz). Das BEEG (Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz) regelt die daran anschließenden Ansprüche auf Elternzeit. Die Sicherheit am Arbeitsplatz wird durch das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt.

Zweck des Arbeitsschutzgesetzes (ArbSchG) ist es, den Gesundheitsschutz und Arbeitsschutz für Beschäftigte umfassend und in allen Tätigkeitsbereichen zu gewährleisten und zu regeln. Arbeitsunfälle sollen weitestgehend verhindert werden. Durch die Ausgleichsabgabe soll außerdem die Beschäftigung schwerbehinderter Personen gefördert werden. Das 2017 verabschiedete Bundesteilhabegesetz erhöht u.a. den Kündigungsschutz, den behinderte Beschäftigte bereits genießen, um zusätzliche Hürden. Seit Juli 2017 ist zudem das Entgelttransparenzgesetz in Kraft getreten.

Ziel des Entgelttransparenzgesetzes ist es, dass Frauen und Männer bei einer gleichwertigen Arbeit auch gleich bezahlt werden. Ist man in den vergangenen zwei Jahren für mindestens zwölf Monate einer versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgegangen und ist nunmehr arbeitslos, dann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld. Nach deutschem Recht erhalten im Inland beschäftigte Arbeitnehmer im Falle einer Insolvenz ihres Arbeitgebers ein sogenanntes Insolvenzgeld. Außerdem hat man als Arbeitnehmer eine ganze Reihe an weiteren Rechten wie beispielsweise das Recht auf Urlaub, das Recht auf Anhörung, das Recht auf Pausen oder auch das Recht auf Gleichbehandlung.

Welche verschiedene Kündigungsarten gibt es?

Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, mit der ein Arbeitgeber oder Arbeitnehmer ein existentes Arbeitsverhältnis auflöst. Einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung bedeutet, dass nur eine der Vertragsparteien den Willen zu kündigen offenbaren muss, der anderen Vertragspartei muss die Kündigung lediglich zugehen. Ein Kündigung kann sowohl durch den Arbeitgeber erfolgen als auch durch den Angestellten. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber kann verschiedene Formen haben. Die Kündigung kann z.B. eine fristlose Kündigung sein.

Die fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis mit umgehender Wirkung. Die fristlose Kündigung wird oft auch als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Bei der fristlosen Kündigung gilt keine Kündigungsfrist. Sie beendet das Beschäftigungsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Die fristlose Kündigung wird mit der Zustellung wirksam. Es muss ferner einen „wichtigen Grund“ geben. Ein wichtiger Grund ist ein ganz besonders schwerwiegender Anlass, der dem Kündigenden das Abwarten der regulären Kündigungsfristen nicht zumutbar macht wie z.B. Betrug oder Diebstahl. Auch eine Verweigerung der Arbeit kann eine fristlose Kündigung zur Folge haben. In nur wenigen Fällen gerechtfertigt ist eine fristlose Kündigung allerdings bei einer privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz. Weitere Formen der Kündigung, die im Verhalten des Angestellten begründet sind, sind die personenbedingte Kündigung, die verhaltensbedingte Kündigung und die Verdachtskündigung.

Wie der Name schon vermuten lässt, liegt der Kündigungsgrund bei einer personenbedingten Kündigung in der Person des Angestellten begründet. Der Arbeitnehmer ist aufgrund seiner Fähigkeiten und persönlichen Eigenschaften nicht in der Lage, seine geschuldete Arbeitsleistung an seinem Arbeitsplatz dauerhaft zu erbringen. Eine verhaltensbedingte Kündigung ist in dem Fall angebracht, wenn das Verhalten des Arbeitnehmers den betrieblichen Frieden nachhaltig stört oder das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber zerstört ist.

Bei der Verdachtskündigung handelt es sich um einen Unterfall der personenbedingten Kündigung. Diese kann ausgesprochen werden, wenn der Arbeitgeber den Verdacht hegt, dass der Angestellte einen Pflichtverstoß oder eine Straftat begangen hat und somit das Vertrauensverhältnis derart erschüttert ist, dass eine weitere Zusammenarbeit nicht möglich ist. Eine Verdachtskündigung erfordert grundsätzlich keine vorherige Abmahnung. Die ordentliche Kündigung ist die Erklärung entweder des Arbeitnehmers oder des Arbeitgebers, das Arbeitsverhältnis zum Ablauf einer Frist beenden zu wollen. Zu welchem Datum das Beschäftigungsverhältnis beendet werden kann, das ergibt sich entweder aus den Regelungen zur gesetzmäßigen Kündigungsfrist oder aus einem auf das Arbeitsverhältnis anwendbaren Tarifvertrag beziehungsweise aus dem Arbeitsvertrag. Ein wenig anders verhält es sich mit der Änderungskündigung.

Die Änderungskündigung ist eine Kündigung verbunden mit dem Angebot des Arbeitgebers das Beschäftigungsverhältnis unter veränderten Bedingungen fortzuführen. Im Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung wird ein Aufhebungsvertrag im Einverständnis zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber geschlossen, um ein Beschäftigungsverhältnis aufzulösen. Durchaus üblich ist es, den Arbeitnehmer nach einer erfolgten ordentlichen Kündigung oder auch nach einem Auflösungsvertrag mit umgehender Wirkung von der Arbeit freizustellen. Das Gehalt wird in dieser Zeit weitergezahlt.

Gerade bei Aufhebungsverträgen oder auch bei einer betriebsbedingten Kündigung ist oftmals der Anspruch auf eine Abfindung gegeben. Oftmals ergibt sich der Anspruch auf eine Abfindung aus dem Sozialplan. Endet ein Beschäftigungsverhältnis, hat der Beschäftigte Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Müssen nach einer Kündigung noch weitere Modalitäten abgeklärt werden, dann kann das im Rahmen eines sog. Abwicklungsvertrages erfolgen. Im Abwicklungsvertrag kann zum Beispiel auch die Zahlung einer Abfindung vereinbart werden. Im Abwicklungsvertrag kann jedoch auch z.B. auf das Recht verzichtet werden, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Anzumerken ist, dass man mit einer Kündigungsschutzklage gegen jede Kündigung vorgehen kann - außer es ist in einem Abwicklungsvertrag ausgeschlossen worden. Im Übrigen dient eine Kündigungsschutzklage nicht nur dazu, um eine Anstellung zu behalten, sondern auch, um eine Abfindung zu bekommen. Wichtig ist, dass, möchte man eine Kündigungsschutzklage erheben, eine Frist von 3 Wochen gilt. Generell kann man die Klage auch selbst beim Arbeitsgericht einreichen. Ein Anwalt ist nicht zwingend erforderlich. Jedoch ist es ausdrücklich empfohlen, sich einen Fachanwalt zum Arbeitsrecht zur Seite zu stellen. Dieser wird den gesamten Kündigungsprozess begleiten.

Der Betriebsrat - welche Aufgaben und Vorteile für Mitarbeiter eines Unternehmens hat dieser?


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Verfügt ein Unternehmen über einen Betriebsrat, dann profitieren Arbeitnehmer von zahlreichen Vorteilen. Der Betriebsrat wird im Rahmen einer Betriebsratswahl demokratisch von den Beschäftigten gewählt. Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht und vertritt die Interessen von Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Auch z.B. im Falle eines Betriebsübergangs sind eine Reihe von Mitbestimmungsrechten des Betriebsrats zu beachten. Sollen Mitarbeiter auf andere Arbeitsplätze versetzt werden, hat der Betriebsrat ebenfalls ein Wörtchen mitzureden. Das gilt auch, wenn eine Einstellung, Eingruppierung oder Umgruppierung erfolgen soll. Bei derartig gelagerten Fällen muss der Arbeitgeber immer den Betriebsrat in Kenntnis setzen. Ebenfalls muss ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat erfolgen, wenn z.B. eine Betriebsänderung erfolgen soll, wie die Einführung vollkommen neuer Arbeitsmethoden und Fertigungsverfahren. Können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmervertretung nicht einigen, kann die betriebliche Einigungsstelle den Parteien eine gerichtliche Konfrontation ersparen.

Eine Einigungsstelle ist eine innerbetriebliche Schlichtungsstelle zur Klärung von Differenzen zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung. Der Betriebsrat darf anders als Gewerkschaften nicht zum Streik ausrufen. Dafür hat der Gesetzgeber die Einigungsstelle als Ausgleich geschaffen. Die Einigungsstelle - sie setzt sich zusammen aus einer gleichen Anzahl Beisitzern und einem Vorsitzenden, der unparteiisch ist und auf den sich der Betriebsrat und Arbeitgeber zusammen geeinigt haben. Jedoch sind auch die Rechte, die der Betriebsrat besitzt, durchaus eingeschränkt. Das zum Beispiel, wenn es um die Einsicht in Personalakten geht. Dem Betriebsrat selbst steht kein selbständiges Einsichtsrecht zu. Strittig ist die Frage, inwieweit der Betriebsrat basierend auf einer Zielvereinbarung auch an den Evaluierungen und den Zielen der einzelnen Mitarbeiter mitwirken darf. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist die gesetzliche Basis der Arbeit von Betriebsräten. Das Betriebsverfassungsgesetz regelt die Bildung betriebsverfassungsrechtlicher Organe, insbesondere eines Betriebsrats, und bestimmt dessen Rechte auf Mitwirkung und Mitbestimmung im Betrieb. Übrigens ist das Pendant zum Betriebsrat im öffentlichen Dienst der Personalrat. Als Arbeitnehmer sollte man auch durchaus in Erwägung ziehen, einer Gewerkschaft beizutreten.

Eine Gewerkschaft ist eine Vereinigung, die sich für die ökonomischen, sozialen und kulturellen Interessen abhängig Beschäftigter einsetzt. Im Zentrum der Gewerkschaftsarbeit steht es sicherlich, einen angemessenen Lohn zu erstreiten oder auch optimale Arbeitszeiten auszuhandeln. Um diese Ziele zu erreichen, werden Verhandlungen mit den Arbeitgeberverbänden durchgeführt. Scheitern die Verhandlungen, dann fordern die Gewerkschaften zum Streik auf. Im Übrigen sind Beschäftigte nicht dazu verpflichtet, ihrem Arbeitgeber die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft mitzuteilen. Jedoch kann es von Nutzen sein, wenn der Arbeitgeber davon weiß. Das vor allem dann, wenn im Betrieb Tarifverträge Anwendung finden. In einem solchen Fall profitieren Angestellte, die Gewerkschaftsmitglied sind, von günstigeren Arbeitsbedingungen oder auch einer besseren Entlohnung als andere Mitarbeiter des Unternehmens.

Wann hilft ein Fachanwalt für Arbeitsrecht?

Ein Rechtsanwalt zum Arbeitsrecht ist der optimale Ansprechpartner bei sämtlichen Problemstellungen im Arbeitsrecht. Ein Anwalt für Arbeitsrecht vertritt beide Parteien. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. In München finden sich etliche Rechtsanwaltskanzleien im Arbeitsrecht. Der Anwalt im Arbeitsrecht in München ist nicht nur der richtige Ansprechpartner, wenn man Fragen grundsätzlicher Natur hat, zum Beispiel bezüglich Mobbing oder einer Scheinselbständigkeit. Der Anwalt im Arbeitsrecht aus München ist auch die ideale Kontaktperson, wenn ein Geschäftsführervertrag aufgesetzt oder eine Kündigungsschutzklage eingereicht werden soll. Der Anwalt für Arbeitsrecht aus München besitzt ein umfassendes Fachwissen. Dieses reicht von Problemstellungen bei der Bewerbung bis hin zu Schwierigkeiten mit einer Kündigung. Der Anwalt wird dabei zunächst versuchen, außergerichtlich eine Einigung zu finden wie einen Vergleich. Können sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer nicht außergerichtlich einigen, dann übernimmt der Rechtsanwalt die Gerichtsvertretung. Gerade wenn eine schwierige Fallgestaltung vorliegt, dann ist es empfehlenswert, sofort einen Fachanwalt zum Arbeitsrecht mit der rechtlichen Vertretung zu beauftragen.

Der Fachanwalt im Arbeitsrecht muss, um den Titel tragen zu dürfen, spezielle theoretische als auch praktische Expertise vorweisen. So ist es unter anderem erforderlich, dass er mindestens 100 Fälle zu arbeitsrechtlichen Themen bearbeitet hat. Ferner muss der Rechtsanwalt einen Fachanwaltslehrgang besucht haben. Und auch nach dem Erwerb des Titels ist er verpflichtet, der Rechtsanwaltskammer jährlich nachzuweisen, dass er sich fortgebildet hat. Bildet er sich nicht weiter, entzieht die Kammer ihm die Befugnis zum Führen des Fachanwaltstitels. Es ist damit ganz deutlich, dass ein Fachanwalt im Arbeitsrecht eine außerordentliche fachliche Kompetenz besitzt. Man tut folglich gut daran, sich bei komplexen Fällen im Arbeitsrecht stante pede an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

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