Strafrecht Magazin – aktuelle Gesetzeslage, Ratgeber & Tipps

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 1. November 2023

Die meisten Menschen werden im Laufe ihres Lebens mit der Begehung einer Straftat konfrontiert, sei es Körperverletzung, Bedrohung, Ladendiebstahl, Urkundenfälschung oder Haustürbetrug etc. Wichtig ist es für die Betroffenen dann, sich an einen Fachanwalt für Strafrecht wenden zu können, um sich kompetent anwaltlich vertreten zu lassen, sei es als Täter oder als Opfer. Das Strafrecht umfasst eine Vielzahl an Tatbeständen, von Mord und Totschlag bis Raub, die mitunter tiefgreifende Konsequenzen für den Beschuldigten nach sich ziehen können, vom Verlust des Arbeitsplatzes bis zum Freiheitsentzug. Hier ist es besonders wichtig, sich unter sehr guter anwaltlicher Beratung seinem Verfahren zu stellen. In unserem Strafrecht-Magazin finden Sie detaillierte und aktuelle rechtliche Informationen zu allen wichtigen strafrechtlich relevanten Delikten.

Was gehört alles zum Strafrecht?

Strafrecht (© zerbor / fotolia.com)
Strafrecht (© zerbor / fotolia.com)
Neben dem Zivilrecht und dem Öffentlichen Recht, bildet das Strafrecht den dritten Teilbereich des deutschen Rechts. Das Strafrecht befasst sich dabei mit dem Strafanspruch des Staates, den er gegenüber einem vermeintlichen Straftäter hat. Indem unerwünschte Handlungen unter Strafe gestellt werden, soll der sogenannten Spezialprävention genüge getan werden, es soll also ein erzieherischer Effekt erzielt werden. Ein weiterer Aspekt der Bestrafung ist die Generalprävention, durch die die Allgemeinheit davor abgeschreckt werden soll, strafbare Handlungen zu begehen. Und schließlich geht es auch um Repression, mithin um das Sühnen bereits begangener Straftaten.

Unterteilt wird das Strafrecht in materielles und formelles Strafrecht. Zum materiellen Strafrecht gehört das Strafgesetzbuch, das Nebenstrafrecht umfasst jedoch zahlreiche weitere Gesetze, durch die das Strafgesetzbuch erweitert wird, darunter das:

  • Betäubungsmittelgesetz
  • Versammlungsgesetz
  • Waffengesetz
  • Bundesdatenschutzgesetz

Relevante Straftaten, die dem Strafrecht unterfallen, sind u.a.:

  • Tötungsdelikte
  • Körperverletzung
  • Geiselnahme
  • Urkundenfälschung
  • Straßenverkehrsdelikte
  • Hausfriedensbruch
  • Nötigung

Das formelle Strafrecht definiert sich hingegen vor allem durch das Strafprozessrecht. Mit dem formellen Strafrecht wird definiert, wie sich das materielle Strafrecht, mithin die Gesetze, letztlich durchführen lassen. Entsprechende Vorgaben finden sich im Gerichtsverfassungsgesetz, der Strafprozessordnung oder auch im Jugendgerichtsgesetz.

Körperverletzung als Straftat gegen die körperliche Unversehrtheit

Tatort einer Straftat ( (© U. J. Alexander / fotolia.com)
Tatort einer Straftat ( (© U. J. Alexander / fotolia.com)
Der Straftatbestand der Körperverletzung gehört den Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit an und ist im 17. Abschnitt des StGB zu finden. In § 223 Absatz 1 StGB heißt es: „Wer eine andere Person körperlich mißhandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“ Nach Absatz 2 ist zudem der Versuch strafbar.

Die einfache Körperverletzung nach § 223 StGB bildet den Grundtatbestand der Körperverletzungsdelikte. In § 224 StGB ist mit der gefährlichen Körperverletzung eine Qualifikation dazu zu finden. Eine gefährliche Körperverletzung begeht, wer die Körperverletzung u.a. mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeugs oder mittels eines hinterlistigen Überfalls begeht. Auch in den §§ 225 (Misshandlung Schutzbefohlener), § 226 (Schwere Körperverletzung) und § 227 (Körperverletzung mit Todesfolge) StGB finden sich Qualifikationstatbestände. Die fahrlässige Körperverletzung ist in § 229 StGB zu finden.

In den Teilen unseres Magazins, die thematisch die Körperverletzungsdelikte behandeln, sind alle Informationen zusammengefasst, die für diesen Themenkomplex relevant sind.

Mord und Totschlag als Straftaten gegen das Leben

Die beiden Tötungsdelikte Mord und Totschlag unterscheiden sich bereits in ihrem Strafrahmen. Für einen durchschnittlichen Fall des Totschlags liegt die Freiheitsstrafe bei nicht unter 5 Jahren. Mörder werden hingegen zwingend mit lebenslanger Freiheitsstrafe bestraft. Auch unter einem Totschlag nach § 212 StGB ist das vorsätzliche Töten eines Menschen zu verstehen. Damit ein Totschlag zum Mord nach § 211 StGB qualifiziert werden kann, müssen jedoch bestimmte Mordmerkmale vorliegen. Mörder ist demnach gemäß § 211 Absatz 2, wer:

  • aus Mordlust, zur Befriedigung des Geschlechtstriebs, aus Habgier oder sonst aus niedrigen Beweggründen
  • heimtückisch oder grausam oder mit gemeingefährlichen Mitteln oder
  • um eine andere Straftat zu ermöglichen oder zu verdecken

einen Menschen tötet.

Die Mordmerkmale lassen sich mithin in drei Gruppen unterteilen. So drehen sie sich zum einen um die Beweggründe der Tötung, zum anderen um die Art der Tatbegehung (beispielsweise grausam oder heimtückisch) oder auch um die Absichten, die hinter der Tatbegehung stecken (Verdeckungs- und Ermöglichungsabsicht).

Fachanwalt.de-Tipp: Wenn mindestens eines dieser Mordmerkmale zu bejahen ist, liegt kein Totschlag mehr vor, sondern es kann von einem Mord nach § 211 StGB ausgegangen werden.

In den Teilen unseres Magazins, die thematisch Mord und Totschlag behandeln, sind alle Informationen zusammengefasst, die für diese Themen relevant sind.

Raub

Raub (© crock the stock / fotolia.com)
Raub (© crock the stock / fotolia.com)
Der Raub ist in § 249 StGB geregelt. In Absatz 1 heißt es dort: „Wer mit Gewalt gegen eine Person oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe nicht unter einem Jahr bestraft.“ Der Raub ist als eine Kombination aus Diebstahl und Nötigung zu sehen.

Mittels Gewaltanwendung oder Drohung für Leib oder Leben muss es zu einer Wegnahme kommen. Körperliche Gewalt ist nicht erforderlich, der Räuber kann auch psychisch auf das Opfer einwirken. Die Gewalt muss aber gegen eine Person gerichtet sein. Tritt der Täter beispielsweise nur eine Tür ein, um an einen Gegenstand zu kommen, reicht dies nicht für § 249 StGB aus.

Als Qualifikation von § 249 StGB ist der schwere Raub nach § 250 anzusehen. Von einem schweren Raub kann ausgegangen werden, wenn der Täter oder ein anderer Beteiligter am Raub:

  • eine Waffe oder ein anderes gefährliches Werkzeug bei sich führt
  • sonst ein Werkzeug oder Mittel bei sich führt, um den Widerstand einer anderen Person durch Gewalt oder Drohung mit Gewalt zu verhindern oder zu überwinden
  • eine andere Person durch die Tat in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung bringt oder
  • der Täter den Raub als Mitglied einer Band, die sich zur fortgesetzten Begehung von Raub oder Diebstahl verbunden hat, unter Mitwirkung eines anderen Bandenmitglieds begeht.

Die Freiheitsstrafe liegt in solchen Fällen nicht unter 3 Jahren. Wird sogar eine Waffe oder ein gefährliches Werkzeug verwendet oder eine andere Person beim Raub schwer misshandelt oder in die Gefahr des Todes gebracht gemäß Absatz 2, liegt die Mindestfreiheitsstrafe bei 5 Jahren.

In dem Teil unseres Magazins, in dem thematisch der Raub behandelt wird, sind alle Informationen zusammengefasst, die für dieses Thema relevant sind.

Diebstahl und Betrug

Der Diebstahl ist in § 242 StGB geregelt: „Wer eine fremde bewegliche Sache einem anderen in der Absicht wegnimmt, die Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zuzueignen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

In § 263 StGB ist hingegen der Betrug zu finden: „Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Kennzeichnend für den Diebstahl ist somit eine Wegnahme, während sich der Betrug durch eine Vermögensverfügung auszeichnet. Bei einem Diebstahl nimmt der Täter dem Opfer die Sache somit weg, während das Opfer dem Täter bei einem Betrug die Sache selbst aushändigt, aufgrund einer Täuschung. Der Betrug wird daher auch als Selbstschädigungsdelikt bezeichnet. Ob es sich um eine Vermögensverfügung oder eine Wegnahme handelt, richtet sich zum einen nach dem äußeren Erscheinungsbild des Tatgeschehens, zum anderen nach der Willensrichtung des Getäuschten.

Fachanwalt.de-Tipp: Mitunter lässt sich die Abgrenzung zwischen Diebstahl und Betrug nur schwer feststellen, insbesondere dann, wenn es um die Unterscheidung zwischen Betrug und Trickdiebstahl geht.

In den Teilen unseres Magazins, die thematisch Diebstahl und Betrug in den entsprechenden Facetten behandeln, sind alle Informationen zusammengefasst, die für diesen Themenkomplex relevant sind.

Urkundenfälschung

Urkundenfälschung  (© joachim-b-albers / fotolia.com)
Urkundenfälschung (© joachim-b-albers / fotolia.com)
Die Urkundenfälschung ist in § 267 StGB geregelt: „Wer zur Täuschung im Rechtsverkehr eine unechte Urkunde herstellt, eine echte Urkunde verfälscht oder eine unechte oder verfälschte Urkunde gebraucht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Unter einer Urkunde versteht man eine dauerhaft verkörperte Gedankenerklärung, die zum Beweis im Rechtsverkehr bestimmt und geeignet ist und ihren Aussteller erkennen lässt. Durch § 267 StGB soll das Vertrauen auf die Echtheit und Unverfälschtheit von Urkunden geschützt werden. Die Tatvariante des Herstellens einer unechten Urkunde verlangt, dass sie nicht von demjenigen stammt, der aus ihr als Aussteller hervorgeht. Aussteller und Erzeuger fallen hier also auseinander, es liegt eine Identitätstäuschung vor.

Beim Verfälschen einer echten Urkunde handelt es sich um jede nachträgliche Veränderung des gedanklichen Inhalts einer echten Urkunde. So wird der Anschein erweckt, der Aussteller habe die Erklärung genau so abgegeben, wie sie sich nun durch die Verfälschung präsentiert.

Weiterhin gibt es die Tatvariante des Gebrauchens einer unechten oder verfälschten Urkunde. Gebraucht wird eine Urkunde, wenn sie selbst dem zu Täuschenden zugänglich gemacht und dieser so die Möglichkeit der Kenntnisnahme hat.

In dem Teil unseres Magazins, in dem thematisch die Urkundenfälschung behandelt wird, sind alle Informationen zusammengefasst, die für dieses Thema relevant sind.

Beleidigung

Der Straftatbestand der Beleidigung ist in § 185 StGB zu finden: „Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.“

Unter einer Beleidigung im strafrechtlichen Sinne versteht man die Kundgabe der Missachtung bzw. Nichtachtung eines anderen Menschen. Kundgegeben ist die Äußerung der Miss- bzw. Nichtachtung dann, wenn sie von einem anderen wahrgenommen werden kann. Beleidigen kann man eine Person mündlich, schriftlich oder auch mittels Gesten oder in tätlicher Form, etwa durch anspucken oder schubsen. Beleidigungen können auch in Abwesenheit des Betroffenen gegenüber einem Dritten geäußert werden, etwa, wenn A zu B sagt, C sei ein Idiot. Weiterhin werden ehrverletzende und zugleich unwahre Tatsachenbehauptungen zu den Begehformen der Beleidigung gezählt.

Trunkenheit im Verkehr

Gesetzlich geregelt ist die Trunkenheit im Verkehr in § 316 StGB: „Wer im Verkehr (§§ 315 bis 315e) ein Fahrzeug führt, obwohl er infolge des Genusses alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel nicht in der Lage ist, das Fahrzeug sicher zu führen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 315a oder § 315c mit Strafe bedroht ist.“ Ab einer Blutalkoholkonzentration von 1,1 Promille und mehr, wird die absolute Fahruntüchtigkeit unwiderlegbar vermutet.

Beim Fahrradfahren gilt diesbezüglich ein Wert von 1,6 Promille. Bei einer Blutalkoholkonzentration von 0,2 bis unter 1,1 Promille sowie nachgewiesenen Medikamenten oder Drogen im Blut in Verbindung mit dadurch hervorgerufenen Fahrfehlern oder Ausfallerscheinungen, liegt relative Fahruntüchtigkeit vor.

Fachanwalt.de-Tipp: Besteht der Verdacht auf relative oder absolute Fahruntüchtigkeit, kommt es zu einer Beschlagnahmung des Führerscheins.

Fahren ohne Fahrerlaubnis

Polizeikontrolle ( (© abr68 / fotolia.com)
Polizeikontrolle ( (© abr68 / fotolia.com)
Unter der Fahrerlaubnis versteht man die behördliche Zulassung zum Führen bestimmter Fahrzeuge. Mit dem Führerschein wird diese Fahrerlaubnis dann ausgedrückt. Der Führerschein ist als Dokument mitzuführen. Wer trotz Fahrverbot oder Führerscheinentzugs ein Fahrzeug führt oder sogar überhaupt keine Fahrerlaubnis besitzt, macht sich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis strafbar. Wohingegen das Fahren ohne Führerschein als Ordnungswidrigkeit gewertet wird. Hier führt man also das Fahrzeug, ohne dass dafür benötigte Dokument mit sich zu führen.

Geregelt ist das Fahren ohne Fahrerlaubnis in § 21 StVG. Je nach Tatbegehung, kann das Fahren ohne Fahrerlaubnis mit einer Geldstrafe oder sogar mit Freiheitsstrafe geahndet werden. Außerdem wird Fahren ohne Fahrerlaubnis als sogenannter A-Verstoß gewertet, was zu drei Punkten in Flensburg führt.

Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung

Die sexuelle Nötigung und Vergewaltigung sind in § 177 StGB geregelt, einem Straftatbestand, der den Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung zuzuordnen ist. Von einer sexuellen Nötigung kann ausgegangen werden, wenn der Täter gegenüber dem Opfer Gewalt anwendet, das Opfer mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben bedroht oder eine Lage ausnutzt, in der das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist. Die sexuelle Nötigung ist somit als schwerere Form des sexuellen Übergriffs oder des sexuellen Ausnutzens sonstiger Umstände zu verstehen.

Die Vergewaltigung ist in § 177 Absatz 6 StGB unter Strafe gestellt: „Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung) oder die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird.“

Erzwungene sexuelle Handlungen gelten als Vergewaltigung, gleich, ob sie durch bekannte oder fremde Personen oder Ehepartner verübt werden. Die Vergewaltigung setzt sich somit aus einem sexuellen Übergriff, einem sexuellen Ausnutzen sonstiger Umstände oder einer sexuellen Nötigung und einem zusätzlichen Eindringen in den Körper des Opfers zusammen. 2016 fand eine umfassende Reform des Sexualstrafrechts statt, die Strafbarkeit von Sexualdelikten wurde deutlich ausgeweitet.

In den Teilen unseres Magazins, die thematisch sexuelle Nötigung und Vergewaltigung behandeln, sind alle Informationen zusammengefasst, die für diesen Themenkomplex relevant sind.

Wann ist ein Fachanwalt für Strafrecht einzuschalten?

Anwaltszwang besteht im Strafverfahren bei mittelschwerer und schwerer Kriminalität, ein Fachanwalt für Strafrecht sollte aber in jedem Fall hinzugezogen werden, unabhängig von der Schwere des strafrechtlichen Vorwurfs. Ein Strafverfahren kann tiefgreifende Konsequenzen für den Beschuldigten nach sich ziehen, sei es die Freiheitsstrafe, ein Eintrag ins polizeiliche Führungszeugnis oder arbeitsrechtliche Konsequenzen.

Fachanwalt für Strafrecht (© haramis-kalfar / fotolia.com)
Fachanwalt für Strafrecht (© haramis-kalfar / fotolia.com)
Ein Fachanwalt für Strafrecht kennt die nötigen juristischen Feinheiten und bringt das selbe juristische Wissen wie Richter und Staatsanwalt mit. Zudem kann er seinem Mandanten Hilfestellung diesbezüglich geben, wann und in welchem Maße es sich lohnt, mit den Strafverfolgungsbehörden zu kooperieren.

Das Recht auf einen Verteidiger ist auch in § 137 Absatz 1 StPO festgelegt: „Der Beschuldigte kann sich in jeder Lage des Verfahrens des Beistandes eines Verteidigers bedienen.“ Auf dieses ihm zustehende Recht sollte der Beschuldigte keinesfalls verzichten.

Ein angekündigtes Strafverfahren ist zudem für den Betroffenen eine sehr belastende Situation, die auch Auswirkungen auf das Privat- und Berufsleben haben kann. Befindet man sich in solch einer Ausnahmesituation, können schnell Fehler passieren, wenn man als Laie auf sich allein gestellt ist. Schon im Ermittlungsverfahren lassen sich die Weichen für eine erfolgreiche Verteidigung stellen, daher sollte so früh wie möglich ein Fachanwalt für Strafrecht hinzugezogen werden.

Fachanwalt.de-Tipp: Praxiserfahrung und ein Höchstmaß an Kompetenz bringen vor allem die Anwälte mit, die sich auf ein bestimmtes Rechtsgebiet spezialisiert haben. Ein Fachanwalt, der als Tätigkeitsschwerpunkt Strafrecht gewählt hat, ist daher die erste Wahl.

FAQ zum Strafrecht

Was ist das Strafrecht?

Das Strafrecht ist der Teil des Rechts, der sich mit Straftaten und ihren Sanktionen beschäftigt. Es regelt, welche Handlungen als strafbar gelten und welche Konsequenzen sie nach sich ziehen. Das Strafrecht ist ein wichtiger Bestandteil der Rechtsordnung und dient dem Schutz der Gesellschaft vor kriminellen Handlungen.

Was gehört zum Strafrecht?

Zum Strafrecht gehören unter anderem folgende Bereiche/Gesetze:

  • Das Strafgesetzbuch (StGB)
  • Die Strafprozessordnung (StPO)
  • Das Jugendstrafrecht
  • Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG)
  • Das Waffengesetz (WaffG)

Das Strafgesetzbuch ist das zentrale Gesetz im Strafrecht und regelt, welche Handlungen als Straftaten gelten und welche Sanktionen dafür vorgesehen sind. Die Strafprozessordnung enthält die Verfahrensregeln für Strafverfahren. Das Jugendstrafrecht unterscheidet sich vom Erwachsenenstrafrecht und ist auf die besonderen Bedürfnisse und Probleme von jugendlichen Straftätern ausgerichtet. Das Betäubungsmittelgesetz und das Waffengesetz regeln den Umgang mit Betäubungsmitteln und Waffen und enthalten Strafvorschriften für Verstöße gegen diese Gesetze.

Was ist eine Straftat?

Eine Straftat ist eine Handlung, die nach dem Strafgesetzbuch strafbar ist. Straftaten sind zum Beispiel Mord, Diebstahl, Betrug oder Körperverletzung. Für jede Straftat ist im Strafgesetzbuch eine Strafvorschrift enthalten, die die Art und das Maß der Strafe festlegt.

Was ist eine Freiheitsstrafe?

Eine Freiheitsstrafe ist eine Strafe, bei der der Verurteilte seine Freiheit verliert und in einer Justizvollzugsanstalt untergebracht wird. Die Freiheitsstrafe ist die schwerste Strafe, die im Strafrecht vorgesehen ist. Die Dauer der Freiheitsstrafe richtet sich nach der Schwere der Straftat und kann von wenigen Monaten bis zu lebenslanger Haft reichen.

Was ist eine Bewährungsstrafe?

Eine Bewährungsstrafe ist eine Freiheitsstrafe, bei der der Verurteilte nicht inhaftiert wird, sondern unter bestimmten Auflagen auf Bewährung freigelassen wird. Diese Auflagen können zum Beispiel gemeinnützige Arbeit, regelmäßige Kontrollbesuche bei einem Bewährungshelfer oder das Verbot, bestimmte Orte aufzusuchen, sein. Wenn der Verurteilte während der Bewährungszeit erneut straffällig wird oder gegen die Auflagen verstößt, kann die Bewährung widerrufen werden und die Freiheitsstrafe muss dann doch vollständig verbüßt werden.

Was ist eine Geldstrafe?

Eine Geldstrafe ist eine Strafe, bei der der Verurteilte eine bestimmte Geldsumme an den Staat zahlen muss. Die Höhe der Geldstrafe richtet sich nach der Schwere der Straftat und der finanziellen Leistungsfähigkeit des Verurteilten. Wenn der Verurteilte die Geldstrafe nicht bezahlen kann, kann sie in eine Ersatzfreiheitsstrafe umgewandelt werden, bei der er stattdessen eine bestimmte Zeit inhaftiert wird.

Fachanwalt.de-Tipp: Insgesamt ist das Strafrecht ein wichtiger Bestandteil der Rechtsordnung und dient dem Schutz der Gesellschaft vor kriminellen Handlungen. Das Strafrecht umfasst verschiedene Bereiche, wie das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung, das Jugendstrafrecht, das Betäubungsmittelgesetz und das Waffengesetz. Straftaten sind Handlungen, die nach dem Strafgesetzbuch strafbar sind und für die eine Strafe vorgesehen ist. Diese Strafen können Freiheitsstrafen, Geldstrafen oder Bewährungsstrafen sein. Zusätzlich können Nebenstrafen wie der Führerscheinentzug oder die Einziehung von Gegenständen verhängt werden.



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