Das Strafrecht ist ein Teil des dt. Rechtssystems und dient dem Rechtsgüterschutz. Das Strafrecht ist in Deutschland im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt. Im Strafgesetzbuch ist eindeutig dargelegt, wann es sich bei einer Handlung um eine strafbare Handlung handelt. Es legt die Straftatbestände und die jeweilige Strafhöhe fest. Mit zu den häufigsten Straftaten gehören Hausfriedensbruch, Körperverletzung, Totschlag, Diebstahl, Erpressung, Brandstiftungsdelikte, Stalking, sexueller Missbrauch, Misshandlung, Fahrerflucht, Hehlerei, Untreue, Nötigung, Unterschlagung, fahrlässige Tötung, Bestechlichkeit, Gewalttaten, Vergewaltigung, Mord oder auch Raub. Auch Verstöße gegen das BtMG (Betäubungsmittelgesetz) werden strafrechtlich verfolgt ebenso wie z.B. unterlassene Hilfeleistung. Was sind die rechtlichen Folgen einer Straftat? Hat man eine Straftat begangen und es wurde ein Strafantrag gestellt bzw. eine Strafanzeige erstattet, dann stellt die Strafprozessordnung die Grundlage dar, auf der basierend ...
Rossertstraße 4, 60323 Frankfurt am Main
Aktuelle Rechtsfälle rund um das Fachgebiet Strafrecht bearbeitet Rechtsanwalt Alexander Rumpf (Fachanwalt für Strafrecht) aus der Stadt Frankfurt am Main.
Leerbachstr. 14, 60322 Frankfurt am Main
Fachanwältin Anne Patsch mit Rechtsanwaltskanzlei in Frankfurt am Main bietet anwaltliche Beratung und erörtert Fragen im Themenbereich Strafrecht.
Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegen
Bremer Straße 6, 60323 Frankfurt am Main
Juristische Angelegenheiten aus dem Themenbereich Strafrecht werden bearbeitet von Rechtsanwalt Uwe Lenhart (Fachanwalt für Strafrecht) aus der Stadt Frankfurt am Main.
Saalgasse 10, 60311 Frankfurt am Main
Zum Fachbereich Strafrecht berät Sie kompetent Rechtsanwalt Nils Paßmann (Fachanwalt für Strafrecht) mit Kanzlei in Frankfurt am Main.

Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Sofortantwort 24/7
Nachfragemöglichkeit
Kostenlos!Einen Monat kostenlos testen: Maximieren Sie Ihre Online-Präsenz durch fachanwalt.de
Jetzt Profil anlegen
I. Die Problematik der Beweisführung In der strafprozessualen Praxis bei Vorwürfen unter Einsatz von K.O.-Mitteln (insb. GHB/GBL, Flunitrazepam) korreliert die Belastungsaussage häufig mit einem toxikologischen Non-Liquet. Da Wirkstoffe wie Gamma-Hydroxybuttersäure aufgrund ihrer rasanten Metabolisierung eine extrem schmale Nachweiszeit (Blut < 6h, Urin < 12h) aufweisen, neigen Ermittlungsbehörden dazu, das Vorliegen einer Substanz allein aus dem klinischen Phänomenbild abzuleiten. Es wird also aus Symptomen wie Gedächtnislücken oder Übelkeit darauf geschlossen, dass eine Substanz verabreicht wurde. Diese rein phänomenologische Beweisführung verkennt jedoch die hohen Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts gemäß § 261 StPO....
weiter lesen
In der strafrechtlichen Praxis, insbesondere in Verfahren wegen Sexualdelikten, dominiert oft noch die Strategie der „bloßen Bestreitung“. Doch wo Aussage gegen Aussage steht, ist das zu wenig. Eine effektive Verteidigung erfordert hier ein Instrumentarium, das über rein juristisches Handwerkszeug hinausgeht: die aussagepsychologische Realkennzeichenanalyse auf Basis der Nullhypothese. 1. Die Logik des Zweifels: So arbeitet die Aussagepsychologie Die moderne Aussagepsychologie geht methodisch von der sogenannten Nullhypothese aus: Es wird zunächst die Arbeitshypothese aufgestellt, dass eine Aussage über ein (behauptetes) Erleben unwahr ist. Der zu überprüfende Sachverhalt ist dabei so lange zu negieren, bis diese Negation mit den gesammelten Fakten nicht mehr...
weiter lesen
Das Strafverfahren gliedert sich in vier Abschnitte: das Ermittlungsverfahren , das Zwischenverfahren , das Hauptverfahren und das Vollstreckungsverfahren . Für Betroffene ist meist der Beginn des Ermittlungsverfahrens der kritischste Moment – hier werden die Weichen für den weiteren Verlauf gestellt. Die Verdachtsgrade: Von der Vermutung zur Anklage Um die Dynamik eines Verfahrens zu verstehen, muss man die gesetzlich definierten Verdachtsstufen kennen, da an jede Stufe unterschiedliche Befugnisse der Behörden geknüpft sind: Anfangsverdacht (§ 152 Abs. 2 StPO): Erforderlich für die Einleitung der Ermittlungen. Es müssen „konkrete tatsächliche Anhaltspunkte“ bezüglich einer verfolgbaren Straftat vorliegen. Vage Anhaltspunkte, Spekulationen oder...
weiter lesen
Es ist offensichtlich, begeht man eine strafbare Tat, dann kann das schlimme Folgen haben. Hat man Probleme mit dem Strafrecht, sollte man daher nicht zögern und sich allerspätestens nachdem man eine Anklage zugestellt bekommen hat an einen Rechtsanwalt zum Strafrecht wenden. Am besten ist es hierbei einen Fachanwalt zum Strafrecht zu mandatieren, der auf den erforderten strafrechtlichen Unterbereich spezialisiert ist wie Wirtschaftsstrafrecht, Steuerstrafrecht, Insolvenzstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Jugendstrafrecht, Arztstrafrecht, Drogenstrafrecht, Sexualstrafrecht, Umweltstrafrecht, Arztstrafrecht oder auch auf das Verkehrsstrafrecht. Ein Fachanwalt zum Strafrecht kennt sich in sämtlichen Bereichen, in denen es zu kriminellen Taten bzw. Kriminalität kommen kann, perfekt aus. Er weiß genau, wie er seinen Mandanten am allerbesten verteidigt und hat außerdem Kenntnisse den Strafvollzug und die Strafvollstreckung betreffend. In Frankfurt am Main sind etliche Kanzleien als auch Fachanwaltskanzleien vertreten, deren Tätigkeitschwerpunkt im Strafrecht liegt. Mit einem kompetenten Anwalt im Strafrecht aus Frankfurt am Main an der Seite hat man die allerbesten Voraussetzungen, ein so mildes Urteil als möglich, eine Bewährungsstrafe oder sogar einen Freispruch zu erhalten. Kann man sich selbst keinen Rechtsanwalt leisten, dann wird ein Pflichtverteidiger gestellt. Dieser übernimmt dann die Verteidigung seines Mandanten. Jedoch ist es sicherlich ein eindeutiger Vorteil, sich selbst einen Anwalt im Strafrecht in Frankfurt am Main zu suchen. Sowohl ein Pflichtverteidiger als auch ein Rechtsanwalt für Strafrecht aus Frankfurt am Main unterliegen der Schweigepflicht.
Zunächst wird der Anwalt zum Strafrecht seinem Klienten den Ablauf des Strafverfahrens und der Strafverfolgung als auch seine Rechte erläutern. Er wird zudem Einsicht in die Akten beantragen. Außerdem wird er mit seinem Mandanten nach Einsicht in die Ermittlungsakte die der Staatsanwaltschaft vorliegenden belastenden Informationen besprechen. Daraufhin wird eine Verteidigungsstrategie entwickelt werden. Kann der Anwalt zum Strafrecht nicht erreichen, dass das Verfahren eingestellt wird oder die Angelegenheit ohne Hauptverhandlung durch einen Strafbefehl erledigt ist, wird er seinen Klienten bei der Gerichtsverhandlung vertreten und verteidigen. Um seinen Klienten vor Gericht zu entlasten, wird er z.B. Dokumente vorlegen und Zeugen aufrufen lassen. Sollte es während der Gerichtsverhandlung offensichtlich werden, dass es nur noch zu einer milden Strafe führen kann, wenn der Angeklagte ein vollständiges Geständnis ablegt, wird er seinen Mandanten darauf zum passenden Zeitpunkt hinweisen. Natürlich ist ein Anwalt für Strafrecht nicht nur der optimale Partner an der Seite, wenn man als Tatverdächtiger beschuldigt ist, sondern er übernimmt auch die Vertretung von Opfern und kann auch als rechtlicher Beistand von Zeugen fungieren.