Was dürfen Jugendliche? Regeln und Rechte im Jugendschutzgesetz, Jugendarbeitsschutzgesetz und Strafrecht

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 30. März 2024

Eltern und Erzieher kennen es allzu gut; die ständigen Diskussionen mit Minderjährigen, ob sie dieses und jenes dürfen. Mal geht es um das Thema Ausgehen, dann um das Thema Alkohol und Rauchen, und auch darum, ob sie arbeiten oder gar Sex haben dürfen. Da stellt sich oftmals die Frage: Was dürfen Jugendliche laut Gesetz? Das Jugendschutzgesetz (JuSchG), Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) sowie das Strafrecht (StGB) regeln so einiges, sodass man dort mal einen Blick reinwerfen sollte.

Wer gilt als Kind bzw. Jugendlicher gemäß Jugendschutzgesetz?

Was dürfen Jugendliche? (© ehrenberg-bilder – stock.adobe.com)
Was dürfen Jugendliche? (© ehrenberg-bilder – stock.adobe.com)
Zunächst einmal klären wir, wer als Kind und wer als Jugendlicher gilt. Nach dem JuSchG ist ein Kind eine Person, die noch nicht 14 Jahre alt ist und Jugendlicher eine Person, die 14 aber noch nicht 18 Jahre alt ist. So steht es in § 1 Abs. 1 JuSchG.

Im Alltag werden Personen dann als Jugendliche bezeichnet, wenn sie sich altersmäßig zwischen Kindheit und Erwachsen-sein befinden. In der Regel meint man hiermit Personen, die sich zwischen 13 und 21 Jahre befinden. Wie aber oben dargelegt, gelten als Jugendliche rechtlich gesehen die Personen, die zwischen 14 und 17 Jahre alt sind. Viele Bestimmungen und Regelungen des Jugendschutzgesetzes hängen von dem Alter des Kindes bzw. Jugendlichen ab.

Was dürfen Jugendliche mit 13, 14 oder 16 Jahren?

Im Jugendschutzgesetz stecken schon die Wörter „Jugend“ und „schützen“. Sinn und Zweck des Gesetzes ist tatsächlich in erster Linie der Schutz von Jugendlichen und Kindern in der Öffentlichkeit und auch im Medienbereich. Mit Wirkung zum 01.04.2003 wurde das JSchG neu gefasst; gleichzeitig ist auch der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JMStV) in Kraft getreten. Bereits im Jahre 1951 (04.12.1951) wurde in Deutschland das sogenannte Gesetz zum Schutz der Jugend in der Öffentlichkeit (JÖSchG) erlassen, welches dann am 06.01.1952 in Kraft getreten ist.

Fachanwalt.de -Tipp: Das Jugendschutzgesetz regelt den Aufenthalt von Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit. Wie lange man als Minderjähriger ausgehen darf, entscheiden aber grundsätzlich die Personensorgeberechtigten bzw. Erziehungsbeauftragten (i.d.R. die Eltern).

Das Jugendschutzgesetz ist abzugrenzen vom Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Letzteres ist dazu da, um Kinder und Jugendliche im Arbeitsleben zu schützen.

Beispiel: Wie lange dürfen Jugendliche ins Kino gehen?

Bis wie viel Uhr Minderjährige ohne Begleitung ins Kino oder zu öffentlichen Filmveranstaltungen dürfen, hängt vom Alter ab: Bis 14 Jahre muss der Kinobesuch spätestens um 20:00 Uhr zu Ende sein. 14- und 15-Jährige dürfen bis 22:00 Uhr im Kino bleiben, ab 16 Jahren bis 24:00 Uhr.

Fachanwalt.de-Tipp: Zu beachten sind auch Bestimmungen für die Altersfreigabe von Filmen, Video-/Computerspielen und anderen Träger- und Telemedien gemäß §12ff JuSchG.

Ausgehen: Dürfen Jugendliche eine Diskothek, Tanzveranstaltung oder Gaststätte besuchen?

Jugendliche in einer Disco (© chagin – stock.adobe.com)
Jugendliche in einer Disco (© chagin – stock.adobe.com)

Viele Jugendliche neigen dazu, Gaststätten, Tanzveranstaltungen oder gar Discotheken zu besuchen. Hier gibt es aber nach §§ 4,5 JuSchG Einschränkungen.

Personen unter 16 Jahren dürfen Gaststätten grundsätzlich nur in Begleitung von Erziehungsberechtigten besuchen oder wenn sie eine Mahlzeit bzw. ein Getränk in der Zeit von 5 Uhr bis 23:00 Uhr zu sich nehmen, oder auf Reisen sind. Der Aufenthalt von unter 16-Jährigen bei einer öffentlichen Tanzveranstaltung/Disco ist ohne Begleitung nicht erlaubt.

Personen ab 16 Jahren dürfen ohne Begleitung bis 24:00 Uhr bleiben.

Ab Mitternacht darf man ohne Begleitung nur noch bleiben, wenn man volljährig ist.

Ausnahmen davon gelten aber beispielsweise für Veranstaltung eines anerkannten Trägers der Jugendhilfe, bei künstlerischer Betätigung oder Brauchtumspflege.

Besondere Regelung gelten für Aufenthalte von Minderjährigen bei sog. jugendgefährdenden Veranstaltungen und Orten (§ 7f JuSchG), beispielsweise im Drogen- oder Rotlichtmilieu. Die zuständige Behörde hat aufgrund der Gefährdung für das körperliche, geistige oder seelische Wohl von Kindern oder Jugendlichen diese zum Verlassen des Ortes anzuhalten und der erziehungsberechtigten Person zuzuführen.

Fachanwalt.de-Tipp: In einen Nachtclub darf man grds. nur bei Volljährigkeit. 

Jugendschutzgesetz und Altersgrenzen bei Alkohol und Rauchen von Zigaretten

Alkohol & Zigaretten erlaubt? (© Stephan Böhm – stock.adobe.com)
Alkohol & Zigaretten erlaubt? (© Stephan Böhm – stock.adobe.com)
Kinder und Jugendliche kommen immer früher mit Zigaretten und Alkohol in Kontakt. Auch hiervor soll das JuSchG schützen.

Die Abgabe von Bier, Sekt, Wein und deren Mischgetränken an Personen ab 16 Jahre ist erlaubt, vgl. § 9 JuSchG. Wenn der Jugendliche in Begleitung von Erziehungsberechtigten ist, dürfen diese bereits ab 14 Jahre Getränke mit geringem Alkoholgehalt (Bier, Wein, Sekt etc.) erwerben. „Hochprozentiges“ (Branntwein, Whiskey, Wodka etc.) dürfen grds. nur an Volljährige abgegeben werden, vgl. § 9 JuSchG.

§ 10 JuSchG schützt Kinder und Jugendliche vor dem Rauchen. Danach dürfen nur Volljährige in der Öffentlichkeit rauchen. Dies folgt daraus, dass § 10 Abs. 1  JuSchG jegliche Abgabe von Tabakwaren und nikotinhaltigen Erzeugnissen an Jugendliche auch in der Öffentlichkeit  verbietet.

So lautet § 10 Abs. 1 JuSchG: "In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden."

Wenn es gesetzlich verboten ist, Personen unter 18 Jahren - also Jugendlichen - in der Öffentlichekti Zigaretten zu verkaufen, dann bedeutet das im Umkehrschluss, dass Minderjährige in der Öffentlichkeit auch nicht rauchen dürfen.

Die Regelungen des JuSchG sind auch anwendbar auf nikotinfreie E-Zigaretten und E-Shishas.

Fachanwalt.de-Tipp: Händler, Kioskbetreiber, Wirte und Gastronomen sind verpflichtet das Alter des Kunden/Jugendlichen zu überprüfen, indem sie sich z.B. den Personalausweis zeigen lassen. Andernfalls begehen sie eine Ordnungswidrigkeit.

Wie ist die gesetzliche Regelung bei Spielhallen und Glücksspiel?

Heutzutage gibt es sehr viele Spielhallen, Wettbüros und ähnliche Einrichtungen, wo Glücksspiele angeboten werden.

§ 6 JuSchG besagt, dass Kinder und Jugendliche sich nicht in öffentlichen Spielhallen oder ähnlichen vorwiegend dem Spielbetrieb dienenden Räumen aufhalten dürfen. Sie dürfen auch nicht an Geldspielautomaten spielen, die in Gaststätten oder in einem Imbiss aufgestellt sind.

Ausnahmen: Kinder und Jugendliche dürfen allerdings an Spielen mit Gewinnmöglichkeit auf Schützenfesten, Volksfesten Jahrmärkten oder ähnlichen Veranstaltungen teilnehmen, wenn der Gewinn nur von geringem Wert ist.

Rechtslage zu Sex mit und unter Jugendlichen im Strafgesetzbuch

Schutzaltersgrenze beachten (© ANNA BERDNIK – stock.adobe.com)
Schutzaltersgrenze beachten (© ANNA BERDNIK – stock.adobe.com)
Die Frage, ab wann Jugendliche Geschlechtsverkehr haben dürfen, ist nicht im JuSchG geregelt, sondern im Strafgesetzbuch (StGB).

In Deutschland liegt die „Schutzaltersgrenze“ beim Thema Geschlechtsverkehr bei 14 Jahren. Jugendliche ab 14 Jahre haben demnach „quasi“ das Recht Sex zu haben. Dadurch will man also Kinder vor sexuellen Übergriffen durch Ältere schützen. 

Grundsätzlich gilt somit: Legal ist also Geschlechtsverkehr ab 14 Jahre, wenn der Partner ebenfalls mindestens 14 Jahre alt ist und der Sex bei beiden freiwillig war. Ist also ein Mädchen erst 13 Jahre alt und ihr Freund 16 und sie haben Geschlechtsverkehr (auch wenn freiwillig), dann muss sich dennoch der 16-jährige Freund strafrechtlich verantworten. Im Ergebnis hat er sich wohlmöglich wegen sexuellem Missbrauch strafbar gemacht. Wenn der Freund über 18 Jahre alt ist, macht er sich definitiv strafbar. Definitive Strafbarkeit tritt also immer dann ein, wenn einer der beiden über 18 Jahre alt ist und der andere unter 14 Jahre.

Wenn aber zwei Kinder unter 14 Jahre miteinander Geschlechtsverkehr haben, machen sich beide nicht strafbar, da beide noch nicht strafmündig sind. Die Strafmündigkeit geht ab 14 Jahre los.

Fachanwalt.de-Tipp: Lasen Sie mehr zum Thema "Wer darf mit wem schlafen?" inkl. Tabelle.

Arbeit: Was regelt das Jugendarbeitsschutzgesetz?

Ein weiteres Gesetz, welches Kinder und Jugendliche schützt, ist das sogenannte Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Es dient also dazu, Kinder und Jugendliche im Arbeitsleben zu schützen. Danach handelt es sich bei einer Person dann um einen Jugendlichen, wenn er zwischen 15 und 18 Jahre alt ist. Das Gesetz haben sämtliche Betriebe und Unternehmen zu beachten, die sich in Deutschland befinden, wobei die Staatsangehörigkeit der Beteiligten keinerlei Rolle spielt. Das Gesetz regelt u.a. Arbeitszeiten und Urlaubsansprüche der Jugendlichen.

Fachanwalt.de-Tipp: Jobben außerhalb der Familie dürfen Kinder erst ab 13 Jahren. Zwischen 13 und 15 Jahren dürfen sie mit Genehmigung der Erziehungsberechtigten maximal zwei Stunden am Tag arbeiten. Mit 15 Jahren dürfen Jugendliche einem regulären Ferienjob (vier Wochen im Jahr) nachgehen. Jugendliche dürfen erst dann 8 Stunden täglich arbeiten, wenn sie 15 Jahre alt sind und keine Schule mehr besuchen.

FAQ zu den Rechten und Pflichten von Jugendlichen

Ab welchem Alter dürfen Jugendliche in Deutschland arbeiten?

Gemäß dem deutschen Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG), dürfen Jugendliche erst ab dem Alter von 15 Jahren arbeiten.

Es gibt jedoch einige Ausnahmen und Einschränkungen, die zu beachten sind:

  • Ab 13 Jahren: Jugendliche dürfen leichte Tätigkeiten ausüben, solange diese nicht die Gesundheit gefährden und den Schulbesuch nicht behindern. Beispiele hierfür sind das Austragen von Zeitungen oder das Helfen in landwirtschaftlichen Betrieben. Das erlaubt § 5 JArbSchG.
  • Ab 15 Jahren: Jugendliche dürfen regulär arbeiten, allerdings nicht mehr als 8 Stunden pro Tag und 40 Stunden pro Woche. Zudem sind bestimmte Arbeiten und Arbeitszeiten (z.B. Nachtarbeit) verboten. Siehe hierzu §§ 8 und 15 JArbSchG.

Ab wann dürfen Jugendliche Alkohol konsumieren und kaufen?

Die Vorschriften zum Alkoholkonsum und -kauf von Jugendlichen sind im Jugendschutzgesetz (JuSchG) geregelt.

  • Ab 14 Jahren: Jugendliche dürfen in Begleitung einer personensorgeberechtigten Person Alkohol trinken. Dies steht in § 9 Abs. 1 JuSchG.
  • Ab 16 Jahren: Jugendliche dürfen Bier, Wein und vergleichbare Getränke auch ohne Begleitung einer personensorgeberechtigten Person kaufen und konsumieren. Spirituosen (z.B. Schnaps) sind jedoch weiterhin verboten. Dies findet sich in § 9 Abs. 2 JuSchG.
  • Ab 18 Jahren: Jugendliche dürfen alle Arten von Alkohol kaufen und konsumieren, einschließlich Spirituosen. Siehe dazu § 9 Abs. 3 JuSchG.

Ab welchem Alter dürfen Jugendliche Autofahren?

Gemäß dem Straßenverkehrsgesetz (StVG) und der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) gibt es in Deutschland verschiedene Altersgrenzen für das Führen von Kraftfahrzeugen.

  • Ab 15 Jahren: Jugendliche dürfen unter bestimmten Bedingungen einen Mopedführerschein machen und Mopeds bis 50ccm fahren (§ 6 FeV).
  • Ab 17 Jahren: Jugendliche dürfen den Führerschein der Klasse B machen und dürfen dann in Begleitung eines eingetragenen Begleiters Auto fahren (begleitetes Fahren ab 17 nach § 48a StVG).
  • Ab 18 Jahren: Jugendliche dürfen ohne Begleitung Auto fahren, sofern sie einen gültigen Führerschein besitzen. Siehe § 2 StVG.

Ab wann dürfen Jugendliche wählen gehen?

In Deutschland wird das aktive Wahlrecht auf Bundesebene durch das Bundeswahlgesetz (BWahlG) und auf Landesebene durch die jeweiligen Landeswahlgesetze geregelt.

  • Ab 18 Jahren: Jugendliche dürfen auf Bundesebene und in den meisten Bundesländern wählen gehen. Dieses Recht ergibt sich aus § 12 BWahlG.
  • Ausnahmen: In einigen Bundesländern darf man bereits ab 16 Jahren an den Landtagswahlen teilnehmen. Diese Ausnahmen sind in den jeweiligen Landeswahlgesetzen festgelegt.

Ab wann dürfen Jugendliche ohne Einverständnis der Eltern einen Vertrag abschließen?

Die Fähigkeit, rechtswirksame Verträge abzuschließen, ist in Deutschland im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.

  • Unter 7 Jahren: Kinder sind geschäftsunfähig und können keine Verträge abschließen (§ 104 BGB).
  • Ab 7 Jahren: Kinder sind beschränkt geschäftsfähig und können Verträge mit eigenen Mitteln abschließen oder Verträge, die nur einen rechtlichen Vorteil bringen (§§ 110 und 111 BGB).
  • Ab 18 Jahren: Jugendliche sind voll geschäftsfähig und können ohne Zustimmung der Eltern Verträge abschließen (§ 2 BGB).

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