Rechtsanwalt Strafrecht - Fachanwälte für Strafrecht finden!
Fachanwalt für Strafrecht
Die Fachanwaltschaft für Strafrecht ist eine sehr beliebte Fachanwaltschaft für Anwälte. Seit 1998 haben Rechtsanwälte die Möglichkeit sich im Strafrecht zu spezialisieren. Diese Gelegenheit wurde von vielen Anwälten erkannt und genutzt. Mittlerweile gibt es in Deutschland 2.596 Fachanwälte in dem Rechtsgebiet, wobei die Tendenz stark steigend ist. Im Vergleich dazu gab es 1999 lediglich 438 Fachanwälte für Strafrecht.
Was ist Strafrecht eigentlich?
Das Strafrecht in Deutschland ist ein eigenständiges Rechtsgebiet und enthält Vorschriften, die ein nicht gewolltes Verhalten unter Strafe stellen. Aufgrund des Grundsatzes „nulla poene sine lege“ kann eine Person nur bestraft werden, sofern eine Regelung dies vorsieht. Dementsprechend gibt es ein eigenständiges Gesetz, dass StGB, indem zahlreiche Straftatbestände zu finden sind. Neben den vielen Straftatbeständen gehören auch die Ordnungswidrigkeitstatbestände zum deutschen Strafrecht. Beides zusammen bildet in erster Linie das materielle Strafrecht. Neben dem materiellen Strafrecht gibt es auch das prozessuale Strafrecht. Hierzu gehört in erster Linie die Strafprozessordnung(StPO).
Der Weg zum Fachanwalt für Strafrecht
Damit einem Rechtsanwalt ein Fachanwaltstitel verliehen wird, muss dieser einen Fachanwaltslehrgang besuchen. Im Strafrecht beschäftigt sich der Fachanwaltslehrgang mit dem gesamten materiellen und prozessualen Strafrecht. Dazu gehört auch das Jugend-, Betäubungsmittel-, Verkehrs-, Wirtschafts-, Ordnungswidrigkeits- und Steuerstrafrecht. Der Teilnehmer muss zudem die wichtigsten Kenntnisse im Bereich der Methodik und im Bereich der Strafverteidigung erlernen. Mithilfe dieser Kenntnisse ist ein Rechtsanwalt optimal auf spätere Rechtsfälle vorbereitet.
Wie bei allen Fachanwaltslehrgängen muss auch im Strafrecht der Rechtsanwalt praktische Nachweise erbringen. Gemäß der Fachanwaltsordnung müssen insgesamt 60 Fälle mithilfe von Falllisten abgearbeitet werden. Dabei ist entscheidet, dass von den 60 Fällen mindestens 40 Hauptverhandlungstage vor dem Schöffengericht oder einem übergeordneten Gericht stattgefunden haben. Können diese praktischen Nachweise erbracht werden, dann wird der Rechtsanwalt als Fachanwalt zugelassen.
Fachanwälte für Strafrecht
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