Scheidungsrechner: Unterhalt & Kosten kostenlos berechnen

Hier sehen Sie eine Übersicht unserer Online-Rechner zum Thema Scheidung:

 

Was ist der Trennungsunterhalt?

Der Beginn der Trennungszeit ist auch der Anfang der Scheidung. In der Unterhaltsfrage ist zu unterscheiden zwischen dem Unterhalt während der Trennungszeit, also dem Trennungsunterhalt, und dem Unterhalt nach der rechtskräftigen Scheidung, dem nachehelichen Unterhalt oder auch Geschiedenenunterhalt.

Rechtskräftig ist die Scheidung dann, wenn das Scheidungsurteil Rechtskraft erlangt hat. Eine Trennungszeit kann also bei Rechtsmittelverzicht, am Tag der mündlichen Scheidungsverhandlung zu Ende sein. Beide Ansprüche, Trennungsunterhalt wie der nacheheliche Unterhalt, sind gesondert zu beantragen.

 

Was ist der nacheheliche Unterhalt?

Der nacheheliche Unterhalt unterscheidet sich vom Trennungsunterhalt dadurch, dass er erst ab Rechtskraft der Scheidung auf Antrag gewährt wird. Der Trennungsunterhalt wird also nur während der Trennung bis zur Scheidung gezahlt.

Beim nachehelichen Unterhalt hat grundsätzlich die Ehepartei mit dem höheren Einkommen (Unterhaltspflichtiger) an die Partei mit niedrigerem oder gar keinem Einkommen (Unterhaltsberechtigte) Unterhalt zu zahlen.

Die Berechnung erfolgt grundsätzlich anhand des Nettoeinkommens der Eheleute (bzw. des Gewinns nach Steuern bei Selbständigen). Die Einkommen der Ehegatten werden dabei addiert und durch zwei geteilt. So wird der Bedarf festgestellt. Steht dadurch ein Unterhaltspflichtiger fest, weil er z.B. mehr verdient und der Unterhaltsberechtige bedürftig ist, so wird nach dem jeweiligen Abzug des sogenannten Selbstbehalts und Beachtung der Rangfolge nach Halbteilungsgrundsatz (siehe Beispiel unten bei zwei Eheleuten mit Einkommen) oder 3/7-Formel (wenn nur ein Ehegatte Einkommen hat) des übrig bleibenden bereinigten Nettoeinkommens der Unterhaltsanspruch errechnet.

 

Grobes Beispiel:

Der Ehemann verdient monatlich 3.000 Euro netto und die Ehefrau 1.500 Euro netto. Macht zusammen 4.500 Euro netto. Davon steht der Ehefrau die Hälfte also 2.250 Euro netto zu. Da sie aber schon 1.500 Euro netto verdient, stehen ihr nur 750 Euro netto Unterhalt zu.

In dem Beispiel handelt es sich um das sog. bereinigte Nettoeinkommen. Also z.B. Fahrtkosten zur Arbeit, Schulden und Kindesunterhalt wurden dabei schon abgezogen oder weitere Einnahmen wie Mieten oder Zinsen aufgeschlagen.

 

Was ist Kindesunterhalt?

Die Eltern sind den Kindern grundsätzlich zum Kinderunterhalt verpflichtet (§ 1601 ff. BGB). Dabei hängt die Höhe des Kinderunterhalts von diversen Faktoren ab.

Kriterien, die die Höhe des Kindesunterhalts bestimmen, sind:

  • das Alter der Kinder,

  • ihr Wohnort bei einem oder beiden Elternteilen,

  • die Frage, ob sie einen eigenen Hausstand haben.

Weitere Fragen tun sich auf, wenn der Kindesunterhalt für mehrere Kinder aus verschiedenen Beziehungen gezahlt werden soll oder wenn das zur Zahlung verpflichtete Elternteil den Kindesunterhalt nicht leisten möchte oder kann.