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Anwalt Strafrecht Berlin (© sborisov - Fotolia.com)

Das Strafrecht ist Teil des öffentlichen Rechtes und dient dem Rechtsgüterschutz. Das dt. Strafrecht findet seine Regelungen im Strafgesetzbuch, dem StGB. Im StGB ist klar definiert, wann es sich bei einer Handlung um eine strafbare Tat handelt. Es legt die Straftatbestände und die jeweiligen Stafbemessungen fest. Strafbare Taten, die mit am öftesten begangen werden sind u.a. Diebstahl, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, Nötigung, Misshandlung, Körperverletzung, Hehlerei, Fahrerflucht, Unterschlagung, Untreue, Raub, Brandstiftungsdelikte, fahrlässige Tötung, Hausfriedensbruch oder auch Mord und Gewalttaten jeglicher Art. Außerdem sehr häufig zu verzeichnen sind Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Welche rechtlichen Konsequenzen haben Straftaten?

Ist eine Strafanzeige erstattet worden, dann ist die Strafprozessordnung die Basis auf der basierend das Strafverfahren durchgeführt wird. Erlangt die Staatsanwaltschaft Kenntnis von Umständen, die ...

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Strafrecht Berlin


Strafrecht Verminderte Schuldfähigkeit heißt auch fehlende Unrechtseinsicht
Karlsruhe (jur). Eine psychisch kranke Frau muss für die zwangsweise Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus zum Zeitpunkt ihrer begangenen Straftat auch wirklich schuldunfähig oder vermindert schuldunfähig gewesen sein. Allein die Feststellung, dass die Einsichtsfähigkeit der Frau bei Tatbegehung erheblich gemindert gewesen sei, reiche nicht für die Annahme einer verminderten Schuldfähigkeit aus, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Mittwoch, 19. April 2023, veröffentlichten Beschluss (Az.: 5 StR 79/23). Für eine verminderte Schuldfähigkeit müsse auch festgestellt werden, dass die Beschuldigte bei Ausführung ihrer Tat das begangene Unrecht krankheitsbedingt nicht erkennen konnte, betonten die Karlsruher Richter.  Konkret ging es um die zwangsweise Unterbringung einer seit mehreren ... weiter lesen
Strafrecht Nichtbearbeitung eines Adhäsionsantrages ist verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 03. März 2023 zum Aktenzeichen 2 BvR 1810/22 in einem von Rechtsanwalt Dipl.-Jur. Jens Usebach LL.M. der Kölner Kanzlei JURA.CC vertretenen Fall entschieden, dass die Nichtbearbeitung eines Adhäsionsantrages verfassungswidrig ist. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen ein amtsgerichtliches Strafurteil und rügt, ein von ihr gestellter Adhäsionsantrag sei übergangen worden. Sie macht einen Verstoß gegen das allgemeine Willkürverbot, den Justizgewährungsanspruch und den Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs geltend. Die Beschwerdeführerin wurde im Juni 2020 Opfer eines Betrugs. Sie erlitt einen Vermögensschaden in Höhe von 110 Euro. Die Staatsanwaltschaft erhob am 22. September 2020 ... weiter lesen
Strafrecht Kein generelles Ausschöpfen der Ingewahrsamnahme bei Klimaprotesten
Hamburg (jur). Klimaschützer dürfen nach einer Fahrbahnblockade auf den Hamburger neuen Elbbrücken nicht wegen einer irgendwann drohenden Gefahr durch erneute Klimaproteste vorsorglich für zehn Tage in Gewahrsam genommen werden. Das Ausschöpfen der zehntägigen Maximaldauer der polizeilichen Ingewahrsamnahme ist nicht zulässig, wenn keine unmittelbar bevorstehende vergleichbare Tat droht, entschied das Landgericht Hamburg am Mittwoch, 29. März 2023 (Az.: 301 T 103/23 und weitere).  Hier hatten sich die zwei Beschwerdeführenden auf der Fahrbahn der neuen Elbbrücken in Hamburg festgeklebt, um so gegen die Klimapolitik zu protestieren. Die Polizei nahm diese in Gewahrsam. Das Amtsgericht Hamburg ordnete die nach Landesrecht zulässige zehntägige Maximaldauer der Ingewahrsamnahme bis zum 4. April 0.00 Uhr an. So ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Strafrecht in Berlin

Fachanwalt Strafrecht Berlin
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... den Verdacht belegen, dass eine Straftat begangen wurde, dann wird ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Ein derartiges Wissen kann die Staatsanwaltschaft bekommen, wenn eine Strafanzeige erstattet wurde. In den allermeisten Fällen wird eine Strafanzeige direkt bei der Polizei gestellt. Auch eine getätigte Selbstanzeige ist im Bereich des Möglichen. Im Normalfall sind die Ermittlungspersonen, die die Ermittlungen durchführen, der Staatsanwaltschaft unterstellt. Im Rahmen der Ermittlungen kann es zur Beschlagnahmung von Beweismitteln kommen, auch eine Durchsuchung von Büroräumen, Wohnräumen etc. ist gängige Praxis. Auch im Bereich des Üblichen ist eine Überwachung des Beschuldigten. Es findet zudem eine Vernehmung des Beschuldigten statt, auch Zeugen erhalten einen Anhörungsbogen oder evtl. eine Vorladung. Zeugen sind verpflichtet auszusagen. Zeugen können nur in dem Fall vom sogenannten Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch machen, wenn sie in einem engen verwandtschaftlichen Verhältnis zum Tatverdächtigen stehen. Weigern sich Zeugen, eine wahrheitsgetreue Aussage zu machen, kann eine Erzwingungshaft angeordnet werden. Der Tatverdächtige kann in U-Haft genommen werden. Dies hängt natürlich unter anderem davon ab, wie schwer die vorgeworfene Straftat ist. Ein Richter erlässt in diesem Fall einen Haftbefehl. Fluchtgefahr oder Verdunkelungsgefahr sind zwei Gründe, die meist der Anlass sind, weshalb ein Tatverdächtiger in Untersuchungshaft genommen wird. Sind alle erforderlichen Beweise erhoben worden und hat der Tatverdächtige Gelegenheit erhalten, sich zu äußern, beschließt der Staatsanwalt, in welcher Weise das Ermittlungsverfahren zum Abschluss kommen soll. Eine Möglichkeit ist, dass das Verfahren eingestellt wird. Oder es wird ein Strafbefehl erlassen. In diesem Fall kommt es zu keiner Verhandlung vor Gericht. Der Beschuldigte bekommt eine Bewährungsstrafe bzw. muss in vielen Fällen lediglich eine Geldstrafe bezahlen. Oder aber es kommt zu einer Hauptverhandlung, einem Strafprozess vor Gericht. In der Gerichtsverhandlung wird über Schuld oder Unschuld des Beschuldigten entschieden, ein Urteil wird gefällt. Dies kann eine lange Haftstrafe sein ebenso wie eine Haftstrafe auf Bewährung oder auch eine Geldstrafe. Eine Haftstrafe, die zur Bewährung ausgesetzt wird, ist hauptsächlich dann wahrscheinlich, wenn der Beschuldigte ein Ersttäter war, keine Vorstrafe vorliegt und es sich auch ansonsten um keine wirklich schwere Straftat gehandelt hat. Natürlich ist auch ein vollständiger Freispruch möglich.

Hilft ein Anwalt für Strafrecht bei Schwierigkeiten im Strafrecht weiter?

Es besteht kein Zweifel, eine Straftat zu begehen kann üble Konsequenzen haben. Hat man Probleme mit dem Strafrecht, sollte man daher nicht zögern und sich spätestens nachdem man eine Anklage erhalten hat an einen Rechtsanwalt zum Strafrecht wenden. Am besten sollte man sich dabei an einen Fachanwalt wenden, der bzw. die nicht nur auf das Strafrecht im Allgemeinen spezialisiert ist, sondern dessen / deren Tätigkeitsschwerpunkt im benötigten strafrechtlichen Unterbereich liegt wie dem Sexualstrafrecht, Drogenstrafrecht, Jugendstrafrecht, Arztstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Umweltstrafrecht, Strafprozessrecht, Steuerstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Medizinstrafrecht, Korruptionsstrafrecht, Verkehrsstrafrecht oder auch im Insolvenzstrafrecht. Ein Fachanwalt im Strafrecht verfügt über fundiertes Fachwissen in sämtlichen Bereichen, in denen Straftaten begangen werden können. Er verfügt sowohl in der Theorie als auch in der Praxis über fundiertes fachliches Know-how und kann auf einen breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen. In Berlin sind etliche Rechtsanwälte vertreten, die sich auf Strafrecht spezialisiert haben. Entscheidet man sich dafür, die eigene Strafrechtssache einem Rechtsanwalt zum Strafrecht in Berlin zu übergeben, hat man die beste Basis, eine so milde Strafe als möglich zu bekommen oder sogar vollständig freigesprochen zu werden. Kann man sich selbst keinen Rechtsanwalt leisten, dann wird ein Pflichtverteidiger gestellt. Der Pflichtverteidiger übernimmt dann die Verteidigung seines Mandanten. Jedoch ist es sicherlich nicht von der Hand zu weisen, dass es von Vorteil ist, sich selbst einen Anwalt für Strafrecht aus Berlin auszuwählen. Unbedingt darauf hinzuweisen ist, dass sowohl der Rechtsanwalt im Strafrecht in Berlin als auch ein zugeteilter Pflichtverteidiger der Schweigepflicht unterliegen.

Wie bearbeitet ein Fachanwalt im Strafrecht Ihren Fall?

Als erstes wird der Anwalt zum Strafrecht seinem Mandanten den Ablauf des Strafverfahrens und der Strafverfolgung als auch seine Rechte erläutern. Er wird außerdem Einsicht in die Akten beantragen. Außerdem wird er mit seinem Mandanten nach Einsicht in die Ermittlungsakte die der Staatsanwaltschaft vorliegenden belastenden Fakten besprechen. Im Anschluss wird er eine Strategie für die Verteidigung entwickeln. Gelingt es dem Rechtsanwalt zum Strafrecht nicht, dass die Angelegenheit eingestellt wird oder mit einem Strafbefehl erledigt ist, wird er im folgenden Strafprozess seinen Mandanten vertreten und natürlich verteidigen. Um seinen Mandanten vor Gericht zu entlasten, wird er beispielsweise Dokumente vorlegen und Zeugen aufrufen lassen. Sollte es während der Gerichtsverhandlung offensichtlich werden, dass es nur noch zu einer milden Strafe führen kann, wenn der Beklagte ein vollständiges Geständnis ablegt, wird er seinen Klienten darauf zum passenden Zeitpunkt hinweisen. Ein Rechtsanwalt zum Strafrecht ist übrigens nicht nur für Angeklagte ein klarer Vorteil, er ist auch ein kompetenter Partner an der Seite, wenn Opfer vertreten werden müssen oder auch Zeugen einen fachkompetenten Rechtsbeistand brauchen.

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