Das Strafrecht ist Teil des öffentlichen Rechtes und dient dem Rechtsgüterschutz. Das dt. Strafrecht findet seine Regelungen im Strafgesetzbuch, dem StGB. Im StGB ist klar definiert, wann es sich bei einer Handlung um eine strafbare Tat handelt. Es legt die Straftatbestände und die jeweiligen Stafbemessungen fest. Strafbare Taten, die mit am öftesten begangen werden sind u.a. Diebstahl, Vergewaltigung, sexueller Missbrauch, Nötigung, Misshandlung, Körperverletzung, Hehlerei, Fahrerflucht, Unterschlagung, Untreue, Raub, Brandstiftungsdelikte, fahrlässige Tötung, Hausfriedensbruch oder auch Mord und Gewalttaten jeglicher Art. Außerdem sehr häufig zu verzeichnen sind Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz. Welche rechtlichen Konsequenzen haben Straftaten? Ist eine Strafanzeige erstattet worden, dann ist die Strafprozessordnung die Basis auf der basierend das Strafverfahren durchgeführt wird. Erlangt die Staatsanwaltschaft Kenntnis von Umständen, die ...
Zum juristischen Thema Strafrecht berät Sie kompetent Rechtsanwalt Ehssan Khazaeli (Fachanwalt für Strafrecht) mit Fachanwaltskanzlei in Berlin.
Nicht einfache Rechtsangelegenheiten aus dem Themengebiet Strafrecht beantwortet Rechtsanwalt Dr. Kai Oliver Schüttpelz (Fachanwalt für Strafrecht) aus der Stadt Berlin.
Steigern Sie Ihre Sichtbarkeit mit einem Premium-Profil und gewinnen Sie mehr Mandate!
Jetzt Profil anlegenJuristische Angelegenheiten rund um das Fachgebiet Strafrecht betreut Rechtsanwalt Benjamin Grunst (Fachanwalt für Strafrecht) aus der Stadt Berlin.
Fachanwalt Sören Grigutsch mit Anwaltskanzlei in Berlin bietet anwaltliche Beratung und vertritt Sie bei Gerichtsverfahren im Themenbereich Strafrecht.
Aktuelle Rechtsfälle rund um das Fachgebiet Strafrecht bearbeitet Rechtsanwalt Steffen Dietrich (Fachanwalt für Strafrecht) aus der Stadt Berlin.
Rechtsanwalt Horst G. Fischer mit Fachkanzlei in Berlin betreut Mandanten kompetent bei juristischen Fällen im Fachgebiet Strafrecht.
Fachanwalt Kai Jüdemann mit Anwaltskanzlei in Berlin unterstützt Mandanten als Rechtsbeistand im Anwaltsschwerpunkt Strafrecht.
Zum Fachgebiet Strafrecht erhalten Sie rechtliche Beratung von Rechtsanwalt Dr. jur. Lars Barnewitz (Fachanwalt für Strafrecht) aus dem Ort Berlin.
Nicht einfache Rechtsangelegenheiten aus dem Fachgebiet Strafrecht werden betreut von Rechtsanwältin Patricia Stark (Fachanwältin für Strafrecht) aus der Stadt Berlin.
Zum Fachbereich Strafrecht erhalten Sie Rat von Rechtsanwalt Peter Feldkamp (Fachanwalt für Strafrecht) in dem Ort Berlin.
Schildern Sie Ihr Problem ausführlich und erhalten innerhalb von Sekunden eine kostenlose KI-Ersteinschätzung:
Mit Nutzung unseres KI-Features akzeptieren Sie unsere Nutzungsbedingungen.
Einen Monat kostenlos testen: Maximieren Sie Ihre Online-Präsenz durch fachanwalt.de
Jetzt Profil anlegenGewalt gegen Polizeibeamte sorgt regelmäßig für öffentliche Empörung – und führt fast ebenso regelmäßig zu erheblichen strafrechtlichen Konsequenzen für die Beschuldigten. In Berlin kam es kürzlich zu zwei besonders brisanten Vorfällen: In einem Fall wurde ein Beamter mit einem Messer attackiert, in einem anderen Fall landeten zwei Polizisten nach Tritten im Krankenhaus. Was in der Öffentlichkeit schnell als "Angriff auf den Staat" verurteilt wird, ist aus juristischer Sicht häufig differenzierter zu bewerten. Die rechtliche Einordnung: §§ 113 und 114 StGB Das Strafgesetzbuch sieht für Angriffe auf Polizeibeamte zwei zentrale Normen vor: § 113 StGB – Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte : Wer einem...
weiter lesenDurch die Presse gingen in den letzten Monaten immer wieder Berichte über Strafverfahren wegen Beleidigung von Politikern. Es kam schon zu diversen Gerichtsverhandlungen mit Verurteilungen und auch zu Hausdurchsuchungen. Aber warum werden Politiker hier anders behandelt als normale Menschen? Es gibt einen recht neuen Straftatbestand im Strafgesetzbuch, § 188 StGB. Dieser lautet wie folgt: § 188 Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung (1) Wird gegen eine im politischen Leben des Volkes stehende Person öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (§ 11 Absatz 3) eine Beleidigung (§ 185) aus Beweggründen begangen, die mit der Stellung des Beleidigten im öffentlichen Leben...
weiter lesentrafbarkeit und Verteidigung bei Kinderpornografie – § 184b StGB erklärt vom Fachanwalt für Strafrecht Einleitung: Wenn der Verdacht alles verändert Ein Ermittlungsverfahren wegen Kinderpornografie nach § 184b StGB ist für Betroffene ein existenzieller Schock. Oft beginnt es mit einer Hausdurchsuchung – ohne Vorwarnung. Die Behörden arbeiten standardisiert, aber für Betroffene beginnt eine Phase tiefer Verunsicherung. ➡️ Wenn gegen Sie ermittelt wird, sollten Sie keine Zeit verlieren. Nutzen Sie unsere kostenlose Ersteinschätzung und lassen Sie sich beraten. 1. Was regelt § 184b StGB? § 184b StGB stellt den Besitz, die Verbreitung und Herstellung kinderpornografischer Inhalte unter...
weiter lesenEs besteht kein Zweifel, eine Straftat zu begehen kann üble Konsequenzen haben. Hat man Probleme mit dem Strafrecht, sollte man daher nicht zögern und sich spätestens nachdem man eine Anklage erhalten hat an einen Rechtsanwalt zum Strafrecht wenden. Am besten sollte man sich dabei an einen Fachanwalt wenden, der bzw. die nicht nur auf das Strafrecht im Allgemeinen spezialisiert ist, sondern dessen / deren Tätigkeitsschwerpunkt im benötigten strafrechtlichen Unterbereich liegt wie dem Sexualstrafrecht, Drogenstrafrecht, Jugendstrafrecht, Arztstrafrecht, Wirtschaftsstrafrecht, Umweltstrafrecht, Strafprozessrecht, Steuerstrafrecht, Kapitalstrafrecht, Medizinstrafrecht, Korruptionsstrafrecht, Verkehrsstrafrecht oder auch im Insolvenzstrafrecht. Ein Fachanwalt im Strafrecht verfügt über fundiertes Fachwissen in sämtlichen Bereichen, in denen Straftaten begangen werden können. Er verfügt sowohl in der Theorie als auch in der Praxis über fundiertes fachliches Know-how und kann auf einen breiten Erfahrungsschatz zurückgreifen. In Berlin sind etliche Rechtsanwälte vertreten, die sich auf Strafrecht spezialisiert haben. Entscheidet man sich dafür, die eigene Strafrechtssache einem Rechtsanwalt zum Strafrecht in Berlin zu übergeben, hat man die beste Basis, eine so milde Strafe als möglich zu bekommen oder sogar vollständig freigesprochen zu werden. Kann man sich selbst keinen Rechtsanwalt leisten, dann wird ein Pflichtverteidiger gestellt. Der Pflichtverteidiger übernimmt dann die Verteidigung seines Mandanten. Jedoch ist es sicherlich nicht von der Hand zu weisen, dass es von Vorteil ist, sich selbst einen Anwalt für Strafrecht aus Berlin auszuwählen. Unbedingt darauf hinzuweisen ist, dass sowohl der Rechtsanwalt im Strafrecht in Berlin als auch ein zugeteilter Pflichtverteidiger der Schweigepflicht unterliegen.
Als erstes wird der Anwalt zum Strafrecht seinem Mandanten den Ablauf des Strafverfahrens und der Strafverfolgung als auch seine Rechte erläutern. Er wird außerdem Einsicht in die Akten beantragen. Außerdem wird er mit seinem Mandanten nach Einsicht in die Ermittlungsakte die der Staatsanwaltschaft vorliegenden belastenden Fakten besprechen. Im Anschluss wird er eine Strategie für die Verteidigung entwickeln. Gelingt es dem Rechtsanwalt zum Strafrecht nicht, dass die Angelegenheit eingestellt wird oder mit einem Strafbefehl erledigt ist, wird er im folgenden Strafprozess seinen Mandanten vertreten und natürlich verteidigen. Um seinen Mandanten vor Gericht zu entlasten, wird er beispielsweise Dokumente vorlegen und Zeugen aufrufen lassen. Sollte es während der Gerichtsverhandlung offensichtlich werden, dass es nur noch zu einer milden Strafe führen kann, wenn der Beklagte ein vollständiges Geständnis ablegt, wird er seinen Klienten darauf zum passenden Zeitpunkt hinweisen. Ein Rechtsanwalt zum Strafrecht ist übrigens nicht nur für Angeklagte ein klarer Vorteil, er ist auch ein kompetenter Partner an der Seite, wenn Opfer vertreten werden müssen oder auch Zeugen einen fachkompetenten Rechtsbeistand brauchen.