Impressum auf Webseiten und Anforderungen bei den Pflichtangaben

Von fachanwalt.de-Redaktion, letzte Bearbeitung am: 26. Juni 2024

Impressum auf Webseiten (© froxx / stock.adobe.com)
Impressum auf Webseiten (© froxx / stock.adobe.com)
Diese kostenlose Webseite soll dazu dienen, dass ein bisschen Licht in das "Impressums-Dunkel" kommt und damit niemand mehr befürchten muss, paar hundert Euro wegen einem Verstoß gegen die Impressumspflicht ausgeben zu müssen.

Impressum auf Webseiten und Anforderungen bei den Pflichtangaben

Die Regelungen zur Impressumspflicht sind in Deutschland im Medienstaatsvertrag (MStV) und im Telemediengesetz (TMG) festgelegt. Der MStV regelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für Rundfunk und Telemedien, während das TMG die Vorschriften für die Nutzung von Telemedien regelt.

Im MStV wird die Impressumspflicht in § 18 geregelt. Danach müssen Anbieter von Telemedien, die nicht ausschließlich persönlichen oder familiären Zwecken dienen, ein Impressum bereithalten. Ausgenommen von der Impressumspflicht sind nur Telemedien, die keine journalistisch-redaktionellen Inhalte aufweisen.

Das TMG regelt die Vorschriften zur Informationspflicht in §§ 5 und 6. Dort ist unter anderem festgelegt, welche Angaben im Impressum enthalten sein müssen.

Was ist ein Impressum?

Ein Impressum ist eine Art "Visitenkarte" einer Website. Es gibt Auskunft über den Betreiber der Website sowie dessen Kontaktdaten. Dabei geht es um die Bereitstellung von Informationen, die es Nutzern ermöglichen, den Betreiber der Website bei Bedarf zu kontaktieren. Das Impressum muss leicht zugänglich sein und sollte auf jeder Seite der Website vorhanden sein.

Die Impressumspflicht gilt in Deutschland seit dem 1. März 2007. Sie geht auf eine europäische Richtlinie zurück, die das Ziel verfolgt, den Schutz der Verbraucher im Bereich des elektronischen Geschäftsverkehrs zu stärken. Die Impressumspflicht betrifft alle Websites, die geschäftsmäßig genutzt werden, also auch private Websites, wenn sie geschäftsmäßig genutzt werden.

Welche Angaben müssen im Impressum enthalten sein?

Im Impressum müssen bestimmte Angaben gemacht werden, um den Anforderungen des Gesetzgebers zu genügen. Das TMG und die DSGVO schreiben die folgenden Pflichtangaben vor:

  • Name und Anschrift des Anbieters
  • E-Mail-Adresse und Telefonnummer
  • Vertretungsberechtigter
  • Handelsregister-Nummer (falls vorhanden)
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (falls vorhanden)
  • Zuständige Aufsichtsbehörde
  • Registergericht
  • Registernummer
  • Verantwortlicher im Sinne des Presserechts (bei journalistisch-redaktionellen Inhalten)
  • Gegebenenfalls die Berufsbezeichnung sowie die Kammer, der der Anbieter angehört

Je nach Art der Website können noch weitere Angaben erforderlich sein. So muss beispielsweise bei Online-Shops zusätzlich die Handelsregisternummer oder die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer angegeben werden.

Im Einzelfall kann es auch erforderlich sein, eine Datenschutzerklärung und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) bereitzustellen. Hierbei ist insbesondere auf die DSGVO zu achten, die seit dem 25. Mai 2018 in Kraft ist. In der Datenschutzerklärung muss der Anbieter Auskunft darüber geben, welche personenbezogenen Daten er erhebt und zu welchem Zweck er diese nutzt.

Was ist die Impressumspflicht?

Die Impressumspflicht bezeichnet die gesetzliche Verpflichtung, auf bestimmten Webseiten und Online-Präsenzen ein Impressum zu führen. Ein Impressum ist eine Zusammenstellung von Pflichtangaben, die es dem Nutzer der Webseite ermöglichen, den Betreiber des Angebots zu identifizieren und zu kontaktieren. Dabei ist es wichtig, dass das Impressum leicht auffindbar und gut lesbar ist, um den Nutzern eine schnelle Kontaktaufnahme zu ermöglichen.

In welchen Fällen besteht eine Impressumspflicht?

Die Impressumspflicht gilt grundsätzlich für alle Webseiten, die geschäftsmäßig genutzt werden. Dabei ist die geschäftsmäßige Nutzung nicht auf kommerzielle Angebote beschränkt, sondern umfasst auch private oder gemeinnützige Angebote, wenn sie eine gewisse Professionalität aufweisen. Eine Ausnahme besteht lediglich für Webseiten, die rein privaten Zwecken dienen, wie z.B. private Blogs oder Hobbyseiten.

Im Einzelnen besteht eine Impressumspflicht für folgende Arten von Webseiten:

  • Gewerbliche Webseiten, die der Förderung des eigenen Geschäfts dienen
  • Webseiten von Freiberuflern, Selbstständigen und Unternehmen
  • Vereins- und Verbands-Webseiten
  • Webseiten von öffentlich-rechtlichen Körperschaften
  • Webseiten von politischen Parteien und Gruppierungen
  • Webseiten von Online-Shops

Beispiel: Wenn ein Webdesigner eine Webseite erstellt, um seine Dienstleistungen anzubieten, besteht eine Impressumspflicht. Auch eine Webseite eines gemeinnützigen Vereins oder einer politischen Partei muss ein Impressum enthalten.

Wann besteht keine Impressumspflicht?

Es gibt einige Ausnahmen, bei denen keine Impressumspflicht besteht. So ist ein Impressum beispielsweise nicht notwendig für private Homepages, die keinen geschäftlichen Hintergrund haben. Hier ist jedoch zu beachten, dass die Grenzen zwischen privaten und geschäftlichen Webseiten fließend sind. Wenn eine private Homepage einen Blog oder eine Fotogalerie enthält, die öffentlich zugänglich sind, kann dies bereits als geschäftsmäßige Nutzung angesehen werden.

Auch Webseiten, die ausschließlich journalistisch-redaktionelle Inhalte anbieten, sind von der Impressumspflicht ausgenommen, sofern sie den Vorgaben des Medienstaatsvertrags entsprechen (siehe unten).

Beispiele für die Impressumspflicht

Um die Impressumspflicht zu verdeutlichen, sollen im Folgenden einige Beispiele aufgeführt werden.

  • Beispiel 1: Ein Einzelunternehmer betreibt eine Website, auf der er seine Dienstleistungen anbietet. In diesem Fall besteht eine Impressumspflicht, da es sich um ein geschäftsmäßiges Angebot handelt.

  • Beispiel 2: Ein Privatmann betreibt eine Website, auf der er über seine Hobbys berichtet. Hier besteht grundsätzlich keine Impressumspflicht, da es sich nicht um ein geschäftsmäßiges Angebot handelt. Allerdings kann es in Einzelfällen auch hier zur Impressumspflicht kommen, wenn beispielsweise Werbeeinnahmen erzielt werden oder die Website in anderer Weise kommerziell genutzt wird.

  • Beispiel 3: Ein gemeinnütziger Verein betreibt eine Website, auf der er über seine Aktivitäten informiert. Auch hier besteht eine Impressumspflicht, da es sich um ein geschäftsmäßiges Angebot handelt.

  • Beispiel 4: Eine private Homepage wird betrieben, auf der Fotos veröffentlicht werden. In diesem Fall besteht grundsätzlich keine Impressumspflicht. Allerdings kann es auch hier in Einzelfällen zur Impressumspflicht kommen, wenn beispielsweise Werbeeinnahmen erzielt werden.

Fazit

Die Impressumspflicht ist eine wichtige Vorschrift im deutschen Recht. Wer eine Website betreibt, sollte sich daher unbedingt mit den Anforderungen an ein Impressum vertraut machen. Dabei ist darauf zu achten, dass die Impressumspflicht nicht nur für geschäftsmäßige Angebote, sondern auch für gemeinnützige Vereine und private Homepages gelten kann. Die Regelungen zur Impressumspflicht sind im Medienstaatsvertrag und im Telemediengesetz festgelegt. Verstöße gegen die Impressumspflicht können mit hohen Bußgeldern geahndet werden, weshalb es sich empfiehlt, das Impressum auf der Website korrekt und vollständig zu gestalten.

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FAQ zu Impressum Recht

Was ist ein Impressum?

Ein Impressum ist eine rechtliche Pflichtangabe, die von Betreibern einer Website, eines Online-Shops oder eines Blogs gemacht werden muss. Es enthält Informationen zum Betreiber, die Kontaktinformationen und gegebenenfalls weitere Angaben, die für die Webseite relevant sind.

Wo wird die Impressumpflicht geregelt?

Die Regelungen zur Impressumspflicht sind in Deutschland im Medienstaatsvertrag (MStV) und im Telemediengesetz (TMG) festgelegt

Warum ist ein Impressum notwendig?

Ein Impressum ist gesetzlich vorgeschrieben und dient dazu, dass Nutzer und Behörden den Betreiber einer Webseite kontaktieren können. Das Impressum soll Transparenz schaffen und Vertrauen in die Webseite fördern. Ohne Impressum können Abmahnungen drohen.

In welchen Fällen besteht eine Impressumspflicht?

Die Impressumspflicht gilt grundsätzlich für alle Webseiten, die geschäftsmäßig genutzt werden. Dabei ist die geschäftsmäßige Nutzung nicht auf kommerzielle Angebote beschränkt, sondern umfasst auch private oder gemeinnützige Angebote, wenn sie eine gewisse Professionalität aufweisen. Eine Ausnahme besteht lediglich für Webseiten, die rein privaten Zwecken dienen, wie z.B. private Blogs oder Hobbyseiten.

Welche Angaben müssen im Impressum gemacht werden?

Es gibt bestimmte Pflichtangaben, die im Impressum gemacht werden müssen. Dazu gehören:

  • Name und Anschrift des Betreibers
  • Telefonnummer und/oder E-Mail-Adresse des Betreibers
  • Name und Anschrift des Vertretungsberechtigten (wenn der Betreiber eine juristische Person ist)
  • Handelsregisternummer und Registergericht (wenn der Betreiber eine juristische Person ist)
  • Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (wenn der Betreiber Umsatzsteuerpflichtig ist)
  • Name und Anschrift des Datenschutzbeauftragten (wenn erforderlich)
  • Angaben zu berufsrechtlichen Regelungen (wenn der Betreiber eine berufsrechtlich regulierte Tätigkeit ausübt)

Wo muss das Impressum platziert werden?

Das Impressum muss leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar sein. Es sollte auf jeder Seite der Webseite leicht zu finden sein, zum Beispiel im Footer oder in der Navigation. Bei einem Blog oder einem Online-Shop sollte das Impressum auch auf der Startseite platziert werden.

Was sind die rechtlichen Folgen bei einem fehlenden Impressum?

Das Fehlen eines Impressums kann abgemahnt werden. Die Abmahnung kann zu hohen Kosten führen, da Abmahnanwälte oft hohe Abmahngebühren fordern. Zudem kann ein fehlendes Impressum auch ein Bußgeld nach sich ziehen.

Fachanwalt.de-Tipp: Ein Impressum ist eine wichtige rechtliche Pflichtangabe für Betreiber von Webseiten, Online-Shops oder Blogs. Es dient dazu, Transparenz zu schaffen und das Vertrauen der Nutzer in die Webseite zu fördern. Werden die Pflichtangaben im Impressum nicht beachtet, kann dies zu Abmahnungen und Bußgeldern führen.

 

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