
Impressum auf Webseiten (© froxx / stock.adobe.com)Wenn man der Impressumspflicht unterliegt, stellt sich die Frage, wie man die Angaben im Internet platzieren sollte. Nach § 5 Abs. 1 DDG haben Diensteanbieter die Informationen leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten. Diese Formulierung entspricht dabei weitgehend der bisherigen Rechtslage.
Leichte Erkennbarkeit
Die Anbieterkennzeichnung muss klar erkennbar sein. Dafür ist eine ausreichende Schriftgröße zu wählen, die gut lesbar ist.
Häufig treten Probleme bei der Bezeichnung der Anbieterkennzeichnung auf. Diese muss so gestaltet sein, dass sie für jeden Nutzer verständlich ist.
Der BGH hat am 20.07.2006 (Az. I ZR 228/03) – GRUR 2006, 934 – entschieden, dass eine Anbieterkennzeichnung, die über zwei Links erreichbar ist, den Anforderungen an die leichte Erkennbarkeit und unmittelbare Erreichbarkeit genügt. Diese Grundsätze gelten unverändert auch für das DDG.
Die Bezeichnungen „Impressum“ und „Kontakt“ sind dabei nach dem BGH gebräuchlich und ausreichend. (vgl. auch Kaestner/Tews, WRP 2002, 1011, 1016)
Nicht ausreichend ist es jedoch, die Anbieterkennzeichnung in den AGB zu verstecken. Das OLG München hat am 12.02.2004 (Az. 29 U 4564/03) – WRP 2004, 769 – entschieden, dass ein Link „Impressum“, der erst nach Scrollen auf der vierten Bildschirmseite sichtbar wird, gegen die Anforderungen der leichten Erkennbarkeit verstößt. Nach Ansicht des Gerichts müssen die Anbieterinformationen an gut wahrnehmbarer Stelle, ohne langes Suchen und jederzeit auffindbar sein.
Außerdem führte das OLG München aus, dass Links wie „Über XXX.de“ und „Impressum“ nicht direkt nebeneinander platziert werden sollten. Durch die Ähnlichkeit zum verbreiteten Link „Wir über uns“ könne der Nutzer ansonsten nicht klar erkennen, welcher Link zur Anbieterkennzeichnung führt.
Unmittelbare Erreichbarkeit
Optimal ist es, wenn der Nutzer von jeder einzelnen Seite der Webseite direkt zur Anbieterkennzeichnung gelangen kann. Entweder wird das Impressum auf jeder Seite selbst eingebunden oder es wird von jeder Unterseite auf eine eigene Impressumsseite verlinkt. Letzteres ist im Internet üblich.
Früher wurde oft verlangt, dass ein Nutzer mit nur einem Klick zum Impressum gelangt. Nach dem oben erwähnten BGH-Urteil von 2006 (I ZR 228/03) sind jedoch zwei Klicks völlig ausreichend.
Die Erreichbarkeit darf außerdem nicht von bestimmten Scripten oder Plug-Ins (z.B. JavaScript-Popups) abhängen. Ebenso sollte die Anbieterkennzeichnung stets in der Sprache der Webseite verfasst sein.
Immer mehr Webmaster legen ihr Impressum nur als Bilddatei (JPEG oder GIF) an, um Spam zu vermeiden. Nach Stimmen in der Literatur reicht das jedoch nicht aus, weil dadurch die Barrierefreiheit (z.B. für Blinde mit Screenreadern) nicht mehr gegeben ist. Das Interesse an Spam-Schutz muss hier hinter dem Schutz der Nutzer zurücktreten.
Ständige Verfügbarkeit
Das Impressum muss ständig verfügbar sein, d.h. jederzeit abrufbar und druckbar. Es darf nicht nur in Formaten wie PDF angeboten werden, für die ein spezieller Reader erforderlich ist. Nutzer sollen die Informationen dauerhaft speichern können, ohne zusätzliche Software installieren zu müssen.
Telefonnummer im Impressum
Nach EuGH-Urteil vom 16.10.2008 (C-298/07) – NJW 2008, 3555 – ist die Angabe einer Telefonnummer nicht zwingend, wenn eine andere schnelle Kontaktmöglichkeit (z.B. ein Kontaktformular) vorhanden ist, die zeitnah beantwortet wird. Der Webseitenbetreiber muss jedoch auf Wunsch des Nutzers eine „schnelle unmittelbare Kommunikation“ ermöglichen. Es reicht also, wenn alternativ ein Kontaktformular angeboten wird, das innerhalb von etwa 60 Minuten bearbeitet wird. Will der Nutzer anschließend offline Kontakt aufnehmen, muss der Anbieter ggf. telefonisch erreichbar sein.
Empfehlung: Unternehmen sollten dennoch immer eine Telefonnummer im Impressum angeben, um rechtssicher zu sein und Vertrauen zu schaffen.
Tipps zur Platzierung des Impressums im Überblick:
- Das Impressum sollte gut sichtbar und leicht auffindbar sein, idealerweise bei einer Auflösung von 1024×768 Pixel dauerhaft oder direkt verlinkt.
- Es sollte nicht erst durch langes Scrollen sichtbar werden.
- Auf ausreichende Schriftgröße und Kontraste achten.
- Bezeichnungen wie „Impressum“ oder „Kontakt“ sind optimal.
- Links wie „Über uns“ sollten nicht unmittelbar neben dem Impressumslink stehen.
- Von jeder Seite sollte das Impressum in höchstens zwei Klicks erreichbar sein.
- Das Impressum muss in der Sprache der Webseite formuliert sein.
- Es sollte nicht ausschließlich als Bild hinterlegt werden.










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