Ratgeber: Mietrecht und Wohnungseigentumsrecht
Bei Gemeinschaftsflächen im Mietrecht handelt es sich z. B. um den Garten, Trockenboden, Waschküche, Hof, Kinderspielplatz und Treppenhaus. Sind diese Flächen nicht im Mietvertrag mit vermietet, dann hat der Mieter lediglich ein Recht zur Mitbenutzung. Es handelt sich dann nur um eine Gefälligkeit des Vermieters, die jederzeit widerrufen werden kann. Duldet jedoch der Vermieter die jahrelange Nutzung der Gemeinschaftsflächen zum Abstellen von Gegenständen, dann tritt hierfür eine Bindungswirkung ein. So kann z. B. eine Gartennutzung zum mietvertraglichen Gebrauch gehören, wenn der Mieter jahrelang den Garten durch Aufstellen einer ... weiter lesen
Der Vermieter hat im Mietrecht die Möglichkeit dem Mieter die Wohnung bei Zahlungsverzug zu kündigen. Die Kündigungsmöglichkeit wegen Zahlungsverzug wird ab dem 01.04.2020 wegen der Corona-Krise eingeschränkt. Die Kündigung von Wohnraum muss durch den Vermieter schriftlich (§ 568 I BGB) und mit einer Begründung (§ 573 III BGB) erfolgen. a) Ordentliche Kündigung wegen Zahlungsverzug Die Voraussetzungen für eine ordentliche Kündigung des Mietvertrages richten sich nach § 573 BGB. Der Vermieter muss ein berechtigtes Interesse an der Kündigung des Mieters haben. Solche Kündigungsgründe ... weiter lesen
Den Vermieter trifft die Pflicht zur Erhaltung der Mietsache. Im Mietrecht ist es aber üblich, im Mietvertrag dem Mieter die Renovierung übertragen. Ist dem Mieter die Renovierung der Mietsache nicht übertragen oder die Vereinbarung unwirksam, bleibt es jedoch dabei, dass der Vermieter die Mietsache zu renovieren hat. Zu den Schönheitsreparaturen gehören das Tapezieren, das Anstreichen der Wände, das Streichen der Fußböden und Heizkörper einschließlich der Heizungsrohre, der Innentüren sowie der Fenster und der Außentüren von innen. 1. Durchzuführende Renovierungsarbeiten Das Entfernen von alten ... weiter lesen
Zum ordnungsgemäßen Gebrauch der Mietsache zählt im Mietrecht , dass der Mieter keinen unzumutbaren Beeinträchtigungen durch Lärm ausgesetzt wird. Ist dies dennoch der Fall, hat der Mieter ein Recht auf Mietminderung . Er kann gegenüber dem Vermieter einen Anspruch haben, dass dieser gegen den Lärmverursacher vorgeht. Ferner kann der Mieter selbst von störenden Dritten, die Unterlassung des Lärms verlangen. 1. DIN-Vorschriften Ob der Mieter in seiner Ruhe unzumutbar gestört wird, hängt nicht von der Einhaltung von Dezibelwerten ab. Maßgebend ist vielmehr das Empfinden eines verständigen ... weiter lesen
Der Mieter darf Dritten die Mieträume ganz oder zum Teil zur selbstständigen Nutzung nur mit Erlaubnis des Vermieters überlassen (§ 540 Abs. 1 BGB). 1. Gebrauchsüberlassung ohne Erlaubnis des Vermieters Der Mieter ist ohne Erlaubnis des Vermieters berechtigt, seinen Ehegatten, minderjährige Kinder und Angehörige, soweit sie Familienmitglieder sind, aufzunehmen. Er hat allerdings nicht das Recht, ohne Erlaubnis des Vermieters den Bruder, Schwager oder Lebensgefährten von Kindern aufzunehmen. 2. Erlaubnis des Vermieters zur Gebrauchsüberlassung Der Mieter hat einen Anspruch auf die Erlaubnis des Vermieters zur ... weiter lesen
Nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter die Pflicht, das Mietobjekt an den Vermieter zurückzugeben (§ 546 Abs. 1 BGB). Bei einer Mehrheit von Mietern (z.B. einer Wohngemeinschaft ) haften alle Mieter als Gesamtschuldner auf die Rückgabe der Wohnung (§§ 431, 421 BGB). Die gesamtschuldnerische Haftung besteht auch dann, wenn die Rückgabe nur durch einen der Mieter vertragsgemäß erfolgen kann. Der Rückgabeanspruch steht dennoch dem Vermieter auch gegenüber den Mietern zu, die bereits den Besitz an der Wohnung endgültig aufgegeben haben. 1. Rückgabe durch Besitzeinräumung Die ... weiter lesen
Nach Beendigung des Mietverhältnisses und Rückgabe der Mieträume ist eine gezahlte Mietkaution durch den Vermieter zurückzugeben oder zu verwerten. Die Kaution ist zurückzugeben, wenn alle Ansprüche des Vermieters erfüllt oder verjährt sind. Der Vermieter kann allerdings gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch mit Schadenersatzansprüchen aufrechnen, auch wenn diese bereits verjährt sind. Das gilt nicht für Ansprüche, die bei Beendigung der Mietzeit und damit bei Entstehung der Aufrechnungslage bereits verjährt waren (§ 390 BGB). Gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch des Mieters kann der ... weiter lesen
Gem. § 558 Abs. 1 Satz 1 BGB ist der Vermieter berechtigt, eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete zu verlangen. Die Mieterhöhung kann erfolgen, wenn die Miete 15 Monate unverändert geblieben ist. Die ortsübliche Vergleichsmiete wird im Mietrecht aus den üblichen Mieten gebildet, die in der Gemeinde für Wohnraum vergleichbarer Art, Größe, Lage, Beschaffenheit und energetischer Ausstattung in den letzten vier Jahren vereinbart oder geändert wurden. In den Mietspiegel dürfen solche Mieten nicht einfließen, die nicht im gewöhnlichen Geschäftsverkehr zustande gekommen sind und Mieten, ... weiter lesen
Der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse darin zu wissen, ob im vorangegangenen Mietverhältnis die Miete pünktlich bezahlt wurde. Ferner möchte er auch wissen, ob es durch den Mietinteressenten im vorangegangenen Mietverhältnis zu Störungen des Hausfriedens gekommen ist. Solche Störungen können den Vermieter zu einem Einschreiten im Rahmen der Gebrauchsgewährungspflicht gegenüber anderen Mietern zwingen und berechtigen möglicherweise zu einer Mietminderung der Mieter. Fragen nach der Person und Anschrift des Vorvermieters, der Dauer des vorangegangenen Mietverhältnisses und der Erfüllung der mietvertraglichen ... weiter lesen
In der Regel halten Vermieter und Mieter im Mietrecht die Mietfläche im Mietvertrag fest. Stellt sich später heraus, dass die tatsächliche Mietfläche von der im Mietvertrag vereinbarten Mietfläche erheblich abweicht, kann darin ein Mangel der Mietsache gesehen werden. 1. Erhebliche Abweichung Das kann insbesondere, bei einer Flächenabweichung von über 10% angenommen werden (BGH, 24.03.2004, Az. VIII ZR 295/03). Dieser generelle Grundsatz gilt auch dann, wenn im Mietvertrag lediglich eine ca.-Angabe steht (BGH, 24.03.2004, Az. VIII ZR 133/03). Das gilt aber dann nicht, wenn Vermieter und Mieter bei der Besichtigung übereinstimmend ... weiter lesen
Das Treppenhaus eines Wohnhauses ist eine Gemeinschaftsfläche, dessen Nutzung im Mietrecht in erster Linie durch den Vermieter bestimmt werden darf. Der Vermieter hat auch Sicherheitsvorschriften für die Nutzung des Treppenhauses einzuhalten. Das Treppenhaus dient als Fluchtweg und es sind Brandschutzvorschriften im Treppenhaus einzuhalten. In der Hausordnung oder im Mietvertrag ist bestimmt, ob und ggf. wie das Treppenhaus von den einzelnen Mietern genutzt werden darf. 1. Abstellen von Gegenständen im Treppenhaus Der Vermieter hat die Verkehrssicherungspflicht und haftet deshalb für die Sicherheit im Treppenhaus. So müssen aus Brandschutz- und ... weiter lesen
Bei der Prüfung der Betriebskostenabrechnung reicht es im Mietrecht nicht aus, lediglich die Positionen zur Betriebskostenabrechnung nachzurechnen. Ob die Kosten in der angegebenen Höhe auch entstanden sind, lässt sich nur durch die Einsichtnahme in die Unterlagen zur Betriebskostenabrechnung feststellen. 1. Fälligkeit der Abrechnung a) Formelle Wirksamkeit Voraussetzung für die Fälligkeit der Betriebskostennachzahlung ist der Zugang einer formell ordnungsgemäßen Abrechnung. Das ist dann der Fall, wenn sie den Anforderungen des § 259 BGB entspricht. Die Betriebskostenabrechnung muss eine geordnete Zusammenstellung der ... weiter lesen
Vor Abschluss eines Mietvertrages ist es im Mietrecht üblich, dass Vermieter von Mietinteressenten eine Selbstauskunft verlangen. Vermieter haben ein berechtigtes Interesse daran zu wissen, wer in die Wohnung einzieht. Grundsätzlich sind Mietinteressenten nicht verpflichtet eine Selbstauskunft zu erteilen. Allerdings wird der Vermieter den Mietinteressenten, die die Selbstauskunft nicht abgegeben haben, auch nicht seine Wohnung vermieten. Aber nicht alle Fragen sind bei einer Mieterselbstauskunft zulässig. Zulässig ist eine Frage nur dann, wenn das Interesse des Vermieters berechtigt und schutzwürdig ist und gegenüber dem Geheimhaltungsinteresse des ... weiter lesen
Schließen Mieter und Vermieter einen Mietvertrag, wird der Mieter gemäß § 535 BGB verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Im Falle einer Wohnraummiete muss der Vermieter dem Mieter während der Mietzeit den Zutritt zur Wohnung bzw. zum Haus gewähren. Hierfür ist es notwendig, dass der Vermieter dem Mieter die Schlüssel überlässt (OLG Düsseldorf 07.07.2005 Az. I-10 U 202/04). Wie viele Schlüssel der Mieter vom Vermieter verlangen kann, richtet sich nach der entsprechenden Vereinbarung im Mietvertrag und wenn diese fehlt, nach der Zahl der Wohnungsnutzer (LG Berlin ... weiter lesen
Grundsätzlich gilt, dass Grillen auf dem Balkon erlaubt ist, solange sich kein anderer Mieter im Umfeld wesentlich beeinträchtigt fühlt (LG München, Beschluss vom 12.01.2004, Az. 15 S 22735/03). Dies ist jedoch spätestens dann der Fall, wenn der durch das Grillen entstehende Rauch und Ruß durch das Fenster oder die Türen in die Nachbarwohnung eindringt. 1. Mietrecht Dabei ist zu beachten, dass im Rahmen einer Hausordnung oder im Mietvertrag durch den Vermieter ein Grillverbot ausgesprochen werden kann. Wird trotzdem gegrillt, stellt dieses Verhalten eine Verletzung der Mieterpflichten dar und kann eine Abmahnung und bei wiederholtem ... weiter lesen
Aufgrund der Berichterstattung in Presse und Fernsehen glauben nun viele Mieter, im Mietrecht seien sämtliche Vereinbarungen zu Schönheitsreparaturen in den Mietverträgen unwirksam. Das ist jedoch so pauschal nicht richtig. Vielmehr ist das stets im Einzelfall zu prüfen. Die Klausel kann dann unwirksam sein, wenn sie die Rechte des Mieters unverhältnismäßig stark einschränkt. Für den Fall, dass der Mieter die Wohnung bei seinen Auszug aufgrund einer von ihm für wirksam erachteten Endrenovierungsklausel auf eigene Kosten renoviert, steht ihm bei nachträglicher Feststellung der Unwirksamkeit der Klausel eine ... weiter lesen
Vermieter können die Miete an die ortsübliche Vergleichsmiete nach § 558 BGB anpassen . Die ortsübliche Vergleichsmiete kann sich aus dem Mietspiegel einer Gemeinde ergeben. Damit legt die Gemeinde die üblichen Mietpreise für Wohnungen fest, die ihrer Größe, örtlichen Lage, Ausstattung und Beschaffenheit miteinander vergleichbar sind. Gibt es keinen Mietspiegel, kann ein Vermieter die Vergleichsmiete durch die Angabe von durch (vergleichbaren!) Vergleichswohnungenein oder auch durch ein Sachverständigen-Gutachten ermitteln. Letzteres ist äußerst selten aufgrund hoher Kosten für die Gutachten. Der Vermieter ... weiter lesen
Vermieter und Mieter eines Gewerbemietvertrages können im Mietvertrag eine ausschließlich verbrauchsabhängige Verteilung der Heizkosten vereinbaren und damit von den in der Heizkostenverordnung HeizKV vorgesehenen Höchstsätzen für den verbrauchsabhängigen Anteil abweichen. So entschied der BGH mit seinem Urteil vom 30.01.2019 XII ZR 46/18 . Für die Praxis bedeutet das: Wenn verbrauchs un abhängige Heizkosten nach einer individuellen Vereinbarung im Mietvertrag nicht umlagefähig sind, schuldet der Mieter diese Kosten nicht. Betriebskosten, Nebenkosten und Heizkosten fallen in Gewerbemietverhältnissen oft in ... weiter lesen
Urteil des BGH vom 12. April 2019 – V ZR 112/18 Gegenstand der verkündeten Entscheidung des für das Wohnungseigentumsrecht zuständigen V. Zivilsenats des Bundesgerichtshofs ist die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die kurzzeitige Vermietung von Eigentumswohnungen (z.B. an Feriengäste) auf der Grundlage einer sogenannten Öffnungsklausel in der Teilungserklärung durch Mehrheitsbeschluss verboten werden kann. Sachverhalt: Die Parteien bilden eine Wohnungseigentümergemeinschaft mit acht Wohnungen. Die Klägerin ist Eigentümerin einer der Wohnungen, die Beklagten sind die übrigen ... weiter lesen
Der BGH hat entschieden, daß der Kündigungstatbestand des § 573 Abs. 2 Nr. 2 BGB - Eigenbedarf - in den Fällen entsprechend anzuwenden ist, in denen als Vermieterin eine Gesellschaft des bürgerlichen Rechts auftritt. Der Bundesgerichtshof hat damit seine bisherige Rechtsprechung, wonach einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts ein Eigenbedarf eines Gesellschafters oder deren Angehörigen "zuzurechnen" ist, im Ergebnis bestätigt. Insbesondere hält der BGH nicht länger daran fest, dass die Verletzung der Anbietepflicht einr Ersatzmietwohnung im eigenen Bestand durch den Vermieter zwingend die Unwirksamkeit der ... weiter lesen