Anwalt Arbeitsrecht Hamburg – Fachanwälte finden!

Rechtsanwälte in Hamburg finden
Anwalt Arbeitsrecht Hamburg (© powell83 / Fotolia.com)

Im deutschen Recht gehört das Arbeitsrecht mit zu den schwierigsten und umfangreichsten Rechtsgebieten. Leider ist kein Arbeitnehmer vor Rechtstreitigkeiten mit dem Arbeitgeber gefeit. Rechtliche Probleme mit dem Arbeitgeber können leider ganz unerwartet und schnell entstehen. Gerade in Belangen rund um den Arbeitsplatz handelt es sich allerdings bei den Rechtsproblemen nicht selten um ganz spezielle Einzelfälle, bei denen der Gesetzgeber zur Urteilsfindung ganz explizit auf die genaue Einzelsituation eingehen muss.

Es gibt jede Menge Rechtsprobleme, mit denen man als Arbeitnehmer konfrontiert werden kann. Ob Abmahnung, Kündigung, Abfindung oder auch Mobbing etc. Ist man Laie, hat man nicht das Know-how, die Situation rechtlich einzuschätzen. Genau aus diesem Grund führt kein Weg daran vorbei, sich rechtlichen Rat einzuholen. Nur einem Experten ist es möglich, unter Berücksichtigung aller Faktoren, eine klare rechtliche Bewertung ...

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Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Hamburg


Arbeitsrecht Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall über den Beendigungstermin hinaus? - Zum Teil noch immer unbekannt
19.09.2024
Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung (bis zu sechs Wochen wegen derselben Erkrankung) endet an sich mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses, auch wenn der sechswöchige Zeitraum noch nicht ausgeschöpft ist. Das Gesetz sieht hiervon seit Langem aber eine Ausnahme vor, die manche Arbeitgeber auch heute noch überrascht. In meiner Beratungspraxis habe ich nach Jahren der "Pause" wieder mehrere Fälle, die den § 8 Abs. 1 EFZG betreffen. Was steht in § 8 Abs. 1 EFZG? Kurz gefasst: Wenn der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis "aus Anlass der Arbeitsunfähigkeit" kündigt, muss er die Entgeltfortzahlung (bis zu sechs Wochen wegen derselben Erkrankung) auch über das Ende des Arbeitsverhältnisses leisten (an sich wäre das ... weiter lesen
Arbeitsrecht Minusstunden im Sommerloch: Rechtliche Fallstricke für Arbeitnehmer und Arbeitgeber
Die Sommerzeit bringt für viele Unternehmen eine Phase reduzierter Geschäftsaktivitäten mit sich. Leere Büros, ruhige Telefone und eine Flut von Abwesenheitsnotizen prägen das Bild. In dieser Zeit des sogenannten Sommerlochs kann es leicht zu Minusstunden kommen. Doch was genau sind Minusstunden im Sommerloch und welche rechtlichen Aspekte müssen Arbeitnehmer und Arbeitgeber beachten? Definition und Entstehung von Minusstunden im Sommerloch Minusstunden entstehen, wenn Arbeitnehmer weniger arbeiten als vertraglich vereinbart. Im sogenannten Sommerloch kann dies besonders häufig vorkommen, etwa wenn Mitarbeiter aufgrund geringerer Auslastung früher in den Feierabend geschickt werden. Wichtig zu wissen: Minusstunden dürfen nur dann angerechnet werden, wenn der Arbeitnehmer selbst für die  geringere ... weiter lesen
Arbeitsrecht Mitbestimmungspflicht des Betriebsrats bei Desk Sharing und Clean Desk Policy
Das Landesarbeitsgericht (LAG) Baden-Württemberg hat am 6. August 2024 eine wichtige Entscheidung in Bezug auf die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats getroffen ( Aktenzeichen: 21 TaBV 7/24 ). Im Zentrum der Entscheidung standen Fragen zur Einführung von Desk Sharing und einer Clean Desk Policy im Betrieb und die damit verbundenen Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats. Diese Entscheidung klärt einige der Grauzonen, die sich in der betrieblichen Praxis häufig bei der Umsetzung moderner Arbeitsplatzkonzepte ergeben. Einleitung In einer wegweisenden Entscheidung hat das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg die Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats im Zusammenhang mit der Einführung von Desk Sharing und Clean Desk Policies präzisiert. Das Urteil beleuchtet insbesondere, unter welchen Umständen der Betriebsrat ein ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Arbeitsrecht in Hamburg

Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg
Fachanwalt Arbeitsrecht Hamburg (© powell83 / Fotolia.com)
... vorzunehmen. Nachdem das Arbeitsrecht zu den umfangreichsten Rechtsgebieten in Deutschland zählt, sollte man sich für einen Fachanwalt entscheiden.

Bei der Suche nach einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, sollte man sich an einen ortsansässigen Juristen wenden wie einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Hamburg.

Hat man arbeitsrechtliche Probleme, ist es absolut empfohlen, einen Fachanwalt Arbeitsrecht aus Hamburg aufzusuchen. Wendet man sich an einen Fachanwalt vor Ort, sind persönliche Gespräche kein Problem. Gerade bei eingehenden Beratungsgesprächen oder Gesprächen über die Vorgehensweise ist dies zumeist nicht zu vermeiden. Konsultiert man einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, wird sich dieser zunächst einen Überblick über das rechtliche Problem verschaffen. Er wird seinen Mandanten umfassend rechtlich beraten und Möglichkeiten aufzeigen, wie am besten weiter vorgegangen werden sollte. Nicht immer kommt es dabei zu einem Verfahren vor Gericht. Ein Verfahren vor Gericht ist dabei nicht immer nötig. Oft kann der Anwalt auch eine außergerichtliche Lösung herbeiführen. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, wird der Fachanwalt bei der Verhandlung vertreten. Nachdem das Arbeitsrecht ein sehr umfassendes Rechtsgebiet ist, ist es jedem Arbeitnehmer, der Probleme mit seinem Arbeitgeber hat, zu empfehlen, einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu konsultieren. Denn auf diese Weise kann man sich absolut sicher sein, dass man einen Experten an seiner Seite hat, der über umfassende Fachkenntnisse verfügt. Durch spezielle Zusatzqualifikationen hat ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sein Fachwissen erworben. Damit man den Titel Fachanwalt Arbeitsrecht in Hamburg tragen darf, ist es nötig, einen Fachanwaltskurs erfolgreich absolviert zu haben. Ein weiteres Kriterium ist, eine bestimmte Zahl an arbeitsrechtlichen Fällen bearbeitet zu haben. Vorgeschrieben ist vom Gesetzgeber die Bearbeitung von mindestens hundert Fällen aus dem Rechtsgebiet Arbeitsrecht. Von den hundert bearbeiteten arbeitsrechtlichen Fällen müssen außerdem mindestens fünfzig gerichtlich bzw. rechtsförmlich stattgefunden haben. Dass mit dieser zusätzlichen theoretischen als auch praktischen Zusatzqualifikation ein umfangreiches Fachwissen einhergeht, ist offensichtlich. Es besteht kein Zweifel, will man in arbeitsrechtlichen Belangen sehr gut vertreten sein, sollte man sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.

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Das sollten Sie zum Arbeitsrecht als Kurzinformation wissen

Arbeitsrecht in Hamburg
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Das Arbeitsrecht ist in Deutschland im Zivilrecht verankert. Das Arbeitsrecht regelt die Gesamtheit der gesetzlichen Regelungen, die die Beziehung zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern betreffen. Das Arbeitsrecht unterteilt sich in 2 Teilgebiete: das individuelle Arbeitsrecht sowie das kollektive Arbeitsrecht. Das Arbeitsrecht ist nicht in einem einheitlichen Gesetzbuch ratifiziert. Vielmehr finden sich Regelungen zum größten Teil im Bürgerlichen Gesetzbuch sowie in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und in Spezialgesetzen. Kommt es zu einer rechtlichen Auseinandersetzung, dann wird der Streit vor dem Arbeitsgericht / ArbG ausgetragen. Das Landesarbeitsgericht ist bei Berufungen und Beschwerden zuständig. Das Bundesarbeitsgericht ist die allerletzte Instanz.

Das Allgemeine Gleichberechtigungsgesetz und der Weg zu einer neuen Anstellung - was sollte man dazu wissen?

Möchte man ein neues Arbeitsverhältnis eingehen, findet man freie Stellen zumeist über eine Stellenausschreibung. Selbstverständlich ist auch eine Initiativbewerbung möglich. Für alle Stellenanzeigen gilt: sie müssen mit dem Allgemeinen Gleichberechtigungsgesetz konform sein. Das AGG legt fest, dass eine Stellenausschreibung weder gegen die Gleichberechtigung verstoßen darf noch eine Diskriminierung erkennbar sein darf, wie z.B. Ausschluss aufgrund einer körperlichen Einschränkung. Es ist jegliche Art der Diskriminierung untersagt.

Die Arten an Arbeit sind heute äußerst vielfältig. So besteht die Möglichkeit, dass man auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz ist. Oder man ist auf der Suche nach einer Vollzeitstelle, nach einer Nebenbeschäftigung, nach einer Teilzeitstelle. Auch die Option von Heimarbeit bzw. Telearbeit ist heutzutage üblich. Seit 2015 gilt in der BRD im Übrigen ein Mindestlohn. 2017 liegt dieser bei 8,84 Euro in der Stunde. Die Bewerbung ist dann die erste Etappe, um eine Stelle, die man für sich ausfindig gemacht hat, zu bekommen. Hat man das Interesse des Arbeitgebers geweckt, wird man zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Hat man im Vorstellungsgespräch überzeugt, dann hält man vielleicht bereits nach einer kurzen Zeit den begehrten Arbeitsvertrag in den Händen.

Der Arbeitsvertrag - was beinhaltet er genau?


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In der Regel liegt einem Arbeitsverhältnis ein schriftlicher Arbeitsvertrag zugrunde. Im Arbeitsvertrag geregelt findet sich die Beziehung - sowohl die soziale als auch die rechtliche - zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Eine Variante ist der befristete Arbeitsvertrag, beispielsweise um einen temporären Bedarf an einer zusätzlichen Arbeitskraft zu decken. Ist der Arbeitsvertrag befristet, dann ist hier noch zu differieren zwischen einer Befristung ohne Sachgrund und einer mit sachlichen Grund. Neben dem befristeten Arbeitsvertrag, der in heutiger Zeit oftmals geschlossen wird, existiert ferner der Arbeitsvertrag ohne Befristung. Im Gegensatz zum befristeten Vertrag ist hier kein exaktes Ziel oder Datum vermerkt, mit dem die Beschäftigung automatisch endet.

Der Arbeitsvertrag ist ein rechtlich gültiges Dokument, das die Pflichten und Rechte von Arbeitgeber und Arbeitnehmer festlegt. Sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber ergeben sich Rechte und Pflichten für das Beschäftigungsverhältnis. Hauptpflicht des Arbeitgebers ist es, die vereinbarte Vergütung zu zahlen. Ebenfalls im Arbeitsvertrag geregelt sind unter anderem folgende Punkte: Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses, Stellenbeschreibung, Angaben über die Arbeitszeiten sowie Regelungen in Bezug auf Nachtarbeit, Feiertags- und Sonntagsarbeit, etwaige Pflicht zur Rufbereitschaft, Kündigungsfristen, Urlaubsanspruch, Hinweis auf Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anwendbar sind, Umgang mit Überstunden oder auch Regelungen zur Probezeit. Auch der Anspruch auf Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld oder Angaben zu einer betrieblichen Altersvorsorge sind meist im Arbeitsvertrag geregelt.

Wichtiger Hinweis: Man kann auch Anspruch auf eine finanzielle Zusatzleistung wie Weihnachtgeld haben, wenn der Anspruch aus einer sogenannten betrieblichen Übung entspringt. Eine betriebliche Übung entsteht durch die sich wiederholende, gleichartige Praktizierung eines bestimmten Verhaltens des Arbeitgebers. Dabei kommt es nicht auf einen Verpflichtungswillen des Arbeitgebers an. Wird ein Dienstwagen oder Firmenwagen gestellt, findet sich das gleichermaßen meist im Arbeitsvertrag geregelt. Zahlt der Arbeitgeber eine Gratifikation oder gewährt eine Bonuszahlung, dann finden sich meist auch darauf bezogene Ausführungen im Arbeitsvertrag. Eine Ausnahme stellen Arbeitsverträge bei einem Leiharbeitsverhältnis dar. Bei Leiharbeit wird der Arbeitsvertrag mit dem Verleiher geschlossen, nicht mit dem Unternehmen, an das der Leiharbeiter ausgeliehen wird. Der Verleiher, in der Regel eine Zeitarbeitsfirma, überlässt die Arbeitskraft einem Dritten für eine begrenzte Zeit. Gesetzlich geregelt findet sich die Arbeitnehmerüberlassung im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz.

Welche Rechte von Arbeitnehmern in der BRD bestehen?


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Als Arbeitnehmer bzw. Angestellter hat man in in der BRD eine Fülle an Rechten und steht unter besonderem Schutz. So hat man zum Beispiel ein Recht auf Lohnfortzahlung bei Krankheit. Geregelt findet sich dies im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Ist man schwanger, profitiert man ebenfalls von besonderen Rechten. Zur Anwendung kommt hier das MuSchG (Mutterschutzgesetz). Ferner besteht ein Anspruch auf Elternzeit gemäß dem BEEG. Jedes Elternteil hat damit das Recht in Elternzeit zu gehen, um sein Kind zu betreuen. Dies bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres.

Das ArbSchG dient dem Arbeitsschutz. Durch das Gesetz soll die Gesundheit sämtlicher Angestellten durch Maßnahmen des Arbeitsschutzes verbessert und gesichert werden. Durch das Arbeitsschutzgesetz sollen Arbeitsunfälle verhindert werden. Durch die Ausgleichsabgabe soll zudem die Beschäftigung schwerbehinderter Personen gefördert werden. Im Bundesteilhabegesetz, das in Teilen 2017 in Kraft getreten ist, wurde der Kündigungsschutz für behinderte Arbeitnehmer zusätzlich erhöht. Das Gesetz zur Förderung der Entgelttransparenz zwischen Frauen und Männern (EntgTranspG) ist seit dem 6. Juli 2017 in Kraft. Es soll die Entgeltungleichheit zwischen Frauen und Männern beseitigen. Wird ein Beschäftigungsverhältnis aufgelöst, dann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld. Im Falle der Insolvenz eines Unternehmens haben Arbeitnehmer einen Anspruch auf Insolvenzgeld. Ferner hat man als Arbeitnehmer weitere Rechte wie zum Beispiel: das Recht auf Pausen, das Recht auf Gleichbehandlung, das Recht auf Einsicht in die Personalakte.

Welche Arten der Kündigung gibt es?

Bei einer Kündigung eines Arbeitsverhältnisses handelt es sich um eine einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung. D.h., damit die Kündigung Wirksamkeit hat, müssen nicht beide Vertragsparteien mitwirken, sondern es muss lediglich sichergestellt werden, dass der Gekündigte die Kündigung auch bekommt. Ein Kündigung kann sowohl durch den Arbeitgeber erfolgen als auch durch den Angestellten. Erfolgt die Kündigung des Beschäftigungsverhältnisses durch den Arbeitgeber, dann gibt es hierfür diverse Arten und Gründe. So kann es sich bei der Kündigung beispielsweise um eine fristlose Kündigung handeln.

Eine fristlose Kündigung ist eine Kündigung, die das Arbeitsverhältnis sofort beendet. Die fristlose Kündigung wird oft auch als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Bei der fristlosen Kündigung gilt keine Frist. Sie beendet das Arbeitsverhältnis mit sofortiger Wirkung. Die fristlose Kündigung wird mit ihrem Zugang wirksam. Es muss außerdem einen „wichtigen Grund“ geben. Ein wichtiger Grund ist dann gegeben, wenn Tatsachen vorhanden sind, die unter Berücksichtigung aller Umstände dem Kündigenden die Fortsetzung des Beschäftigungsverhältnisses unzumutbar machen z.B. sexuelle Belästigung oder Diebstahl. Auch eine Verweigerung der Arbeit kann ein Anlass für eine fristlose Kündigung sein. Bei der privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz ist hingegen eine fristlose Kündigung ohne eine vorangegangene Abmahnung nur in einigen Ausnahmefällen gerechtfertigt. Andere Kündigungsformen, deren Grund im Verhalten des Angestellten liegt, sind die personenbedingte Kündigung oder auch die verhaltensbedingte Kündigung beziehungsweise die Verdachtskündigung.

Bei der personenbedingten Kündigung liegt der Grund, wie der Name vermuten lässt, in der Person des Arbeitnehmers. Sie ist dann möglich, wenn der Angestellte seine vertraglich geschuldete Arbeitsleistung nicht bloß temporär, sondern für eine gewisse Dauer nicht leisten kann. Eine verhaltensbedingte Kündigung ist immer dann angebracht, wenn der Angestellte mit dem ihm vorgeworfenen Verhalten eine arbeitsvertragliche Pflicht schuldhaft verletzt. Eine weitere Form der Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist die sogenannte Verdachtskündigung. Eine Verdachtskündigung durch den Arbeitgeber kommt dann in Betracht, wenn dieser den Verdacht hat, dass der Arbeitnehmer eine strafbare Handlung oder eine schwerwiegende Pflichtverletzung begangen haben könnte. Eine vorhergehende Abmahnung ist übrigens nicht erforderlich. Die ordentliche Kündigung ist der Regelfall bei der Beendigung von Beschäftigungsverhältnissen. Die Kündigungsfrist kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem anwendbaren Tarifvertrag oder aus dem Gesetz ergeben. Etwas anders verhält es sich mit der Änderungskündigung.

Die Änderungskündigung ist eine Kündigung verbunden mit dem Angebot des Arbeitgebers das Arbeitsverhältnis unter veränderten Bedingungen fortzusetzen. Im Gegensatz zu einer einseitigen Kündigung, bei der von einer Partei der Arbeitsvertrag gekündigt wird, wird ein Aufhebungsvertrag im Einverständnis zwischen dem Arbeitgeber und dem Arbeitnehmer geschlossen. Das Arbeitsverhältnis wird aufgelöst. Absolut üblich ist es, den Arbeitnehmer nach einer erfolgten ordentlichen Kündigung oder auch nach einem Auflösungsvertrag mit sofortiger Wirkung von der Arbeit freizustellen. Der Lohn wird in dieser Zeit weiterbezahlt.

Bei einer betriebsbedingten Kündigung oder auch bei einem Aufhebungsvertrag ist es ferner nicht unüblich, dass eine Abfindung gezahlt wird. Oftmals ergibt sich der Anspruch auf eine Abfindung aus dem Sozialplan. Wird ein Arbeitsverhältnis aufgelöst, gleich aus welchem Grund, hat der Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf die Aushändigung eines Arbeitszeugnisses. Müssen nach einer Kündigung noch weitere Modalitäten abgeklärt werden, dann kann das im Rahmen eines sogenannten Abwicklungsvertrages erfolgen. Im Abwicklungsvertrag kann zum Beispiel auch die Zahlung einer Abfindung beschlossen werden. Auch kann z.B. auf das Recht der Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichtet werden. Darauf hinzuweisen ist, dass man mit einer Kündigungsschutzklage gegen jede Kündigung vorgehen kann - außer es ist in einem Abwicklungsvertrag ausgeschlossen worden. Eine Kündigungsschutzklage ist nicht nur sinnvoll, wenn man den Arbeitsplatz unbedingt behalten möchte, sondern auch, um zum Beispiel eine Abfindung zu erwirken. Wichtig ist, dass, möchte man eine Kündigungsschutzklage erheben, eine Frist von 3 Wochen Gültigkeit hat. Generell ist kein Anwalt erforderlich, um eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Indes ist es ausdrücklich zu empfehlen, das Einreichen der Kündigungsschutzklage einem Anwalt zu überlassen. Der Anwalt wird den gesamten Kündigungsprozess begleiten.

Was sollte man zu Gewerkschaften und dem Betriebsrat wissen?


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Existiert in einem Unternehmen ein Betriebsrat, bringt dies Arbeitnehmern einige Vorteile. Die Wahl des Betriebsrats erfolgt demokratisch von der Belegschaft. Der Betriebsrat hat ein Recht auf Mitbestimmung und vertritt die Interessen von Beschäftigten und Arbeitgebern. Auch zum Beispiel wenn eine Betriebsübergang in Planung ist, hat der Betriebsrat ein gewisses Recht auf Mitbestimmung. Das gleiche gilt für eine geplante Versetzung von Mitarbeitern auf andere Arbeitsplätze. Dies gilt auch, wenn eine Einstellung, Eingruppierung oder Umgruppierung erfolgen soll. In solchen Fällen hat der Arbeitgeber stets den Betriebsrat in Kenntnis zu setzen. Ebenfalls muss ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat erfolgen, wenn z.B. eine Betriebsänderung geplant ist. Auch wenn Kurzarbeit eingeführt werden soll, dann ist dafür eine Zustimmung des Betriebsrats erforderlich. Können sich Arbeitgeber und Betriebsrat in einer Angelegenheit nicht einigen, dann wird eine Einigungsstelle angerufen. Eine Einigungsstelle ist eine innerbetriebliche Schlichtungsstelle zur Klärung von Differenzen zwischen Betriebsrat und Geschäftsführung. Der Betriebsrat darf anders als Gewerkschaften nicht zum Streik auffordern. Dafür hat der Gesetzgeber die Einigungsstelle als Ausgleich geschaffen.

Die Einigungsstelle setzt sich zusammen aus einem unparteiischen Vorsitzenden und einer gleichen Anzahl an Beisitzern. Jedoch sind auch die Betriebsratsrechte, zum Beispiel wenn es um Einsicht in Personalakten geht, eingeschränkt. Dem Betriebsrat selbst steht kein selbständiges Recht auf Einsicht zu. Strittig ist überdies oftmals die Frage, ob und inwieweit der Betriebsrat bei Evaluierungen und Zielen der einzelnen Beschäftigten teilhaben darf. Gestritten wird auch um die Frage, welche Rechte auf Information dem Betriebsrat dabei genau zustehen. Das BetrVG bildet die rechtliche Basis für die innerbetriebliche Mitbestimmung. Es wird gerne als das Grundgesetz der Betriebsräte bezeichnet. Normiert finden sich hier u.a. die Betriebsversammlung oder auch Angelegenheiten wie die Betriebsratssitzung beziehungsweise die Betriebsratsanhörung bei z.B. einer Kündigung. Im öffentlichen Dienst entspricht übrigens der Personalrat dem Betriebsrat in Betrieben des privaten Rechts.

Als Arbeitnehmer kann es auch durchaus Sinn machen, einer Gewerkschaft beizutreten. Gewerkschaften sind demokratische Vereinigungen von Arbeitnehmern, welche die Interessen ihrer Mitglieder verfolgen. Primäres Ziel von Gewerkschaften ist es, die Arbeitsbedingungen für Mitglieder zu optimieren. Hierzu gehören eine angemessene Entlohnung und eine Verbesserung der Arbeitszeiten. Um die Arbeitsbedingungen für Mitglieder zu optimieren, treten Gewerkschaften mit Arbeitgeberverbänden in Verhandlungen. Falls notwendig wird zur Zielerreichung ein Streik durchgeführt. Arbeitnehmer sind im Übrigen nicht verpflichtet, dem Arbeitgeber die Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft mitzuteilen. Allerdings kann es von Vorteil sein, wenn der Arbeitgeber von der Gewerkschaftsmitgliedschaft weiß. Dies vor allem dann, wenn im Betrieb Tarifverträge Anwendung finden. In einem derartigen Fall profitieren Angestellte, die Mitglied in einer Gewerkschaft sind, von günstigeren Arbeitsbedingungen oder auch einer besseren Bezahlung als andere Mitarbeiter des Betriebs.

Ob Entfristungsklage oder eine arbeitsrechtliche Beratung - wann ist der Anwalt für Arbeitsrecht er richtige Ansprechpartner?


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Bei Fragen und Problemen im Arbeitsrecht sind die allerbesten Ansprechpartner Anwälte zum Arbeitsrecht. Ein Anwalt für Arbeitsrecht vertritt beide Parteien. Sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber. In Hamburg sind etliche Anwälte für Arbeitsrecht ansässig. Der Rechtsanwalt im Arbeitsrecht aus Hamburg ist nicht nur der ideale Ansprechpartner, wenn man Fragen allgemeiner Natur hat, zum Beispiel bezüglich einer Scheinselbständigkeit oder Mobbing. Der Arbeitsrechtler in Hamburg ist ebenfalls der beste Ansprechpartner, wenn beispielsweise eine Kündigungsschutzklage oder eine Entfristungsklage eingereicht werden soll. Der Anwalt zum Arbeitsrecht aus Hamburg verfügt über ein umfassendes Fachwissen. Dieses reicht von Problemen bei der Bewerbung bis hin zu Schwierigkeiten mit einer Kündigung. Er wird dabei sowohl außergerichtlich aktiv, indem er versucht mit der gegnerischen Partei ohne Gericht zu einer Einigung zu kommen. Kommt keine außergerichtliche Einigung zustande, dann wird der Anwalt natürlich seinen Mandanten bei Gerichtsterminen wie der Güteverhandlung vertreten. Vor allem wenn sich ein Fall schwieriger gestaltet, dann sollte man einen Fachanwalt zum Arbeitsrecht aufsuchen.

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht muss, um den Titel tragen zu dürfen, spezielle theoretische als auch praktische Erfahrungen vorweisen. Eine der zahlreichen Voraussetzungen, um Fachanwalt zu werden, ist, dass mindestens 100 Fälle im Bereich Arbeitsrecht bearbeitet wurden. Eine weitere Bedingung ist, dass der Anwalt einen Fachanwaltslehrgang absolviert hat. Außerdem muss der Rechtsanwalt nachweisen, dass er sich fortbildet und zumindest eine arbeitsrechtliche Fortbildung im Jahr besucht hat. Kann der Beleg der jährlichen Fortbildung nicht erbracht werden, dann entzieht die Kammer die Befugnis, den Titel Fachanwalt zu tragen. Es ist somit ganz deutlich, dass ein Fachanwalt zum Arbeitsrecht eine außerordentliche Fachkompetenz besitzt. Man tut folglich gut daran, sich bei diffizilen Fällen im Arbeitsrecht sofort an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht zu wenden.

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