Anwalt Arbeitsrecht Köln – Fachanwälte finden!

Rechtsanwälte in Köln
Anwalt Arbeitsrecht Köln (© SeanPavonePhoto / Fotolia.com)

Im deutschen Recht zählt das Arbeitsrecht mit zu den umfassendsten und schwierigsten Rechtsgebieten. Doch leider ist kein Arbeitnehmer geschützt vor etwaigen Streitigkeiten mit dem Arbeitgeber. Rechtsprobleme mit dem Arbeitgeber können schneller entstehen als so manchem lieb ist. Doch gerade bei arbeitsrechtlichen Problemen handelt es sich oft um ganz spezielle Einzelfälle, bei denen der Gesetzgeber detailliert auf die gegebene Einzelfallsituation eingehen muss.

Rechtsprobleme, mit denen man als Arbeitnehmer konfrontiert werden kann, sind zahlreich. Ob Abmahnung, Kündigung, Abfindung oder auch Mobbing etc. Ist man Laie, hat man nicht das Know-how, die Situation rechtlich einzuschätzen. In der Regel führt kein Weg daran vorbei, sich professionellen Rat einzuholen. Denn nur ein Rechtsexperte hat die Fähigkeiten, die rechtliche Situation zu bewerten und eine adäquate Vorgehensweise vorzuschlagen. Nachdem das Arbeitsrecht zu den umfassendsten Rechtsgebieten in Deutschland zählt, sollte man sich für einen ...

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Fachanwalt Dr. Ralf Friedhofen mit Rechtsanwaltskanzlei in Köln berät Mandanten und bietet juristischen Beistand im Anwaltsschwerpunkt Arbeitsrecht.

Rechtstipps zum Thema Anwalt Arbeitsrecht Köln


Arbeitsrecht Bundesarbeitsgericht entscheidet zu Schulungskosten von Betriebsräten: Präsenz vor Webinar
Ein aktueller Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (Az.: 7 ABR 8/23 ) bestätigt, dass Betriebsräte einen Anspruch auf die Übernahme der Kosten für notwendige Schulungen haben, inklusive Übernachtungs- und Verpflegungskosten, selbst wenn ein inhaltsgleiches Webinar verfügbar ist. Gericht stärkt Betriebsrat: Fluggesellschaft muss für Schulung zahlen Eine Fluggesellschaft lehnte es ab, die Übernachtungs- und Verpflegungskosten für zwei Personalvertretungsmitglieder zu übernehmen, die an einer betriebsverfassungsrechtlichen Schulung in Potsdam teilnahmen, obwohl ein vergleichbares Webinar angeboten wurde. Die Personalvertretung, deren Rechte sich nach dem Betriebsverfassungsgesetz richten, forderte dennoch die Übernahme dieser Kosten. Die unteren Instanzen gaben der Personalvertretung recht, woraufhin ... weiter lesen
Arbeitsrecht Darf der Betriebsrat eine Mail mit einer Umfrage an die ganze Belegschaft senden?
Um die Antwort vorwegzunehmen, der Betriebsrat ist berechtigt, eine Befragung der Mitarbeiter des Betriebes durch Fragebögen durchzuführen. Dem Arbeitgeber steht in einem solchen Fall kein Verfügungsanspruch im Sinne von § 940 ZPO auf Unterlassung der Fragebogenaktion zu. Für die Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat geht § 2 Abs. 1 BetrVG i.V.m. § 74 Abs. 1 S. 2 BetrVG vom Partnerschaftsgedanken als einem grundlegenden Prinzip des Betriebsverfassungsrechts aus; dem Betriebsrat wird eine Mitverantwortung für den Betrieb und eine Selbstverantwortung für die Arbeitnehmerbelange auferlegt. Das Betriebsverfassungsgesetz kennt zwar keine ausdrückliche gesetzliche Vorschrift über die Zulässigkeit derartiger Maßnahmen. Das besagt aber noch nicht, ... weiter lesen
Arbeitsrecht Arbeitsverhältnis eines Lehrers bei der International School of Bremen nach Ablauf der Befristung beendet
Das Arbeitsgericht Bremen-Bremerhaven hat mit Urteil vom 14. Dezember 2023 zum Aktenzeichen  8 Ca 8266/23 die Klage eines Arbeitnehmers auf Fortbestand seines Arbeitsverhältnisses nach Ablauf der Befristung abgewiesen. Aus der Pressemitteilung des ArbG Bremen-Bremerhaven vom 14.12.2023 ergibt sich: Der Kläger war als Lehrerkraft bei der beklagten Schule beschäftigt. Außerdem war er Mitglied des Betriebsrats. Sein Arbeitsverhältnis war für die Dauer von 23 Monaten bis zum 31. Juli 2023 befristet. Im Februar 2023 wandte er sich an die beklagte Arbeitgeberin mit der Bitte um eine Bescheinigung über den Bestand seines Arbeitsverhältnisses , die er bei einer Behörde vorlegen wollte. Zunächst stellte die Beklagte eine „Arbeitsbescheinigung“ aus, ... weiter lesen

Über Fachanwälte für Arbeitsrecht in Köln

Fachanwalt Arbeitsrecht Köln
Fachanwalt Arbeitsrecht Köln (© SeanPavonePhoto / Fotolia.com)
... Fachanwalt entscheiden.

Bei der Suche nach einen Fachanwalt für Arbeitsrecht, sollte man sich an einen ortsansässigen Juristen wenden wie einem Fachanwalt für Arbeitsrecht in Köln.

Hat man arbeitsrechtliche Probleme, ist es absolut empfohlen, einen Fachanwalt Arbeitsrecht aus Köln aufzusuchen. Denn durch die örtliche Nähe, ist es problemlos möglich, einen persönlichen Kontakt herzustellen. Vor allem bei arbeitsrechtlichen Fällen ist es oft unumgänglich und sinnvoll, einen Ansprechpartner vor Ort zu haben. Bei einem ersten Termin wird der Fachanwalt für Arbeitsrecht sich einen ersten Überblick über die Situation verschaffen. Als Mandant wird man umfangreich beraten werden. Auch weitere Vorgehensweisen werden aufgezeigt werden. Ein Gerichtsverfahren ist dabei nicht immer zwingend nötig. Dem Fachanwalt für Arbeitsrecht ist es oft auch möglich, zu schlichten und eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen. Kommt es zu einem Gerichtsverfahren, wird der Fachanwalt bei der Verhandlung vertreten. Da das Arbeitsrecht ein sehr diffiziles und breitgefächertes Rechtsgebiet ist, sollte sich jeder Arbeitnehmer bei diesbezüglichen Schwierigkeiten an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden. Denn auf diese Weise kann man sich absolut sicher sein, dass man einen Experten an seiner Seite hat, der über umfassende Fachkenntnisse verfügt. Durch spezielle Zusätzliche Qualifikationen hat ein Fachanwalt für Arbeitsrecht sein Fachwissen erworben. Um den Titel Fachanwalt im Arbeitsrecht in Köln führen zu dürfen, muss man auf jeden Fall einen sogenannten Fachanwaltskurs absolviert haben. Es ist zudem zwingend nötig, eine Mindestzahl an Fällen aus dem Bereich Arbeitsrecht behandelt zu haben. Vorgeschrieben ist hierbei eine Bearbeitung von mindestens hundert arbeitsrechtlichen Fällen. Fünfzig von diesen Verfahren müssen überdies rechtsförmlich bzw. gerichtlich stattgefunden haben. Die Zusatzqualifikationen stellen sicher, dass der Fachanwalt für Arbeitsrecht tatsächlich über ein außerordentliches Fachwissen verfügt. Es besteht kein Zweifel, will man in arbeitsrechtlichen Belangen sehr gut vertreten sein, sollte man sich an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht wenden.

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Das sollten Sie zum Arbeitsrecht als Kurzinformation wissen

Arbeitsrecht in Köln
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Das Arbeitsrecht ist ein Bereich, welcher jeden betrifft, der im Erwerbsleben steht. Das Arbeitsrecht umfasst sämtliche Verordnungen und Gesetze sowie weitere verbindliche Bestimmungen zur unselbständigen, abhängigen Erwerbstätigkeit. Es kann in zwei Teilgebiete aufgesplittet werden: das kollektive Arbeitsrecht und das individuelle Arbeitsrecht. Arbeitsrechtliche Gesetze und Vorschriften sind in keinem einheitlichen Gesetzbuch verankert. Rechtsgrundlage ist vielmehr das BGB sowie Spezialgesetze, Betriebsvereinbarungen und Tarifverträge. Für rechtliche Auseinandersetzungen ist das Arbeitsgericht zuständig. Das Landesarbeitsgericht ist bei Berufungen und Beschwerden zuständig. Höchste Instanz ist das Bundesarbeitsgericht / BAG.

Vollzeitstelle oder Nebenjob - welche Stellenangebote gibt es?

Möchte man ein neues Arbeitsverhältnis eingehen, findet man vakante Stellen zumeist über eine Stellenanzeige. Natürlich ist auch eine Initiativbewerbung möglich. Bei Stellenanzeigen greift das AGG. Gemäß dem AGG darf ein Stellenangebot weder diskriminierend sein, noch darf es gegen die Gleichberechtigung verstoßen. Es gilt ein absolutes Diskriminierungsverbot. Die Arten an Arbeit sind heute äußerst vielfältig. So kann man beispielsweise eine Ausbildung suchen. Vielleicht sucht man aber auch eine Teilzeitstelle, eine Vollzeitstelle, einen Minijob, Nebenjob oder gar Telearbeit oder Heimarbeit. Im Übrigen gilt in der BRD seit 2015 flächendeckend ein Mindestlohn. Hat man eine Stelle gefunden, die den persönlichen Fähigkeiten entspricht, dann ist die Bewerbung die erste Etappe. Nur wenn die Bewerbung aussagekräftig und formal perfekt ist, wird man die zweite Hürde nehmen können: das Vorstellungsgespräch. Meistert man das Vorstellungsgespräch und der Arbeitgeber ist sich sicher, dass man den Anforderungen gewachsen ist, dann wird das anstehende Arbeitsverhältnis in der Regel mit einem Arbeitsvertrag besiegelt.

Arbeitsvertrag - welchen Inhalt hat dieser meistens?


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Der Arbeitsvertrag bildet das Fundament eines Arbeitsverhältnisses. Im Arbeitsvertrag geregelt findet sich die Beziehung - sowohl die rechtliche als auch die soziale - zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Eine Variante ist der befristete Arbeitsvertrag, zum Beispiel um einen temporären Bedarf an einer zusätzlichen Arbeitskraft zu decken. Bei einem befristeten Arbeitsvertrag gilt es ferner zu unterscheiden zwischen einem Arbeitsvertrag mit oder ohne sachlichen Grund. Die zweite Variante ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag. Im Gegensatz zum befristeten Arbeitsvertrag ist hier kein genaues Ziel oder Datum vermerkt, mit dem die Beschäftigung automatisch endet.

Der Arbeitsvertrag ist eine Form des sogenannten Dienstvertrages, in dem sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer über die zu erbringenden Dienstleistungen einigen. Für das Beschäftigungsverhältnis ergeben sich aus dem Arbeitsvertrag für Arbeitgeber und Arbeitnehmer Rechte und Pflichten. Hauptpflicht des Arbeitgebers ist die Zahlung eines Arbeitslohns bzw. eines Gehalts, Monatsentgelts. Überdies sind im Arbeitsvertrag u.a. folgende Punkte geregelt:

  • Angaben über die Arbeitszeiten,
  • Beginn des Arbeitsverhältnisses,
  • Urlaubstage,
  • Umgang mit Überstunden,
  • Probezeit,
  • Hinweis auf Betriebsvereinbarungen und
  • Tarifverträge.

Ebenso zumeist ausgeführt und vermerkt sind Zusatzleistungen wie Weihnachtsgeld oder Urlaubsgeld. Anmerkung: Man kann auch Anspruch auf eine finanzielle Zusatzleistung wie Weihnachtgeld haben, wenn der Anspruch aus einer sogenannten betrieblichen Übung entspringt. Eine betriebliche Übung stellt eine sich wiederholende, gleichartige Verhaltensweise des Arbeitgebers dar. Dazu gehören z.B. gleichförmige Zahlungen von Zusatzleistungen, die 3x aufeinanderfolgend geleistet worden sind. Wird ein Dienstwagen oder Firmenwagen gestellt, findet sich das gleichermaßen zumeist im Arbeitsvertrag geregelt. Zahlt der Arbeitgeber eine Gratifikation oder gewährt eine Bonuszahlung, dann finden sich meist auch diesbezügliche Ausführungen im Arbeitsvertrag.

Einen Sonderfall stellt ein Leiharbeitsverhältnis bzw. eine Arbeitnehmerüberlassung dar. Bei Leiharbeit wird der Arbeitsvertrag mit dem Verleiher geschlossen, nicht mit dem Betrieb, an das der Leiharbeiter ausgeliehen wird. Im Regelfall handelt es sich bei dem Verleiher um eine Zeitarbeitsfirma, die für eine begrenzte Zeit den Leiharbeiter einem Dritten überlässt. Gesetzliche Regelungen, die Zeitarbeitsfirmen bei der Arbeitnehmerüberlassung zu befolgen haben, sind im Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) fixiert.

Welche Arbeitnehmerrechte im Überblick gibt es?


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Beschäftigte genießen in Deutschland einen besonderen Schutz des Staates. So hat man zum Beispiel ein Recht auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Geregelt findet sich das im Entgeltfortzahlungsgesetz (EFZG). Die Zeit während und kurz nach einer Schwangerschaft ist im MuSchG geregelt. Ferner hat jedes Elternteil Anspruch auf Elterngeld, um ein Kind, bis dieses das dritte Lebensjahr vollendet hat, zu betreuen und zu erziehen. Außerdem existiert das ArbSchG (Arbeitsschutzgesetz). Es dient dem Arbeitsschutz.

Das Arbeitsschutzgesetz regelt für alle Beschäftigungsbereiche die grundlegenden Arbeitsschutzpflichten des Arbeitgebers. Durch das Arbeitsschutzgesetz sollen Arbeitsunfälle verhindert werden. Für jeden nicht mit einem schwerbehinderten Menschen besetzten Pflichtarbeitsplatz muss eine Ausgleichsabgabe gezahlt werden. Im Bundesteilhabegesetz, das in Teilen 2017 in Kraft getreten ist, wurde der Kündigungsschutz für behinderte Beschäftigte zusätzlich erhöht. Seit Juli 2017 ist des Weiteren das Entgelttransparenzgesetz in Kraft getreten.

Das Entgelttransparenzgesetz soll der Förderung von Transparenz der Entgeltstrukturen in Betrieben dienen. Ist man arbeitslos, dann hat man Anspruch auf Arbeitslosengeld. Vorausgesetzt, man hat sich bei der Agentur für Arbeit arbeitslos gemeldet und stand zudem in den vergangenen 2 Jahren für mindestens zwölf Monate in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis. Nach deutschem Recht erhalten im Inland beschäftigte Arbeitnehmer im Falle einer Insolvenz ihres Arbeitgebers ein sogenanntes Insolvenzgeld. Ferner hat man als Arbeitnehmer eine ganze Fülle an weiteren Rechten wie beispielsweise das Recht auf Urlaub, das Recht auf Anhörung, das Recht auf Pausen oder auch das Recht auf Gleichbehandlung.

Welche Arten der Kündigung gibt es?

Eine Kündigung ist eine einseitige, empfangsbedürftige Willenserklärung, mit der ein Arbeitnehmer oder Arbeitgeber ein existentes Arbeitsverhältnis auflöst. Einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung heißt, dass nur eine der Vertragsparteien den Willen zu kündigen offenbaren muss, der anderen Vertragspartei muss die Kündigung lediglich zugehen. Ein Kündigung kann sowohl durch den Arbeitgeber erfolgen als auch durch den Angestellten. Eine Kündigung durch den Arbeitgeber kann diverse Formen haben. Die Kündigung kann z.B. eine fristlose Kündigung sein.

Die fristlose Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis mit umgehender Wirkung. Häufig wird die fristlose Kündigung auch als außerordentliche Kündigung bezeichnet. Die fristlose Kündigung hat, wie schon angemerkt, eine umgehende Wirkung. Eine Frist muss nicht eingehalten werden. Für jede fristlose Kündigung muss es einen wichtigen Grund geben. Ein „wichtiger Grund“ ist ein eklatant schwerwiegender Umstand. Für den Kündigenden ist es aus diesem Grund nicht mehr zumutbar, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen und die normale Kündigungsfrist einzuhalten. Als Beispiele zu nennen sind Diebstahl, Betrug oder auch sexuelle Belästigung. Auch eine Arbeitsverweigerung kann zur fristlosen Kündigung führen. Bei der privaten Nutzung des Internets am Arbeitsplatz ist hingegen eine fristlose Kündigung ohne eine vorangegangene Abmahnung nur in einigen Ausnahmefällen gerechtfertigt. Andere Arten der Kündigung, die im Verhalten des Arbeitnehmers begründet liegen, sind die Verdachtskündigung, die verhaltensbedingte oder die personenbedingte Kündigung. Bei der personenbedingten Kündigung liegt der Grund, wie der Name bereits annehmen lässt, in der Person des Angestellten.

Personenbedingte Kündigungsgründe liegen vor, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner persönlichen Fähigkeiten und Eigenschaften seine Arbeitsleistung nicht mehr erbringen kann. Auf ein Verschulden des Angestellten kommt es hierbei nicht an. Eine verhaltensbedingte Kündigung ist in dem Fall angebracht, wenn das Verhalten des Angestellten den Betriebsfrieden nachhaltig stört oder das Vertrauensverhältnis zum Arbeitgeber zerstört ist. Eine weitere Art der Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist die sog. Verdachtskündigung. Voraussetzung für eine Verdachtskündigung ist, dass der Arbeitgeber die Kündigung auf den Verdacht einer schwerwiegenden Vertragsverletzung oder strafbaren Handlung stützt. Dieser Verdacht muss aufgrund objektiver Umstände dringend sein. Eine vorangehende Abmahnung ist beim Ausspruch einer Verdachtskündigung in der Regel nicht nötig. Die ordentliche Kündigung ist die einseitige Beendigung des Arbeitsvertrages zu den gesetzlich vorgeschriebenen Fristen. Die Frist der Kündigung kann sich aus dem Arbeitsvertrag, einem anwendbaren Tarifvertrag oder aus dem Gesetz ergeben.

Bei einer Änderungskündigung handelt es sich nicht um eine Kündigung, die auf die Auflösung eines Arbeitsverhältnisses abzielt. Signifikant für die Änderungskündigung ist, dass der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis mit dem Angestellten grundsätzlich nicht auflösen, sondern fortführen möchte. Allerdings zu geänderten Bedingungen. Um eine Kündigung zu umgehen, können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber auf einen Aufhebungsvertrag einigen. Das Arbeitsverhältnis wird in beidseitigem Einverständnis beendet. Durchaus üblich ist es, den Angestellten nach einer erfolgten ordentlichen Kündigung oder auch nach einem Auflösungsvertrag mit sofortiger Wirkung von der Arbeit freizustellen. Das Gehalt wird in dieser Zeit weiterbezahlt. Gerade bei Aufhebungsverträgen oder auch bei einer betriebsbedingten Kündigung ist oft der Anspruch auf eine Abfindung gegeben. Die Ansprüche auf eine Abfindung ergeben sich oftmals aus dem Sozialplan, der zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat ausgehandelt wurde. Nach rechtlicher Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses hat der Arbeitnehmer einen Anspruch auf ein Arbeitszeugnis. Ist eine Kündigung bereits ausgesprochen und es müssen noch weitere Modalitäten geklärt werden, dann wird hierfür häufig ein sog. Abwicklungsvertrag geschlossen.

Im Abwicklungsvertrag kann z.B. auch die Zahlung einer Abfindung beschlossen werden. Auch kann zum Beispiel auf das Recht der Erhebung einer Kündigungsschutzklage verzichtet werden. Grundsätzlich kann gegen jede Kündigung mit einer Kündigungsschutzklage vorgegangen werden. Außer selbstverständlich dies wurde in einem Abwicklungsvertrag ausdrücklich anders vereinbart. Diese ist nicht nur sinnvoll, wenn man den Arbeitsplatz unbedingt behalten möchte, sondern auch, um z.B. eine Abfindung zu erwirken. Möchte man eine Kündigungsschutzklage erheben, dann ist in jedem Fall die Frist von 3 Wochen ab Erhalt zu beachten. Generell ist kein Anwalt erforderlich, um eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Jedoch ist es ausdrücklich empfohlen, die Angelegenheit in die Hände eines Anwalts zu geben. Der Anwalt zum Arbeitsrecht wird sowohl alle erforderlichen Schriftsätze verfassen als auch bei allen Gerichtsterminen seinen Mandanten vertreten.

Welche speziellen Aufgaben eines Betriebsrats gibt es?


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Verfügt ein Unternehmen über einen Betriebsrat, dann profitieren Arbeitnehmer von etlichen Vorteilen. Die Wahl des Betriebsrats erfolgt demokratisch von der Belegschaft. Der Betriebsrat hat ein Recht auf Mitbestimmung und vertritt die Interessen von Beschäftigten und Arbeitgebern. Kommt es beispielsweise zu einem Betriebsübergang hat auch in diesem Fall der Betriebsrat ein gewisses Recht auf Mitbestimmung. Soll eine Versetzung von Beschäftigten auf andere Arbeitsplätze erfolgen, hat auch in diesem Fall der Betriebsrat ein Recht auf Mitsprache. Dies gilt auch, wenn eine Einstellung, Eingruppierung oder Umgruppierung erfolgen soll. In derartigen Fällen hat der Arbeitgeber den Betriebsrat stets zu informieren. Ebenfalls muss ein Interessenausgleich mit dem Betriebsrat erfolgen, wenn beispielweise eine Betriebsänderung erfolgen soll, wie die Einführung grundlegend neuer Fertigungsverfahren und Arbeitsmethoden. Scheitern die Verhandlungen mit dem Betriebsrat, kann die Einigungsstelle angerufen werden.

Eine Einigungsstelle ist quasi ein betriebliches Schiedsgericht. Die Einigungsstelle ist ein Ausgleich, den der Gesetzgeber geschaffen, dafür, dass der Betriebsrat nicht zum Streik auffordern darf - anders als die Gewerkschaften. Die Einigungsstelle besteht aus einer gleichen Anzahl an Beisitzern sowie einem unparteiischen Vorsitzenden, auf den sich Betriebsrat und Arbeitgeber einigen müssen. Jedoch sind auch die Rechte des Betriebsrats durchaus eingeschränkt, zum Beispiel wenn es um die Einsicht in Personalakten geht. Der Betriebsrat hat kein Recht zur Einsicht in Personalakten. Strittig ist die Frage, inwieweit der Betriebsrat basierend auf einer Zielvereinbarung auch an den Evaluierungen und den Zielen der einzelnen Mitarbeiter mitwirken darf. Das Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) ist die gesetzliche Grundlage der Arbeit von Betriebsräten. Das Betriebsverfassungsgesetz normiert die Bildung betriebsverfassungsrechtlicher Organe, insbesondere eines Betriebsrats, und bestimmt dessen Mitwirkungsrechte und Mitbestimmungsrechte im Unternehmen.

Im öffentlichen Dienst entspricht übrigens der Personalrat dem Betriebsrat in Unternehmen des privaten Rechts. Als Arbeitnehmer kann es auch durchaus Sinn machen, einer Gewerkschaft beizutreten. Eine Gewerkschaft ist eine Vereinigung von in der Regel abhängig Beschäftigten zur Vertretung ihrer wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Interessen. Hauptziel ist es zweifellos, die Arbeitsbedingungen für Mitglieder zu optimieren, wie z.B. die Höhe des Lohns (aushandeln eines Manteltarifvertrages) oder die Arbeitszeiten. Um diese Ziele umzusetzen, verhandeln Gewerkschaften mit den Arbeitgeberverbänden. Scheitern die Verhandlungen, dann rufen die Gewerkschaften zum Streik auf. Beschäftigte haben nicht die Pflicht, ihrem Arbeitgeber darüber in Kenntnis zu setzen, dass sie Mitglied in einer Gewerkschaft sind. Allerdings kann es von Vorteil sein, wenn der Arbeitgeber von der Mitgliedschaft in der Gewerkschaft weiß. Dies primär dann, wenn im Unternehmen Tarifverträge Anwendung finden. In diesem Fall profitieren Mitglieder der Gewerkschaft oftmals von einer besseren Bezahlung und auch anderen besseren Arbeitsbedingungen als andere Beschäftigte.

Bei welchem Anwalt erhält man fachkundige Beratung in sämtlichen Arbeitsrechtsfragen?

Hat man Fragen und Probleme im Arbeitsrecht, dann ist der beste Ansprechpartner eine Rechtsanwaltskanzlei im Arbeitsrecht. Ein Rechtsanwalt für Arbeitsrecht vertritt sowohl die Arbeitnehmerrechte als auch die von Arbeitgebern. In Köln sind etliche Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen für Arbeitsrecht mit einer Kanzlei vertreten. Der Rechtsanwalt im Arbeitsrecht in Köln ist nicht nur bei allgemeinen Fragestellungen der perfekte Ansprechpartner wie: was ist eine Abmahnung im Arbeitsrecht? Wie steht es rechtlich mit Gehaltsverzicht? Der Arbeitsrechtler in Köln ist ebenso der beste Ansprechpartner, wenn z.B. eine Kündigungsschutzklage oder eine Entfristungsklage eingereicht werden soll. Der Rechtsanwalt im Arbeitsrecht in Köln besitzt ein umfangreiches Fachwissen. Dieses reicht von Problemstellungen beim Vorstellungsgespräch bis hin zu Problemen mit einer Kündigung. Er wird dabei sowohl außergerichtlich tätig, indem er versucht mit der gegnerischen Partei ohne Gericht zu einer Einigung zu kommen. Können sich Arbeitnehmer und Arbeitgeber nicht außergerichtlich einigen, dann übernimmt der Rechtsanwalt die Vertretung vor Gericht.

Gestaltet sich ein Fall diffiziler, dann ist es empfohlen, von Anfang an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht aufzusuchen. Damit ein Rechtsanwalt den Titel Fachanwalt für Arbeitsrecht führen darf, muss er ganz außerordentliche praktische als auch theoretische Kenntnisse in diesem Fachbereich vorweisen. Eine der zahlreichen Bedingungen, um Fachanwalt zu werden, ist, dass mind. 100 Fälle im Bereich Arbeitsrecht bearbeitet wurden. Zudem muss der Anwalt einen Fachanwaltslehrgang absolviert haben. Außerdem muss belegt werden, dass jährlich eine Weiterbildung im Bereich des Arbeitsrechts besucht wurde. Kann der Beleg der jährlichen Weiterbildung nicht erbracht werden, dann entzieht die Kammer die Erlaubnis, den Titel Fachanwalt zu führen. Es ist damit ganz offensichtlich, dass ein Fachanwalt im Arbeitsrecht eine überdurchschnittliche fachliche Kompetenz besitzt. Gerade bei einer komplexen Fallgestaltung tut man daher gut daran, sich sofort an einen Fachanwalt zum Arbeitsrecht zu wenden.

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