Über 40 % aller Ehegemeinschaften werden in Deutschland nach der Eheschließung wieder geschieden. Dies besagen neueste Statistiken. Die Trennung eingetragener Lebensgemeinschaften ist ebenfalls in dieser statistischen Auswertung erfasst. Alle Belange die Ehescheidung betreffend werden im Familienrecht geregelt. Das Familienrecht ist ein Bereich des Zivilrechts. Es regelt die Rechtsverhältnisse von Personen, die durch Familie, Verwandtschaft, Ehe oder aufgrund einer Lebenspartnerschaft miteinander in einer Beziehung stehen. Um eine Ehegemeinschaft mit Rechtskraft zu scheiden, ist ein Beschluss eines Richters des zuständigen Familiengerichts von Nöten. In der BRD müssen für eine Scheidung einige Voraussetzungen erfüllt sein. Eine wesentliche Voraussetzung ist die Einhaltung eines einjährigen Trennungsjahres. Eine Verkürzung ist auch nicht durch Gütertrennung möglich. Wie die Ehescheidung letztlich ...
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Das Oberlandesgericht Frankfurt hat am 16.01.2026 entschieden, das Bundesverfassungsgericht anzurufen. Es geht um die gerichtliche Ersetzung der Einwilligung eines psychisch kranken Elternteils bei Adoption (Az. 1 UF 77/25 ). Pflegeeltern beantragen Adoption trotz fehlender Zustimmung Die Entscheidung betrifft ein Kind, dessen leibliche Mutter langjährig suchtmittelabhängig ist. Kurz nach der Geburt wurde das Kind in eine Pflegefamilie aufgenommen, in der es inzwischen drei Jahre lebt. Die Mutter verweigerte die Zustimmung zur Adoption. Die Pflegeeltern beantragten daher die gerichtliche Ersetzung der Einwilligung gemäß § 1748 BGB. Das zuständige Amtsgericht lehnte diesen Antrag ab, da die gesetzliche Voraussetzung nicht erfüllt war: Nach § 1748 Abs. 3 BGB darf die Einwilligung nur ersetzt werden, wenn das...
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Die gemeinsame Immobilie ist nach einer Trennung häufig der wirtschaftliche Brennpunkt. Probleme entstehen nicht erst bei Zugewinn oder Verkauf, sondern sofort bei laufenden Darlehensraten, Nebenkosten, Nutzung der Immobilie und der Haftung gegenüber der Bank. Wer hier früh falsch handelt oder „einfach weiterzahlt“, schafft oft jahrelange Ausgleichsstreitigkeiten. Maßgeblich sind Besitz und Nutzung, Miteigentum, Darlehensschuld und die interne Verteilung zwischen den Ehegatten. 1. Außenhaftung bleibt: Die Bank interessiert die Trennung nicht Sind beide Ehegatten Darlehensnehmer, haften sie der Bank gesamtschuldnerisch. Trennung oder Auszug ändern daran nichts. Zahlt nur einer, schützt das zwar vor Kündigung und Negativfolgen, löst aber die Frage der internen...
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Der laufende Kindesunterhalt nach der Düsseldorfer Tabelle deckt den typischen Lebensbedarf des Kindes ab (§ 1610 BGB). In der Praxis entstehen nach Trennung und Scheidung aber regelmäßig zusätzliche Kosten. Streit entsteht dann häufig nicht über den Tabellenunterhalt, sondern darüber, was darüber hinaus zu zahlen ist. Entscheidend ist die saubere Abgrenzung zwischen Mehrbedarf und Sonderbedarf, die richtige Quotenberechnung und eine klare Beleglage. Mehrbedarf und Sonderbedarf: der Unterschied entscheidet Mehrbedarf Mehrbedarf sind regelmäßig wiederkehrende, planbare und dauerhafte Kosten, die über den Tabellenunterhalt hinausgehen. Typisch sind: Kita- oder Hortgebühren laufende Nachhilfe dauerhafte krankheitsbedingte Aufwendungen (z.B....
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Soll eine Ehe geschieden werden, gibt es eine Vielzahl an wichtigen Punkten, die geklärt werden müssen. Eine ganz wichtige Rolle spielt dabei die Klärung der Unterhaltsfragen. Die Rede ist hier sowohl vom Ehegattenunterhalt als auch vom Unterhalt für das Kind oder die Kinder. Darauf bezogene rechtliche Regelungen finden sich im Unterhaltsrecht. Zum einen bedarf es einer Klärung, inwieweit ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt besteht. Hierzu zählen beispielsweise der Aufstockungsunterhalt, der Trennungsunterhalt oder auch der Betreuungsunterhalt. Sind in der Ehe Kinder geboren worden muss ferner berechnet werden, wieviel Kindesunterhalt zu zahlen ist und ob das andere Elternteil womöglich nur in der Lage ist, den minimalen Unterhalt zu bezahlen. Zur Berechnung des Kindesunterhalts als auch des Ehegattenunterhalts dient übrigens regelmäßig die Düsseldorfer Tabelle. Ebenfalls zu regeln ist in Bezug auf die Kinder neben dem Sorgerecht und dem Aufenthaltsbestimmungsrecht auch das Umgangsrecht. Kommt es zu einer Trennung und Scheidung, bei der Kinder betroffen sind, ist es empfohlen, die Angebote für eine Beratung des Jungendamts oder eines freien Trägers der Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen. Überdies hinaus ist das Jugendamt die richtige Anlaufstelle, wenn es darum geht, einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen.
Geht es allerdings darum, Antworten auf rechtliche Fragen zu erhalten, wie nach dem Ablauf der Scheidung oder dem Trennungsjahr, dann sollte man sich an einen Rechtsanwalt zum Familienrecht wenden. In Berlin sind einige Rechtsanwälte zum Familienrecht mit einer Familienrechtskanzlei vertreten. Im Rahmen einer Scheidungsberatung wird der Fachanwalt in Berlin zum Familienrecht alle relevanten Fragen beantworten, wie zum Beispiel: ist es möglich, eine Ehe einfach annullieren zu lassen? Kommt eine Härtefallscheidung für mich in Frage? Sollte eine Scheidungsfolgenvereinbarung oder ein Ehevertrag verfasst werden? Was ist der Versorgungsausgleich? Was hat es mit der Zugewinngemeinschaft auf sich und was für Konsequenzen hat dieser Güterstand? Wer bekommt das Kindergeld bei einer Scheidung? Wer kriegt das Auto bei einer Scheidung? Wann gilt das Gewaltschutzrecht?
Kommt man nach der Rechtsberatung zu dem Schluss, dass man die Durchführung der Scheidung dem Anwalt zum Familienrecht in Berlin übergeben möchte, dann wird sich dieser um alles kümmern, was mit der Scheidung zusammenhängt. Er wird den Antrag auf Scheidung einreichen, sich um den gesamten Schriftverkehr kümmern und auch beim Scheidungstermin anwesend sein. Wichtig ist es darauf hinzuweisen, dass bei einer Ehescheidung Anwaltszwang herrscht. Allerdings gibt es die Möglichkeit, sich bei einer Scheidung gemeinsam mit dem Ehepartner von nur einer Rechtsanwältin vertreten zu lassen, um somit die Kosten der Scheidung minimal zu halten. Zwingende Voraussetzung, um nur einen Rechtsanwalt mit der Ehescheidung zu beauftragen, ist, dass die Ehepartner sich einig sind, d.h., es muss sich um eine einvernehmliche Scheidung handeln.
Ein Fachanwalt zum Familienrecht aus Berlin ist nicht nur der beste Ansprechpartner bei einer Scheidung. Vielmehr hat er Ahnung als Ihr juristischer Beistand von allen rechtlichen Fragen und Problemen, die sich im Gebiet des Familienrechts ergeben. Anzuführen wären hier z.B. Fragestellungen rund um den Vaterschaftstest, die Vaterschaftsklage oder eine Vaterschaftsanerkennung. Was für Rechte hat man bei einem unehelichen Kind? Was versteht man unter der Aufsichtspflicht der Eltern? Muss man als Samenspender Angst davor haben, auf Unterhalt verklagt zu werden? Auf alle diese Fragen kann ein Fachanwalt zum Familienrecht kompetente Antworten geben. Daneben kennt sich ein Anwalt zum Familienrecht auch im Betreuungsrecht aus und kann in Betreuungsverfahren die rechtliche Vertretung übernehmen. Ferner ist er fachkundig im Adoptionsrecht und kann, sollte eine Adoption in Erwägung gezogen werden, mit rechtlichem Rat seinem Klienten helfend und beratend zur Seite stehen. Und auch, wenn es um die Übertragung der Vormundschaft eines Pflegekindes an die Pflegeeltern geht, sollte man sich unbedingt von einem Anwalt oder einer Fachanwältin für Familienrecht informieren und rechtlich vertreten lassen.