Über 40 % aller Ehegemeinschaften werden in Deutschland nach der Eheschließung wieder geschieden. Dies besagen neueste Statistiken. Die Trennung eingetragener Lebensgemeinschaften ist ebenfalls in dieser statistischen Auswertung erfasst. Alle Belange die Ehescheidung betreffend werden im Familienrecht geregelt. Das Familienrecht ist ein Bereich des Zivilrechts. Es regelt die Rechtsverhältnisse von Personen, die durch Familie, Verwandtschaft, Ehe oder aufgrund einer Lebenspartnerschaft miteinander in einer Beziehung stehen. Um eine Ehegemeinschaft mit Rechtskraft zu scheiden, ist ein Beschluss eines Richters des zuständigen Familiengerichts von Nöten. In der BRD müssen für eine Scheidung einige Voraussetzungen erfüllt sein. Eine wesentliche Voraussetzung ist die Einhaltung eines einjährigen Trennungsjahres. Eine Verkürzung ist auch nicht durch Gütertrennung möglich. Wie die Ehescheidung letztlich ...
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Die ursprünglich politisch angekündigte Einführung der Kindergrundsicherung ab 01.01.2025 ist so nicht umgesetzt worden. Stattdessen bleibt es 2025 im Kern beim Kindergeld – leicht erhöht auf 255 € je Kind – und bei den bekannten Instrumenten Unterhaltsvorschuss (UVG) und ergänzendem SGB-II-/SGB-XII-Leistungsbezug. Für familienrechtliche Vergleiche bedeutet das: Unterhaltsberechnungen können weiter auf die Düsseldorfer Tabelle 2025 und die bekannte Anrechnungssystematik gestützt werden; es gibt keinen neuen „Super-Leistungsblock“, der alles ersetzt. Wichtig für die Praxis: Im Mangelfall bleibt Unterhalt vorrangig, Leistungen nach dem UVG und nach dem SGB II/SGB XII treten ergänzend hinzu (§ 1609 BGB, § 1 UVG, §§...
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Die Bundesregierung hat 2024/25 mehrere Entwürfe zur Modernisierung des Familienrechts vorgelegt. Ziel: Abstammungs-, Kindschafts- und Unterhaltsrecht an neue Familienformen, Trennungsmodelle und Regenbogenfamilien anpassen. Vollständig in Kraft ist das Paket Stand 2.11.2025 noch nicht – es gibt Beschlüsse, offene Punkte und politischen Streit. Für die Beratungspraxis heißt das: Mandanten müssen auf Zwischenstände hingewiesen werden. Maßgeblich bleiben bis zum Inkrafttreten die §§ 1591 ff., 1626 ff., 1684 ff. BGB sowie das FamFG, ergänzt um die geplanten Neuregelungen. Kernpunkte der Reform sind: Kindschaftsrecht: Das Gericht soll ausdrücklich auch eine (paritätische oder asymmetrische) Betreuung durch beide Eltern anordnen können, wenn...
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Wenn sich ein Paar trennt, geht es oft nicht nur um Wohnung, Geld oder Kinder – auch die Haushaltsgegenstände können schnell zum Streitpunkt werden. Wer darf den Fernseher behalten, wer das Sofa oder die Waschmaschine? Und was ist, wenn einer einfach Dinge mitnimmt oder sogar verkauft? Nach § 1353 BGB haben beide Ehepartner während der Ehe das gleiche Recht, die gemeinsamen Haushaltsgegenstände zu benutzen. Es spielt keine Rolle, wem die Sachen tatsächlich gehören. Erst wenn sich die Eheleute darauf einigen oder ein Gericht entscheidet, darf einer allein über bestimmte Gegenstände verfügen. Trotzdem passiert es häufig, dass ein Partner einfach selbst entscheidet und Dinge entfernt oder verkauft. Ein Beispiel: Ein Ehemann wohnt noch im gemeinsamen Haus, das schon...
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Soll eine Ehe geschieden werden, gibt es eine Vielzahl an wichtigen Punkten, die geklärt werden müssen. Eine ganz wichtige Rolle spielt dabei die Klärung der Unterhaltsfragen. Die Rede ist hier sowohl vom Ehegattenunterhalt als auch vom Unterhalt für das Kind oder die Kinder. Darauf bezogene rechtliche Regelungen finden sich im Unterhaltsrecht. Zum einen bedarf es einer Klärung, inwieweit ein Anspruch auf Ehegattenunterhalt besteht. Hierzu zählen beispielsweise der Aufstockungsunterhalt, der Trennungsunterhalt oder auch der Betreuungsunterhalt. Sind in der Ehe Kinder geboren worden muss ferner berechnet werden, wieviel Kindesunterhalt zu zahlen ist und ob das andere Elternteil womöglich nur in der Lage ist, den minimalen Unterhalt zu bezahlen. Zur Berechnung des Kindesunterhalts als auch des Ehegattenunterhalts dient übrigens regelmäßig die Düsseldorfer Tabelle. Ebenfalls zu regeln ist in Bezug auf die Kinder neben dem Sorgerecht und dem Aufenthaltsbestimmungsrecht auch das Umgangsrecht. Kommt es zu einer Trennung und Scheidung, bei der Kinder betroffen sind, ist es empfohlen, die Angebote für eine Beratung des Jungendamts oder eines freien Trägers der Jugendhilfe in Anspruch zu nehmen. Überdies hinaus ist das Jugendamt die richtige Anlaufstelle, wenn es darum geht, einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen.
Geht es allerdings darum, Antworten auf rechtliche Fragen zu erhalten, wie nach dem Ablauf der Scheidung oder dem Trennungsjahr, dann sollte man sich an einen Rechtsanwalt zum Familienrecht wenden. In Berlin sind einige Rechtsanwälte zum Familienrecht mit einer Familienrechtskanzlei vertreten. Im Rahmen einer Scheidungsberatung wird der Fachanwalt in Berlin zum Familienrecht alle relevanten Fragen beantworten, wie zum Beispiel: ist es möglich, eine Ehe einfach annullieren zu lassen? Kommt eine Härtefallscheidung für mich in Frage? Sollte eine Scheidungsfolgenvereinbarung oder ein Ehevertrag verfasst werden? Was ist der Versorgungsausgleich? Was hat es mit der Zugewinngemeinschaft auf sich und was für Konsequenzen hat dieser Güterstand? Wer bekommt das Kindergeld bei einer Scheidung? Wer kriegt das Auto bei einer Scheidung? Wann gilt das Gewaltschutzrecht?
Kommt man nach der Rechtsberatung zu dem Schluss, dass man die Durchführung der Scheidung dem Anwalt zum Familienrecht in Berlin übergeben möchte, dann wird sich dieser um alles kümmern, was mit der Scheidung zusammenhängt. Er wird den Antrag auf Scheidung einreichen, sich um den gesamten Schriftverkehr kümmern und auch beim Scheidungstermin anwesend sein. Wichtig ist es darauf hinzuweisen, dass bei einer Ehescheidung Anwaltszwang herrscht. Allerdings gibt es die Möglichkeit, sich bei einer Scheidung gemeinsam mit dem Ehepartner von nur einer Rechtsanwältin vertreten zu lassen, um somit die Kosten der Scheidung minimal zu halten. Zwingende Voraussetzung, um nur einen Rechtsanwalt mit der Ehescheidung zu beauftragen, ist, dass die Ehepartner sich einig sind, d.h., es muss sich um eine einvernehmliche Scheidung handeln.
Ein Fachanwalt zum Familienrecht aus Berlin ist nicht nur der beste Ansprechpartner bei einer Scheidung. Vielmehr hat er Ahnung als Ihr juristischer Beistand von allen rechtlichen Fragen und Problemen, die sich im Gebiet des Familienrechts ergeben. Anzuführen wären hier z.B. Fragestellungen rund um den Vaterschaftstest, die Vaterschaftsklage oder eine Vaterschaftsanerkennung. Was für Rechte hat man bei einem unehelichen Kind? Was versteht man unter der Aufsichtspflicht der Eltern? Muss man als Samenspender Angst davor haben, auf Unterhalt verklagt zu werden? Auf alle diese Fragen kann ein Fachanwalt zum Familienrecht kompetente Antworten geben. Daneben kennt sich ein Anwalt zum Familienrecht auch im Betreuungsrecht aus und kann in Betreuungsverfahren die rechtliche Vertretung übernehmen. Ferner ist er fachkundig im Adoptionsrecht und kann, sollte eine Adoption in Erwägung gezogen werden, mit rechtlichem Rat seinem Klienten helfend und beratend zur Seite stehen. Und auch, wenn es um die Übertragung der Vormundschaft eines Pflegekindes an die Pflegeeltern geht, sollte man sich unbedingt von einem Anwalt oder einer Fachanwältin für Familienrecht informieren und rechtlich vertreten lassen.